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Januar 2022


Samstagabend gerieten zwei Personengruppen bei einer Geburtstagsfeier in Kattenesch aneinander. Junge Männer der einen Partei bewaffneten sich mit Holzlatten und Baseballschlägern und schlugen auf einen 21-Jährigen ein. Der Mann erlitt schwere Verletzungen. Die Polizei nahm drei Tatverdächtige vorläufig fest.

Gegen 23:15 Uhr feierte ein 18-Jähriger mit seinen Freunden zu Hause seinen Geburtstag in Kattenesch. Der Freund einer jungen Frau, die ebenfalls auf der Party war, erschien mit einer Gruppe von weiteren Männern vor dem Haus in dem gefeiert wurde. Die Frau und ihr Freund hatten sich zuvor am Telefon gestritten und er wollte sie nun vor Ort zur Rede stellen. Vor dem Erscheinen der Personengruppe bewaffneten sich einige der Feiernden mit Holzlatten und Baseballschlägern. Nach einem kurzen Wortgefecht zwischen den Parteien auf der Straße, eskalierte die Situation. Zeugen berichteten, dass ein 21-Jähriger der hinzukommenden Gruppe, mit einem Schlag einer Holzlatte zu Boden gehauen wurde. Dort liegend, schlugen die zuvor Feiernden beiden 18-Jährigen und ein 19-Jähriger mit den Gegenständen weiter auf seinen Oberkörper und einmal gegen seinen Kopf ein. Als er bewusstlos wurde, ließen die Angreifer von ihm ab und gingen zurück ins Haus. Die Freunde des Verletzten riefen die Polizei und den Rettungsdienst, der den jungen Mann mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus brachte. Fünf weitere junge Männer wurden leicht verletzt.

Einsatzkräfte nahmen die beiden 18-Jährigen und den 19-Jährigen vorläufig fest. Sie wurden erkennungsdienstlich behandelt und erhielten Gefährderansprachen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 0,5 Promille. Anschließend unterzogen sie sich einer angeordneten Blutentnahme. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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Polizei ermittelt nach einem versuchten Tötungsdelikt am Freitagabend in Gröpelingen. Ein 47-Jähriger wurde von einem Unbekannten mit mehreren Messerstichen niedergestochen und dabei schwer verletzt. Der unbekannte Mann flüchtete. Die Polizei sucht Zeugen.

Gegen 19:15 Uhr bemerkten eine 49-jährige Zeugin und ihre 23 Jahre alte Tochter, wie ein Taxi mit einem Fahrgast in der Thorner Straße anhielt. Die Frauen befanden sich auf der Fahrbahn und hörten lautes Geschrei aus dem Auto. Im weiteren Verlauf saß nun der Fahrgast am Steuer des Taxis und fuhr mit hoher Geschwindigkeit los. Nur durch einen Sprung zur Seite, konnten sich die Frauen retten. Nach dem Vorfall setzten sie sich in ihr Auto, als ein augenscheinlich schwer verletzter Mann an ihre Scheibe klopfte und um Hilfe rief. Sie alarmierten die Polizei und leisteten mit weiteren Zeugen bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte lebensrettende Maßnahmen. Bei dem Verletzten handelte es sich um den 47-jährigen Taxifahrer. Er wurde von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Die Zeugen standen sichtlich unter dem Eindruck des Geschehens, blieben aber unverletzt. Der Tatverdächtige flüchtete mit dem Taxi in Richtung Bromberger Straße und fuhr weiter auf die A 27 in Fahrtrichtung Hannover, an der Abfahrt Sebaldsbrück endeckten gegen 19:40 Uhr Polizisten das beschädigte Taxi, dass zuvor gegen die Leitplanke gestoßen war. Der Unbekannte konnte vermutlich zu Fuß flüchten.

Die Polizei leitete noch am Abend umgehend umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein. Am Tatort wurden Spuren aufgenommen, Beweismaterial sichergestellt und Zeugen befragt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und fahndet weiter unter Hochdruck nach dem Unbekannten. Der gesuchte Mann wurde wie folgt beschrieben: Er soll kurze schwarze Haare und buschige Augenbrauen gehabt haben. Bekleidet war er mit einer dunklen Jacke, die einen Reißverschluss hatte, darunter trug er einen grauen Kapuzenpullover. Zudem hatte er eine schwarze Jogginghose und helle Turnschuhe an. Im Gesicht trug er eine blaue OP-Maske. Die Polizei fragt: Wer hat im Bereich der Thorner Straße und insbesondere im Bereich des Unfallortes in Sebaldsbrück Beobachtungen gemacht, oder kann Hinweise auf den Verdächtigen geben? Zeugenhinweise nimmt jederzeit der Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 entgegen. Die Ermittlungen dauern weiter an.

