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November 2021

Ab heute gelten in Bussen und Bahnen die 3G-Regeln und weiterhin die Maskenpflicht

 
Mit Betriebsbeginn am heutigen Mittwoch, 24. November 2021, gelten in allen Bussen und Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG aufgrund einer neuen gesetzlicher Vorschrift zusätzliche Vorgaben zum Infektionsschutz. Fahrgäste müssen dann grundsätzlich die sogenannten 3G-Regeln erfüllen und eine FFP2- beziehungsweise medizinische Maske tragen. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf Beförderung. Verstöße können darüber hinaus mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese Maßnahmen wurden in der vergangenen Woche von Bund und Ländern als Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus beschlossen.

3G in Bus und Bahn. Foto: BSAG

Das bedeuten die 3G-Regeln

Die sogenannte 3G-Regeln stehen als Abkürzung für "geimpft, genesen oder getestet". Im Detail bedeutet das:

Als vollständig geimpft gilt, wer noch nicht nachweislich an Covid-19 erkrankt ist und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form besitzt. Die letzte erforderliche Impfung muss hier mindestens 14 Tage erfolgt sein. Informationen zu den Impfstoffen und zur Impfung gibt es unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

Als vollständig geimpft gelten außerdem Menschen, die bereits an Covid-19 erkrankt und genesen sind, wenn sie zusätzlich einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und eine Impfdosis erhalten haben. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass sie eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben.

Als genesen gelten Menschen, die nachweislich positiv mit einem PCR-Test auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.

Als getestet gelten Menschen, die mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Der Schnelltest darf zum Zeitpunkt der Kontrolle maximal 24 Stunden alt sein, der PCR-Test maximal 48 Stunden. Selbsttests sind in diesem Fall nicht zulässig.


Ausnahmen gelten nur in Ausnahmefällen

Das novellierte Infektionsschutzgesetz des Bundes und die derzeit gültige bremische Corona-Verordnung sehen nur wenige Ausnahmen von den 3G-Regeln und der Maskenpflicht vor.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler mit einer gültigen Schulbescheinigung.

Menschen ab einem Alter von 16 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards "FFP2" oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske). Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch durch Tragen einer textilen Barriere.

Darüber hinaus sind Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen.

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Impfungen und Tests in Bremen

Informationen, Adressen und Kontaktdaten zu den Testmöglichkeiten in Bremen gibt es auf der Website der Gesundheitssenatorin unter www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/corona-testmoeglichkeiten-32720

Infos und Termine für eine Erst- oder Booster-Impfung gibt es online unter www.impfzentrum.bremen.de

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 Einrichtung in Obervieland steht unter Quarantäne / Testungen auch in Vegesack

Die Dependance der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete in Obervieland steht seit Freitag, 19. Dezember 2021 wegen eines Corona-Ausbruchs unter Quarantäne. Anlass ist die Reihentestung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern auf das SARS-CoV-2-Virus nach einem ersten Positiv-Befund vor drei Tagen. Von den 197 Bewohnerinnen und Bewohnern sind bislang 55 positiv getestet worden und 117 negativ; die übrigen Ergebnisse stehen noch aus. Die Infektionen verlaufen in allen Fällen symptomarm oder symptomfrei, einen schweren Krankheitsverlauf gibt es bislang nicht.

Aus der Erstaufnahmestelle in Vegesack ist ebenfalls ein positiv-Befund gemeldet worden. Daraufhin sind alle 109 Personen derselben Kohorte in der Erstaufnahmeeinrichtung als mögliche Kontaktpersonen getestet worden, die Ergebnisse stehen noch aus.

