Am späten Freitagabend kam es im Rahmen eines Polizeieinsatzes in
Bremen-Burglesum zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Ein 65
Jahre alter Mann wurde verletzt.
Gegen 21:40 Uhr wurde die
Polizei zu einem Einsatz in die Straße "Auf dem Halm" aufgrund einer
akuten Bedrohungssituation gerufen. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte
stand der 65-Jährige gegenüber eines 22-Jährigen und bedrohte ihn mit
einem Messer. Die ersteintreffenden Polizisten des zivilen
Einsatzdienstes und auch uniformierte Kräfte gaben sich als Polizisten
zu erkennen und forderten den Mann mehrfach auf Deutsch und Englisch
auf, das Messer abzulegen. Als er plötzlich mit dem Messer in der Hand
auf einen der Polizisten zu rannte, kam es zur Schussabgabe. Die
anwesenden Beamten leisteten umgehend Erste-Hilfe. Rettungskräfte
brachten den Mann in ein Krankenhaus, wo er operiert wurde. Warum der
Mann den 22-Jährigen bedrohte, ist aktuell unklar.
Der Tatort
wurde weiträumig abgesperrt. Die weiteren Ermittlungen hat noch in der
Nacht das Referat "Interne Ermittlungen" gemeinsam mit der
Staatsanwaltschaft vor Ort übernommen. Gegen die Polizisten wurden
Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags eingeleitet.
Zeugen
der Tat, die Videos gemacht haben, werden gebeten diese als
Beweismittel den ermittelnden Behörden zur Verfügung zu stellen und
nicht zu veröffentlichen.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Demonstranten leugnen Fakten und Gefahren“
Das
Ordnungsamt als Versammlungsbehörde Bremen hat für den kommenden
Samstag, 5. Dezember 2020, sowohl die geplante Demonstration der
Initiative "Querdenken421" auf der Bürgerweide (13 bis 17 Uhr) als auch
die Demonstration "Kinderlachen" auf dem Marktplatz (17 bis 21 Uhr) mit
dem Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Bremen vor
dem Hintergrund der Pandemieentwicklung verboten. Davon betroffen sind
auch alle Ersatzveranstaltungen.
Die Anmelder beider Demonstrationen hatten bei dem letzten
Kooperationsgespräch mit dem Ordnungsamt am 24. November betont, dass
sie für beide Veranstaltungen von deutlich höheren Teilnehmerzahlen als
ursprünglich geplant ausgingen. Da für die beiden Demonstrationen
inzwischen bundesweit in sozialen Medien geworben würde und prominente
Rednerinnen und Redner aus der Szene der Querdenker ihre Teilnahme
zugesagt hätten, seien mit rund 20.000 Personen auf der Bürgerweide zu
rechnen und rund 10.000 auf dem Marktplatz. Ein Wechsel von einer
Demonstration zur anderen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
bezeichneten die beiden Anmelder zudem als ausdrücklich beabsichtigt. Am
selben Tag sind sechs Gegendemonstrationen von Organisationen,
Bündnissen und Privatpersonen angemeldet, die sich über das gesamte
Bremer Stadtgebiet verteilen. Bislang wird mit insgesamt 1500
Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet.
Innensenator Ulrich Mäurer bekräftigte die Entscheidung des
Ordnungsamtes: "Die Bremerinnen und Bremer versuchen seit Wochen unter
teils großen persönlichen und wirtschaftlichen Opfern, die
Infektionsrate wieder unter ein beherrschbares Maß zu drücken und jeden
unnötigen Kontakt zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist es hanebüchen
und geradezu irre, was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und
Gefahren in Bremen planen." Das zuständige Ordnungsamt verhindere mit
seiner Entscheidung womöglich ein so genanntes Superspreader-Ereignis
mit schwerwiegenden Folgen für viele auch unbeteiligte Menschen. Mäurer:
"Die Demo-Teilnehmer steigen anschließend womöglich wieder ohne
Mund-Nasen-Schutz in Busse und Bahnen, fahren mit dem Zug zurück in ihre
Heimatorte, gehen in der nächsten Woche zur Arbeit und schicken ihre
Kinder in Schulen und Kitas - und überall begegnen ihnen ahnungslose
Menschen, die nicht wissen, dass sich diese Leute zuvor wissentlich
unter Massen von Demonstranten gemischt haben." Dies sei "schlicht
skrupellos".
