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April 2022

Starker Anstieg der Fallzahlen in den Bereichen Kinderpornografie und Häusliche Gewalt / Zahl der Wohnungseinbrüche geht erneut zurück

Innensenator Ulrich Mäurer, Polizeipräsident Dirk Fasse, der Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Harry Götze, sowie die stellvertretende Leiterin des Landeskriminalamtes, Petra van Anken, haben heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2021 vorgestellt.
Senator Mäurer (rechts) stellt mit Harry Götze, Petra van Anken und Dirk Fasse (v.l.n.r.) die Polizeiliche Kriminalstatistik vor. Foto: Senatspressestelle

Die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten im Land Bremen sank von 80.869 Fällen in 2020 auf 75.966 im vergangenen Jahr. Nachdem die Aufklärungsquote im Jahr 2020 mit 51,5 Prozent einen Höchstwert in 25 Jahren erlangt hatte, sank sie in 2021 wieder ab auf 48,9 Prozent.

"Auch im Jahr drei der Pandemie kann die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht ohne die teils massiven Einflüsse auf die Kriminalitätsentwicklung betrachtet werden", betonte Innensenator Ulrich Mäurer bei der heutigen Vorstellung der PKS im Bremer Rathaus. Der Anstieg von Cybercrime sei um 99,2 Prozent gestiegen. Ein nicht geringer Anteil davon sei jedoch durch die Abarbeitung von Rückständen im Bereich Warenkreditbetrug zu erklären. Weitere Anstiege seien bei der Häuslichen Gewalt, dem Missbrauch von Kindern (Stichwort "Cybergrooming") oder der Zahl der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und –beamte festzustellen.

Die Pandemie habe jedoch auch positive Effekte auf die Fallzahlen in einigen Bereichen. So ging die Zahl vollendeter Einbrüche in Bremen mit 470 Fällen im Jahr 2021 um 171 Fälle (641 in 2020) zurück. Mäurer: "Einen Rückgang der Straftaten in dem äußerst sensiblen Bereich der eigenen Wohnung können wir in Bremen, wie auch bundesweit, schon seit 2015 feststellen. Dieser positive Trend wird aber durch die Pandemie erfreulicherweise noch einmal verstärkt, da viele Bürgerinnen und Bürger gezwungenermaßen häufig zu Hause waren." Auch sei erstmals erfreulicherweise die Zahl der Versuche (507) höher als die der vollendeten Einbrüche (470). Allerdings müsse man sich vor zu einfachen Erklärungsmustern hüten. So läge die Zahl der Wohnungseinbrüche in Bremerhaven zwar im Vergleich zu 2015 bei weniger als die Hälfte, sei aber, anders als in Bremen, im vergangenen Jahr dennoch leicht angestiegen (s.a. Daten zu Bremerhaven).

Als direkte Effekte der Pandemie wertete Mäurer in der Stadt Bremen zudem die erheblichen Rückgänge der Fallzahlen beim Ladendiebstahl (-28,2 Prozent) oder bei der Beförderungserschleichung (-40,2 Prozent) sowie dem Diebstahl in und aus Pensionen, Gaststätten und Hotels (-26,9 Prozent).

