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Neues Bundesmeldegesetz tritt ab 1. November 2015 in Kraft

Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist die nunmehr erforderliche schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers über den erfolgten Bezug der Wohnung. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug nach Bremen) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Bremens) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Mietvertrags reicht nicht aus. Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte, z.B. Wohnungsverwaltungen.
Nähere Informationen und die für die Wohnungsmeldung erforderlichen Formulare (Meldeschein und Wohnungsgeberbestätigung) können auf der Internetseite des Stadtamtes www.stadtamt.bremen.de > Dienstleistungen A-Z > Wohnsitz anmelden bzw. www.stadtamt.bremen.de > Dienstleistungen A-Z > Wohnsitz ummelden abgerufen werden.
Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben.

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