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Bundesweite Kontrollmaßnahmen der Polizei am "Carfreitag" in der Stadt Bremen

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Am bevorstehenden Osterwochenende beteiligt sich die Polizei Bremen im Rahmen einer bundesweit stattfindenden Schwerpunktkontrolle am sogenannten "Carfreitag" (Karfreitag) an der Bekämpfung verbotener Kraftfahrzeugrennen und der Überwachung der Raser-, Poser- und Daterszene. Bei der Daterszene handelt es sich um größere Treffen von Fahrerinnen und Fahrern oft hochmotorisierter Fahrzeuge auf zentralen Plätzen mit solch unangenehmen Begleiterscheinungen wie Vermüllung und Lärmbelästigung.

Die Kontrollmaßnahmen erstrecken sich in der Stadt Bremen über das gesamte Gebiet und finden am Osterwochenende unter der Beteiligung der Kontrollgruppe Posing statt.

Teilnehmende an verbotenen Kraftfahrzeugrennen gefährden durch ihr grob verkehrswidriges, rücksichtsloses und verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr das Leben unbeteiligter Dritter. Dieses Verhalten beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.


Die Raser-, Poser- und Daterszene definiert sich dabei durch das Erregen von Aufmerksamkeit durch Lärmbelästigungen und unnützen Hin- und Herfahrens in ihren Autos. Nicht selten werden hochmotorisierte Kraftfahrzeuge in Verbindung mit lauten Abgasanlagen verwendet, um eine größtmögliche Aufmerksamkeit durch kurzzeitiges starkes Beschleunigen an stark frequentierten Plätzen zu generieren. Dadurch kommt es immer wieder zu zum Teil gefährdenden Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs.

Die Polizei Bremen wird bei szenetypischen Verstößen am Osterwochenende konsequent einschreiten. Innensenator Ulrich Senator Mäurer: "In dieser Szene beginnt die Saison mit den ersten warmen, sonnigen Tagen. Wir werden die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch das Verursachen unnötigen Lärms (Bußgeld: 80 Euro) oder unnützen Hin- und Herfahrens innerhalb geschlossener Ortschaften (Bußgeld: 100 Euro) konsequent mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren begegnen. Die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten werden dabei in vollem Umfang ausgeschöpft."

Darüber hinaus begegnet die Polizei Bremen besonders beharrlichen Verhaltensstörern im Bereich der Straßenverkehrsordnung mit einem dreistufigen Konzept:

  1. Konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs in Bezug auf die Raser-, Poser- und Daterszene
  2. Bei erneutem Auffallen eines "Verhaltensstörers" erfolgt eine Verdopplung des Bußgeldes in einem erneuten Ordnungswidrigkeitenverfahren
  3. Ein weiteres Auffallen innerhalb von 48 Stunden führt zur gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellung des genutzten Kraftfahrzeuges
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