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Justizstaatsrat Jörg Schulz bekräftigt Forderung nach Stärkung der Justiz

Vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichterstattung zum bundesweiten Anstieg der Zahl der Untersuchungsgefangenen in den vergangenen Jahren bekräftigt der Bremer Staatsrat für Justiz, Jörg Schulz, seine Forderung nach einer Stärkung der Justiz. "Wir haben in den letzten Monaten und Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Fall nicht mit der Festnahme durch die Polizei endet. Erfolgreiche Polizeiarbeit setzt sich bei der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und schließlich im Justizvollzug fort. Die Entwicklung einer Verdoppelung der Haftzahlen in der Bremer Untersuchungshaft belegt dies eindrücklich. Erfolgreiche Polizeiarbeit und gute Justizarbeit sind zwei Seiten der einen Medaille "innere Sicherheit". Für die Politik ergibt sich hieraus ein klarer Arbeitsauftrag. Die von uns angemahnte Verstärkung von Staatsanwaltschaft, Landgericht und Justizvollzug muss weiter und zügig umgesetzt werden. Der kommende Haushalt muss hier einen klaren Schwerpunkt setzen."
Zugleich sieht Jörg Schulz in der aktuellen Berichterstattung seine ablehnende Haltung gegenüber dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten sogenannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" bestätigt. Dies sieht unter anderem die Haft von ausreispflichtigen Ausländern, darunter Familien mit Kindern, im Justizvollzug der Länder vor.
"Die vorgelegten Zahlen verdeutlichen abermals, dass der Justizvollzug bereits jetzt am absoluten Limit arbeitet. Mit einer Auslastung von deutlich über 90 Prozent ist die Justizvollzugsanstalt Bremen bereits jetzt voll- bis überbelegt, so dass die Aufnahme einer weiteren Gefangenengruppe nicht umzusetzen ist. Dies gilt in ganz besonderem Maße mit Blick auf die Verdoppelung der Haftzahlen in der Untersuchungshaft. Es bleibt das Geheimnis des Bundesinnenministers, wie und wo er hier noch Abschiebungshäftlinge getrennt von Straftätern unterbringen will", so Schulz.

Verwaltungsschule und JVA Bremen beschließen neuen Lehrplan und überarbeitete Praxisausbildung

Die Verwaltungsschule der Freien Hansestadt Bremen und die Justizvollzugsanstalt Bremen haben einen neuen Lehrplan für die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und Werkdienstes beschlossen. Die praktische Ausbildung wurde gemeinsam inhaltlich überdacht und neu strukturiert.
Bürgermeisterin Karoline Linnert, zu deren Geschäftsbereich die Verwaltungsschule gehört, begrüßt das neue Konzept zur Justizausbildung: „Die Qualität der Ausbildung wird verbessert. Das Fachpersonal an der Verwaltungsschule wird um eine halbe Stelle aufgestockt.“
„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes kommt bei der Gewährleistung von Sicherheit und bei der Abwehr von Gefahren eine ganz wesentliche Rolle zu. Mit der intensiven Bewachung von Gefangenen, der Arbeit mit einer zunehmend schwieriger werdenden Klientel und bei der Verfolgung des Ziels, die Gefangenen zu befähigen, künftig in ein Leben ohne Straftaten zu führen, leisten sie eine herausfordernde Tätigkeit für unser Gemeinwesen. Die Arbeit im Werkdienst des Justizvollzuges ist ganz wesentlich für die Resozialisierung der Gefangenen. Um den vielfältigen Aufgaben des Justizvollzuges gerecht zu werden, brauchen wir einen motivierten und gut qualifizierten Nachwuchs. Dass die Verwaltungsschule und die JVA Bremen die Ausbildung unserer Nachwuchskräfte mit diesem Ziel neu aufgestellt haben, freut mich und findet meinen ausdrücklichen Dank und meine Anerkennung“, so Justizsenator Martin Günthner.