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Unbekannte warfen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch einen Brandsatz in ein Süßwarengeschäft in Findorff und richteten Sachschaden an. Die Polizei sucht nach Zeugen.

Der Täter oder die Täterin schlug gegen 3.30 Uhr die Glasscheibe der Eingangstür des Shops in der Hemmstraße ein, warf durch das entstandene Loch einen Brandsatz in den Laden und flüchtete unerkannt. Die Feuerwehr konnte die Flammen löschen, es entstand ein Schaden von mehr als 20.000 Euro. Verletzt wurde niemand, einige Hausbewohner mussten zwischenzeitlich vorsorglich evakuiert werden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und fragt, wer zur Tatzeit in der Hemmstraße, zwischen der Frielinger Straße und der Admiralstraße, verdächtige Beobachtungen gemacht hat. Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 entgegen.300x250 not ani

Die Bremer Bänder-Lösung wird fortgesetzt. Nachdem das Wirtschafts-Ressort der Senatorin Kristina Vogt Anfang Dezember 2G-Armbänder für Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes ausgegeben hatte, wurde diese Lösung kurz darauf auch auf den Einzelhandel ausgeweitet. Nun gibt es ab sofort auch Armbänder für geboosterte Bremerinnen und Bremer.

Im Einzelhandel ist durch die weiterhin gültige 2G-Regel die Zugangsvoraussetzung gleichgeblieben. Für Gastronomie, Museen, Kultur etc. gilt seit dem 9. Januar eine 2G plus Regelung.
Um das Kontrollverfahren für diese Einrichtungen und Kundinnen und Kunden zu vereinfachen und mehrfache Prüfungen zu vermeiden, wird nun ein "Geboostert- Band" eingesetzt.

Das Bremer 2G-Plus-Bändchen. Foto: Wirtschaftsressort

"Mit der Bänder-Lösung sorgen wir für eine Vereinfachung des Zugangs zu gastronomischen Betrieben oder kulturellen Einrichtungen. Zum einen, indem wir den Bürgerinnen und Bürgern den Besuch einfacher, schneller und praktischer machen. Zum anderen erleichtert es auch die Kontrolle der Zutrittsvoraussetzungen ", sagt Senatorin Vogt. "Die Bremer Bänder-Lösung hat sich bewährt, deshalb setzen wir sie fort."

Die Bänder erbringen den durch die Ordnungsbehörden anerkannten Nachweis, neben der vollständigen Impfung eine dritte Auffrischungsimpfung erhalten zu haben. Das Vorzeigen des Bandes ermöglicht für ganz Bremen den vereinfachten Zugang – natürlich auch zum Einzelhandel, wo noch eine 2G-Nachweispflicht besteht. Die Gültigkeit der Bänder unterliegt bis auf Weiteres keiner zeitlichen Begrenzung, so lange sie unbeschädigt sind. Die Bänder werden nur an geboosterte Personen herausgegeben, nicht gegen Vorlage eines tagesaktuellen Tests beziehungsweise einer weniger als drei Monate zurückliegenden Zweitimpfung.


Um die Sicherheit zu gewährleisten, verpflichten sich die Ausgabestellen zu ordnungsgemäßen Kontrollen. Ausgegeben werden können die Bänder von allen gastronomischen Betrieben, Museen, kulturellen Einrichtungen. Die Überprüfung des Impfstatusses und des Lichtbildausweises wird durch verantwortliche Personen nach einem einheitlichen Maßstab durchgeführt. Das persönliche Anlegen des Bandes erfolgt unter Aufsicht. Die Ausgabe der Bänder erfolgt kostenfrei.

Die Verteilung erfolgt unter anderem durch die Mitglieder der Bremer Gastro Gemeinschaft e.V., der DEHOGA Bremen e.V. und den Schlachte Marketing und Service Verband Bremen e.V..

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 …und bekommen Unterstützung von Bremens Verkehrs-Senatorin Dr. Maike Schaefer

Senatorin Dr. Maike Schaefer (links) sowie BSAG-Arbeitsdirektorin und Vorständin Monika Alke beim Verteilen von FFP2-Masken in der Straßenbahn. Foto: Verkehrsressort  
 

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt eine Maskenpflicht. Die Auflage, dass es sich bei den Masken in Bus und Bahn aus Sicherheitsgründen ausschließlich um den Typ FFP2 handeln darf, hat offenbar noch nicht alle Fahrgäste der BSAG erreicht. Aus diesem Grund startet die BSAG gemeinsam mit Verkehrssenatorin Dr. Maike Schaefer eine Aktion und verteilt in den Bussen und Bahnen kostenfreie FFP2-Masken.