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Beide Einrichtungen haben mehr Menschen aufgenommen als angesichts der Corona-Pandemie vorgesehen. In Vegesack leben derzeit 370 Menschen; die Einrichtung hat eine Kapazität von 750 Plätzen, die für die Zeit der Pandemie ist auf 250 abgesenkt worden ist. In der Dependance in Obervieland leben 193 Menschen. Baurechtlich vorgesehen ist sie für 235 Personen, in der Pandemie sollte sie mit nicht mehr als 120 Menschen belegt werden. Grund für die höhere Belegung ist eine sprunghafte Zunahme von Asyl- und Duldungsersuchen seit Juni. Innerhalb eines Vierteljahres hat sich deren Zahl von rund 200 pro Monat auf mehr als 800 vervierfacht. Der bisherige Ausbau der Platz-Kapazitäten seit Oktober in den Stadtteilen Horn (um 250 Plätze), Mitte (um 180 Plätze) und Osterholz (100 Plätze durch Verlängerung einer bereits ausgelaufenen Nutzung) hat damit nicht Schritt halten können.


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Die Inzidenzwerte steigen in Bremen durch eine hohe Impfquote zwar weniger als in anderen Bundesländern. "Die Pandemieentwicklung insgesamt macht aber weitere Auflagen für die Durchführung des Weihnachtsmarktes und des Schlachtezaubers erforderlich, Pläne dafür haben wir in den letzten Tagen erarbeitet", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Heute erfolgte eine abschließende Abstimmung zwischen dem Wirtschafts- und dem Gesundheitsressort. Es werden folgende ergänzende Auflagen festgelegt:

  1. Maskenpflicht auf dem Marktgelände (Weihnachtsmarkt) in der Innenstadt und an der Schlachte (Schlachtezauber). Eine Änderung der Corona-Verordnung ist nicht erforderlich. Die Umsetzung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes.
  2. Eine Ausgabe an den Ausschank- und Imbissbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte erfolgt nur nach einem 3G-Nachweis. Die Prüfung erfolgt an separaten Ständen, die auf dem gesamten Marktgelände stehen. Nach Prüfung erhalten die Besucherinnen und Besucher ein kostenloses Band, das am Handgelenk angebracht und ohne Beschädigung nicht entfernt werden kann. Eine Ausgabe von Getränken und Speisen sowie die Nutzung der Fahrgeschäfte ist nur nach Vorzeigen der Bänder erlaubt. Die Farbe der Bänder wechselt täglich. Für Geimpfte und Genesene (2G) ist auch die Ausgabe eines Bandes möglich, welches für die gesamte Veranstaltungsdauer gültig ist.
    Ein Band ist erforderlich ab einem Alter von 16 Jahren. Bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 ist eine Schulbescheinigung für den Erhalt des Bandes ausreichend.

  3. Bei einem Inzidenzwert von über 200 erfolgt die Ausgabe von Bändern nur an Geimpfte und Genesene (2G-Regelung).
  4. Entstehen in Stoßzeiten an den Ausschankbetrieben bzw. auf den Aufenthaltsflächen nicht vertretbare Menschenansammlungen, erfolgt eine Begrenzung der Becher-/Gläserausgabe bzw. eine zeitweise Schließung der Ausgabe.
  5. Die Zahl der Stände wurde bereits um ca. 10 Prozent durch eine Reduzierung der Zulassungen bzw. Platzvergabe verringert. Zusätzlich sind, sowohl auf den Flächen des Weihnachtsmarktes als auch des Schlachtezaubers, durch die Absage von zugelassenen Standbetreiberinnen und Standbetreibern weitere freie Flächen entstanden (ca. 10 Prozent). Diese Plätze werden mit dem Ziel einer weiteren Entzerrung nicht nachbesetzt.
  6. Zusätzlich bzw. verstärkt genutzt werden der Ansgarikirchhof und der Hanseatenhof. Auf diesen Plätzen wurde auch jeweils ein auf dem Marktplatz bzw. dem UnserLiebenFrauenkirchhof stark frequentierter Ausschankbetrieb umplatziert. Ziel dieser Maßnahme ist eine weitere Entzerrung auf der Veranstaltungsfläche. Auf dem Ansgarikirchhof wird mit der Lichtinstallation am Gebäude der Handwerkskammer und den Wintergärten der City-Initiative außerdem ein besonders stimmungsvolles Ambiente geschaffen
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Zukunftsfonds Innenstadt fördert Pilotprojekt mit 1,5 Millionen Euro