Mit einem neu erarbeiteten Lehrplan für die schulische Ausbildung des Vollzugs- und Werkdienstes sollen umfassende Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz bei den Anwärterinnen und Anwärtern entwickelt werden. In den Lernbereichen „Sicherheit und Versorgung“, „Beratung, Betreuung und Behandlung“, „Krisenintervention“, „eigene Stellung und Entwicklung im Vollzug“, „Gesellschaft und Strafvollzug“ und „Sprachen“ werden die Nachwuchskräfte an der Verwaltungsschule beispielsweise durch die Vermittlung von Rechtskenntnissen und Verhaltensstrategien auf ihre Aufgaben im Justizvollzug vorbereitet.
Ein neu erarbeiteter Leitfaden für die fachpraktische Ausbildung soll die Vermittlung praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse sicherstellen. Anhand des Leitfadens wird den zukünftigen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen vor Ort beigebracht, wie die Behandlung der Insassen gelingen kann, wie auch in Belastungssituationen die Aufgaben des Vollzugsalltags zu erledigen sind und wie man Schaden von sich und von den Inhaftierten abwendet.
Der von der Verwaltungsschule und der JVA Bremen erarbeitete Praxisleitfaden und Lehrplan bilden eine abgestimmte Lehr- und Ausbildungsplanung, um den Nachwuchskräften im Justizvollzug alle wichtigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.
Verwaltungsschuldirektor Holger Wendel ist überzeugt, mit dem neuen Lehrplan gut für die zukünftigen Herausforderungen aufgestellt zu sein. Besonderes Anliegen der Schule sei es, die durchgängige Wahrung der Menschenwürde zum roten Faden von Ausbildung und beruflichem Kompetenzerwerb zu machen. „Außerdem bemühen wir uns natürlich immer um Aktualität. Gegenwärtig muss sich der Vollzug und somit auch die Ausbildung beispielsweise damit auseinandersetzen, dass Gefangene zunehmend einen extremistischen weltanschaulichen Hintergrund haben, sei es rechtsradikal, sei es islamistisch.“
Das neue Ausbildungskonzept wird erstmals für die 24 Anwärterinnen und Anwärter genutzt, die im Februar 2018 ihre Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt Bremen begonnen haben.
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Innensenator Mäurer: „Neue Befugnisse ermöglichen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger“

Innensenator Ulrich Mäurer hat heute (Freitag, 15. Dezember 2017) den Entwurf eines überarbeiteten Polizeigesetzes vorgestellt.
"Angesichts der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus und einer Vielzahl von Anschlägen in Europa und Deutschland in jüngster Zeit müssen wir unsere Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven unbedingt mit erweiterten Befugnissen ausstatten", ist Mäurer überzeugt. Bremen sei nach wie vor eine der Hochburgen der salafistischen und radikalislamistischen Szene in Deutschland. Schwerwiegende Gefahren gingen aber auch von anderen extremistischen Gruppen und der organisierten Kriminalität aus. "Dieser Entwicklung müssen wir mit Prävention, Gefahrenabwehr und konsequenter Strafverfolgung begegnen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf setzt an diesen drei Punkten an."
Zuletzt war das Bremische Polizeigesetz 2005 so umfangreich geändert worden. Mäurer betonte, dass die Zeit dafür reif gewesen sei. "Die Terrorgefahren sind keine abstrakten Gefahren mehr, sondern leider Teil unserer Realität geworden, wie uns die Anschläge der letzten Zeit in Europa, aber auch in Deutschland auf beklemmende Art vor Augen führen. Darauf mussten wir reagieren." Zugleich verwies er auf ähnliche Änderungen in den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer und des Bundes.
Vorausgesetzt die Bürgerschaft stimmt dem Entwurf zu, sollen die Polizeibehörden der Freien Hansestadt Bremen künftig zur Gefahrenabwehr folgende Befugnisse erhalten:
1) TKÜ
Die Polizei darf unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen (siehe Erläuterungen am Ende der Pressemitteilung) und einem zuvor eingeholtem richterlichen Beschluss, die Inhalte von Telefonaten, E-Mails und Kurznachrichten von gefährlichen Personen überwachen. (Stichwort TKÜ und Quellen-TKÜ, Erläuterung am Ende der Pressemitteilung)
Damit verbunden ist auch die Abfrage von allgemeinen Informationen, die beim Telekommunikationsanbieter vorliegen, wie z. B. die Gerätenummer eines Mobiltelefons oder die Anschrift der Person.
