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Am Sonntagnachmittag kam es aufgrund des Schneefalls auf der Bundesautobahn A 27 in Fahrtrichtung Hannover zu drei Verkehrsunfällen kurz hintereinander. Eine Frau wurde dabei leicht verletzt.
Zunächst geriet gegen 16.05 Uhr ein 27-jähriger Autofahrer mit seinem BMW auf Höhe der Anschlussstelle Horn ins Schleudern. Das Auto kam an der Schutzplanke zum Stehen. Der Mann und seine 23-jährige Frau verließen das Fahrzeug. Kurze Zeit später fing der Motorraum Feuer und brannte in voller Ausdehnung. Aufgrund der Löschmaßnahmen musste die Fahrbahn bis etwa 16.50 Uhr voll gesperrt werden. Die Beifahrerin verletzte sich bei dem Unfall leicht.
Zehn Minuten später kollidierten etwa 300 Meter vor der Anschlussstelle ein 65-jähriger Mercedesfahrer und ein 52-jähriger Skodafahrer beim Fahrstreifenwechsel miteinander. Verletzt wurde hierbei niemand.
Weitere 15 Minuten später verlor ein 26-jähriger Mercedesfahrer aufgrund von Straßenglätte die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam ins Schleudern. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Auch hier blieb es glücklicherweise bei einem Blechschaden.
Um 17.45 Uhr waren die Aufräumarbeiten beendet und die Fahrbahn wieder komplett freigegeben.
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Auf der Autobahn 27 kam es am Dienstagmittag gegen 12:20 Uhr zu einem folgeschweren Auffahrunfall eines PKW unter den Auflieger eines LKW. Der Unfall ereignete sich stadteinwärts  im Bereich der Auffahrt Ihlpohl.
Der Mann befuhr mit seinem Skoda die Autobahn in Fahrtrichtung Hannover. Etwa in Höhe der Anschlussstelle Ihlpohl kollidierte er mit einem vorausfahrenden Sattelzug, dessen Fahrer die Geschwindigkeit aufgrund eines Staus vor einer Baustelle reduzierte. Bei der Kollision wurde der 44-Jährige eingeklemmt, zog sich schwere Verletzungen zu und verstarb noch an der Unfallstelle. Der 63 Jahre alte LKW-Fahrer erlitt einen Schock.

Einsatzkräfte der Feuerwachen 1 und 5, darunter der Rüstzug  und der Einsatzleitdienst der Feuerwehr Bremen sowie der Rettungsdienst wurden sofort, nach dem Eingang der Unfallmeldung in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle, zur Einsatzstelle entsandt.
Den anrückenden Einsatzkräften stellte sich folgendes Bild: Ein PKW war bis zur B-Säule eingedrückt und unter dem Auflieger eingekeilt.
Die Feuerwehr musste den verunfallten PKW mit einer Fahrzeugwinde unter dem Auflieger herausziehen. Der verunglückte Fahrer wurde anschließend mit hydraulischen Rettungsgeräten aus dem Fahrzeugwrack befreit.
Insgesamt waren 26 Einsatzkräfte mit 9 Fahrzeugen vor Ort im Einsatz.
Die Ermittlungen zum Unfallhergang übernimmt die Polizei.
 Die A 27 wurde für die Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten ab Ihlpohl in Richtung Hannover bis 16 Uhr gesperrt.
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Bei einem Brand von Einrichtungsgegenständen in einer Shisha-Bar in der Bremer Altstadt kam es am Montagabend um 22:10 Uhr zu zahlreichen Notrufen in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Bremen. Die Anrufer schilderten allesamt einen stark verrauchten Treppenraum in dem viergeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäude. Die Herkunft des Rauches konnte zu dieser Zeit niemand beschreiben.
Hinweis: Begeben Sie sich nicht in stark verrauchte Bereiche! Brandrauch ist hochgiftig! Verlassen Sie sichere Bereiche nur, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist. Ansonsten verbleiben Sie im sicheren Bereich (z.B. der Wohnung) und machen Sie sich gegenüber der Feuerwehr an Fenstern bemerkbar. Bewahren Sie Ruhe! Die Feuerwehr rettet Sie!