Für lokale Shopping- und Kulturbegeisterte sowie Genussmenschen startet passend zur Adventszeit Ende November ein besonderes Highlight: Der BreMEHR, ein Gutschein mit Mehrwert für die Bremer City sowie Bremen Nord. Er löst den Bremer Geschenkgutschein ab und ist außer an den bekannten Vorverkaufsstellen ab sofort auch online unter www.bre-mehr.de zu erwerben. Das Ziel ist, weiterhin die lokalen Anbieter aus Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Dienstleistung zu stärken. Zukünftig soll der BreMEHR aber auch weitere Optionen wie Rabattaktionen oder Coupons umfassen, soziale Projekte unterstützen und auf andere Stadtteile ausgeweitet werden können.

"Der Gutschein hilft dem stationären Einzelhandel, der durch die Pandemie vor gewaltigen Herausforderungen steht. Pünktlich zur Vorweihnachtszeit wird durch dieses Instrument sowohl den Händlern als auch den Kunden ein kleiner finanzieller Ausgleich zur schwierigen Corona-Zeit gegeben", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Als besonderes Highlight und zur Abschwächung der Corona-pandemischen Auswirkungen unterstützt der Bremer Senat mit dem Zukunftsfonds Innenstadt das Pilotprojekt mit 1,5 Millionen Euro und schenkt jedem Käufer beim Einlösen des Gutscheins bis zum 31. März 2022 ein Bonusguthaben von 21 Prozent. Das bedeutet, dass beim Kauf eines Gutscheines von beispielsweise 100 Euro dieser einen Wert von 121 Euro haben wird.


Auch Carolin Reuther, Geschäftsführerin der CityInitiative Bremen Werbung e. V., ist glücklich über die Neuaufstellung des Gutscheines und die Förderung durch den Senat: "Durch den BreMEHR besteht für uns die Möglichkeit, mehr Kunden für die Bremer City zu begeistern – und das im für den Handel so wichtigen Weihnachtsgeschäft."

Der BreMEHR funktioniert gleichermaßen bei allen Annahme- und Verkaufsstellen. Es muss nur der Wunschbetrag ausgewählt und zum Einlösen an der Kasse vorzeigt werden. Dort wird der QR-Code gescannt und der Kaufbetrag vom Guthaben abgezogen. Der Restbetrag verbleibt auf der Karte – für den nächsten Einkauf. Der BreMEHR ist also nicht nur bequemes Zahlungsmittel, sondern auch ein passendes Geschenk für jeden. Es gibt ihn zunächst in den Editionen City und Nord. Eine Ausweitung auf die Stadtteile ist in einem zweiten Schritt im Frühjahr 2022 durch den Senat vorgesehen.

Weitere Informationen zum BreMEHR auf www.bre-mehr.de und www.bremen-city.de

Der Zukunftsfonds Innenstadt wurde am 2. Februar 2021 vom Senat beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Er ist ein Programm der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und finanziert über den Bremen-Fonds. Zurzeit umfasst der Zukunftsfonds Innenstadt bereits über zehn Projekte, die die Bremer Innenstadt stärken und die Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern sollen. Weitere Informationen unter www.bremenwirdneu.de.

Die CityInitiative Bremen Werbung e.V. vertritt die Interessen ihrer Mitglieder aus Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur und weiteren Dienstleistungen der Bremer Innenstadt gegenüber der Politik und den Medien – und vernetzt sie untereinander. Als Experten für Citymarketing und Innenstadtthemen organisiert die CityInitiative Veranstaltungen, kümmert sich um Werbemaßnahmen, schafft Aufenthaltsqualität und managed den Standort. Sie ist Projektträger für BID’s. Zurzeit hat die CityInitiative etwa 180 Mitglieder.

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Durch eine "schnelle und beherzte Brandbekämpfung" der Feuerwehrkräfte, konnte am Mittwochabend (10.11.2021) ein Brand in einem Recyclingbetrieb im Stadtteil Walle laut dem Direktionsdienst Michael Richartz relativ schnell unter Kontrolle gebracht werden.