Das Ordnungsamt führte in seiner Verbotsverfügung an, dass es sich bei
dem Verbot einer Demonstration um die schwerste mögliche
Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit handele. Daher habe zuvor
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine
Güterabwägung stattzufinden. Dies sei geschehen, so der Leiter des
Ordnungsamtes, Uwe Papencord. Man habe zudem im Rahmen eines
Kooperationsgesprächs den vergeblichen Versuch unternommen, sich auf
einen vertretbaren Rahmen zu verständigen.
Bei der Initiative "Querdenken421" handelt es sich um einen lokalen
Ableger der bundesweiten Initiative "Querdenken". Versammlungen der
Initiative hatte es bereits in Leipzig (7.11.2020) und in Berlin
(29.8.2020) gegeben. Dabei war es zu einer offenen Vermischung von
Aktivisten mit Neonazis, Reichsbürgern und Hooligans gekommen. In Bremen
sei das "Protestbild" bei den regionalen Querdenker-Protesten der
vergangenen Wochen als diffus zu bezeichnen und noch nicht von offen
auftretenden Rechten dominiert worden, so Papencord. Allerdings sei
immer wieder eine aktive Beteiligung von rechtsextremen Personen auch
hier zu beobachten.
Senator Mäurer: "Der gemeinsame Konsens bei den Teilnehmern besteht in
der Leugnung beziehungsweise in der Verharmlosung des
Pandemiegeschehens. Dies geht einher mit einer Vielzahl an
Verschwörungsideologien." Die Querdenker-Bewegung werde zum idealen
Agitationsfeld für Bewegungen aus dem rechten Spektrum. Innensenator
Mäurer ergänzte: "Die Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen
zeigen, dass die Querdenker weder Abstandgebote einhalten, noch die
Maskenpflicht befolgen sowie alle gerichtlichen Auflagen oder
polizeilichen Aufforderungen völlig ignorieren."
Die Bremer Polizistinnen und Polizisten werden aus Kräften von
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Berlin und der Bundespolizei
unterstützt und bereiten sich auf einen Großeinsatz vor. Im Falle einer
Demonstration ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen im gesamten
Stadtgebiet zu rechnen.
Die Polizei Bremen und der Ordnungsdienst sind täglich im Stadtgebiet
Bremen sowie in Bremen-Nord zur Überwachung der Einhaltung der aktuell
geltenden Corona-Regeln unterwegs. Dies erfordert – insbesondere vor dem
Hintergrund des aktuell massiven Infektionsgeschehens – intensive,
vielzählige stichprobenartige Kontrollen.
Von Montag, 16. bis Donnerstag, 19. November, waren Kräfte des
Ordnungsdienstes und der Polizei in insgesamt 113 Kontrolleinsätzen
unterwegs. Diese Einsätze waren wieder über das gesamte Stadtgebiet
verteilt und umfassten unterschiedliche Maßnahmen, wie z.B. die
Überprüfung der Maskenpflicht in den ausgewiesenen Zonen, an den
BSAG-Haltestellen und in den BSAG-Fahrzeugen; die Kontrolle in
Einkaufszentren, von Kiosken, gastronomischen Betrieben und des
Außerhausverkaufsverbots alkoholischer Getränke; die Einhaltung der
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sowie der Hygienekonzepte in
Supermärkten, Fachgeschäften und Frisörsalons.
Die Einsatzkräfte leiteten 535 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz ein, insbesondere wegen Verstößen gegen die
Maskenpflicht und den Mindestabstand. In 329 Fällen erfolgten
Erläuterungen und Hinweise zu den bestehenden Verhaltenspflichten, wie
z.B. zur Einhaltung des Mindestabstandes oder zu betrieblichen
Hygienemaßnahmen 131 Mal mussten Personen ermahnt bzw. aufgefordert
werden, ihre Maske aufzusetzen oder Abstände einzuhalten.
In 3.272 Fällen überprüften Teams des Ordnungsdienstes vor Ort die Einhaltung von Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamts.
In mehreren Fällen missachteten Betreiber von Kiosken, kleinen
Supermärkten und im Einzelhandel die Hygienevorschriften. Sie erhielten
Anzeigen. Zudem musste erneut ein Frisörsalon behördlich geschlossen
werden. Der Betreiber, der keine Mund-Nase-Bedeckung trug, konnte weder
eine Kundenliste noch ein Hygienekonzept vorlegen. Auch eine Shisha-Bar
wurde geschlossen. 20 Personen hielten sich darin auf und erhielten
Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten. In der Sögestraße wurde ein
Laternenumzug mit 16 Erwachsenen und vier Kindern aufgelöst. Es wurden
entsprechende Anzeigen gegen die erwachsenen Teilnehmenden eingeleitet
und Platzverweise erteilt, weil sie keine Mund-Nase-Bedeckung trugen. In
einem Krankenhaus wurde ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes von
einer Person angegriffen, die sich weigerte, eine Mund-Nase-Bedeckung zu
tragen. Gegen die Person wurde Strafanzeige erstattet. Sie erhielt
zudem eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem
Infektionsschutz..