Zudem läge die Annahme nahe, dass auch der zweite Anstieg in Folge im Deliktsfeld Häusliche Gewalt auf 2.339 Fälle (2020: 2.153 Fälle) mit den negativen Auswirkungen der Pandemie auf das Familienleben zusammenhänge. "Der Stresspegel, zumal, wenn die Wohnsituation beengt ist, ist in vielen Beziehungen und Familien im vergangenen Jahr enorm gestiegen: Kurzarbeit, drohende Arbeitslosigkeit, der Ausfall von Schulunterricht oder der Betreuung der Jüngsten in der Kita hat in manchen Familien zu einer angespannten, aggressiven Dauerstimmung geführt, die sich schließlich bei einigen in Gewaltausbrüchen ihren Weg bahnte", betonte Mäurer. So nahmen die Fälle im sogenannten Hellfeld im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Prozent zu. Dabei waren bereits im ersten Jahr der Pandemie die angezeigten Fälle häuslicher Gewalt stark gestiegen. Mäurer: "Wenn wir davon ausgehen, dass viel Gewalt in Familien aus Angst oder Scham nie zur Anzeige kommt und somit das Dunkelfeld vermutlich sehr hoch ist, müssen uns die vorliegenden Zahlen betroffen machen. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Bereich immer im Blick behalten und dabei helfen, so schnell wie möglich und so viele Gewaltspiralen wie möglich im häuslichen Umfeld zu unterbrechen." Vor dem Hintergrund sei es umso wichtiger, dass die Polizeien und die Innenbehörde in den vergangenen Monaten sehr aktiv an der Umsetzung der Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention mitgearbeitet hätten, so Mäurer. Die Polizeien im Lande Bremen bauen zudem ihre Instrumente zur Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement von Hochrisikofällen weiter aus. "Besonders wichtig ist uns zudem die Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Behörden, Ämtern und Beratungsstellen, damit wichtige Informationen zum Schutz der Betroffenen intensiver gebündelt werden können."

Bei einem weiteren Schwerpunktbereich – dem Raub – gibt es nach einer rückläufigen Entwicklung zwischen 2015 und 2020 erstmals wieder einen Anstieg (11,1 Prozent). Gleichwohl befinden sich die Fallzahlen mit 710 Fällen immer noch auf dem zweitniedrigsten Stand seit zehn Jahren. Seit 2015 stieg zudem die Aufklärungsquote hier kontinuierlich von 35,5 Prozent auf 51 Prozent im vergangenen Jahr an.

Beim Subventionsbetrug im Zusammenhang mit ausgezahlten Soforthilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern, verzeichnet die Statistik in Bremen einen drastischen Rückgang von 101 Fällen in 2020 auf 26 Fälle in 2021. "Hier konnte durch konzertierte kriminalpolizeiliche Ermittlungen sowie durch verschärfte Sicherungsmaßnahmen bei den Förderbanken dem Betrug ein Riegel vorgeschoben werden", zeigte sich Mäurer zufrieden.

Anders sieht es beim Warenkreditbetrug aus: Hier wurden 2021 5.964 Fälle bearbeitet, und damit noch einmal deutlich mehr als im Jahr zuvor (4.231 in 2020). Der 2020 begonnene Abbau der Bearbeitungsrückstände wurde fortgesetzt, so dass in diesem Deliktsfeld auch wieder eine Vielzahl an Fällen aus den Vorjahren in die PKS 2021 eingegangen ist.

Hinsichtlich gefälschter Impfpässe und Testzertifikate wurden 162 kriminalpolizeiliche Ermittlungen vorgenommen, in denen Pässe und Zertifikate gefälscht, vorgelegt oder ausgestellt wurden.

Bei der Verfolgung von Betäubungsmittelkriminalität sind die Fallzahlen von 5.255 (Konsumentendelikte) in 2020 auf 4.827 in 2021 zurückgegangen. Gleichzeitig konnten auch hier Bearbeitungsrückstände aus den Vorjahren weiter abgebaut werden. Die stellvertretende LKA-Leiterin, Petra van Anken, verwies auf die dadurch verstärkte, aber auch auf die grundsätzlich eingeschränkte Aussagekraft der Zahlen in diesem Deliktsfeld. In der Regel lägen keine Anzeigen von "Drogenopfern" vor, so dass es sich hier um ein nahezu "reines Kontrolldelikt" handele. Aufgrund des monatelang anhaltenden zweiten Lockdowns im vergangenen Jahr seien zudem weniger Menschen auf den Straßen gewesen, sodass sich auch an den üblichen Hotspots weniger Personen aufgehalten und Anlass zu Kontrollen gegeben hätten.

