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Neutraler Ansprechpartner für Konflikte / Eigener Flur für Frauen / W-LAN-Ausbau

Nach Besuchen in den Erstaufnahme-Einrichtungen in Vegesack und Obervieland kündigte Sozialsenatorin Anja Stahmann jetzt eine Vielzahl weiterer Verbesserungen im System der Erstaufnahme an. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung einer neutralen Beschwerdestruktur für Konflikte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern auf der einen Seite und Personal auf der anderen Seite. Das vorhandene W-LAN- Netz solle mit einer unabhängigen zweiten Leitung so ausgebaut werden, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner auch in ihren Zimmern eine ausreichend schnelle Verbindung haben. Zu den bereits geplanten Verbesserungen in der Erstaufnahme gehören auch die Umrüstung der derzeitigen Lüftungsanlage zu einer Klimaanlage sowie das Angebot einer psychologischen Erstberatung. In diesem Kontext solle es auch queeren Menschen erleichtert werden, den Weg in die Beratung und damit zu einer individuellen Unterbringung zu finden.
Senatorin Stahmann (Mitte) lässt sich von Mitarbeiterinnen der Erstaufnahmeeinrichtung die aktuelle Lage schildern
„Kritik, wo sie sachlich vorgetragen wird und inhaltlich begründet ist, nehme ich sehr ernst“, sagte die Senatorin. Die Gespräche vor Ort hätten gezeigt, „dass wir an vielen Stellen Verbesserungen vornehmen können, die sich unmittelbar positiv auswirken auf die Lebenssituation und das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner.“ Von den Maßnahmen insgesamt verspreche sie sich die Rückkehr zu Ruhe in der Erstaufnahmeeinrichtung und einen Rückgang der derzeitigen Verunsicherung.
Die neutrale Beschwerdestruktur solle es möglich machen, dass Konflikte angstfrei zur Sprache gebracht werden und diesen ohne den Verdacht von Voreingenommenheit nachgegangen werde. „Das macht Entscheidungen in der Einrichtung transparenter und fördert das Vertrauen in die Erstaufnahme und die staatlichen Institutionen“, sagte Senatorin Stahmann. Ein konkretes Konzept solle noch im April vorgelegt und anschließend mit den zuständigen Gremien erörtert werden. Sie betonte aber ausdrücklich, dass sie diese Maßnahme nicht als Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten verstanden wissen wolle: „Mein Eindruck von der Arbeit vor Ort und dem Engagement der Beschäftigten ist durchweg positiv.“
Der Ausbau des W-LAN-Netzes werde dazu beitragen, dass Menschen sich nicht in jenen Bereichen des Hauses versammeln, wo der Zugang zum Netz am stabilsten sei. W-LAN sei zwar in allen Fluren vorhanden, aber nicht in jedem Zimmer, und die vorhandene Bandbreite reiche technisch nicht für alle Bedarfe aus. Die Möglichkeiten der Erweiterung im Bestand seien ausgeschöpft. Senatorin Stahmann: „Wir brauchen daher für den weiteren Ausbau der Kapazitäten eine zweite Leitung von außen in das Gebäude hinein. Die wird jetzt in Auftrag gegeben.“

