Viele,
aber leider nicht alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen tragen einen
Mund-Nasen-Schutz, wenn sie die öffentlichen Verkehrsmittel besteigen.
In den Fahrzeugen der Bremer Straßenbahn AG herrscht generell
Maskenpflicht. Eine Sanktionierung durch Bußgelder besteht nicht. Der
Senat setzt vielmehr, analog zur Maskenpflicht in Geschäften, auf die
Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Vor dem Hintergrund der wieder
steigenden Infektionszahlen bundesweit begleiten nun wieder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig an
mehreren Tagen pro Woche die Fahrausweisprüferinnen und -prüfer der
Bremer Straßenbahn AG. Zentrales Ziel der Maßnahmen ist, die
Sensibilität für die weiter existierenden Gefahren der Corona-Pandemie
zu erhöhen. Damit einhergehend erhoffen sich BSAG und Bremer
Innenressort, dass die Zahl der Maskenträgerinnen und –träger noch
weiter ansteigt.
Innensenator Ulrich Mäurer dazu: „Wir dürfen das bislang Erreichte nicht
leichtfertig aufs Spiel setzen. Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiges
Instrument im Kampf gegen die Verbreitung von Corona.“ Die Kontrolleure
setzen dabei auf in erster Linie auf Dialog und Information.
Wer keine
Maske dabei hat, erhält eine Maske, muss sie allerdings aufsetzen.
Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die ein ärztliches
Attest vorweisen können. Alle anderen, die sich weigern eine Maske
aufzusetzen, können vom Ordnungsdienst einen Platzverweis erhalten und
müssen in solchen Fällen an der nächsten Haltestelle aussteigen. Wenn
die Fahrgäste dem Platzverweis des Ordnungsdienstes nicht nachkommen,
wird die Polizei hinzugerufen und droht es ein Bußgeld. Tatsächlich
zeigen die Erfahrungen jedoch, dass es nur selten so weit kommt. „Unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden uns zurück, dass rund 80
Prozent aller Fahrgäste eine Maske tragen und diese auch korrekt Mund
und Nase bedeckt. Zehn Prozent tragen nur einen Mundschutz, was
eindeutig nicht reicht und zehn Prozent gar keine Maske. Hier wollen und
müssen wir in Bremen besser werden“, so Mäurer.
Nachdem sich in jüngster Zeit freitags- und samstagsnachts viele
Menschen auf Bremens Flaniermeilen nicht an die Abstands- und
Hygieneregeln hielten, verstärkt die Polizei Bremen für das kommende
Wochenende ihre Präsenz.
Das immer besser werdende Wetter in
Verbindung mit den Lockerungen der Corona Verordnung sorgten an den
vergangenen Wochenenden gerade bei jungen Menschen für eine enthemmte
Stimmung und offensichtlich dafür, dass das Bewusstsein für die aktuelle
Pandemiesituation sank. Mit zunehmendem Alkoholkonsum bildeten sich
Menschentrauben und etliche ließen jegliche Distanz vermissen. Die
Polizei wird darauf reagieren und gerade im Viertel deutlich präsenter
sein. Unsere Einsatzkräfte werden den Dialog mit den Betroffenen suchen
und an die Vernunft und die Einsicht appellieren. Weiter besteht die
Möglichkeit bei Menschenmengen mit Lautsprecherdurchsagen eindringlich
auf die Gefährlichkeit des Handelns hinzuweisen. Sollten alle Appelle
nicht wirken, werden Platzverweise ausgesprochen und in letzter
Konsequenz geht es Unverbesserlichen ans Portemonnaie. Die Polizistinnen
und Polizisten werden zudem wieder gemeinsam mit dem Ordnungsdienst
auf Streife gehen und auch das Außer-Haus Verkaufsverbot von Alkohol
kontrollieren.
