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Bremer Senat investiert in neue Straßenbahnen


67 neue Bahnen kosten 210 Millionen Euro netto / Gesamtinvestition erstreckt sich mit 18 Millionen Euro jährlich bis 2053


Der Bremer Senat hat die Finanzierung für 67 neue Straßenbahnen sowie die Generalüberholung von zehn derzeit im Betrieb befindlichen Bahnen beschlossen. Das teilten heute (Dienstag, 10. November 2015) Bürgermeister Carsten Sieling, Finanzsenatorin Karoline Linnert und Verkehrssenator Joachim Lohse im Rahmen einer Senatspressekonferenz mit. Die Anschaffung der 67 neuen Bahnen kostet 210 Millionen Euro.
Die prognostizierten Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 602,3 Millionen Euro. Darin enthalten sind neben den Beschaffungs- und Sanierungskosten sowie Zinsen zusätzlich auch Mittel für notwendige Infrastrukturmaßnahmen in den Betriebshöfen Neustadt, Sebaldsbrück, Gröpelingen und Neue Vahr sowie bereits die Instandhaltungskosten der insgesamt 77 Fahrzeuge über einen Zeitraum bis maximal zum Jahr 2053. Bremen trägt von der Gesamtinvestition insgesamt 401,5 Millionen Euro, da die Bremer Straßenbahn AG ein Drittel der Kosten aus eigenen Mitteln erwirtschaften soll. Notwendig ist diese Hochrechnung der Gesamtkosten über diesen langen Zeitraum, weil die Finanzierung über einen vorzeitigen „Öffentlichen Dienstleistungsvertrag“ (ÖDLA) zwischen Bremen und der BSAG geregelt werden soll. In den Eckwerten dafür wird von einer durchschnittlichen zusätzlichen Ergebnisbelastung der BSAG in Höhe von 18 Millionen Euro pro Jahr bis 2053 ausgegangen, wovon Bremen zwölf Millionen Euro trägt.
Bürgermeister Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert, Verkehrssenator Joachim Lohse und BSAG-Vorstand Hajo Müller erläutern den heutigen Senatsbeschluss zur Neuanschaffung von Straßenbahnen
Bürgermeister Carsten Sieling, Bürgermeisterin Karoline Linnert, Verkehrssenator Joachim Lohse und BSAG-Vorstand Hajo Müller erläutern den heutigen Senatsbeschluss zur Neuanschaffung von Straßenbahnen
Die Ausschreibung für die neuen Straßenbahnen soll Anfang kommenden Jahres erfolgen. Mit der Lieferung erster Prototypen rechnet die BSAG im Jahr 2018. Mit der Lieferung der weiteren Bahnen soll dann ab 2019 begonnen werden. Bei der Generalüberholung der zehn Straßenbahnen kann jeweils ein Fahrzeug zurzeit vorgesehen werden, ohne die BSAG-Kapazitäten zu überlasten. Bei einer Jahreskapazität von zwei Fahrzeugen am vorgesehenen Standort in Sebaldsbrück kann die Generalüberholung von zehn Fahrzeugen in einem Zeitraum von insgesamt fünf Jahren abgeschlossen werden. Die wesentlichen Reparaturleistungen werden – im Sinne einer regionalwirtschaftlichen Stärkung durch die BSAG erbracht und die Kooperation mit regionalen Partnern vertieft.
Bürgermeister Sieling betonte, wie wichtig dieser Beschluss für Bremen ist: „Wir haben uns diese große finanzielle Anstrengung nicht leicht gemacht. Ein gut funktionierender und moderner ÖPNV garantiert Mobilität für alle und ist deshalb ein ganz wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Zugleich ist es gelungen, regionalwirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. So profitieren nun die Bremerinnen und Bremer als Fahrgäste ebenso wie die Bremer Wirtschaft.“
