Neue Wohneinrichtung für Covid-19-Genesene aus der Erstaufnahme
Zur Entlastung
der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die
Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller
Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für
die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die
Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem
gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in
einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.
Zunächst
werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem
SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker
Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine
Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes
Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen.
Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter
Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden,
und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.
Das
Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang
entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in
knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der
derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der
Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
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Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
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