Um 18.52 Uhr wurde der Einsatz in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle eröffnet. Der Einsatzsachbearbeiter alarmierte Einheiten der Feuer- und Rettungswache 1, 4 und 5, die Freiwillige Feuerwehr Bremen-Blockland, den Einsatzleitdienst sowie Einsatzmittel des stadtbremischen Rettungsdienstes.

Am Einsatzort brannte ein zirka 20x10x5-Meter großer Sperrmüllhaufen. Sofort begannen die Kräfte mit der Brandbekämpfung über ein Tanklöschfahrzeug (TLF), das Wenderohr einer Drehleiter und ein B-Rohr - kurz danach durch ein weiteres TLF verstärkt. Wenige Minuten später wurde zusätzlich die Freiwillige Feuerwehr Bremen-Lehesterdeich alarmiert, um die Maßnahmen der Brandbekämpfung und Wasserversorgung weiter zu unterstützen. Außerdem rückte der Direktionsdienst zur Einsatzstelle aus.

Bereits nach rund einer Stunde meldete der Einsatzleiter "Feuer in der Gewalt". Mithilfe betriebseigener Radlader konnte das Brandgut zunächst auseinander und dann verfahren werden, um es gezielt ablöschen zu können.

Aufgrund des länger andauernden Einsatzes rückte eine Einheit der FF Lehesterdeich ab und besetzte die Feuerwehr- und Rettungswache 1, um den Grundschutz in der Stadt sicherzustellen. Für die Kräfte am Einsatzort forderte der Einsatzleiter die Verpflegungseinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Neustadt nach. Der Einsatz dauerte auch aufgrund der umfangreichen Schlauchlogistik letztlich bis kurz nach 1.00 Uhr.

Vor Ort waren zwischenzeitlich knapp 60 Kräfte mit insgesamt 20 Einsatzfahrzeugen. Während der Löschmaßnahmen verletzte sich ein Feuerwehrmann leicht am Knie und musste zur Kontrolle in ein Krankenhaus gebracht werden.

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Ein 56 Jahre alter Mann steht im dringenden Tatverdacht, am Sonntag einen 56-Jährigen nach einer Auseinandersetzung in der Bahnhofsvorstadt getötet zu haben. Die Mordkommission ermittelt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gerieten die beiden Männer in einem Shop in der Falkenstraße am Sonntagabend in einen Streit. Vor dem Geschäft stach der Angreifer auf seinen Gegner ein und verletzte ihn tödlich. Der 56-Jährige verstarb trotz notärztlicher Reanimationsmaßnahmen noch vor Ort.

Der 56 Jahre alte Tatverdächtige flüchtete. Er konnte noch in Tatortnähe festgenommen werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Bremen.

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Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen ermitteln gegen drei 31, 38 und 40 Jahre alte Bremer wegen mutmaßlichen gemeinschaftlichen Mordes. Sie stehen im Verdacht, im vergangenen Jahr einen 46-jährigen Mann getötet zu haben. Alle drei Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde der 46 Jahre alte Mann im April 2020 in der Bremer Neustadt getötet. Zusammen brachten die Tatverdächtigen vermutlich den Leichnam nach Niedersachsen und vergruben ihn.

Der 46 Jahre alte Bremer wurde im November vergangen Jahres als vermisst gemeldet. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine konkreten Hinweise auf ein Verbrechen. Erst im September dieses Jahres führte eine neue Spur auf das Trio. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bremen erließ das Amtsgericht am 16. Oktober einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 31-Jährigen. In der Nacht zu Samstag konnten seine 38 und 40 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter festgenommen werden. Ein Haftrichter erließ auch gegen sie Untersuchungshaftbefehle.

Zusammen mit Experten des Bundeskriminalamtes führten die Ermittler der Polizei Bremen die Spurensuche und die Tatortarbeit durch. Die weiteren umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei Bremen zur Motivlage und den einzelnen Tatbeteiligungen dauern an..

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