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Juni 2021


Die Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen ermitteln nach einem Messerangriff am Samstag in Gröpelingen, bei dem zwei Personen schwer verletzt wurden, wegen eines versuchten Tötungsdeliktes . Die Polizei musste während des Einsatzes einen Warnschuss abgeben. Inzwischen konnte der mutmaßliche Messerangreifer ermittelt und festgenommen werden. Gegen den 17 Jahre alten Tatverdächtigen werden aktuell Haftgründe geprüft.

Zunächst war der 17-Jährige am Samstagnachmittag mit einem 16-Jährigen auf einem Sportplatz in Gröpelingen in Streit geraten. Mit Verstärkung von Familienmitgliedern beider Parteien eskalierte die Auseinandersetzung wenig später in der Ernst-Waldau-Straße. Dabei sollen auch Schlagstöcke zum Einsatz gekommen sein. Der 17-Jährige zog im weiteren Verlauf ein Messer und verletzte damit zwei 20 und 28 Jahre alte Männer schwer. Die Tätergruppe flüchtete anschließend. Die Polizei ermittelte den 17-Jährigen noch am Samstag als Tatverdächtigen und nahm ihn fest. Es folgten umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen. Dabei konnten Beweismittel beschlagnahmt werden, darunter auch vermutliche Tatwaffen. Eine Haftprüfung gegen den 17-Jährigen dauert gegenwärtig an.

Während des Einsatzes musste die Polizei einen Warnschuss in die Luft abgeben, als sie von einem weiteren 17-jährigen Beteiligten mit einer Eisenstange angegangen wurde und ein 39 Jahre alter Autofahrer drohte, die Polizisten anzufahren. Sie konnten noch vor Ort überwältigt und festgenommen werden. Gegen die beiden Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung eingeleitet.

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Ein Brand in der Karl-Lerbs-Straße in der Gartenstadt-Süd sorgte am Mittag des 13. Juni für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst. Ausgehend von einem Balkon im Erdgeschoss des achtgeschossigen Hochhauses fraß sich das Feuer über die Fassade bis zum Dach hoch und sorgte auf seinem Weg für drei zunächst unbewohnbare Wohnungen. Von den 36 Bewohner:innen des Gebäudes wurden insgesamt 22 durch Rauchgase verletzt. Die Feuerwehr hat zwei leicht verletzte Feuerwehrleute zu beklagen.

Als um kurz nach 11 Uhr mehrere Anrufer den Brand auf einem Balkon im Erdgeschoss meldeten, wurde zunächst ein Löschzug der Berufsfeuerwehr entsendet. Zwischenzeitlich breitete sich das Feuer weiter aus, sodass der eintreffende Einsatzleiter sofort das Einsatzstichwort auf "brennt Hochhaus" erhöhen ließ. Diese Nachforderung sorgte für das Großaufgebot von etwa 100 Einsatzkräften vor Ort. Die Feuerwehr führte sodann parallel die Menschenrettung von Personen aus den Wohnungen und dem verrauchten Treppenraum als auch die Brandbekämpfung durch.


Nachdem die 36 Bewohner:innen aus dem Gebäude gebracht waren, wurden sie von Einsatzkräften gesammelt und vom Rettungsdienst untersucht. Nachdem sich nach und nach mehrere Personen meldeten, die die giftigen Rauchgase eingeatmet hatten, wurde vom Einsatzleiter eine Stichworterhöhung im Rettungsdienstbereich angeordnet. Mit dem Stichwort MANV10 wurden zahlreiche weitere Rettungsmittel des stadtbremischen Rettungsdienstes und der Schnelleinsatzgruppen der Hilfsorganisationen nachdisponiert. Etwa 50 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sorgten sich um die Behandlung der Bewohner:innen.

*********** MANV steht für Massenanfall von Verletzten. Es gibt mehrere Stufen. ***********

Mit diesen Kräften konnten von den Notärzt:innen die 36 Bewoner:innen gesichtet und kategorisiert werden. Gemäß der Sichtungskategorie wurden die Personen dann geordnet verschiedenen Krankenhäusern zugeführt. Diese waren zuvor über ein spezielles Programm (IVENA) über die Gesamtlage informiert worden. Insgesamt wurden so acht Personen in Krankenhäuser transportiert, 14 Personen wurden nur leicht verletzt und mussten keiner Klinik zugeführt werden bzw. verweigerten die weitere Behandlung. 14 weitere Personen waren unverletzt. Bei der Rettung einer Katze wurden zwei Feuerwehrangehörige durch Bisse leicht verletzt. Sie begaben sich mit einem Feuerwehrfahrzeug in ein Krankenhaus zur Behandlung.

Der Brand war relativ schnell gelöscht. Die Kontrolle auf weitere Glutnester sowie die Entrauchung des Gebäudes zogen sich jedoch noch eine Weile hin. Insgesamt sind nach Abschluss der Löscharbeiten drei Wohnungen durch Brand, Rauch und Wasser nicht bewohnbar.

Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Eine Schadenshöhe ist derzeit nicht zu beziffern. Vor Ort waren etwa 150 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst mit insgesamt etwa 60 Fahrzeugen.