Herauszustellen seien in diesem Zusammenhang jedoch die klar bezifferbaren Erfolge der im August 2020 gegründeten "Besonderen Aufbauorganisation" (BAO) zur Auswertung der gesicherten Daten des Kommunikationsanbieters "EncroChat", wobei es überwiegend um Drogen- und Waffendelikte geht: Im Rahmen der Ermittlungen wurden in Bremen und Bremerhaven seit August 2020 60 U-Haftbefehle vollstreckt, ca. 80 kg Betäubungsmittel (darunter 31 kg Kokain, 50,6 kg Cannabis, 14 Liter synthetisches Canabinoid und 360 Ecstasy-Pillen), 8 Schusswaffen und 180 Schuss Munition, 85 Fahrzeuge, 1,4 Millionen Euro Bargeld beschlagnahmt und 41 Immobilien mit Sicherungshypotheken belegt. 55 erwirkte vorläufige Vermögensarreste ergaben eine Gesamtsumme von 28.316.783 Euro. Durch das Landgericht Bremen wurden gegen 20 Verurteilte Gesamtfreiheitsstrafen von 151 Jahren und 11 Monate verhängt. Zudem hat das Gericht Werteinziehungen in Höhe von insgesamt 14 Millionen Euro ausgesprochen, wovon 2,4 Millionen Euro bislang auch tatsächlich gesichert werden konnten.

Die Fallzahlen bei den Tötungsdelikten sind im Vergleich zum Vorjahr mit sieben vollendeten Taten und 32 Versuchen in der Stadt Bremen deutlich rückläufig. Die Aufklärungsquote liegt bei fast 95 Prozent und erreicht in diesem Deliktsfeld, so van Anken, einen zufriedenstellenden Wert, zumal alle vollendeten Tötungsdelikte aufgeklärt werden konnten.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung bewegen sich die Fallzahlen weiterhin auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Positiv zu vermerken ist, dass die Aufklärungsquote mit 79,7 Prozent den höchsten Wert in den vergangenen zehn Jahren aufweist.

Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist mit 132 (122 in 2020) angezeigten Fällen ein weiterer, besorgniserregender Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Dirk Fasse: "Wir stellen bundesweit eine Zunahme des Anbahnens sexueller Kontakte von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet fest. Beim sogenannten Cybergrooming entlocken die Täter Kindern und Jugendlichen ihre Handynummern, um sie anschließend über die Messengerdienste sexuell zu belästigen oder sie zu Nacktaufnahmen von sich zu überreden, um diese anschließend digital zu verschicken. Das Perfide sei, dass die Täter dabei oft eine hochmanipulative Beziehung zu den Kindern aufbauten. Dabei bedienten sie sich einer Mischung aus Schmeicheleien, Nötigungen und Erpressung. Diese könnten schließlich auch zu heimlichen Treffen in der realen Welt führen. Aufgrund des Lockdowns seien Kinder und Jugendliche vermehrt im Internet "unterwegs" und damit höheren Gefahren als in den Jahren zuvor ausgesetzt. Zudem seien sie aufgrund der vielen Zeit in ihrem häuslichen Umfeld auch dort verstärkt sexuellen Übergriffen ausgesetzt. "Die Zahlen steigen auch deshalb, da wir heute den Begriff sexueller Missbrauch zu Recht weiter fassen als früher. Gleichzeitig ist die Nutzungsintensität und -dauer sozialer Medien über mobile Endgeräte bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch wenn es, wie bei Cybergrooming, nicht zu einem direkten körperlichen Übergriff kommt, kann es das Leben des Kindes massiv negativ beeinflussen", so Fasse. Der Polizeipräsident betonte, dass im vergangenen Jahr vermehrt Straftaten angezeigt wurden, die teils schon Jahre zurücklägen. Fasse: "Das zeigt, wie schwer viele Betroffene daran zu tragen haben. Aber zugleich ist es auch ein wichtiger Schritt, erlittenes Unrecht zu benennen und die Täter mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden nicht davonkommen zu lassen."

