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Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm zum Bericht der Sonderermittlerin


Der Senator für Inneres legte für die zunächst für heute, 9. Juni 2021, und inzwischen kurzfristig abgesagte Sondersitzung der Innendeputation den Abschlussbericht "Rassismus, Rechtsextremismus und Sexismus in der Feuerwehr Bremen?" vor. Zugleich übermittelte er seinen Bericht zu den erfolgten und bevorstehenden Reformschritten ("Feuerwehr 2025"). Die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm kommentiert die Berichte wie folgt:

"Laut des Abschlussberichts begünstigen die aktuellen Organisationsstrukturen der Feuerwehr Bremen Vorbehalte gegenüber Frauen, Migrantinnen und Migranten und homosexuellen Personen. Das empfinde ich als eine harmlose Beschreibung für ein Arbeitsumfeld, wo beispielsweise das Schauen von Pornofilmen als Initiationsritus von einer Führungskraft verordnet wurde und wo rassistische Bezeichnungen zum Umgangston gehören. Anhand von zahlreichen Beispielen belegt der Bericht Rassismus, Sexismus sowie homophobes Verhalten. Dabei handelt es sich mitnichten um Einzelfälle. Vielmehr geht es um ein strukturelles Problem, verursacht durch eklatantes Führungsversagen auf unterschiedlichen Ebenen. Die Führungskultur wird dabei von Feuerwehrleuten mit den Begriffen 'Angst und Schrecken' tituliert.

Mit solchen Strukturen präsentiert sich die Feuerwehr nicht als attraktiver Arbeitsplatz für Frauen oder Menschen mit Migrationsgeschichte. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Seit 30 Jahren gibt es Frauen bei der Feuerwehr. Dennoch sind aktuell nur 3,8 Prozent der Feuerwehrleute in Bremen weiblich. Das ist ein Armutszeugnis. Zumal die Zahlen rückläufig sind. Im Jahr 2013 lag der Frauenanteil hier noch bei knapp 4,4 Prozent. Keine Führungsposition der Feuerwehr Bremen ist mit einer Frau besetzt. Gerade hier und gerade jetzt erwarte ich klare Zielvorgaben und Fördermaßnahmen.

Um die sich in den vergangenen Jahrzehnten gebildeten Strukturen zu durchbrechen, bedarf es umgehend einer Reform mit messbaren Zielen, gekoppelt an Erfolgskontrollen. Die vom Senator für Inneres vorgelegten Reformschritte 'Feuerwehr 2025' benennen wichtige Maßnahmen, wie sie bereits von der ZGF im vergangenen Jahr gefordert wurden. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung einer neuen Organisationskultur sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Notwendig ist auch eine externe systematische Analyse der bisherigen Beförderungspraxis, um ein transparentes Beurteilungsverfahren zu schaffen.

Eine Schlüsselrolle spielt in dem anstehenden Reformprozess der neue Leiter der Feuerwehr Bremen. Er wird sich daran messen lassen müssen, ob ihm ein Kulturwandel bei der Feuerwehr gelingt. Möglich ist das nur, wenn er dabei vom Innenressort und von allen Führungskräften konsequent unterstützt wird. Ist das nicht der Fall, verkommt das Projekt 'Feuerwehr 2025' zu einem zahnlosen Papiertiger."

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Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Anbieter in Bremen. Die zweijährige Verlängerung ist das Ergebnis enger Verhandlungen zwischen Ordnungsamt, Senator für Inneres, Mobilitätsressort und den beiden Anbietern "Voi" und "Tier". Zu der Einigung gehört insbesondere die Verpflichtung der Anbieter, einen Fonds einzurichten, der im Fall von Unfällen von mobilitätseingeschränkten Personen durch verkehrswidrig abgestellte E-Roller eine Unterstützung bereitstellen soll.

"Dieser Fonds umfasst 100.000 Euro pro Jahr je Anbieter und ist einzigartig im gesamten Bundesgebiet," erklärt Innensenator Ulrich Mäurer. Es gab bereits in mehreren Städten die Forderung nach einer Haftung der Anbieter für Schäden, die aber im Bundesrecht bislang nicht geregelt ist. "Um diese Lücke zumindest in Bremen ein Stück weit zu schließen, haben wir einen Unterstützungsfonds durch die Anbieter in der neuen Sondernutzungserlaubnis geregelt. Damit werden die Rechte schwerbehinderter Menschen gestärkt sowie die von Kindern und anderen schutzbedürftigen Menschen im Straßenverkehr." Gemeinsam mit dem Mobilitätsressort wird sich das Innenressort weiter gemeinsam für eine Halterhaftung im Bund einsetzen.



Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, ergänzt: "Zusätzlich hoffe ich sehr, dass die teils chaotisch abgestellten Roller in der Stadt der Vergangenheit angehören, weil künftig Nutzerinnen und Nutzer Fotos von den abgestellten Fahrzeugen machen müssen. Die neuen Sondernutzungsgenehmigungen sind ein richtiger Schritt nach vorne."