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Unterhaltungsveranstaltungen und Gastronomie dürfen bis 01.00 Uhr öffnen – Alkoholkonsumverbot im Viertel und an der Schlachte


Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße
Räumlicher Geltungsbereich 1 - Viertel (Steintor/Ostertor): Auf den Häfen, Humboldtstraße, Sankt-Jürgen-Straße, Lüneburger Straße, Osterdeich, Auf dem Peterswerder bis Höhe Hal Över Fähranleger Weserstadion, von dort rechtes Weserufer bis Höhe Stadtgraben, Ostufer Stadtgraben über Goetheplatz und Contrescarpe, Meinkenstraße, Salvador-Allende-Straße

Als Reaktion auf die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen hat der Bremer Senat beschlossen, dass es per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Freitag (11. Juni 2021) 0.00 Uhr weitere Lockerungen geben wird.


Folgende Regelungen werden umgesetzt:

  • Kulturelle, sportliche und weitere Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, sowie Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser und Gastronomiebetriebe dürfen auch in Innenräumen bis um 01.00 Uhr öffnen.
  • In den genannten Einrichtungen gilt in Innenräumen weiterhin eine Testpflicht bis zum 13. Juni 2021. Ab dem 14. Juni 2021 gilt die Testpflicht nur bei einer Inzidenz von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei dem Besuch von Wochenmärkten entfällt bei einer Inzidenz von unter 35 Neuinfektion pro 100.000 Einwohner.
Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße
Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße

Zum Verkauf und Konsum von Alkohol im Viertel und an der Schlachte gibt es Einschränkungen:

  • Ab 22.00 Uhr ist der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol im Viertel und an der Schlachte nicht erlaubt.
  • Zwischen 01.00 und 06.00 Uhr ist das Mitführen und der Konsum von Alkohol im Viertel und an der Schlachte untersagt.

Die genauen Bereiche des Konsumverbots können den angehängten Karten entnommen werden.

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Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm zum Bericht der Sonderermittlerin


Der Senator für Inneres legte für die zunächst für heute, 9. Juni 2021, und inzwischen kurzfristig abgesagte Sondersitzung der Innendeputation den Abschlussbericht "Rassismus, Rechtsextremismus und Sexismus in der Feuerwehr Bremen?" vor. Zugleich übermittelte er seinen Bericht zu den erfolgten und bevorstehenden Reformschritten ("Feuerwehr 2025"). Die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm kommentiert die Berichte wie folgt:

"Laut des Abschlussberichts begünstigen die aktuellen Organisationsstrukturen der Feuerwehr Bremen Vorbehalte gegenüber Frauen, Migrantinnen und Migranten und homosexuellen Personen. Das empfinde ich als eine harmlose Beschreibung für ein Arbeitsumfeld, wo beispielsweise das Schauen von Pornofilmen als Initiationsritus von einer Führungskraft verordnet wurde und wo rassistische Bezeichnungen zum Umgangston gehören. Anhand von zahlreichen Beispielen belegt der Bericht Rassismus, Sexismus sowie homophobes Verhalten. Dabei handelt es sich mitnichten um Einzelfälle. Vielmehr geht es um ein strukturelles Problem, verursacht durch eklatantes Führungsversagen auf unterschiedlichen Ebenen. Die Führungskultur wird dabei von Feuerwehrleuten mit den Begriffen 'Angst und Schrecken' tituliert.

Mit solchen Strukturen präsentiert sich die Feuerwehr nicht als attraktiver Arbeitsplatz für Frauen oder Menschen mit Migrationsgeschichte. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Seit 30 Jahren gibt es Frauen bei der Feuerwehr. Dennoch sind aktuell nur 3,8 Prozent der Feuerwehrleute in Bremen weiblich. Das ist ein Armutszeugnis. Zumal die Zahlen rückläufig sind. Im Jahr 2013 lag der Frauenanteil hier noch bei knapp 4,4 Prozent. Keine Führungsposition der Feuerwehr Bremen ist mit einer Frau besetzt. Gerade hier und gerade jetzt erwarte ich klare Zielvorgaben und Fördermaßnahmen.

Um die sich in den vergangenen Jahrzehnten gebildeten Strukturen zu durchbrechen, bedarf es umgehend einer Reform mit messbaren Zielen, gekoppelt an Erfolgskontrollen. Die vom Senator für Inneres vorgelegten Reformschritte 'Feuerwehr 2025' benennen wichtige Maßnahmen, wie sie bereits von der ZGF im vergangenen Jahr gefordert wurden. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung einer neuen Organisationskultur sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Notwendig ist auch eine externe systematische Analyse der bisherigen Beförderungspraxis, um ein transparentes Beurteilungsverfahren zu schaffen.

Eine Schlüsselrolle spielt in dem anstehenden Reformprozess der neue Leiter der Feuerwehr Bremen. Er wird sich daran messen lassen müssen, ob ihm ein Kulturwandel bei der Feuerwehr gelingt. Möglich ist das nur, wenn er dabei vom Innenressort und von allen Führungskräften konsequent unterstützt wird. Ist das nicht der Fall, verkommt das Projekt 'Feuerwehr 2025' zu einem zahnlosen Papiertiger."

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