Die Polizeibehörden in Bremen dürfen bereits jetzt schon die Telekommunikation überwachen. Allerdings muss in diesem Fall bereits eine Straftat vorliegen. Die neuen Befugnisse ermöglichen nun – unter engen Voraussetzungen – eine TKÜ, bevor bereits eine Straftat begangen wurde.
Zur Gefahrenabwehr in besonderen Fällen darf die Polizei künftig auch die Telekommunikation stören, um beispielsweise die Fernzündung von Sprengsätzen zu verhindern oder bei Geiselnahmen die Kommunikation zwischen den Tätern zu unterbinden. Außerdem darf die Polizei den Standort einer Person anhand ihres Mobiltelefons ermitteln.
Diese Befugnis kann bei Vermisstenmeldungen zum Tragen kommen, wenn sich die vermissten Personen selbst nicht bemerkbar machen können oder sie sich in einer ausweglosen Situation befinden.
2) Videoüberwachung
Öffentliche Orte, die für die Begehung von terroristischen Straftaten vorrangig in Betracht kommen, sollen zudem mittels Videobeobachtung besser überwacht werden können. Dies betrifft öffentliche Orte, an denen sich sehr viele Personen gleichzeitig aufhalten oder die aufgrund ihres Symbolcharakters oder ihrer Bedeutung für das öffentliche Leben besonders schützenswert sind.
3) Elektronische Fußfessel
Außerdem soll die Polizei die Befugnis bekommen, gefährliche Personen künftig mit einer "elektronischen Fußfessel" zu überwachen. Die Polizei erhält hierdurch die Möglichkeit, Verbote gegenüber einer gefährlichen Person, sich an bestimmten Orten aufzuhalten, besser kontrollieren zu können. Im Bedarfsfall kann die Polizei hierdurch schneller die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Eine elektronische Fußfessel trugen bislang in Bremen nur aus der Haft entlassene Sexualtäter, denen zuvor z.B. untersagt worden war, sich Orten zu nähern, an denen sich üblicherweise viele Kinder aufhalten.
Innensenator Mäurer: "Die geplanten Maßnahmen ergänzen die bestehenden Befugnisse und ermöglichen der Polizei die Bürgerinnen und Bürger Bremens und Bremerhavens besser zu schützen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und die Gesetzesbegründung zum PDF-Download (pdf, 434 KB)

Erläuterungen:

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen einer TKÜ zählen insbesondere:
• die Maßnahme wird richterlich angeordnet
• hochrangige Rechtsgüter sind betroffen (Leib, Leben oder Freiheit einer Person; Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder seiner Einrichtungen, eines Landes oder seiner Einrichtungen)
• Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind erfüllt
• der Kernbereich privater Lebensgestaltung darf ebenso wenig wie Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern überwacht werden
• es besteht die grundsätzliche Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung.
TKÜ und Quellen-TKÜ
• Wird eine Telekommunikationsüberwachung vom Gericht angeordnet, müssen die Telekommunikationsanbieter im benannten Zeitraum die neu anfallenden Kommunikationsinhalte aus Gesprächen, Kurzmitteilungen, E-Mails etc. der Polizei zur Verfügung stellen.
• Bei der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird die Telekommunikationsüberwachung nicht erst beim Telekommunikationsanbieter, sondern bereits direkt am Gerät des Betroffenen (also der Quelle) durchgeführt. Diese Maßnahme kommt in Betracht, wenn bereits auf dem Gerät die Inhalte vor dem Versenden verschlüsselt werden. Denn ohne diese Maßnahme könnten mittels der regulären TKÜ beim Telekommunikationsdienstanbieter nur die verschlüsselten Inhalte abgerufen werden. Diese wären für die Gefahrenabwehr aber weitestgehend unbrauchbar.
