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Mai 2021


Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Anbieter in Bremen. Die zweijährige Verlängerung ist das Ergebnis enger Verhandlungen zwischen Ordnungsamt, Senator für Inneres, Mobilitätsressort und den beiden Anbietern "Voi" und "Tier". Zu der Einigung gehört insbesondere die Verpflichtung der Anbieter, einen Fonds einzurichten, der im Fall von Unfällen von mobilitätseingeschränkten Personen durch verkehrswidrig abgestellte E-Roller eine Unterstützung bereitstellen soll.

"Dieser Fonds umfasst 100.000 Euro pro Jahr je Anbieter und ist einzigartig im gesamten Bundesgebiet," erklärt Innensenator Ulrich Mäurer. Es gab bereits in mehreren Städten die Forderung nach einer Haftung der Anbieter für Schäden, die aber im Bundesrecht bislang nicht geregelt ist. "Um diese Lücke zumindest in Bremen ein Stück weit zu schließen, haben wir einen Unterstützungsfonds durch die Anbieter in der neuen Sondernutzungserlaubnis geregelt. Damit werden die Rechte schwerbehinderter Menschen gestärkt sowie die von Kindern und anderen schutzbedürftigen Menschen im Straßenverkehr." Gemeinsam mit dem Mobilitätsressort wird sich das Innenressort weiter gemeinsam für eine Halterhaftung im Bund einsetzen.



Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, ergänzt: "Zusätzlich hoffe ich sehr, dass die teils chaotisch abgestellten Roller in der Stadt der Vergangenheit angehören, weil künftig Nutzerinnen und Nutzer Fotos von den abgestellten Fahrzeugen machen müssen. Die neuen Sondernutzungsgenehmigungen sind ein richtiger Schritt nach vorne."

Informationen zu den Voraussetzungen und der Verfahrensweise sind ab sofort auf der Homepage des Innenressorts zu finden unter www.inneres.bremen.de sowie per Mail an ordnungsrecht@inneres.bremen.de anzufragen.

Weitere Regelungen der auf zwei Jahre befristeten Sondernutzungserlaubnisse betreffen unter anderem den notwendigen Zustand der E-Scooter, die Wartung der Fahrzeuge, das Aufstellen und Umstellen der Fahrzeuge, Verbotszonen, Informationspflichten für Nutzende, die Erreichbarkeit über bestimmte Kommunikationskanäle und Fristen für etwaige Umverteilungen im Stadtgebiet. Ein weiterer Regelungsgegenstand ist die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben.

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Auf Grund größerer Lieferungen sind in der Stadt Bremen kurzfristig rund 2.000 Impftermine mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchbar. Da bereits alle Impfberechtigten über 60 Jahren eine Impfeinladung erhalten haben, können diese Termine an jüngere Jahrgänge vergeben werden. Ab morgen (Mittwoch, 5. Mai 2021) 12 Uhr können Personen, die in der Stadt Bremen gemeldet sind und die Geburtsjahrgänge 1962 bis 1966 haben, einen solchen Impftermin buchen.

Die Buchung erfolgt im Terminportal unter www.impfzentrum.bremen.de. Für die Buchung wird eine gültige E-Mail-Adresse benötigt, an die nach Registrierung mit der E-Mail-Adresse und einer Altersbestätigung der Termin-Code versendet wird. Dieser kann dann nur im Terminportal eingelöst werden. Die Termine für die Erstimpfungen liegen zwischen dem 5. Mai und dem 9. Mai 2021. Im Impfzentrum auf der Bürgerweide findet vor der Impfung ein ausführliches ärztliches Informations- und Aufklärungsgespräch statt. Da es sich bei diesem Impfangebot um ein zusätzliches Angebot handelt, könnte vor Ort aus medizinischen Gründen kein Impfstoffwechsel vorgenommen werden. Sollten seltene medizinische Gründe gegen eine Impfung mit AstraZeneca sprechen, kann keine Impfung erfolgen.

Dieses Angebot richtet sich nur an Personen die in der Stadt Bremen gemeldet sind. Eine Impfung von Bremerhavenerinnen und Bremerhavenern ist nicht möglich.

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Mit zwei ersten Terminen am Montag und Mittwoch wurde begonnen – am heutigen Sonnabend haben nun die letzten 60 Kolleginnen und Kollegen ihre Ärmel hochgekrempelt: Innerhalb nur einer Woche konnten auf diese Weise insgesamt 326 JVA-Beschäftigte – und damit alle, die sich dafür entschieden haben – eine Erstimpfung gegen das Corona-Virus erhalten. Im nächsten Schritt sollen ab Montag nun auch alle Gefangenen, die sich impfen lassen wollen, ein entsprechendes Angebot erhalten.


Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: "Hinter Gittern zu arbeiten – das ist unter Pandemiebedingungen eine noch größere Herausforderung als ohnehin schon. Ich bin auch daher sehr froh, dass sich jetzt alle JVA-Beschäftigten für die Impfung entscheiden konnten. Und ich bin froh, dass dieses An-gebot unter den Beschäftigten auf sehr große Akzeptanz gestoßen ist. Damit schützen wir nicht nur den sensiblen und bei einem Ausbruch des Virus besonders gefährdeten Bereich Justizvollzugsanstalt und die dort Beschäftigten, sondern mittelbar auch die häufig vorerkrankten Gefangenen, die dort auf engem Raum gemeinsam untergebracht sind."

Zum Glück sei es durch die vielfältigen Maßnahmen, die in der JVA umgesetzt wurden, bislang gelungen, das Virus weitestgehend aus der Haftanstalt herauszuhalten, so Schilling weiter: "In erster Li-nie ist das dem großen Engagement der dort Beschäftigten zu verdanken, die in der Pandemie-Situation trotz der vielen damit verbundenen Einschränkungen und Zusatzarbeit alles dafür getan haben, um ein Einschleppen und eine Verbreitung des Virus innerhalb der JVA zu verhindern."

Karl Lauterbach mit hoffnungsvoller Prognose‼

Die Impfungen seien nun ein weiterer wichtiger und folgerichtiger Schritt, um nicht nur Beschäftigten, sondern auch die Gefangenen selbst noch besser zu schützen. Schilling: "Letztlich kann das Virus nur von außen in die Anstalt gelangen – auch deshalb war es eine absolut richtige Entscheidung, die Be-diensteten im Justizvollzug zu priorisieren. Ich bin wirklich dankbar, dass es durch die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsressort nun gelungen ist, diese Impfungen kurzfristig zu terminieren und innerhalb nur weniger Tage durchzuführen. Dafür haben sich die Anstaltsleitung, die Beschäftigten selbst und auch wir als Ressort im Vorfeld gemeinsam stark gemacht."

Die Impfungen selbst wurden direkt in der JVA vorgenommen – in Zusammenarbeit mit einem mobilen Team des Impfzentrums, dem medizinischen Dienst der JVA und dem zuständigen Betriebsarzt.

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