Am Samstag und Sonntag waren Einsatzkräfte der Polizei Bremen
gemeinsam mit dem Ordnungsamt verstärkt im Stadtgebiet präsent, um die
Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu kontrollieren. In der
Nacht zu Samstag kam es zu diversen Verstößen. An der Sielwallkreuzung
wurden Polizeikräfte angegriffen, die Polizei sucht Zeugen
Vor
allem in der Nacht zu Samstag waren entlang der Schlachte, des
Osterdeichs und auch an der Siewallkreuzung viele Menschen unterwegs und
hielten mehrfach den Mindestabstand nicht ein. Hier reagierte die
Mehrheit einsichtig, wenn sie von Einsatzkräften angesprochen wurde. Im
Verlauf der Nacht sammelten sich immer mehr Menschen an der
Siewallkreuzung, in der Spitze über 500 Personen. Hier kam es zu
mehreren Verstößen gegen die Hygienevorschriften. Diese wurden von der
Polizei dokumentiert. Danach stellten die Einsatzkräfte fest, dass die
Stimmung aggressiver wurde. Gegen 02:30 Uhr attackierten Unbekannte
eine Polizeistreife mit Flaschen, die gerufen wurde, weil eine Frau sich
bedroht gefühlt hatte. Zwei Polizeifahrzeuge wurden dadurch beschädigt.
Daraufhin wurden starke Polizeikräfte zusammengezogen. Im weiteren
Verlauf spielten Unbekannte auf der Siewallkreuzung Fußball und zündeten
Feuerwerkskörper. Daraufhin räumten Einsatzkräfte die Kreuzung, dabei
leisteten mehrere Personen Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen.
Zwei Personen wurden vorläufig festgenommen und Ermittlungsverfahren
auch zu den Flaschenwürfen eingeleitet. Danach löste sich die
Menschenansammlung auf. Zeugen, die die Flaschenwürfe beobachtet haben,
werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter
0421 362-3888 zu melden.
Am Samstagnachmittag fand in der
Innenstadt zunächst eine Kundgebung mit etwa 30 Teilnehmern statt. Hier
hielten sich alle an die Abstandregeln. Kurz darauf kam es zu einem
Spontanaufzug mit ebenfalls 30 Teilnehmern. Hierbei wurde mehrfach der
Mindestabstand auch nach Ansprache durch die Einsatzkräfte nicht
eingehalten. Dies wurde von der Polizei dokumentiert. Nachdem die
Veranstalterin die Versammlung für beendet erklärte, blieben zehn
Personen auf dem Marktplatz und hielten sich fortgesetzt nicht an die
Abstandregeln. Deshalb wurden Platzverweise erteilt. Zwei Personen
verweigerten eine Feststellung der Personalien und mussten zu einem
Polizeirevier gebracht werden.
Der weitere Samstagnachmittag und
auch die Nacht zu Sonntag verliefen aus polizeilicher Sicht ruhiger:
Aufgrund des guten Wetters war zwar einiges los in der Bremer
Innenstadt, aber die Mehrheit hielt sich an die Abstand- und
Hygienevorschriften. Und auch in der Nacht waren rund um die
Siewallkreuzung zwar mehr als 300 Menschen unterwegs, diese verhielten
sich aber nach Ansprache durch Polizeikräfte kooperativ. Die
vereinzelten Verstöße wurden von Einsatzkräften dokumentiert.
Auch
in der kommenden Zeit wird die Polizei Bremen die Einhaltung der
Rechtsverordnung kontrollieren und ist lageangepasst mit Kräften in der
Stadt präsent und appelliert erneut: Bitte halten Sie sich an die
Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie nicht unnötig
Polizeikräfte. Halten Sie Abstand zueinander und bewegen Sie sich nur
einzeln oder mit Menschen aus Ihrem Haushalt oder maximal mit
Angehörigen eines weiteren Haushaltes im Freien. Es kommt auf jeden
einzelnen an. Schützen Sie ihre Gesundheit und die der Menschen in Ihrer
Umgebung.
.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst
viele Bremerinnen und Bremer erreichen, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist“ 29.05.2020
Mit
einer groß angelegten Plakataktion und Werbung in den Sozialen
Netzwerken informiert der Senat ab Dienstag, 2. Juni 2020, in vielen
Sprachen über das Coronavirus. 300 Plakate belegen ab kommender Woche
die City-Lights in der Stadt Bremen, am Freitag (05.06.2020) folgen 30
Großflächen. Die Plakataktion ist der Auftakt einer Reihe von Maßnahmen,
mit denen der Senat mehrsprachige Kommunikation zu Corona im Internet
verstärkt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst
viele Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven erreichen, auch
diejenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.“
Projektkoordinatorin
Birgitt Rambalski, in Nicht-Corona-Zeiten Protokollchefin im Rathaus,
und Bürgermeister Andreas Bovenschulte präsentieren vor den Bremer
Stadtmusikanten eines der Großplakate, mit denen Bremen ab dem 2. Juni
an 300 Stellen in der Stadt mehrsprachig für das Einhalten der
Corona-Regeln wirbt
Der Bedarf dazu hat sich gerade auch
in Zeiten der ersten vorsichtigen Lockerungen gezeigt: „Wir erreichen
mit den deutschsprachigen Informationen längst nicht alle
Bevölkerungskreise“, sagte Bovenschulte auf der heutigen
Pressekonferenz. Dass es einen entsprechenden Bedarf gibt, zeigten
Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Rathaus und senatorischen
Behörden genauso wie beim Bürgertelefon 115 und in Gesprächen mit dem
Krisenstab.
Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) hat bereits frühzeitig die zentrale Wegweiser-Seite www.bremen.de/corona
für die Öffentlichkeitsarbeit aufgebaut und mit den wichtigsten
Informationen auf den Webseiten der Fachressorts verlinkt. Seit März
verzeichnet die Seite rund 350.000 Aufrufe. Senatskanzlei und WFB haben
im März damit begonnen, auf der zentralen Informationsseite einen
Schwerpunkt in verschiedenen Sprachen aufzubereiten.
Seit dem 1. April werden die jeweils aktuellen “Rechtsverordnungen zum
Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ und deren
Änderungen nicht nur im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
veröffentlicht, sondern auch in die beiden Fremdsprachen Englisch und
Türkisch übersetzt.
Neben der rechtsförmlichen Übersetzung in Englisch und Türkisch durch
vereidigte Übersetzer*innen ist ein weitergehender Service aufgebaut
worden: Eine Übertragung der deutschen Gesetzestexte zu den bremischen
Bestimmungen in übersichtliche und vereinfachte Form wird darüber hinaus
in 12 verschiedenen Sprachen angeboten. Folgende Sprachversionen sind
verfügbar:
Arabisch
Bulgarisch
Englisch
Farsi / Persisch
Französisch
Kurdisch
Polnisch
Rumänisch
Russisch
Serbisch
Spanisch
Türkisch
Die Sprachen werden überwiegend durch die Sprachmittler des Bremer
Bürgertelefons in sogenannten Höflichkeitsübersetzungen (also nicht
durch vereidigte Dolmetscher) angefertigt.
Daneben werden die am häufigsten gestellten Fragen mit den zugehörigen
Antworten in die gleichen Sprachen übersetzt und ebenfalls im Nachgang
zur Beschlussfassung laufend aktualisiert.
Von der Seite www.bremen.de/corona-international
gelangt man auf die Landing-Page für die Rechtsverordnung in einfacher
Sprache, den Bußgeldkatalog und den Katalog der Fragen und Antworten in
der jeweiligen Sprache.
In den Sozialen Netzwerken wird begleitend mit gesponserten Postings in
den zwölf Sprachen auf das Angebot hingewiesen. „Menschen, die unsere
deutschsprachigen Inhalte auf den Webseiten nicht finden oder den
Kanälen der Freien Hansestadt im Social Web nicht folgen, wollen wir in
ihrer Heimatsprache abholen und über das Virus informieren“, so Henning
Sklorz von der WFB. Seit dieser Woche werden Anzeigen in Facebook und
Instagram geschaltet, weitere Plattformen wie Google oder Twitter sollen
folgen.
Bürgermeister Bovenschulte: „Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen
Maßnahmen auch die Communities unserer nicht deutschen Mitbürger und
ihre Multiplikatoren erreichen. Denn eins ist ja klar, mit den vielen
Lockerungen werden die Regeln komplexer und damit wächst die
Verantwortung des Einzelnen. Und um die Regeln zu kennen und akzeptieren
muss ich sie erst verstehen. Genau das wollen wir mit der Kampagne
erreichen. Ich danke allen, die sich hier mit großem Engagement
eingesetzt haben.“
.