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Beschäftigte der Erstaufnahme organisieren die Umzüge in der Quarantäne
Wie bisher wolle die Senatorin alle Möglichkeiten nutzen, Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen umziehen zu lassen. Sobald es die Quarantäne-Situation zulasse, solle es zudem einen eigenen Flur für alleinstehende Frauen mit Kindern geben. „Wir haben in Bremen kommunale Frauenunterkünfte, aber ich bin überzeugt, dass wir angesichts der veränderten Zugangssituation mit vielen alleinstehenden Frauen einen eigenen Bereich zum Schutz der Frauen auch in der Erstaufnahme brauchen“, sagte Senatorin Stahmann.
Mittelfristig verfolge sie zudem das Ziel, die Kabinen im Notunterkunft-Flügel – sie bestehen aus nach oben offenen Leichtbauwänden – zu regulären Zimmern auszubauen, wie es Standard ist in dem zweiten bewohnten Gebäudeflügel. „Rechtlich ist das mit einer Nutzungsänderung verbunden, die entsprechende Voranfrage ist eingeleitet“, sagte sie. Der Umbau könne allerdings erst mit dem Ende der Pandemie stattfinden. Der Grund liege in der technischen Versorgungsinfrastruktur des Gebäudes: „Wir können nicht etagenweise vorgehen, sondern müssen den ganzen Flügel in einem Zug umbauen. Derzeit wird aber die gesamte Kapazität benötigt, weil wir jeden einzelnen Raum weniger dicht belegen wollen.“
Angesichts der Vielzahl von Kulturen in der Erstaufnahme und der immer wieder aufkommenden Unzufriedenheit mit der Essensversorgung sei eine höhere Kultursensibilität dringend erforderlich: „Kulturen definieren sich oftmals auch über das Kochen, in der Zufriedenheit mit dem Essen steigt meist auch die Zufriedenheit insgesamt“, sagte die Senatorin. „Mit einer Gemeinschaftsverpflegung ist das aber oftmals schwer zu leisten.“ Verbesserungen hätten in der Vergangenheit immer nur kurzfristig die Zufriedenheit gesteigert. „Wir müssen aber zu dauerhaften Lösungen kommen.“ Dazu würden jetzt erneut Verhandlungen mit dem Catering-Unternehmen aufgenommen. Eine Alternative zur Gemeinschaftsverpflegung gebe es nicht, Bundesrecht sehe in der Erstaufnahme das Sachleistungsprinzip vor.
Die Senatorin wies aber auch darauf hin, dass seit Ausbruch der Pandemie bereits 250 Menschen in andere Einrichtungen umgezogen sind, derzeit leben rund 370 Menschen in der Einrichtung, die für bis zu 750 ausgelegt ist. Zwei weitere Wohneinrichtungen und weitere Plätze in den städtischen Übergangswohnheimen wurden dafür genutzt. Gemeinsam mit dem Gesundheitsressort seien bereits im März zuerst Risikogruppen identifiziert worden, die mit einem besonders schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung rechnen müssen.

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Quarantäne-Schild
Die Zahl der Ansteckungen gab die Senatorin nach dem Vorliegen der jüngsten Testergebnisse mit „etwa 120“ an. Die Testungen für sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner seien damit abgeschlossen, nur vereinzelt stünden noch Testergebnisse aus. „Anders als vom Robert-Koch-Institut vorgegeben testen wir jede und jeden, und nicht nur Menschen mit Symptomen und engerem Kontakt mit nachweislich Infizierten“, sagte die Senatorin. „Dadurch entdecken wir viele Fälle, die sonst nicht entdeckt werden, weil sie symptomfrei verlaufen.“ Sie zeigte sich zudem erleichtert, dass bislang niemand – weder Bewohnerinnen und Bewohner noch Beschäftigte – wegen einer Infektion in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
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Die Zahl der bestätigten Fälle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 ist in Bremen am heutigen Dienstag angestiegen. Insgesamt wurden heute 17 neue Infektionen registriert. Bei 15 dieser Fälle handelt es sich um Mitglieder einer Reisegruppe, die aus Norditalien zurückgekehrt sind. Das Gesundheitsamt Bremen wusste von dieser Reisegruppe frühzeitig Bescheid und konnte somit eine umfassende Testung in die Wege leiten. Außerdem konnte die Kontaktpersonenermittlung bei allen Fällen der Reisegruppe erfolgen. Die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolierung und damit in ambulanter Behandlung. Zwei weitere Fälle, die nicht in Zusammenhang mit der Reisegruppe stehen, wurden heute ebenfalls gemeldet. Bei diesen Fällen befindet sich das Gesundheitsamt aktuell in der Recherche der Kontaktpersonen.
LTE All 5 GB für nur 12,99€ mtl. Zusätzlich wurde heute ein Fall in Bremerhaven ( ein Mitarbeiter der Firma Eurogate, der sich im Skiurlaub befand) gemeldet. Damit sind im Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2 bestätigt. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle liegt bei insgesamt 17, es befinden sich 33 Personen in häuslicher Quarantäne. Die Lageeinschätzung durch das Gesundheitsamt hat sich durch die neuen bestätigten Fälle nicht geändert. Es wird weiterhin die Strategie des sogenannten „Containments“ aufrechterhalten. Das bedeutet, dass eine Eindämmung der Infektionszahlen weiterhin möglich ist, da bei allen bestätigten Fällen nachverfolgt werden kann, wo sich die Betroffenen angesteckt haben, sowie die Ermittlung der Kontaktpersonen möglich ist.
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.
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Der Senat hat am heutigen Dienstag (10. März 2020) aufgrund der aktuellen Situation und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen beschlossen, dass Großveranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen abgesagt werden. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, hebt dabei hervor, dass es aktuell darum geht, den Ausbreitungsprozess zu verlangsamen: „Wir haben im Land Bremen aktuell nur fünf ( bis zum heutigen Abend sind im Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2 bestätigt )
Diese Zahl wollen wir nutzen, um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen. Es gibt einen Vorsprung, der uns Zeit zum Handeln verschafft, die Entscheidung des heutigen Tages ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Bremer Bevölkerung.“
Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.
LTE All 5 GB für nur 12,99€ mtl. Auch Veranstalter von kleineren Veranstaltungen und Ansammlungen sind dazu angehalten, die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (insbesondere die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ vom 28. Februar 2020) zu beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor einer Infizierung umzusetzen. Für den Fall, dass die Hinweise des Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Beachtung finden, werden gegenüber einzelnen Veranstaltungen und Ansammlungen Auflagen erteilt oder Verbote ausgesprochen.