"Das Thema Kinderpornografie ist ein besonders erschütternder Bereich kriminalpolizeilicher Arbeit", betonte Innensenator Mäurer. Die Fallzahlen seien aufgrund von Hinweisen der amerikanischen Organisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) an das Bundeskriminalamt auch in Bremen geradezu explosionsartig angestiegen. So verzeichnet die PKS für 2021 375 Fälle im Vergleich zu 135 Fällen in 2020. Dabei werde das abscheuliche Bildmaterial nicht zuletzt auch über Chatgruppen von Kindern und Jugendlichen weiterverbreitet, warnte Mäurer. Die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das am 1. Februar 2022 in Kraft getreten ist, werden vermutlich zu einem weiteren erheblichen Anstieg der Fallzahlen führen. "Wir haben daher das zuständige Kommissariat personell mit fünf Vollzeitstellen im Nichtvollzug und drei im Vollzug verstärkt."

Die Zahl der Körperverletzungen bleibt in Bremen weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Polizeikommissariat Mitte ist dabei sogar ein Anstieg um 83 Prozent bei der gefährlichen Körperverletzung und um 15 Prozent bei der einfachen Körperverletzung festzustellen. Als Erklärung dürften mehrere Dinge gleichzeitig zum Tragen kommen: So führten die Auflagen bei der Corona-Eindämmung zur Schließung von Discotheken und Wochenendangeboten für junge Menschen. Diese trafen sich daher in den Sommermonaten vermehrt draußen und konsumierten dabei oft viel Alkohol und andere Betäubungsmittel mit all seinen Begleiterscheinungen.

Über den Anstieg der Zahl der sogenannten Bedrohungen von 1.096 (in 2020) auf 1.367 Fälle in 2021 zeigte sich Innensenator Mäurer wenig überrascht. "Die gestiegenen Fallzahlen stehen im engen Zusammenhang mit der Erweiterung des Tatbestandes im Rahmen des Gesetzespaketes gegen Hass und Hetze vom April vergangenen Jahres. Die Zahlen zeigen, dass die neue Regelung greift und Betroffene nicht mehr allein dastehen."

  • Zur Erläuterung: Bislang war nach Paragraf 241 Strafgesetzbuch (StGB) nur die Bedrohung mit einem Verbrechen - wie z.B. die Morddrohung - strafbar. Jetzt werden auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (wie die Drohung, ein Auto anzuzünden), die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe strafbar. Wird die Tat im Internet oder auf andere Weise öffentlich begangen, drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen für die Bedrohung mit einem Verbrechen wurde auf ebenfalls bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben, wenn diese nicht öffentlich erfolgt. Bei einer öffentlichen Drohung mit einem Verbrechen können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Das gilt etwa für Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Internet.

Im Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeibeamte ist mit 466 Fällen (432 in 2020) erneut ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Die Verfahren beinhalten dabei auch Ermittlungen hinsichtlich des erweiterten Tatbestandes von Bedrohungen. Allein 30 der 466 registrierten Straftaten fallen darunter. Den größten Anteil in dieser Statistik machen die Tatbestände "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (255 Fälle) und "tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen" (160 Fälle) aus. Mäurer: "Jede dieser Taten muss uns empören. Die Beamtinnen und Beamten stehen für uns alle auf der Straße, um auch in brenzligen Situationen Recht und Ordnung durchzusetzen."