Zwölf Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet / Viele weitere Fälle befürchtet
Wegen
einer schweren Ausbruchssituation ist eine Pflegeeinrichtung für
Menschen mit demenziellen Erkrankungen im Stadtteil Osterholz komplett
unter Quarantäne gestellt worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja
Stahmann heute (Freitag, 8. Mai 2020) mit. Insgesamt sind zurzeit zwölf
Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein Mitarbeiter positiv auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden, weitere Laborergebnisse stehen
noch aus. Wegen festgestellter erheblicher Hygienemängel in der
Einrichtung und angesichts der demenziell erkrankten Bewohnerinnen und
Bewohner wird eine hohe Anzahl an Folgefällen erwartet. Die Einrichtung
hat über das lange Maiwochenende zudem mehrere Tage verstreichen lassen,
bevor es Betroffene mit Symptomen an die Behörden gemeldet hat. „Damit
ist wertvolle Zeit verstrichen, die Ausbreitung frühzeitig einzudämmen“,
sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und
Sport. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Mängel und
Versäumnisse in der Einrichtung so gravierend sind, dass ein
strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss.
Dabei habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), zuständig für
Beratung und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen, die Einrichtung bereits
Anfang April in Gegenwart von Führungskräften präventiv beraten, betonte
Senatorin Stahmann. Es seien umfangreiche mündliche und schriftliche
Empfehlungen zur Umsetzung hygienischer Schutzmaßnahmen ausgesprochen
worden. Die Mitarbeitenden wurden entgegen den Empfehlungen in der
gesamten Einrichtung eingesetzt, anstatt in abgegrenzten Wohnbereichen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben sich zudem im ganzen Haus und im
Garten aufgehalten. „Die Infektionskette kann daher nur schwer
nachvollzogen werden“, sagte die Senatorin. Und in einem Schreiben der
WBA an die Einrichtung heißt es: „Die aufgetretenen Infektionen
bestätigen, dass die Einrichtungsverantwortlichen sich ... nicht
ausreichend auf die Möglichkeit einer COVID-19 Infektion innerhalb der
Einrichtung vorbereitet haben“. Trotz Beratung und mündlicher
Empfehlungen der WBA seien „keine ausreichenden Möglichkeiten geschaffen
worden, die Basishygienemaßnahmen jederzeit zu gewährleisten“.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht hat die Einrichtung in den vergangenen
Tagen mehrfach aufgesucht und eine Reihe von Anordnungen zum Schutz der
Bewohnerinnen und Bewohner erlassen. „Der Betriebsablauf der
Pflegeeinrichtung weist ... eine Vielzahl von Missständen und
Versäumnissen auf, welche gerade hinsichtlich der gegenwärtigen
Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Gefahren für die
Gesundheit und das Leben dringend abzustellen sind.“ Die Anordnungen
sollen „eine dringlichst angezeigte Abwendung der Gefahr für Leib und
Leben“ herbeiführen.
Unter anderem wird jetzt ein Belegungsstopp verhängt und die Einrichtung
verpflichtet, ab Montag eine externe Qualitätsbeauftragte einzusetzen.
Darüber hinaus hat die WBA bereits gestern angeordnet, „ab sofort
sicherzustellen, dass allen Mitarbeitenden ... die sogenannten
Basishygienemaßnahmen bekannt sind und konsequent einhalten werden“. Das
betreffe insbesondere das Pflegepersonal, Reinigungskräfte,
Hausmeister, Verwaltungsmitarbeitende und Küchenmitarbeitende.
Hygieneschulungen seien ab sofort „täglich durchzuführen, bis alle
Mitarbeitenden aller Bereiche (einschließlich Personaldienstleister)
geschult sind“. Die Hygieneschulungen müssen neben der Theorie auch
praktische Übungen umfassen. Die Durchführung ist zu dokumentieren. Eine
Leitungskraft müsse zudem täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen,
„schichtübergreifend mindestens acht Stunden täglich“ anwesend sein und
zur Verfügung stehen.
Zu Basishygienemaßnahmen gehört u.a. die Händehygiene und
hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. „Diese
Basishygienemaßnahmen werden in der Pflegeeinrichtung nicht konsequent
umgesetzt.“
Darüber hinaus müssen alle Handkontaktflächen in der gesamten
Einrichtung ab sofort fünfmal täglich desinfiziert und lückenlos
nachweisbar dokumentiert werden.