Informationen zu den Voraussetzungen und der Verfahrensweise sind ab sofort auf der Homepage des Innenressorts zu finden unter www.inneres.bremen.de sowie per Mail an ordnungsrecht@inneres.bremen.de anzufragen.

Weitere Regelungen der auf zwei Jahre befristeten Sondernutzungserlaubnisse betreffen unter anderem den notwendigen Zustand der E-Scooter, die Wartung der Fahrzeuge, das Aufstellen und Umstellen der Fahrzeuge, Verbotszonen, Informationspflichten für Nutzende, die Erreichbarkeit über bestimmte Kommunikationskanäle und Fristen für etwaige Umverteilungen im Stadtgebiet. Ein weiterer Regelungsgegenstand ist die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben.

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Auf Grund größerer Lieferungen sind in der Stadt Bremen kurzfristig rund 2.000 Impftermine mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchbar. Da bereits alle Impfberechtigten über 60 Jahren eine Impfeinladung erhalten haben, können diese Termine an jüngere Jahrgänge vergeben werden. Ab morgen (Mittwoch, 5. Mai 2021) 12 Uhr können Personen, die in der Stadt Bremen gemeldet sind und die Geburtsjahrgänge 1962 bis 1966 haben, einen solchen Impftermin buchen.

Die Buchung erfolgt im Terminportal unter www.impfzentrum.bremen.de. Für die Buchung wird eine gültige E-Mail-Adresse benötigt, an die nach Registrierung mit der E-Mail-Adresse und einer Altersbestätigung der Termin-Code versendet wird. Dieser kann dann nur im Terminportal eingelöst werden. Die Termine für die Erstimpfungen liegen zwischen dem 5. Mai und dem 9. Mai 2021. Im Impfzentrum auf der Bürgerweide findet vor der Impfung ein ausführliches ärztliches Informations- und Aufklärungsgespräch statt. Da es sich bei diesem Impfangebot um ein zusätzliches Angebot handelt, könnte vor Ort aus medizinischen Gründen kein Impfstoffwechsel vorgenommen werden. Sollten seltene medizinische Gründe gegen eine Impfung mit AstraZeneca sprechen, kann keine Impfung erfolgen.

Dieses Angebot richtet sich nur an Personen die in der Stadt Bremen gemeldet sind. Eine Impfung von Bremerhavenerinnen und Bremerhavenern ist nicht möglich.

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Mit zwei ersten Terminen am Montag und Mittwoch wurde begonnen – am heutigen Sonnabend haben nun die letzten 60 Kolleginnen und Kollegen ihre Ärmel hochgekrempelt: Innerhalb nur einer Woche konnten auf diese Weise insgesamt 326 JVA-Beschäftigte – und damit alle, die sich dafür entschieden haben – eine Erstimpfung gegen das Corona-Virus erhalten. Im nächsten Schritt sollen ab Montag nun auch alle Gefangenen, die sich impfen lassen wollen, ein entsprechendes Angebot erhalten.


Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: "Hinter Gittern zu arbeiten – das ist unter Pandemiebedingungen eine noch größere Herausforderung als ohnehin schon. Ich bin auch daher sehr froh, dass sich jetzt alle JVA-Beschäftigten für die Impfung entscheiden konnten. Und ich bin froh, dass dieses An-gebot unter den Beschäftigten auf sehr große Akzeptanz gestoßen ist. Damit schützen wir nicht nur den sensiblen und bei einem Ausbruch des Virus besonders gefährdeten Bereich Justizvollzugsanstalt und die dort Beschäftigten, sondern mittelbar auch die häufig vorerkrankten Gefangenen, die dort auf engem Raum gemeinsam untergebracht sind."

Zum Glück sei es durch die vielfältigen Maßnahmen, die in der JVA umgesetzt wurden, bislang gelungen, das Virus weitestgehend aus der Haftanstalt herauszuhalten, so Schilling weiter: "In erster Li-nie ist das dem großen Engagement der dort Beschäftigten zu verdanken, die in der Pandemie-Situation trotz der vielen damit verbundenen Einschränkungen und Zusatzarbeit alles dafür getan haben, um ein Einschleppen und eine Verbreitung des Virus innerhalb der JVA zu verhindern."

Karl Lauterbach mit hoffnungsvoller Prognose‼

Die Impfungen seien nun ein weiterer wichtiger und folgerichtiger Schritt, um nicht nur Beschäftigten, sondern auch die Gefangenen selbst noch besser zu schützen. Schilling: "Letztlich kann das Virus nur von außen in die Anstalt gelangen – auch deshalb war es eine absolut richtige Entscheidung, die Be-diensteten im Justizvollzug zu priorisieren. Ich bin wirklich dankbar, dass es durch die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsressort nun gelungen ist, diese Impfungen kurzfristig zu terminieren und innerhalb nur weniger Tage durchzuführen. Dafür haben sich die Anstaltsleitung, die Beschäftigten selbst und auch wir als Ressort im Vorfeld gemeinsam stark gemacht."