Bei den sogenannten SÄM-Delikten (Straftaten zum Nachteil älterer Menschen) gehen die Fallzahlen seit Ende 2020 signifikant zurück (246 vollendete Taten in 2021 im Vergleich zu 273 Fällen im Jahr 2020). Die rückläufigen Fallzahlen lassen sich als Erfolg der aktiven Präventionsarbeit werten. Der wiederum dennoch hohe Anteil der Versuchstaten ist auf die Dominanz und hohe Frequenz sogenannter "Schockanrufe" und dem Auftreten "falscher Polizeibeamter" zurückzuführen. Beides wird von vielen Betroffenen jedoch rechtzeitig als betrügerische Masche erkannt und der Polizei gemeldet. Mäurer: "Die Entwicklung ist positiv. Dennoch darf man nicht unterschätzen, wie stark selbst vereitelte Taten das Sicherheitsgefühl älterer Menschen beinträchtigen können, geschweige denn, wie sehr eine vollendete Tat das Leben der Betroffenen zum Negativen verändern kann." Neben dem Verlust von Ersparnissen, für die oft viele Jahre das Geld beiseitegelegt wurde, würden bei den Taten auch häufig ideelle Werte wie geerbte Schmuckstücke verloren gehen. Mäurer: "Die Täter setzen ohne Rücksicht gezielt auf die Angst und Verunsicherung ihrer Opfer. Das ist perfide. Wir werden daher nicht nachlassen und diese Delikte weiterhin als einen Schwerpunkt in unserer Arbeit fortführen."

 

 
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Am bevorstehenden Osterwochenende beteiligt sich die Polizei Bremen im Rahmen einer bundesweit stattfindenden Schwerpunktkontrolle am sogenannten "Carfreitag" (Karfreitag) an der Bekämpfung verbotener Kraftfahrzeugrennen und der Überwachung der Raser-, Poser- und Daterszene. Bei der Daterszene handelt es sich um größere Treffen von Fahrerinnen und Fahrern oft hochmotorisierter Fahrzeuge auf zentralen Plätzen mit solch unangenehmen Begleiterscheinungen wie Vermüllung und Lärmbelästigung.

Die Kontrollmaßnahmen erstrecken sich in der Stadt Bremen über das gesamte Gebiet und finden am Osterwochenende unter der Beteiligung der Kontrollgruppe Posing statt.

Teilnehmende an verbotenen Kraftfahrzeugrennen gefährden durch ihr grob verkehrswidriges, rücksichtsloses und verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr das Leben unbeteiligter Dritter. Dieses Verhalten beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.


Die Raser-, Poser- und Daterszene definiert sich dabei durch das Erregen von Aufmerksamkeit durch Lärmbelästigungen und unnützen Hin- und Herfahrens in ihren Autos. Nicht selten werden hochmotorisierte Kraftfahrzeuge in Verbindung mit lauten Abgasanlagen verwendet, um eine größtmögliche Aufmerksamkeit durch kurzzeitiges starkes Beschleunigen an stark frequentierten Plätzen zu generieren. Dadurch kommt es immer wieder zu zum Teil gefährdenden Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs.

Die Polizei Bremen wird bei szenetypischen Verstößen am Osterwochenende konsequent einschreiten. Innensenator Ulrich Senator Mäurer: "In dieser Szene beginnt die Saison mit den ersten warmen, sonnigen Tagen. Wir werden die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch das Verursachen unnötigen Lärms (Bußgeld: 80 Euro) oder unnützen Hin- und Herfahrens innerhalb geschlossener Ortschaften (Bußgeld: 100 Euro) konsequent mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren begegnen. Die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten werden dabei in vollem Umfang ausgeschöpft."

Darüber hinaus begegnet die Polizei Bremen besonders beharrlichen Verhaltensstörern im Bereich der Straßenverkehrsordnung mit einem dreistufigen Konzept:

  1. Konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs in Bezug auf die Raser-, Poser- und Daterszene
  2. Bei erneutem Auffallen eines "Verhaltensstörers" erfolgt eine Verdopplung des Bußgeldes in einem erneuten Ordnungswidrigkeitenverfahren
  3. Ein weiteres Auffallen innerhalb von 48 Stunden führt zur gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung des genutzten Kraftfahrzeuges
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Am Montagvormittag, 11.04.2022, kam es in einem Betrieb im Güterverkehrszentrum Bremen zu einem Unfall. Ein Seecontainer stürzte aus einigen Metern Höhe ab und begrub einen 49-jährigen Mann fast komplett unter sich. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät.