"Wir bereiten uns auf mögliche Impfungen ab Mitte Dezember vor"
Nachdem in den vergangenen Tagen bereits einzelne Zulassungsverfahren
für Impfstoffe in Deutschland und Europa angelaufen sind, werden nach
aktuellen Informationen noch für dieses Jahr erste Impfungen möglich
sein. Die Gesundheitsbehörde richtet sich deswegen darauf ein, bereits
im Dezember die Logistik zur Durchführung von Impfungen bereitzustellen.
Als Impfzentrum wird dabei in der Stadtgemeinde Bremen die Halle 7 auf
der Bürgerweide fungieren.
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 auch Bremen im Griff. Massive
Einschränkungen des öffentlichen Lebens waren und sind in verschiedenen
Abstufungen seitdem Teil des Alltags aller Bremerinnen und Bremer.
Deswegen wertet Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard die Ankündigung
eines Impfstoffs als wichtiges Zeichen: "Die Hoffnungen, die an die
Corona-Impfungen geknüpft werden, sind hoch. Die Pandemie war und ist
zehrend für alle Bremerinnen und Bremer. Gleichzeitig dürfen wir aber
die Erwartungshaltung nicht zu hochschrauben: Der gesamte Prozess des
Impfens wird uns viele Monate begleiten, die Pandemie ist mitnichten
vorbei."
Die Ankündigungen von Unternehmen wie BioNTech und AstraZeneca sowie
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit deuten darauf hin,
dass bereits im Dezember die ersten Impfdosen an die Bundesländer
ausgeliefert werden könnten. "Trotz der Ankündigungen müssen wir
vorsichtig sein. Wir rechnen zu Beginn nur mit einer geringen Anzahl
verfügbarer Impfdosen. Diese werden wir nach den Empfehlungen der
Ständigen Impfkommission (STIKO) zuerst im Bereich besonders gefährdeter
Gruppen und medizinischem Personal sowie in Bereichen der
Daseinsfürsorge und bei Personen mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben
anbieten", erklärt Claudia Bernhard.
Um eine zentrale Anlaufstelle für Impfungen anbieten zu können, wird ein
zentrales Impfzentrum in der Messehalle 7 eingerichtet werden. "Wir
unterstützen gerne bei der Einrichtung und der Organisation eines
zentralen Impfzentrums für Bremen. Die gewünschten Flächen können wir
für die nächsten Monate bei der Messe Bremen zur Verfügung stellen, um
so dem hohen Bedarf der Bremerinnen und Bremern gerecht zu werden",
erklärt Hans Peter Schneider, Geschäftsführer der M3B GmbH.
Auch Senatorin Bernhard sieht die Vorteile der Messehalle: "Die
Messehalle bietet ausreichend Fläche, um dort ein großes Impfzentrum
einrichten zu können. Außerdem ist sie verkehrstechnisch gut erreichbar.
Wir danken Hans Peter Schneider und dem ganzen Messeteam für ihre
Unterstützung." Ein weiteres Impfzentrum wird in Bremerhaven
eingerichtet.
"Aktuell bereiten wir uns auf die erste Phase der Impfungen vor. Dabei
geht es noch nicht um die Impfung der breiten Bevölkerung, sondern vor
allem um besonders gefährdete Gruppen und um medizinisches Personal.
Diese Personen sind besonders gefährdet einen schweren Verlauf zu haben
oder stehen im häufigen Kontakt mit dem Virus. Wir werden also in den
kommenden Wochen zuerst bspw. in Pflegeeinrichtungen und Kliniken
impfen. Im weiteren Verlauf der Impfungen werden auch weitere Teile der
Bevölkerung geimpft werden können. Neben Impfzentren spielen aber auch
mobile Impfteams eine wichtige Rolle, die zum Beispiel in
Pflegeeinrichtungen fahren können um dort zu impfen", erklärt Senatorin
Bernhard die Strategie für die kommenden Wochen.