Senator Mäurer (2.v.l.) uns Senatorin Bernhard (li.) stellen im Bremer Rathaus die Maßnahmen des Senats gegen die Verbreitung des Coronavirus vor

Für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen gelten zunächst für den Zeitraum 12. März 2020 bis einschließlich 26. März 2020 die folgenden Auflagen:
a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.
b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenraume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten werden.
c. Die Teilnehmenden müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.
Die Veranstalter nichtöffentlicher Veranstaltungen mit über 250 Personen müssen ab 12. März bis 26. März 2020 die Veranstaltung beim Ordnungsamt Bremen (oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de) anzeigen. So wird das Amt in die Lage versetzt, von jeglichen Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, Kenntnis zu erlangen, um ggf. die Veranstalter und Teilnehmenden über präventive Möglichkeiten der Minimierung der Gefahren einer Infektion informieren oder ggf. beschränkende Maßnahmen anordnen zu können.
Die Allgemeinverfügung hat erst einmal Gültigkeit bis zum 26. März 2020. „Die Lage ist natürlich dynamisch. Aktuell werden Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Wir werden laufend darüber entscheiden, ob eine Anpassung und auch eine zeitliche Verlängerung der Allgemeinverfügung notwendig ist. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Gesundheit der Bevölkerung“, so Claudia Bernhard.
Die Entscheidung des Senats hat auch Auswirkungen auf das kommende Heimspiel von SV Werder Bremen. „Die Absage von Großveranstaltungen trifft den Verein in einer Zeit, in der die Mannschaft auf den Rückhalt ihrer Fans so angewiesen ist, besonders hart“, so Mäurer. Doch es gelte, dem Risiko eines Infektionsausbruchs im Stadion mit zehntausenden von Besucherinnen und Besuchern entgegen zu wirken. Mäurer: „Doch statt selbst die Verantwortung für die Zuschauerinnen und Zuschauern im Stadion zu übernehmen, überlässt die DFL als Veranstalter der Bundesliga die Entscheidung den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.“ Andere Veranstalter in Deutschland hätten schon umsichtiger und vorausschauender gehandelt und Messen, Kongresse und Konzerte eigenverantwortlich und zum Schutze der Teilnehmenden abgesagt. „Ich appelliere nachdrücklich an den Präsidenten der DFL“, so Mäurer weiter, „für den Schutz der Stadionbesucherinnen und -besucher sowie für Chancengleichheit im Wettbewerb Sorge zu tragen. Zumindest die Spiele am kommenden Wochenende sollten verschoben werden, um so Zeit zu gewinnen für eine bundeseinheitliche Lösung.“
Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 11.03.2020 auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.
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