Die Impfungen selbst wurden direkt in der JVA vorgenommen – in Zusammenarbeit mit einem mobilen Team des Impfzentrums, dem medizinischen Dienst der JVA und dem zuständigen Betriebsarzt.

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Am Dienstag, 23. März 2021 konnte der Zoll bei einer Kontrolle eines PKW mit litauischem Kennzeichen im Stadtgebiet Bremen über sieben Kilogramm Amphetamine sicherstellen. Er habe keine verbotenen Gegenstände dabei, hatte der 52-jährige Fahrer zu Beginn der Kontrolle erklärt. Die Zöllner überprüften die Aussage und nahmen dabei die Fahrerkabine genauer in Augenschein. Unter der Rücksitzbank in Plastiktüten versteckt wurden die Amphetamine aufgefunden. Zudem verbarg der Fahrer in einer Kopfstütze der Rücksitzbank über 90 Gramm Haschisch. Die Drogen wurden sichergestellt.

"Fahrzeuge, die im innereuropäischen Verkehr unterwegs sind, werden von uns häufig auf mitgeführte Drogen und Waffen kontrolliert", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Sollten wir verbotene Waren feststellen, leiten wir sofort ein Strafverfahren ein ", so Tödter weiter.

Die mitgeführten Drogen haben einen geschätzten Straßenverkaufswert von rund 80.000 Euro. Gegen den 52-Jährigen wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eröffnet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Bremen, aufgenommen. Das Amtsgericht Bremen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bremen einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.




Ablehnung der Erlaubnis für die Prostitutionsstätte in der Bgm.-Smidt-Straße 31 und der Widerruf der Erlaubnis für das Eros69 in der Duckwitzstraße

Die vom Senat eingesetzte Taskforce hat in ihrer 4. Sitzung am heutigen Freitag die von der Polizei nach ihrer Stellungnahme vom 12. Februar 2021 in den letzten zwei Wochen neu übermittelten Indizien und Hinweise ausgewertet. Die jetzt insgesamt vorliegenden Erkenntnisse in der Gesamtschau reichen aus, um im gewerberechtlichen Verfahren einen bestimmenden Einfluss eines unzuverlässigen Dritten festzustellen. Dieser bestimmende Einfluss aus dem Kreis der Hells Angels kann jetzt hinreichend belegt werden. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa bereitet nun die Ablehnung des Erlaubnisantrages für die Prostitutionsstätte in der Bgm.-Smidt-Straße 31 und den Widerruf der erteilten Erlaubnis für die Duckwitzstraße 69 vor.

Das Moratorium, die Einsetzung der Taskforce und weitere Ermittlungen waren die richtigen Schritte.

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Am Dienstagabend schossen unbekannte Täter in Arsten mehrfach auf einen 17-Jährigen. Er wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Die Polizei sucht Zeugen.

Gegen 19:15 Uhr wurde die Polizei zu einer Person mit Schussverletzungen zur Kreuzung Carl-Katz-Straße/ Zu den Wadeackern gerufen. Vor Ort wurde der 17-Jährige zunächst notärztlich versorgt und mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Mehrere Zeugen äußerten gegenüber den Einsatzkräften, sie hätten Schüsse gehört und gesehen, wie die Täter wegrannten.Phonify.Me

Die Polizei Bremen geht nach derzeitigem Ermittlungsstand von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern aktuell an. Die Ermittler der Mordkommission suchen weitere Zeugen und fragen: Wer hat in der Carl-Katz-Straße oder der näheren Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht, wer hat die Tat gesehen? Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter 0421 362-3888 entgegen.

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Am Montag, 8. März 2021 konnte der Zoll bei einer Kontrolle eines aus den Niederlanden kommenden PKW auf dem Rastplatz Krumhörens Kuhlen an der BAB 1 in Bremen über 20 Kilogramm Marihuana sicherstellen. Der 37-jährige Fahrer des Mietfahrzeuges gab zunächst an, keine verbotenen Waren wie Rauschgift mitzuführen. Den Zöllnern fiel jedoch gleich der für Marihuana typische süßliche Duft auf, der aus der Fahrerkabine strömte. Das Fahrzeug wurde daraufhin von den Beamten genauer in Augenschein genommen. Als der Fahrer gebeten wurde, den Kofferraum zu öffnen, hob dieser nur kurz die Kofferraumklappe an und schloss sie gleich wieder. Grund genug, hier gründlich nachzuschauen. In Plastiktüten verpackt wurde das Rauschgift dann im Kofferraum vorgefunden.Phonify.Me

"Die Sicherstellung von 20 Kilogramm Marihuana ist ein schöner Erfolg, denn hier handelt es sich sicherlich nicht mehr um eine geringe Menge", freut sich Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Auch im innereuropäischen Verkehr kontrollieren wir nach Rauschgift und Waffen und leiten bei einem Aufgriff sofort ein Strafverfahren ein", so Tödter weiter.

Gegen den 37-Jährigen wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eröffnet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Bremen, aufgenommen. Das Amtsgericht Bremen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bremen einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Das Marihuana hat einen geschätzten Straßenverkaufswert von 160.000 Euro.

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