Nach Hinweisen aus dem Kreis der Fahrgäste und des eigenen Fahrpersonals hat die BSAG auf mehreren Linien die Einhaltung der Maskenpflicht überprüft. "Einige Fahrgäste tragen noch Mund- und Nasenbedeckungen, die im ÖPNV nicht mehr zugelassen sind. Mir ist es wichtig, die Gefahr einer Corona-Ansteckung im ÖPNV bestmöglich zu minimieren. Das geht am besten durch das Tragen einer FFP2-Maske. Deswegen unterstütze ich die Aktion sehr gerne," so Verkehrssenatorin und BSAG-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Maike Schaefer. Im Zuge dessen organisierte das Verkehrsressort die notwendigen FFP2-Masken, die kostenfrei vom Gesundheitsressort zur Verfügung gestellt wurden.

"Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Service und Kontrolle hatten die Idee, FFP2-Masken kostenlos an die Fahrgäste zu verteilen. Ich freue mich, dass sich dafür nach einem unternehmensweiten Aufruf schnell freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefunden haben. Mit einer freundlichen Begegnung wollen wir auf die Pflicht hinweisen und - wenn notwendig - auch nicht zulässige Masken gegen FFP2-Masken kostenlos austauschen," so BSAG-Arbeitsdirektorin und Vorständin Monika Alke

In den vergangenen Tagen wurden bereits viele Fahrgäste auf die Maskenpflicht hingewiesen und zahlreiche Masken getauscht. Jetzt erhielt das BSAG-Team bei der Verteilaktion noch zusätzliche Unterstützung: Senatorin Dr. Schaefer und BSAG-Arbeitsdirektorin Alke unterstützten die Aktion tatkräftig. Sie verteilten als Teammitglieder in Straßenbahnen FFP2-Masken und kamen mit den Fahrgästen ins Gespräch. Auch in den nächsten Tagen und Wochen wird es weitere Einsätze von Seiten der BSAG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Art geben, um auf die FFP2-Maskenpflicht aufmerksam zu machen aber vor allem um die Nutzung von Bussen und Bahnen in Bremen noch sicherer zu gestalten.


Auch in den Vorverkaufsstellen der BSAG werden den Fahrgästen zurzeit kostenfreie FFP2-Masken angeboten. Diese bieten nachweislich einen höheren Schutz gegen eine Ansteckung oder die Weitergabe des Corona-Virus als andere Maskentypen.

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Sportamt informiert Vereine über den aktuellen Stand in Warnstufe 4


Den aktuellen Stand der 30. Corona-Verordnung mit Bezug auf den organisierten Sport hat das Sportamt heute dem Landesspotbund mitgeteilt. Die Regelungen hat das Sportamt so aufbereitet, dass sie ausgedruckt und auf jeder Sportanlage ausgehängt werden können. "Angesichts der sich stetig wandelnden Sach- und Rechtslage ist es schwierig, immer den Überblick zu behalten", sagte Sportsenatorin Anja Stahmann. Das Sportamt bekomme viele Nachfrage von Vereinen und Mitgliedern. "Wir wollen, dass jede und jeder sich schnell einen Überblick verschaffen kann, wie Sport auch in diesen unübersichtlichen Zeiten möglich bleibt. Sport und Bewegung bleiben wichtig, auch und gerade in Zeiten der Pandemie, die uns so viele Beschränkungen auferlegen."

Für den Sport in Hallen gilt danach derzeit die 2-G-Plus-Regel, Geimpfte und Genesene können also Sport treiben, wenn sie sich zusätzlich testen lassen. Kontaktsportarten können unter diesen Bedingungen betrieben werden.

Ausgenommen von der 2-G-Plus-Regel sind:

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren
  • Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen über 16 Jahre. Sie benötigen außerhalb des Schulsports lediglich eine Schulbescheinigung
  • Personen mit ärztlicher Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden dürfen. Sie müssen sich allerdings einem Test unterziehen.

Keinen Test vorlegen müssen Sportlerinnen und Sportler,

  • die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • bei denen die letzte erforderliche Einzelimpfung vor maximal drei Monaten erfolgt ist
  • die zweifach geimpft und nach einem Impfdurchbruch genesen sind
  • die genesen sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die höchstens drei Monate zurückliegt
  • die zweifach geimpft sind und deren zweite Impfung maximal drei Monate zurückliegt
  • die vor maximal drei Monaten genesen sind (Wartezeit zum vollständigen Immunschutz eingerechnet).

Veranstaltungen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen sind untersagt, eingerechnet werden alle im Umfeld der Veranstaltung Beteiligten. Personen, die gemäß Arbeitsschutzgesetz ihren Beruf ausüben, fallen unter die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Kontaktverfolgung per Liste oder App ist verpflichtend, den Nachweis muss der zuständige Sportverein (respektive der Nutzungsverantwortliche) regeln.