• Das BKA sowie die Polizeibehörden in elf Bundesländern verfügen bereits über die Befugnis zur TKÜ und zu weiteren Maßnahmen in diesem Bereich.
• Fußfessel in Bund/Ländern
Die elektronische Fußfessel ist bereits im neuen BKA-Gesetz (tritt im Mai 2018 in Kraft) und im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelt. In weiteren Bundesländern wird die Einführung der elektronischen Fußfessel in die Polizeigesetze derzeit geprüft.
• Weiteres Verfahren:
Am 10. Januar wird der Gesetzesentwurf in der Innendeputation beraten. Die Befassung in der Bürgerschaft (Land) ist im ersten Quartal 2018 vorgesehen.
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Justizsenator Martin Günthner sieht in der heute (07.12.2017) in Kraft getretenen Neuregelung von Erschwerniszulagen in der Freien Hansestadt Bremen ein wichtiges Signal gerade auch für die Bediensteten des Justizvollzuges. "Eine ganz wesentliche Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und der Abwehr von Gefahren kommt den Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzuges zu. Der Schutz der Gesellschaft endet nicht mit der Festnahme eines Verdächtigen, sondern setzt sich über die Staatsanwaltschaft und die Gerichte bis zu den Haftanstalten fort. Gerade in unseren Justizvollzugsanstalten wird mit der intensiven Bewachung von und der Arbeit mit einer zunehmend schwieriger werdenden Gefangenenklientel eine herausfordernde Tätigkeit für unser Gemeinwesen geleistet. Die Sicherheitsarchitektur kann ohne den Justizvollzug nicht gedacht werden. Mit der Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, der Zulagen für Wechseldienst und Schichtdienst und der Justizvollzugszulage erkennen wir diese Arbeit an und setzen das richtige Zeichen."
Nach der Neuregelung der Erschwerniszulagen beträgt die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten zukünftig an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, an den Samstagen vor Ostern und zu Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember nach 12.00 Uhr 3,39 Euro je Stunde. An den übrigen Samstagen werden in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr ein Euro pro Stunde als Zulage gezahlt. Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr beträgt die Zulage drei Euro pro Stunde. In der Nachtschicht, das heißt in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges zukünftig zwei Euro je Stunde als Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Beamtinnen und Beamte, die in Justizvollzugseinrichtungen eingesetzt werden, erhalten darüber hinaus zukünftig eine monatliche Schichtzulage in Höhe von 50 Euro, wenn sie zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und sie im laufenden Kalenderjahr zu mindestens 60 Stunden Nachtdienst oder Wochenenddienst herangezogen werden. Ergänzend hierzu hatte der Senat bereits im April eine Erhöhung der Justizvollzugszulage um monatlich 20 Euro auf dann 115,53 Euro angekündigt.
Der Dienst zu ungünstigen Zeiten und insbesondere der Wechselschichtdienst und Schichtdienst ist für die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzuges besonders belastend. Spezifische Herausforderungen bestehen in dem hohen Anspruch, auf den das Bremische Strafvollzugsgesetz die Justizvollzugsbeamten im Rahmen des Behandlungsvollzuges verpflichtet. Die Beamtinnen und Beamten müssen einerseits die Sicherheit und Ordnung in der JVA gewährleisten und andererseits eine Arbeitsbeziehung zu den Gefangenen aufbauen, um sie im Interesse ihrer Resozialisierung zu der nötigen Selbstreflexion zu motivieren. Neue Herausforderungen ergeben sich durch die Erweiterung der Zuständigkeit der JVA auf lange Haftstrafen einschließlich lebenslänglicher Freiheitsstrafen, durch die zunehmende Zahl psychisch auffälliger Gefangener und durch den gesetzlichen Auftrag zu einer Bewachung und Resozialisierung auch extremistischer Gefangener.