Die Einsatzkräfte leiteten nach der Erkundung eine umfassende Menschenrettung ein. Durch die Feuerwehr Bremen wurden insgesamt 4 Personen gerettet. Davon eine Person über eine Drehleiter auf der Rückseite des Gebäudes. Drei Personen wurden von Feuerwehrbeamten unter Atemschutz mit Brandfluchthauben gegen den Brandrauch geschützt und über den Treppenraum ins Freie geführt.
(Brandfluchthauben werden als Haube über den Kopf einer Person gestülpt. Sie verfügen über ein Sichtfenster und schützen die zu rettende Person ausreichend vor dem giftigen Brandrauch).

Zwei Personen hatte das Gebäude bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr verlassen.

Alle sechs Personen wurden durch den Rettungsdienst untersucht. Sie waren glücklicherweise unverletzt. Transporte in Krankenhäuser waren daher nicht erforderlich.
Die Brandbekämpfung erfolgte durch mehrere Trupps unter Atemschutz. Bereits nach 25 Minuten gab der Einsatzleiter die Meldung "Feuer aus". Im Einsatz befanden sich Einsatzkräfte der Feuerwachen 1 und 2 sowie der Einsatzleit- und der Rettungsdienst. Insgesamt waren 26 Einsatzkräfte mit 8 Fahrzeugen vor Ort.
Das gesamte Gebäude wurde im Anschluss durch die Feuerwehr mit einem Hochleistungslüfter entraucht. Die Bewohner konnten in ihre Wohnungen zurückkehren.
Die Ermittlungen zur Brandursache übernimmt die Kriminalpolizei.

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Am Freitagabend überfiel ein unbekannter Mann einen Supermarkt in Bremen-Huchting. Die Polizei sucht einen Zeugen, der die Tat beobachtete und den Täter verfolgte.
Der Unbekannte betrat gegen 21 Uhr den Laden in der Huchtinger Heerstraße und gab zunächst vor, ein Paket Puderzucker kaufen zu wollen. Als die 29 Jahre alte Angestellte die Kasse öffnete, packte der Räuber die Frau an den Schultern, schubste sie weg und entnahm Bargeld aus der Kasse. Die Kassiererin rief laut um Hilfe, um ihre Kollegen zu alarmieren und versuchte den Tatverdächtigen festzuhalten. Dieser schleuderte die 29-Jährige zu Boden und flüchtete aus dem Markt. Ein Kunde, der auf das Geschehen aufmerksam wurde, verfolgte den Mann.
Der Räuber wurde als etwa 20 Jahre alt beschrieben. Er trug eine schwarze Jacke mit Kapuze und schwarze Handschuhe.
Die Polizei bittet mögliche Zeugen und den Mann, der dem Tatverdächtigen hinterherlief, sich beim Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 zu melden.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang: Leisten Sie keine Gegenwehr und bringen sich nicht selber in Gefahr. Ob Opfer oder Zeuge! Spielen Sie nicht den Helden. Versuchen Sie sich die Personenbeschreibung des Täters einzuprägen. Verständigen Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei und geben dieser schon am Telefon durch eine detaillierte Personenbeschreibung wertvolle Fahndungshinweise.
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Am Dienstagnachmittag stahl ein unbekannter Mann eine wertvolle Goldkette aus einem Pfandleihaus in der Bremen Innenstadt. Die Polizei sucht Zeugen und warnt vor dem Ankauf der Kette.
Der Mann betrat gegen 14.45 Uhr das Geschäft und ließ sich von der 24 Jahre alten Angestellten die Goldkette aus der Auslage zeigen. Dafür übergab der Unbekannte ihr als Pfand seine Geldbörse. Nachdem er die Kette zunächst in aller Ruhe angelegt hatte, verabschiedete er sich plötzlich mit den Worten "Ok! Tschüss!" und rannte in Richtung "Am Brill" davon. In dem als Pfand hinterlegten Portemonnaie befanden sich lediglich kleine Papierzettel.
Der Tatverdächtige konnte wie folgt beschrieben werden: Etwa 25-30 Jahre alt, dünne Statur und vermutlich dunkelblonde Haare. Er trug einen khakifarbenen Parka, eine graue Mütze und einen hellgrauen Schal. Der Mann machte einen gepflegten Eindruck und sprach akzentfrei Deutsch.