Hintergrund für diese Anordnungen ist unter anderem eine ärztliche
Begutachtung am gestrigen Donnerstagvormittag (7. Mai) durch das
Gesundheitsamt mit Unterstützung des Rettungsdienstes. „Insgesamt hatten
beide Ärzte einen extrem schlechten Eindruck von der hygienischen
Situation in der Einrichtung, teilweise auch vom Zustand der Bewohner“,
heißt es in der entsprechenden Anordnung der WBA. Und: „Die bisher
erfolgten Personalschulungen zu Basishygienemaßnahmen waren nicht
wirkungsvoll.“ Ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten würden zudem nicht
vorgehalten. Damit sei eine konsequente Umsetzung der
Basishygienemaßnahmen nicht möglich. Schließlich werde auch das
vorhandene persönliche Schutzmaterial (Masken, Kittel) „nicht
sachgerecht“ eingesetzt.
Wohn- und Betreuungsaufsicht sowie Gesundheitsamt haben in den
vergangenen Wochen 98 Prozent der Pflegeeinrichtungen für Senioren
aufgesucht und hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahme beraten.
„Die Beratungen sollen in den kommenden Wochen fortgeführt werden“,
sagte Senatorin Stahmann.
.
Schulungen in dieser Woche, Kontaktpersonennachverfolgung ab der nächsten Woche. Senatorin Bernhard begrüßt die ersten Scouts
Die
ersten Scouts für Containment (Eindämmung) in der Stadt Bremen haben am
heutigen Montag (4. Mai) ihre Arbeit aufgenommen. Mit Beginn dieses
Monats wurden 30 Studierende eingestellt und mit Arbeitsverträgen erst
einmal bis Ende Oktober 2020 ausgestattet. In dieser Woche werden die
neuen Containment-Scouts umfangreich geschult, die Themen dabei sind
unter anderem eine Einführung in die Arbeit des Gesundheitsamts Bremen,
die Versorgungslage in Bremen aber natürlich auch Schulungen im Umgang
mit Stress am Telefon und das Thema Datenschutz. Für die Schulungen gibt
es Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, dem
Bürgertelefon Bremen, dem Gesamtpersonalrat und der
Landesdatenschutzbeauftragten.
Senatorin Claudia Bernhard begrüßt die ersten 30 Containment-Scouts. Foto von Lukas Fuhrmann
Ab der kommenden Woche (11. Mai) werden die geschulten Scouts an
verschiedenen Orten eingesetzt, um Infektionsketten nachzuvollziehen,
Kontaktpersonen zu Infizierten zu ermitteln und diese auch zu
kontaktieren. Die Kontaktpersonennachverfolgung ist weiterhin ein
zentrales Element bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus.
Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Mit der umfangreichen Nachverfolgung
der Kontaktpersonen von positiv Getesteten haben wir weiterhin die
Möglichkeit, die Ausbreitung eindämmen zu können. Von daher ist es
ausdrücklich zu begrüßen, dass wir so schnell 30 Leute einstellen
konnten, um das Gesundheitsamt in seiner bisherigen Tätigkeit zu
unterstützen.“
Das Gesundheitsamt Bremen hat die Kontaktpersonennachverfolgung bislang
mit bis zu 80 Personen aus seinem eigenen Personal durchgeführt. Die
jetzigen Einstellungen wurden durch den Senator für Finanzen
vorgenommen. „Das schnelle und konsequente Handeln aller Beteiligten
zeigt, als wie wichtig dieses Thema vom Senat angesehen wird. Vielen
Dank an alle Beteiligten!“, so Claudia Bernhard. Neben den 30
Containment-Scouts, die jetzt eingestellt wurden, wird eine Aufstockung
um weitere 50 Scouts in den nächsten Wochen angestrebt und aktuell
vorbereitet.
.
Zur Entlastung
der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die
Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller
Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für
die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die
Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem
gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in
einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.
Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
Zunächst
werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem
SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker
Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine
Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes
Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen.
Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter
Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden,
und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Das
Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang
entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in
knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der
derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der
Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs
konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie
möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“,
sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern
kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten
würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es
mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar
Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht
mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
.
