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Bremen fordert mehr Unterstützung vom Bund bei Bewältigung der Flüchtlingskrise

Länder setzen sich im Bundesrat für bessere Kinderbetreuung und sozialen Wohnungsbau ein 

Die Freie Hansestadt Bremen hat sich heute (Freitag, 6. November 2015) im Bundesrat für eine größere Unterstützung des Bundes bei der Bewältigung der Herausforderungen mit den steigenden Asylsuchenden- und Flüchtlingszahlen eingesetzt.
Mit einem Entschließungsantrag zum "Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015" fordern die Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg den Bund auf, seine getroffenen Zusagen insbesondere in den Bereichen Unterbringung und Kinderbetreuung einzuhalten. Bremens Bürgermeister und amtierender Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Dr. Carsten Sieling erklärte: "Dafür sollten die Spielräume, die im Bundeshaushalt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes entstehen, genutzt werden. Wir gehen entsprechend den Äußerungen der Bundeskanzlerin von einem Finanzvolumen in Höhe von nahezu einer Milliarde Euro pro Jahr aus."
 Die Länder sehen die Absprache mit Blick auf das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, das für die Jahre 2016 bis 2018 lediglich Mittel in Höhe von 339, 774 bzw. 870 Millionen Euro für die Entlastung der Länder vorsieht, als unzureichend erfüllt an. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Bundeshaushalt 2016 die Mittelzuweisungen an die Länder entsprechend den Verabredungen anzupassen. "Diese Mittel müssen auch über 2018 hinaus dauerhaft zur Verfügung stehen", so Sieling.
In der Entschließung des Bundesrats wurde außerdem auf die Zusage des Bundes bei der Vereinbarung zwischen den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundeskanzlerin vom 24. September 2015 verwiesen, dass Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund unterstützt werden sollen. Carsten Sieling betonte im Bundesrat: "Der soziale Wohnungsbau ist eine der drängenden aktuellen Fragestellungen, auch im politischen Zusammenhang mit der großen Anzahl von Deutschland erreichenden Flüchtlingen." Es sei erforderlich, dass der Bund für den sozialen Wohnungsbau geeignete Grundstücke an Kommunen bzw. kommunale Gesellschaften abgibt, so Sieling. Dabei muss bei der Wertermittlung die geplante Nutzung für den sozialen Wohnungsbau berücksichtigt werden.

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