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Drei Blutproben für einen Verkehrsunfall

Am Sonntagmorgen bemerkte ein Anwohner im Burgdammer Postweg einen schwarzen Hyundai, der von der Fahrbahn abkam, durch das offene Gartentor in den Garten einer Nachbarin fuhr und dort erst von einer großen Buchenhecke gestoppt wurde. Gleich darauf sah er zwei offensichtlich jüngere Damen flüchten. Nachdem der Zeuge den Vorfall der Polizei gemeldet hatte, war der Hyundai plötzlich aus dem Garten verschwunden.

Gleich darauf meldete sich die Halterin des Hyundai beim Lagezentrum und gab telefonisch bekannt, dass ihr Wagen gestohlen worden sei. Der Dieb hätte dann einen Unfall gebaut. Die 20 Jahre alte Halterin wurde zusammen mit ihrer 24 Jahre alten Bekannten in ihrer Wohnung angetroffen. Ihr angeblich gestohlenes Auto stand wenige Meter von der Haustür entfernt und wies im Frontbereich frische Beschädigungen auf. Angeblich war ihr Wagen, so die Halterin, kurzfristig von einer frischen Abendbekanntschaft gestohlen, aber auch gleich wieder mit dem Bemerken, er habe einen Unfall gebaut, zurückgebracht worden. Aufgrund der wirren Angaben der beiden Frauen, wurden sie darüber belehrt, dass sie verdächtig wären, eine Verkehrsunfallflucht begangen zu haben. Beide räumten ein, Alkohol getrunken zu haben und stimmten einer freiwilligen Blutentnahme zu. Der PKW wurde zur Beweissicherung abgeschleppt.
Eine Auflösung des etwas skurrilen Unfallgeschehens und Aufklärung der doch wirren Angaben der beiden Damen, erfolgte in den Mittagstunden an der Wache Lesum. Dort erschien freiwillig ein 20 Jahre alter Hemelinger und gab kleinlaut an, in der vergangenen Nacht betrunken einen Unfall mit dem Hyundai seiner Bekannten verursacht zu haben. Dabei sei er nach sehr kurzer Fahrt in eine Hecke gelandet. Seine Bekannte habe neben ihm auf dem Beifahrersitz gesessen. Nach dem Unfall habe er den Wagen in die Nebenstraße zurück gefahren und sei zu Fuß nach Hause zu seiner Mutter gegangen. Er erzählte den Polizeibeamten noch beiläufig, keinen Führerschein zu haben. Auch er erklärte sich freiwillig zu einer Blutprobe bereit. Ein Alkoholtest hatte zur Mittagszeit noch einen Wert von etwa 0.6 Promille ergeben.
Es Strafanzeigen wegen Verkehrsunfallflucht, Fahren und Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrt eingeleitet.

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