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Meilenstein für Entwicklung des Kellogg’s-Grundstücks und der Überseestadt

Das Kellogg’s-Areal ist das Schlüsselgrundstück für die weitere Entwicklung des Gesamtbereichs Südlicher Europahafen. Die Freie Hansestadt Bremen und der Kellogg’s-Konzern haben sich nun über die Perspektive für das Kellogg’s-Grundstück in der vorderen Überseestadt verständigt. Eine entsprechende Absichtserklärung (Letter of Intent) wurde am heutigen Montag (30.10.2017) von dem Präsidenten des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, und Roger Nesti, Director International Real Estate, Battle Creek, Kellogg. LG JL, und Rainer Frerich-Sagurna für die zuständige Kellogg Manufacturing GmbH & Co. KG im Bremer Rathaus unterzeichnet.
Bürgermeister Dr. Carsten Sieling zeigte sich angesichts der Unterzeichnung des Letter of Intent erfreut: "Mit diesem Schritt ist ein wichtiger Meilenstein für die weitere Entwicklung der Überseestadt erreicht. Ich freue mich, dass diese Verständigung zwischen Kellogg’s und der Freien Hansestadt Bremen zustande gekommen ist. Sie soll eine schnelle und einvernehmliche Entwicklung des südlichen Europahafens möglich machen."

Die Absichtserklärung zwischen der Freien Hanstestadt Bremen und dem Kellogg's-Konzern wurde heute im Gobelinzimmer des Bremer Rathauses unterzeichnet: Roger Nesti und Bürgermeister Carsten Sieling; stehend: Rainer Frerich-Sagurna, Senator Joachim Lohse und Staatsrat Ekkehart Siering   (v.l.n.r.)
Die Absichtserklärung zwischen der Freien Hanstestadt Bremen und dem Kellogg's-Konzern wurde heute im Gobelinzimmer des Bremer Rathauses unterzeichnet: Roger Nesti und Bürgermeister Carsten Sieling; stehend: Rainer Frerich-Sagurna, Senator Joachim Lohse und Staatsrat Ekkehart Siering (v.l.n.r.)
Bremen und Kellogg’s verfolgen gemeinsam das Ziel, eine abgestimmte und zukunftsfähige Projektentwicklung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zu ermöglichen, die städtebaulich und wirtschaftlich eine nachhaltige Lösung für beide Seiten darstellt. Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigen die Parteien bis zum 31. Mai 2018 einen städtebaulichen Vertrag für die Entwicklung des Grundstückes zu schließen und die für die Entwicklung erforderlichen Maßnahmen gemeinsam umzusetzen.
In dem Letter of Intent werden die Grundzüge der gemeinsamen Planung, also die Entwicklungsziele, der weitere Planungsprozess sowie Fragen zur Erschließung und zur Kostenteilung geregelt. Hierdurch werden mögliche Auseinandersetzungen vermieden, ohne den konkreten Planungsprozessen vorzugreifen, die spätestens ab 2021 eine Bebauung des Grundstücks ermöglichen sollen.
Eine Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten ist im Einvernehmen mit Bremen möglich, wenn dieser in alle Rechte und Pflichten der Vereinbarung eintritt. Kellogg’s befindet sich hierzu bereits in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem benachbarten Unternehmen wpd, dem Kellogg’s bereits vor einigen Jahren ein Grundstück in der Überseestadt veräußert hat.
Zur Absicherung der städtischen Ziele hat Bremen für den Fall, dass der städtebauliche Vertrag nicht bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt zustande kommt, eine feste Kaufoption. Hierdurch wird verhindert, dass auf dem bedeutsamen Entwicklungsareal eine Spekulationsspirale in Gang gesetzt wird. Zudem behält sich Bremen für diesen Fall vor, doch den Weg über vorbereitende Untersuchungen für eine möglicherweise durchzuführende Entwicklungsmaßnahme zu gehen.
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