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Vatertag: Kein Freifahrtschein für Radfahrer


Vatertag steht vor der Tür und viele Radler werden wieder auf den Fahrradwegen der Stadt unterwegs sein. Grund genug für die Bremer Polizei, einige Verhaltensregeln rund um das Thema Fahrrad in Erinnerung zu bringen und Kontrollen durchzuführen.
2013 verletzten sich in Bremen fast 1150 Radfahrer bei Verkehrsunfällen. Damit stellten sie rund ein Drittel aller im Verkehr verunglückten Teilnehmer dar. Etwa die Hälfte der Unfälle verursachten die Radfahrer selbst. Eine der Hauptunfallursachen ist dabei nach wie vor der Alkohol.
Die Polizei wird am Donnerstag wieder mit entsprechenden Kontrollen, auch gerade im Blockland, reagieren und besonders darauf achten, dass Radfahrer nicht übermäßig stark alkoholisiert unterwegs sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Sie müssen demnach, selbst wenn es nicht zu einem Unfall gekommen sein sollte, mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen. Als Radfahrer macht man sich auch bereits ab 0,3 Promille strafbar, wenn gleichzeitig Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien) festgestellt werden. Sollte ein stark alkoholisierter Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen und - bei Feststellung der charakterlichen Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen - die Fahrerlaubnis entziehen.
Weiter wird die Polizei darauf achten, dass
- die Fahrräder verkehrssicher sind
-Verkehrs- und Rettungswege freigehalten werden
-vermeidbare Ruhestörungen unterbleiben
-Verunreinigungen des Naturschutzgebietes beseitigt werden
Für alle Freunde des Wassersports, die den Feiertag zum Anlass nehmen, eine Bootstour auf der Weser zu unternehmen, noch folgender Hinweis: Ebenso wie im Straßenverkehr gelten auch für Bootsführer strenge Vorschriften bezüglich des Fahrens unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Die Wasserschutzpolizei wird daher an Himmelfahrt mit Einsatzkräften auf dem Wasser präsent sein und gezielt darauf achten, dass Sportbootführer die entsprechenden Vorschriften einhalten.
Allen friedlich feiernden "Vätern" wünscht die Polizei einen entspannten Tag und eine verletzungsfreie Heimkehr und empfiehlt natürlich beim Radeln einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser kann zwar keine Unfälle vermeiden, aber zumindest schwere Verletzungen verhindern.

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