Zufrieden zeigte sich auch Finanzsenatorin Karoline Linnert: „Das ist eine gewaltige Anstrengung angesichts unserer Haushaltsnotlage. Wir haben die Investition sehr genau geprüft und sind uns sicher, dass sie ein unverzichtbarer Beitrag zur notwendigen Daseinsvorsorge ist. Eine Großstadt braucht ein gut funktionierendes Bus- und Bahnangebot.“
Verkehrssenator Joachim Lohse schloss sich dem an: „Die Straßenbahnen sind für das öffentliche Leben sowie die Wirtschaft dieser Stadt ein sehr wesentlicher Faktor. Der reibungslose Betrieb muss gewährleistet sein. Daher ist dieser Beschluss eine gute Investition für die Zukunft Bremens. Das gilt aus verkehrlicher, aber auch aus klimapolitischer Sicht. Die Stärkung des Umweltverbundes, bei dem die Straßenbahn einen erheblichen Anteil trägt, ist zwingend nötig.“
Hintergrund 1 – vorzeitiger Verschleiß der aktuellen Straßenbahnen
Die 77 Wagen der aktuellen Serie „GT8N“ hätten bei einer durchschnittlichen Laufleistung von 50.000 Kilometern pro Jahr in der Regel eine technische Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren; wirtschaftlich werden sie über 20 Jahre abgeschrieben. Tatsächlich beträgt die durchschnittliche Laufleistung der Fahrzeuge rund 71.000 Kilometer pro Jahr. Die erhöhte Inanspruchnahme begründet einen höheren Verschleiß der Fahrzeuge, so dass die Wagen bereits zum heutigen Zeitpunkt nach 20 Jahren ihr technisches Laufzeitende (Laufleistung von 1,5 Millionen Kilometer) erreicht haben.
Ursächlich für die erhöhte Laufleistung der Straßenbahnen sind folgende Einflussfaktoren:
  • Bei einem gleichzeitigen Ausbau des Streckennetzes um 15 Prozent wurde zur Reduzierung der Vorhaltekosten und des Finanzierungsbedarfs der Fahrzeugbestand von 150 Fahrzeugen im Jahre 1995 bis zum Jahr 2012 auf 120 verringert. Die Entscheidungen zur Verringerung des Fahrzeugbestandes wurden 2001 im Zusammenhang mit der Beschaffung von lediglich 43 Fahrzeugen des Typs GT8N-1 getroffen.
  • Eine erhöhte Nutzung ergab sich auch aus den Anforderungen des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes, öffentliche Beförderungsmittel barrierefrei zu gestalten. Die noch bis zum Beginn dieses Jahrzehnts im Fuhrpark vorhandenen Hochflurfahrzeuge wurden deshalb seltener eingesetzt.
Darüber hinaus war der Fahrzeugtyp GT8N weltweit die erste Serie, die vollständig als Niederflurfahrzeug ausgelegt wurde. Nach heutigem Erkenntnisstand war diese Konstruktion nicht ausgereift und unterliegt auch deswegen einer überdurchschnittlichen Beanspruchung mit der Wirkung einer eingeschränkten Nutzungsdauer.
In der Folge kommt es bei den Straßenbahnwagen des Typs GT8N schon seit geraumer Zeit zu erhöhten Defekten, die im Bereich der Achsschwingen und anderen Bauteilen sicherheitsrelevant sind und seit Beginn des Jahres 2013 zum verstärkten Ausfall von Fahrzeugen führen.
Hintergrund 2 - Aufwandsentwicklung für Beschaffungs- bzw. Investitionsvorgang bei der BSAG
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Ø 2023-48 Ø 2049-53 Summe
Ergebnisveränderung (in Mio. € p.a.) 1,6 1,1 3,6 6,6 11,6 16,4 19,3 18,6 17,6 12,9 602,3
Differenzen zu den im Text oben genannten Daten ergeben sich dabei aus den unterschiedlichen Betrachtungszeiträumen (maximal zulässige ÖDLA-Laufzeit bis 2040, Ende der Abschreibungsdauer der Neufahrzeuge 2048, Ende der Abschreibungsdauer der Bauten und Baukonstruktionen 2053).

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