Die Notrufe gingen ab 11:09 Uhr in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Bremen ein. Spürbar geschockte Augenzeugen berichteten von dem Vorfall. Sofort wurden Einheiten der Feuer- und Rettungswachen 1 und 4, die Rüsteinheiten der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Huchting sowie der stadtbremische Rettungsdienst alarmiert.

Als die Kräfte am Einsatzort eintrafen, mussten sie relativ erkennen, dass der 49-Jährige durch den Unfall zu Tode gekommen war. Er war fast vollständig unter dem Container begraben. Mit einem betriebseigenen Stapler wurde der Container angehoben. Für die Betreuung der zahlreichen Augenzeugen kam ein Notfallseelsorger zum Einsatzort.

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Am Montagnachmittag raubten zwei Frauen in Horn einer 79-jährigen Bremerin und ihrem 82 Jahre alten Mann zwei hochwertige Armbanduhren vom Handgelenk. Die Polizei sucht Zeugen.

Zwischen 13:30 Uhr und 14:30 Uhr kehrte der Bremer nach dem Einkaufen mit seinem Fahrzeug zu seinem Wohnhaus in der Riensberger Straße zurück. Seine Frau kam aus dem Haus, um ihm am Kofferraum behilflich zu sein. Unerwartet stand auf der Auffahrt eine Frau, die die 79-Jährige versuchte in ein Gespräch zu verwickeln. Kurz darauf betrat eine zweite unbekannte Frau das Grundstück und sprach mit dem Mann.

Plötzlich riss eine der Frauen der Bremerin am Arm und drückte auf ihr Handgelenk. Gleichzeitig fasste auch die zweite Unbekannte dem Bremer am Unterkörper hart an, sodass dieser Schmerzen verspürte. Danach verließen die zwei Frauen die Auffahrt und entfernten sich. Im Haus bemerkten die beiden Bewohner das Fehlen ihrer hochwertigen Armbanduhren der Marke Rolex, die sie vor dem Zusammentreffen am Auto noch am Handgelenk trugen.

Die beiden Frauen konnten beschrieben werden als ca. 20 Jahre alt, 1,65m-1,70m, schlank und dunklem Haar. Beide waren dunkel gekleidet. Sie sprachen eine für das Rentnerehepaar nicht zu identifizierende Sprache. Ein Zeuge konnte sehen, wie die beiden Räuberinnen in einem dunklen Kleinwagen flüchteten.

Die Polizei fertigte eine Strafanzeige wegen Raubes und sucht Zeugen. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst jederzeit unter 0421-362-3888 entgegen. Es wird zudem vor dem Ankauf von hochwertigen Uhren gewarnt. Ein Käufer macht sich selber wegen Hehlerei strafbar.

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Eine Autoscooterfahrt auf der Osterwiese endete am Montagnachmittag mit einer Stichverletzung eines 35 Jahre alten Mannes. Die Polizei Bremen nahm den Angreifer vorläufig fest.

Ein 51 Jahre alter Mann fuhr mit seiner Tochter im Autoscooter und wurde von einem Wagen gerammt, der von zwei sechs und zehn Jahre alten Mädchen gelenkt wurde. Als der 51-Jährige die beiden maßregeln wollte, kamen Vater und Onkel der Kinder hinzu und es entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung. Der 51 Jahre alte Bremer zog ein Messer, woraufhin sich der 35-jährige Onkel mit einem Gürtel verteidigen wollte. Er konnte den Angriff aber nicht abwehren und wurde am Oberkörper verletzt. Der Angreifer flüchtete zunächst, für ihn klickten aber wenig später die Handschellen. Ein Rettungswagen brachte den 35 Jahre alten Mann in ein Krankenhaus, Lebensgefahr bestand nicht. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen einer gefährlichen Körperverletzung, Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 entgegen.

Die Polizei Bremen weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass auf der Osterwiese keine Waffen erlaubt sind. Die Einsatzkräfte registrierten in den ersten Tagen der Osterwiese bereits diverse Verstöße gegen das Waffengesetz und beschlagnahmten viele Messer, sowie Reizgas und einen Schlagstock.

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