Die Organisation der Logistik umfasst verschiedene Bereiche. Neben der
Organisation der Impfungen in Impfzentren und unter anderem in Kliniken,
steht ein komplexes System von Transport und Lagerung der Impfdosen.
Die ersten Impfdosen werden aufgrund ihrer Beschaffenheit eine
Tiefkühlung von -70 Grad Celsius benötigen und auch gekühlt
transportiert werden müssen. Eine Impfung über niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte wird daher in der ersten Phase der Impfungen nicht vorgesehen
sein, im weiteren Verlauf jedoch angestrebt.
Weitere Informationen zum Stand der Planungen wird die Senatorin für
Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in der kommenden Woche
bekanntgeben.
Falsche Polizeibeamte haben in Stuhr am Freitag letzter Woche in
einem Betrugsfall 5 kg Gold im Wert von über 200000 Euro erbeutet. Der
ganze Betrugsfall zog sich über mehrere Tage hin und endete mit der
Übergabe der Beute am Freitag.
Ein falscher Polizist hatte
bereits Anfang November bei einem 85-jährigen Rentner angerufen und ihm
am Telefon eine Geschichte erzählt. Um einen Bankmitarbeiter des
Diebstahls zu überführen, sollte der Rentner der Polizei helfen und 5 kg
Gold bei seiner Bank bestellen. Wenn das Gold in der Bankfiliale
angekommen ist, würde man wieder Kontakt aufnehmen. Am Freitag den
13.11.2020 war es soweit, das Gold war angekommen. Der Anrufer forderte
den Rentner auf, das Gold aus der Bank zu holen und vor dem Haus in
einer Tasche zu deponieren. Die Polizei hätte alles im Griff und würde
bald zuschnappen. Um sich nicht zu gefährden, wurde das Rentner Ehepaar
aufgefordert, nicht aus dem Fenster zu sehen und sich im hinteren Teil
des Hauses aufzuhalten. Danach war das Telefongespräch zu Ende. Als der
Rentner nach der Tasche vor dem Haus schaute, war diese weg. Von dem
Täter fehlte zudem jede Spur. Erst jetzt bemerkte der Rentner, dass er
Opfer einer ganz üblen Betrugsmasche geworden war.
Der Fall zeigt
wieder einmal ganz deutlich, wie professionell die Täter vorgehen und
wie geschult sie für Telefongespräche sind. Die "echte" Polizei rät
daher immer wieder, legen sie bei solchen Anrufen sofort auf. Die
Polizei holt NIEMALS Wertsachen, Geld oder Schmuck an der Haustür ab.
Rufen sie nach solch einem Anruf die echte Polizei unter der amtlichen
Festnetz Telefonnummer an und melden den Vorfall. Angehörigen und
Nachbarn rät die Polizei, ein Auge auf die Liebsten zu haben und sich um
sie zu kümmern. Verdächtige Beobachtungen, oder Anrufe, sollten sofort
der Polizei gemeldet werden. Noch viele weitere Tipps gibt es auch unter
www.polizei-beratung.de
Zeugen,
die am Freitag den 13.11.2020, gegen 12.30 Uhr, in der Straße Windhorst
etwas beobachtet haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Weyhe,
Tel. 0421 / 80660, in Verbindung zu setzen.
Die Polizei Bremen und der Ordnungsdienst sind täglich im Stadtgebiet
Bremen sowie in Bremen-Nord zur Überwachung der Einhaltung der aktuell
geltenden Corona-Regeln unterwegs. Dies erfordert – insbesondere vor dem
Hintergrund des aktuell massiven Infektionsgeschehens - intensive,
vielzählige stichprobenartige Kontrollen.
Von Freitag, 13. November, bis gestrigen Sonntag, 15. November, waren
Kräfte des Ordnungsdienstes und der Polizei in insgesamt 70
Kontrolleinsätzen unterwegs. Diese Einsätze waren wieder über das
gesamte Stadtgebiet verteilt und umfassten unterschiedliche Maßnahmen,
wie z.B. die Überprüfung der Maskenpflicht in den ausgewiesenen Zonen,
an den BSAG-Haltestellen und in den BSAG-Fahrzeugen; die Kontrolle in
Einkaufszentren, von Kiosken, gastronomischen Betrieben und des
Außerhausverkaufsverbots alkoholischer Getränke; die Einhaltung der
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sowie der Hygienekonzepte in
Supermärkten, Fachgeschäften und Frisörsalons.
