Justizstaatsrat
Jörg Schulz hat amMontag, 24. September 2018 im Kaminsaal des
Bremer Rathauses den Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für
den allgemeinen Vollzugsdienst ihre Ernennungsurkunden überreicht.
"Der Strafvollzug ist in einem zunehmend schwieriger werdenden Umfeld
von organisierter Kriminalität, extremistischen und psychisch
auffälligen Gefangenen darauf ausgerichtet, Inhaftierte auf ein Leben in
Freiheit und ohne erneute Straftaten vorzubereiten. Als zukünftige
Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes stehen Sie in besonderer
Verantwortung, einen sicheren Justizvollzug zu gewährleisten. Darüber
hinaus wirken Sie aber als Ansprechpartner und Gestalter auch aktiv an
dem Ziel mit, dass die Gefangenen zukünftig ein Leben ohne Straftaten
führen und soziale Verantwortung übernehmen. Sie leisten daher einen
besonders wertvollen Dienst für unser Gemeinwesen. Die Beamten des
Justizvollzugs tragen nicht nur buchstäblich den Schlüssel bei sich, sie
sind der Schlüssel für die Institution Strafvollzug. Hierfür gebührt
Ihnen Dank und Anerkennung", so Jörg Schulz.

Die 15 Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst
Die
Ausbildung zum Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes umfasst 1.250
Stunden an theoretischen und praktischen Unterricht. Im Rahmen der
Ausbildung entwickeln die angehenden Beamten eine umfassende
Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. In den Lernbereichen
"Sicherheit und Versorgung", "Beratung, Betreuung und Behandlung",
"Krisenintervention", "eigene Stellung und Entwicklung im Vollzug",
"Gesellschaft und Strafvollzug" und "Sprachen" werden die
Nachwuchskräfte beispielsweise durch die Vermittlung von
Rechtskenntnissen und Verhaltensstrategien auf ihre Aufgaben im
Justizvollzug vorbereitet. Durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen in
der Justizvollzugsanstalt wird den Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen
der fachpraktischen Ausbildung beigebracht, wie die Behandlung der
Insassen gelingen kann, wie auch in Belastungssituationen die Aufgaben
des Vollzugsalltags zu erledigen sind und wie man Schaden von sich und
von den Inhaftierten abwendet.
"Dank und Anerkennung dürfen aber
keine leeren Worte bleiben. Sie müssen sich in einer guten sachlichen
und personellen Ausstattung des Justizvollzuges wiederspiegeln", so der
Justizstaatsrat. "Nur so kann die Justiz in Zeiten des demographischen
Wandels junge Menschen dafür begeistern, sich mit ihrem Talent,
Engagement und Fähigkeiten in der dritten Gewalt einzubringen. In der
Justizvollzugsanstalt Bremen haben wir mit der Ausweitung des Personals
bereits begonnen. Perspektivisch wollen wir den allgemeinen
Vollzugsdienst auf 260 Kolleginnen und Kollegen ausbauen, um auch
angesichts der neuen Herausforderungen einen leistungsstarken
Strafvollzug zu gewährleisten. Und angesichts Ihrer anspruchsvollen
Ausbildung und Arbeit und weil der Schutz der Gesellschaft eben gerade
nicht mit der Festnahme eines Verdächtigen endet, erscheint mir auch die
Forderung nach einer Eingangsbesoldung A 8 als überaus angemessen."
Der
Ausbildungslehrgang 2016 hat sich nach den Worten des kommissarischen
JVA-Leiters Hans-Jürgen Erdtmann mit durchweg guten oder befriedigenden
Leistungen sowie durch viel Engagement und Einsatzbereitschaft während
der anspruchsvollen Ausbildungszeit ausgezeichnet. Umso mehr sind
Justizstaatsrat Jörg Schulz und JVA-Leiter Hans-Jürgen Erdtmann erfreut,
dass die Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihrer Ausbildung
in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können.
"Um den
vielfältigen Aufgaben des Justizvollzuges gerecht zu werden, brauchen
wir einen motivierten und gut qualifizierten Nachwuchs. In Ihrer Prüfung
und in Ihren Ausbildungen haben Sie bereits ein hohes Maß an
Belastbarkeit und Durchhaltevermögen gezeigt. Ihre Ausbilder und
Ausbilderinnen sind von Ihrer Leistung überzeugt. Das ist einerseits
Anerkennung und andererseits Ansporn für Ihre berufliche Zukunft", so
Hans-Jürgen Erdtmann.
Zum Hintergrund:
Die 15 Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs 2016 hatten sich in
einem Feld von 285 Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Die
Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst dauert zwei Jahre. In der
Regel verfügen die Anwärter über anderweitige berufliche Erfahrungen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs, die bei der
Einstellung zwischen 21 und 41 Jahren alt waren, waren zuvor unter
anderem als Gas- u. Wasserinstallateur, Maurer, Metallbauer, als
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Sport- und Fitnesskauffrau oder als
Ergotherapeutin tätig. Der Senator für Justiz und Verfassung strebt an,
im Herbst 2019 neue Anwärterinnen und Anwärter in der
Justizvollzugsanstalt Bremen auszubilden.
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