Bei dem Diebesgut handelt es sich um eine 585er massive, kantige Halsgoldkette. Die Kette hat einen Wert von mehreren tausend Euro.
Die Polizei fragt, wer Hinweise zu dem Täter oder der Kette hat. Hinweise werden an den Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 erbeten.
Die Polizei warnt vor dem Ankauf. Ein möglicher Käufer macht sich selbst strafbar und kann wegen Hehlerei belangt werden.
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Unbekannte haben am vergangenen Wochenende aus einem Museum im Bremer Stadtteil Vegesack einen indianischen Schrumpfkopf gestohlen. Die Polizei sucht nach Zeugen und warnt vor dem Ankauf.
Zwischen Freitag und Sonntag entwendeten die Diebe aus dem Heimatmuseum Schloss Schönebeck den Schädel eines Jibero Indianers. Der aus Ecuador stammende Kopf ist ein Einzelstück und stand in einer Vitrine.
Die Polizei fragt: Wer kann Angaben zum Verbleib des Ausstellungsstückes machen oder kann Hinweise auf die Täter geben? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter (0421) 3623888 entgegen. Wir warnen vor dem Ankauf des Schrumpfkopfes. Ein Käufer macht sich möglicherweise selbst strafbar und könnte wegen Hehlerei belangt werden.
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DFL muss die in Rechnung gestellten Kosten zahlen / Innensenator Mäurer: Ein erfreulicher Tag für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat heute (21. Februar 2018) im Rechtsstreit um den ersten Gebührenbescheid aus Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) im Zusammenhang mit dem sogenannten Nordderby am 19. April 2015 als rechtlich zulässig bewertet. Zugleich bezeichnete die Kammer die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz als verfassungskonform.
Innensenator Ulrich Mäurer zeigt sich erfreut und sieht sich zugleich in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt: „Das ist ein wichtiger Etappensieg – nicht nur für Bremen, sondern für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das OVG hat sich heute sehr gründlich und umfassend geäußert und die Klage der DFL in allen Punkten abgewiesen. Wir rechnen nun damit, dass jetzt - allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz - auch andere Länder nachziehen werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass sich bereits in den nächsten Tagen auch die ersten Rechnungshöfe der anderen Länder bei uns melden werden.“
Vor dem OVG hatte der Vertreter der Bremer Innenbehörde, Prof. Dr. Joachim Wieland, zuvor dargelegt, dass sogenannte Rotspiele in der Bundesliga jährlich hohe Einsatzkosten und Tausende von Überstunden für die Polizei verursachten, während die DFL als Veranstalterin mit dem Sportereignis enorme Gewinne einfahre. Nach Überzeugung des Gerichts organisiert die DFL als Gesamtveranstalterin das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland. Sie legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Zudem ist sie mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für den Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalten hat, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte.
Mit diesem Argument positionierte sich Bremens Innensenator gegen die im Vorfeld häufig geäußerte Behauptung, Werder Bremen und nicht die DFL sei in erster Linie als Veranstalter zu werten. Dem stimmte das OVG heute zu. Mäurer: „Es ist zudem übliche Rechtsprechung, dass Schulden im Falle von mehreren Schuldnern bei demjenigen zu holen sind, der am solventesten ist. Dies ist eindeutig die DFL. Deswegen sind alle unsere bisherigen Gebührenbescheide an die DFL und nicht an den Mitveranstalter Werder Bremen gegangen.“
Vor dem OVG ging es am heutigen Mittwoch nur um den ersten Gebührenbescheid Bremens an die DFL. Die Polizei Bremen hatte der DFL nach der Begegnung der beiden Fußballprofi-Mannschaften HSV gegen Werder Bremen am 19. April 2015 einen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,22 Euro zugestellt. Da die DFL gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde die Zahlung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt. Zusätzlich zu den 425.718,22 Euro sind seit April 2015 drei weitere Kostenbescheide nach Rotspielen in Höhe von weiteren ca. 750.000 Euro an die DFL zugestellt worden. Damit geht es inzwischen um eine Summe von rund 1,2 Millionen Euro. Ein fünfter Kostenbescheid in Höhe von rund 412.000 Euro (Werder gegen Eintracht Frankfurt am 14. Mai 2016) befindet sich im Anhörungsverfahren, ein sechster Gebührenbescheid nach der Begegnung Werder Bremen gegen HSV am 16. April 2017 ist derzeit noch in Bearbeitung. Es liegen hierfür noch nicht alle Rechnungen der beteiligten Bundespolizei und der Länder vor.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind. Das OVG Bremen hat diese Rechtsgrundlage heute als verfassungsgemäß eingestuft.