Für Umkleideräume und Duschen gilt die 2-G-Plus-Regel, nur wer geimpft oder genesen und zusätzlich aktuell negativ getestet ist, darf die Inneneinrichtungen nutzen. Aber es gibt auch Ausnahmen. Sie betreffen

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre
  • Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen über 16 Jahre (sie benötigen außerhalb des Schulsports nur eine Schulbescheinigung)
  • Personen mit ärztlicher Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden dürfen. Sie benötigen allerdings ein aktuell negatives Testergebnis.

Keinen Test vorlegen müssen Sportlerinnen und Sportler, die

  • eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • zweifach geimpft und nach Impfdurchbruch genesen sind
  • genesen sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die höchstens drei Monate zurückliegt oder
  • zweifach geimpft sind und deren zweite Impfung maximal drei Monate zurückliegt
  • vor maximal drei Monaten genesen sind (Wartezeit zum vollständigen Immunschutz eingerechnet).

Personen, die gemäß Arbeitsschutzgesetz ihren Beruf ausüben, unterfallen auch in den Umkleiden und Duschen der 3-G-Regel. Die Nutzung von Außentoiletten ist mit medizinischer Maske möglich (OP-Maske). Verantwortlich für alle Nachweise ist der zuständige Sportverein (respektive Nutzungsverantwortliche).

Auf Außensportanlagen können Geimpfte und Genesene ohne weitere Auflagen Sport treiben, auch Kontaktsportarten. Sportlerinnen und Sportler, die weder geimpft noch genesen sind, können Sport über den eigenen Hausstand hinaus nur mit max. 2 Personen aus einem weiteren Hausstand betreiben. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, wer älter ist als 16, muss eine Schulbescheinigung beibringen. Auch notwendige Begleitpersonen Hilfsbedürftiger werden nicht eingerechnet. Wer gemäß Arbeitsschutzgesetz seinen Beruf ausübt, fällt unter die 3-G-Regel.

Wenn für Zuschauer das 2-G-Zugangsmodell gewählt wird, darf der Zutritt Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen nicht gewährt werden. Wenn kein Zugangsmodell gewählt wird, gilt auf der Veranstaltung das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, Sporttreibende sind ausgenommen. Veranstaltungen über 500 gleichzeitig anwesenden Personen sind untersagt. Die Kontaktverfolgung ist per Liste oder App sicherzustellen, ein Schutz- und Hygienekonzept nach Maßgabe der 30. Corona-Verordnung ist erforderlich.

Die für die Sportanlagen gültigen Schutz- und Hygienekonzepte sind einzuhalten.

Achtung Redaktionen: Die Hygienekonzepte stehen hier zum Download bereit:
Hygienekonzept Außensport (pdf, 408.5 KB)
Hygienekonzept Hallensport (pdf, 416.3 KB)

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Das offene Impfangebot in Bremen wird ausgeweitet. Neben dem offenen Impfangebot im Impfzentrum Am Brill ist ab Montag (24. Januar) auch in den vier Impfstellen in Oslebshausen, Vegesack, im Weserpark und im Einkaufspark Duckwitz Bremen ein spontanes Impfen gegen das Coronavirus ohne Termin möglich. Darauf verständigte sich Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard mit den Hilfsorganisationen.

"Gerade vor dem Hintergrund, dass ab dem 15. März die Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt und auch Johnson & Johnson-Geimpfte zur Auffrischung eine dritte Impfung benötigen, freuen wir uns, allen Bremerinnen und Bremern unkompliziert eine Impfmöglichkeit anbieten zu können, die sie auf dem Weg zur Arbeit, in der Mittagspause oder zwischendurch nutzen können", sagt Claudia Bernhard.

Ziel des offenen Impfens ist es, mögliche Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Im Impfzentrum Am Brill wurde dazu extra ein Ampelsystem eingeführt. Leuchtet die Ampel Grün, kommt man zügig dran. In den Impfstellen wird mit einem Nummernsystem gearbeitet. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, wird das offene Impfen in den kommenden Wochen zusätzlich über verschiedene Medien beworben. Das offene Impfen bleibt weiterhin ein Zusatzangebot. Nach wie vor ist die Buchung eines Impftermins unter www.impfzentrum.bremen.de möglich.

Die Impfstellen sind hier zu finden:

  • Impfstelle Bremen-Nord
    Kirchheide 42
    28757 Bremen
  • Impfstelle Bremen-Ost
    Im Weserpark
    Hans-Bredow-Straße 19
    28307 Bremen
  • Impfstelle Bremen-Süd
    Im Einkaufspark Duckwitz
    Duckwitzstraße
    28199 Bremen
  • Impfstelle Bremen-West
    Im SanderCenter
    Schragestraße 3D
    28239 Bremen

Eine Übersicht über diverse Impfangebote gibt es unter www.gesundheit.bremen.de/corona/impfen-38848.

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