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245 JAHRE Freiheitsstrafe - Tippfehler im Haftbefehl


Zivilfahnder der Bundespolizei haben einen 38-jährigen Bremer am Hauptbahnhof verhaftet. Nach Diebstählen und Betrugsfällen lagen zwei Haftbefehle vor, die pflichtgemäß verlesen wurden. Der 38-Jährige war fassungslos, als ihm die Bundespolizisten schmunzelnd eine Freiheitsstrafe von "245 Jahren" in Aussicht stellten und das Original von einem der beiden Haftbefehle zur Unterschrift vorlegten.
Der Fehler wurde aufgeklärt, stimmte den Mann aber nicht minder verdrießlich: Er muss eine Gesamtfreiheitsstrafe von 347 Tagen hinter schwedischen Gardinen verbringen. Zudem hatte er zwei Kreditkarten fremder Personen in den Taschen, deren Herkunft er nicht erklären konnte. Die Ermittlungen dauern an.
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