"Ebenso wie die Polizei sieht sich damit auch der Justizvollzug immer größeren Anforderungen gegenüber, wie nicht zuletzt die steigenden Gefangenenzahlen belegen. Die Erziehung von hochgradig auffälligen delinquenten Jugendlichen in der Haft als Alternativmaßnahme zu einer fakultativ geschlossenen Unterbringung, der einzelfallbezogene, intensive Umgang mit psychisch auffälligen Tätern und schließlich die Teilnahme von Kollegen des Justizvollzuges bei der Gewährleistung von Sicherheit während des G-20-Gipfels zeigen, dass die Justizvollzugsbediensteten eine Arbeit leisten, die für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung ist. Die Kolleginnen und Kollegen stellen sich ebenso wie die Polizei der sich wandelnden Sicherheitslage und helfen an zentraler Stelle mit, extremistischen Bedrohungen entgegenzuwirken. Indem die Zulagen für den Justizvollzug den Zulagen der Polizei mit der heute in Kraft getretenen Erschwerniszulagenverordnung angenähert werden, finden die gestiegenen Anforderungen bei der Gefahrenabwehr und die veränderte Sicherheitslage auch im Justizvollzug eine Berücksichtigung. Ich begrüße das ausdrücklich und freue mich über dieses Anerkenntnis der oftmals fordernden Arbeit im Justizvollzug", so Justizsenator Martin Günthner..

Im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhält der Bremer Justizvollzug in den kommenden drei Jahren 900.000 Euro zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Extremismus im Gefängnis. Gefördert werden Modellprojekte des Bremer Strafvollzuges, die neue Wege der Demokratieförderung und der Verhinderung von Radkalisierungen aufzeigen. Ziel ist es, eine Radikalisierung junger Menschen im Strafvollzug frühzeitig zu erkennen und dem entgegenzuwirken.
Justizsenator Martin Günthner zeigte sich über den Erhalt der Fördermittel hocherfreut: "Extremistischen Ideologien und Menschenfeindlichkeit müssen wir auf allen Ebenen der Gesellschaft entgegentreten. Um hier erfolgreich zu sein, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen. Es ist ein gutes Zeichen und freut mich, dass die Ideen des Bremer Strafvollzuges auch auf Bundesebene Anerkennung erfahren und finanziell gefördert werden. Der Bremer Strafvollzug setzt damit ein starkes Zeichen auch für unsere freiheitliche Gesellschaft."
Das Projekt des Justizvollzuges ist in drei Module gegliedert: Fortbildung, Beratung sowie kunstpädagogische Angebote. Mittels neu zu entwickelnder Trainingsinhalte wird Handlungssicherheit beim Themenkomplex "Islamistischer Extremismus" vermittelt. Zusätzlich wird konkrete Hilfe bei der systematischen Ausstiegsberatung radikalisierter Personen ermöglicht. Innovativ ist der Ansatz, einer Radikalisierung von Insassen im Gefängnis entgegenzutreten, indem alternative Lebenswege aufgezeigt, die Persönlichkeit gestärkt und das Vertrauen zu persönlichem Umfeld und Gesellschaft gestärkt werden. Die Gefangenen sollen demokratie- und menschenfeindliche Positionen erkennen und sich mit ihnen kritisch auseinandersetzen können. In gezielter Gruppenarbeit werden Inhaftierte durch theaterpädagogische Kulturarbeit eingebunden, um soziale Kompetenzen zu verfestigen. Extremistischen Ideologien wird so gezielt ihre Wirkungsmacht entzogen.
Mit der Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung LEGATO, der Ambulanten Maßnahme Altona e.V, sowie der Hochschule für Künste im Sozialen aus Ottersberg konnten Partner des Bremer Strafvollzuges für die Umsetzung der Modellprojekte gewonnen werden..
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Die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst
Die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst
































Justizstaatsrat Matthias Stauch hat heute (Dienstag, 28. März 2017) im Bremer Rathaus zwölf Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst ihre Ernennungsurkunden überreicht. „In Ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung mit 1.250 Stunden und in den Prüfungen haben Sie bereits ein hohes Maß an Belastbarkeit und Durchhaltevermögen gezeigt. Ihre Ausbildenden sind von Ihrer Leistungsstärke überzeugt. Das sind einerseits Anerkennung und andererseits Verpflichtung für Ihre berufliche Zukunft“, so Staatsrat Stauch im Rahmen der feierlichen Übergabe der Ernennungsurkunden im Kaminsaal des Rathauses.