Wichtig zu wissen:
Für Fußballspiele, die nicht in die Kategorie der Rotspiele fallen, werden jeweils bis zu 600 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Diese Kosten gehen nicht zu Lasten des Veranstalters.
Die Polizei Bremen rechnete damals für das Nordderby am 19. April 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften. Bei vorausgegangenen Begegnungen konnten schwere Auseinandersetzungen nur durch starke Polizeipräsenz verhindert werden. An dem Spieltag im April 2015 waren 969 Beamtinnen und Beamte unter anderen aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und aus Bremen im Einsatz. Auch die Bundespolizei stellte Kräfte. Bremen musste deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeikräfte überweisen und kam zusätzlich für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte damals anlässlich dieser Zusammenstellung: „Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht dabei auf einer klaren Rechtsgrundlage.“
Zur Erinnerung:
Die von der Bürgerschaft beschlossene Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes trat am 8. November 2014 in Kraft. Nach Erhalt des ersten Gebührenbescheides legte die DFL Widerspruch ein. Das Verfahren landete vor Gericht. Im Mai 2017 unterlag Bremen, da das Bremer Verwaltungsgericht eine pauschale Gebühr und keine präzise Abrechnung der tatsächlich eingesetzten Kräfte für angezeigt hielt. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Veranstalter im Vorfeld wissen müsse, welche Höhe an Gebühren auf ihn zukomme.
Zugleich wertete das Verwaltungsgericht die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz in seiner mündlichen Verhandlung aber als verfassungskonform.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hätte Bremen seine künftigen Gebührenbescheide auf Pauschalberechnungen umstellen müssen. Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die bereits versandten Gebührenbescheide hinfällig geworden wären. Aus diesem Grund legte die Bremer Innenbehörde Berufung beim OVG ein.
Innensenator Mäurer: „Ich werde auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni dieses bundesweit wichtige Thema mit meinen Kollegen erörtern. Rund ein Drittel aller Polizeieinsatzstunden der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder gehen auf das Konto des Profifußballs. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis mehr dafür, dass die DFL Jahr für Jahr ihre Einnahmen steigert und zugleich die Kosten für Polizeieinsätze auf die Allgemeinheit abwälzt.“ Die gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen der DFL, Bremen schade damit vor allem dem Verein Werder Bremen, stellten eine Verdrehung der Tatsachen dar. „Wenn die DFL und Werder Bremen sich intern darauf einigen, dass die Rechnungen von Werder Bremen getragen werden sollen, geschieht dies ausschließlich auf Betreiben der DFL“, so Mäurer. „Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung seitens der DFL die ihr auferlegten Kosten an Werder Bremen weiterzugeben.“
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Am Mittwoch überfiel ein maskierter und bewaffneter Räuber einen Supermarkt. Der Mann bedrohte die Kassiererin mit einer Schusswaffe und entwendete Bargeld. Die Polizei sucht Zeugen.
Der mit einem Tuch maskierte Räuber betrat mittags den Supermarkt in der Vegesacker Straße. Er bedrohte eine 30 Jahre alte Mitarbeiterin mit einer Pistole und forderte sie auf, die Kasse zu öffnen. Anschließend fasste der Täter selbständig in die Kassenlade, ergriff mehrere Geldscheine und stopfte sie in einen mitgebrachten Stoffbeutel. Danach flüchtete er zu Fuß in Richtung Helgolander Straße.
Die Polizei sucht Zeugen und fragt: Wer hat Mittwoch gegen 12 Uhr in der Vegesacker Straße verdächtige Beobachtungen gemacht? Der Räuber wurde als etwa 1,75 Meter groß, ca. 25 Jahre alt, schlank und mit kurzen, blonden Haaren beschrieben. Er trug eine beige Kapuzenjacke mit Camouflage-Muster, eine beige Hose und ein schwarzes Halstuch mit weißem Muster. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter (0421) 362-3888 entgegen.
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