Am vergangenen Wochenende leiteten sie 318 Anzeigen wegen
Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz ein, insbesondere
wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand. In 341
Fällen erfolgten Erläuterungen und Hinweise zu den bestehenden
Verhaltenspflichten, wie z.B. zur Einhaltung des Mindestabstandes oder
zu betrieblichen Hygienemaßnahmen 312 Mal mussten Personen ermahnt bzw.
aufgefordert werden, ihre Maske aufzusetzen oder Abstände einzuhalten.
In 1.368 Fällen überprüften Teams des Ordnungsdienstes vor Ort die Einhaltung von Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamts.
In einem Fall missachtete der Betreiber eines Restaurants mit einem
Glühweinstand das Außerhaus-Verkaufsverbot für alkoholische Getränke. Er
erhielt eine Anzeige. Zudem musste ein Frisörsalon behördlich
geschlossen werden. Der Betreiber konnte weder eine Kundenliste noch ein
Hygienekonzept vorlegen. Auch eine Privatparty wurde aufgelöst und
entsprechende Anzeigen wurden eingeleitet, weil Gäste aus mehreren
Haushalten anwesend waren.
Insgesamt (Stand 13.11.2020) liegen dem Ordnungsamt seit März 4.938 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen vor.
Trotz der Schließung der gastronomischen Betriebe für den Verzehr vor Ort bleiben der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken an der Schlachte und im Viertel bis Ende November verboten. Die Regelung gilt erneut ab Montag, 2. November 2020, und greift dann täglich schon ab 22 Uhr. Diese Maßnahme ist weiterhin erforderlich, um das Risiko von Menschenansammlungen zu mindern und betrifft sowohl Kioske wie auch den Einzelhandel.
Die „Maskenpflichtzonen“ in der Bremer Innenstadt und an den anderen bereits bekannten Plätzen im Stadtgebiet werden ab morgen, 2. November 2020, weiterhin Bestand haben und in den Bereichen Böttcherstraße (inkl. Schüttingstraße und Hinter dem Schütting) sowie im Schnoorviertel nun auch sonntags gelten. Innensenator Ulrich Mäurer: „Auch diese Teile der Fußgängerzone werden nicht nur an Wochentagen sondern gerade auch sonntags tagsüber stark frequentiert und der Mindestabstand ist nicht immer einzuhalten. Daher ist es wichtig und notwendig, dass die Menschen auch hier an sieben Tagen in der Woche eine Maske tragen.“ Die Anpassung der Beschilderung wird zeitnah vorgenommen. Wer sich in den ausgewiesenen Bereichen weigert, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, muss mit einer Geldstrafe von 50 Euro rechnen.
Auch an diesem Wochenende waren und sind Einsatzkräfte der Polizei Bremen und des Ordnungsamtes im Einsatz, um verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln zu achten und den Kontrolldruck im öffentlichen Raum hochzuhalten.
Mehrere hundert Beamte von Zoll und Polizei, darunter
Spezialeinsatzkräfte, durchsuchten in den frühen Morgenstunden im Rahmen
von Verfahren wegen Drogenhandels und anderen schwerwiegenden
Straftaten, Wohnungen in Bremen und im niedersächsischen Umland. Ziel
war es, mehrere Untersuchungshaftbefehle zu vollstrecken, sowie Drogen,
Waffen und andere Beweise aufzufinden.
Im Fokus der Ermittler
standen 20 Wohnungen in Bremen und zwei in Niedersachsen. Hintergrund
ist ein über mehrere Monate geführtes Großverfahren der
Staatsanwaltschaft Bremen, des Zollfahndungsamtes Hannover und der
Polizei Bremen. Das Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigem
Einfuhrschmuggel, sowie Drogenhandel und weiteren schwerwiegenden
Delikten, richtet sich gegen eine in Bremen ansässige Tätergruppe, die
der organisierten Kriminalität zuzuordnen ist. Personen aus dieser
Gruppe stehen im Verdacht, in der Hansestadt über einen langen Zeitraum
im großen Stil mit Marihuana und Kokain gehandelt zu haben.
Bei
den Durchsuchungen beschlagnahmten die Ermittler Bargeld im
fünfstelligen Bereich, größere Mengen an Drogen, Computer,
Mobiltelefone, Waffen, Munition und andere Beweismittel. Weiter erfolgte
zur Vorbereitung der Vermögensabschöpfung die Sicherung umfangreicher
Vermögenswerte. Hierbei wurden u. a. Kraftfahrzeuge sichergestellt.
Insgesamt konnten heute sechs Untersuchungshaftbefehle vollstreckt
werden.