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Bremen erhält 57 Millionen Euro für unbegleitete Minderjährige


Bundesweit werden fast 450 Millionen Euro unter den Ländern umverteilt

Mit 57 Millionen Euro beteiligen sich die Länder an den Kosten Bremens zur Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen, die im vergangenen Jahr vor dem 1. November eingereist sind. Eine entsprechende Vereinbarung unter den Ländern wird derzeit von den 16 Landesregierungen unterzeichnet. Heute (13. Dezember 2016) befasste sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen mit dem Dokument. Die Zahlung war erwartet worden, die Einnahmen sind für die kommenden Haushaltsjahre bereits fest eingeplant. "Dennoch bin ich froh, dass die Vereinbarung nun verbindlich geschlossen wird und das Geld auch in der erwarteten Höhe kommt", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport.
Neben Bremen können auch andere Länder Einnahmen aus der Vereinbarung verbuchen, fast die Hälfte geht an Bayern (knapp 220 Millionen Euro). An Hessen werden 89 Millionen gezahlt, an Hamburg 43 Millionen, an das Saarland 20 Millionen, an Schleswig-Holstein 13 Millionen und an Berlin fünf Millionen Euro. Größte Zahler sind Nordrhein-Westfalen (103 Millionen Euro), Niedersachsen (83 Millionen) und Baden-Württemberg (73 Millionen). Die konkreten Berechnungen und die Verteilung der Finanzmittel verantwortet das Bundesverwaltungsamt.
Die Zahlungen sollen die Mehrkosten ausgleichen, die dadurch entstehen, dass unbegleitete Minderjährige vor November 2015 nicht gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt worden sind. So haben einige Länder mehr, andere Länder weniger aufgenommen, als es ihrer Verpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel entsprochen hätte. Dieser Verteilschlüssel wird erst seit November 2015 auf neu eintreffende unbegleitete Minderjährige angewandt. Wer vorher gekommen ist, unterliegt nicht der Verteilung, sondern bleibt im aufnehmenden Bundesland. Die für die Betreuung dieser Jugendlichen weiter anfallenden Kosten im Jugendhilfesystem sollen mit der Vereinbarung ausgeglichen werden.
Konkret heißt es dazu in dem Dokument: Für jeden unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen, "der zum Stichtag über die Quote des Königsteiner Schlüssels für 2015 hinaus in einem Land betreut wurde, erhält dieses Land eine Pauschale in Höhe von 31.850 Euro (182 Tagessätze zu je 175 Euro). Finanziert werden die Ausgleichsbeträge von den Ländern, die am Stichtag weniger unbegleitete ausländische Minderjährige und junge Volljährige betreut haben, als es ihrer Sollquote nach dem Königsteiner Schlüssel für 2015 entsprochen hätte".
Bezogen auf seine Bevölkerungsgröße hat das Land Bremen in den Jahren 2014 und 2015 weitaus mehr Jugendliche aufgenommen als jedes der anderen Bundesländer. Für das Jahr 2014 hatte eine unabhängige Zählung ergeben, dass Bremen allein mehr Minderjährige aufgenommen hat, als alle fünf Länder im Osten zusammen.
Im Schulterschluss mit Bayern war es Sozialsenatorin Anja Stahmann nach über einjährigem Vorlauf gelungen, die Umverteilung von Jugendlichen nach dem Königsteiner Schlüssel durchzusetzen. Zu dem Zeitpunkt hatte Bremen rechnerisch pro Kopf rund viermal so viele Minderjährige aufgenommen wie Bayern. .
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