„Ihr Beruf als Justizvollzugsbedienstete erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Der Strafvollzug ist in einem zunehmend schwieriger werdenden Umfeld von organisierter Kriminalität, extremistischen und psychisch auffälligen Gefangenen darauf ausgerichtet, Inhaftierte auf ein Leben in Freiheit ohne erneute Straftaten vorzubereiten. Mit dem Fachwissen, über das Sie jetzt verfügen, entscheiden Sie über die Ihnen anvertrauten inhaftierten Menschen während der Resozialisierung und oftmals auch in Konfliktsituationen. Ob das gelingt, hängt entscheidend auch von Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen ab. Den Bediensteten muss deshalb Anerkennung gezollt werden für die tägliche Arbeit mit den Inhaftierten. Die Beamten des Justizvollzugs tragen nicht nur buchstäblich den Schlüssel bei sich, sie sind der Schlüssel für die Institution Strafvollzug.“
Der Ausbildungslehrgang 2015 hat sich nach den Worten von JVA-Leiter Dr. Carsten Bauer mit durchweg guten oder befriedigenden Leistungen sowie durch viel Engagement und Einsatzbereitschaft während der anspruchsvollen Ausbildungszeit ausgezeichnet. Umso mehr sind Justizstaatsrat Matthias Stauch und JVA-Leiter Carsten Bauer erfreut, dass die Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können.
Zum Hintergrund:
Die zwölf Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs 2015 hatten sich in einem Feld von 270 Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Die Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst dauert zwei Jahre. In der Regel verfügen die Anwärter über anderweitige berufliche Erfahrungen. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Jahrgangs, die zwischen 25 und 40 Jahre alt sind, waren zuvor unter anderem als Sportwissenschaftler, Restaurantfachmann, Tischler, Zeitsoldat, Steuerfachangestellte, Tierpflegerin, Koch, Fahrzeuglackierer oder zahnärztliche Fachangestellte tätig. Der Senator für Justiz und Verfassung strebt an, Anfang 2018 neue Anwärterinnen und Anwärter in der Justizvollzugsanstalt Bremen auszubilden.
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Neue Vereinbarung regelt genaues Vorgehen von Justizvollzugsanstalt und Ausländerbehörde
Innensenator Ulrich Mäurer und Justizsenator Martin Günthner haben mit der Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung ihrer Ressorts heute bereits (02.02.2017) einen zentralen Punkt aus ihrem jüngst bekannt gewordenen „Sicherheitspapier“ umgesetzt. Ziel der Kooperation zwischen Ausländerbehörde und Justizvollzugsanstalt ist es, die Abschiebung straffälliger Ausländer so frühzeitig wie möglich aus der Haft heraus zu vollziehen. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung von Straftätern aus der Haft heraus sollen konsequent ausgeschöpft werden. „Wir haben auch vorher schon Straftäter abgeschoben, aber mit dem Kooperationsvertrag wollen wir diese Möglichkeit noch systematischer umsetzen“, so Mäurer. Straftäter sollen nach ihrer Haftentlassung nicht untertauchten können, um sich womöglich ihrer Abschiebung zu entziehen. Personal- und Reisedokumente sollen deshalb frühzeitig beschafft werden, die sofortige Vollziehung der Ausweisung soll angeordnet und die Zustimmung der Staatsanwaltschaft soll frühzeitig eingeholt werden, um einen Straftäter aus der Haft heraus in sein Heimatland abzuschieben. Die notwendigen Formalien sollen bereits in den ersten Tagen nach Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt auf den Weg gebracht und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde geprüft werden.
Martin Günthner: „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir die Kooperationsvereinbarung bereits in so kurzer Zeit nach unserem Sicherheitspapier in unseren Behörden haben umsetzen können. Das zeigt: Die Innere Sicherheit hat für uns Priorität und wir handeln konsequent.“.
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