33 Bewohnerinnen und Bewohner sind genesen und werden aus der Quarantäne entlassen
Zur
Begleitung von Umzügen aus der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack
hat es heute (Mittwoch, 29. April 2020) einen Einsatz von
Polizeikräften in Amtshilfe gegeben. Der Einsatz galt der Unterstützung
des Umzugs von fünf Personen, die wegen der Möglichkeit einer Infektion
mit dem SARS-CoV-2-Virus unter Quarantäne stehen. Die Polizeikräfte
waren für die vom Gesundheitsamt veranlasste Maßnahme in Vollzugshilfe
durch das Ordnungsamt angefordert worden, um den Betreffenden zu
verdeutlichen, dass es sich um eine staatlich angeordnete Maßnahme
handelt. Nach Auskunft der Polizei sowie von Behördenmitarbeitern vor
Ort hat es keinerlei Widerstandshandlungen gegeben, unmittelbarer Zwang
musste nicht angewandt werden. Die Betreffenden sind mit
Krankentransportern in ihre Quarantäne-Unterkunft gefahren worden.
Grund für die Verlegung: Die fünf Männer hatten in einem unter
Quarantäne stehenden Flur gelebt, in dem auch positiv getestete Personen
leben. Sie gelten damit nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts
als Kontaktpersonen der Kategorie I. Das Gesundheitsamt hat darauf die
Quarantäne-Maßnahme für diese Personen verlängert. Die erneute Testung,
die sie ablehnen, ist nach Auskunft des Gesundheitsamts sinnvoll und
erforderlich, um abschätzen zu können, wie lange die Quarantänemaßnahmen
aufrechterhalten werden müssen. Die Betroffenen sollen von nun an
täglich befragt werden, ob sie in die Testungen einwilligen.
Die Gesamtzahl der positiven getesteten Personen in der Erstaufnahme
beläuft sich derzeit auf 146. Davon haben mit Testierung vom heutigen
Tage die ersten 33 die Erkrankung durchlaufen und können als genesen
morgen aus der Quarantäne entlassen werden.
.
Aus
der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack ist erstmals
ein Bewohner mit einer Corona-bedingten Atemwegsinfektion in eine Klinik
eingeliefert worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann heute
(Freitag, 24. April 2020) mit. Bislang haben 133 Bewohnerinnen und
Bewohnern einen positiven Befund, mehrere sind bereits wiederholt
getestet worden. Die übrigen Krankheitsverläufe seien bislang durchweg
mild oder symptomfrei. „Ich wünsche dem Betroffenen, wie allen anderen
schwer an Covid-19 erkrankten Menschen in Bremen, einen guten
Behandlungserfolg und baldige Genesung“, sagte sie.
Senatorin Stahmann betonte aber auch angesichts der neuen Situation,
dass weiterhin nicht die Möglichkeit bestehe, auch nur einen
nennenswerten Teil der rund 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner von
Gemeinschaftsunterkünften im Flüchtlings- und Obdachlosenbereich
kurzfristig dezentral unterzubringen. Für eine komplette Schließung der
Gemeinschaftsunterkünfte gebe es in Bremen aber bei weitem nicht die
erforderlichen Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt. Die bislang
angebotenen Hotelunterkünfte hätten sich vor allem unter bau- und
brandschutzrechtliche Gesichtspunkten als nicht geeignet erwiesen. Nach
wie vor sei es das Konzept des Senats, die Zahl der Bewohnerinnen und
Bewohner in der Erstaufnahme zügig abzusenken, nachdem im März in einem
ersten Schritt bereits gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besonders
gefährdete Personen identifiziert und anderweitig untergebracht worden
seien. Derzeit lebten in der für bis zu 750 Personen ausgelegten
Einrichtung rund 370 Menschen, weitere Umzüge von rund 50 Personen
würden derzeit vorbereitet.
„Wer in einer Sammelunterkunft lebt, muss sich an die Hausordnung und an
die Quarantänebestimmungen des Gesundheitsamtes halten, wie jede und
jeder andere auch“, betonte die Senatorin. Leider zeige sich seit dem
Auftreten des Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung immer wieder, dass
Einzelne mutwillig gegen elementare Regelungen verstießen. „Gegen
mehrere Personen mussten bereits Hausverbote ausgesprochen werden, weil
sie Auflagen nicht eingehalten oder absichtlich falsche Feueralarme
ausgelöst haben, offenbar in der Absicht Unruhe im ganzen Hause zu
verbreiten. Dadurch wird ein Klima verstärkt, das der derzeit ohnehin
schwierigen Lage nicht guttut.“
.
Nach
Besuchen in den Erstaufnahme-Einrichtungen in Vegesack und Obervieland
kündigte Sozialsenatorin Anja Stahmann jetzt eine Vielzahl weiterer
Verbesserungen im System der Erstaufnahme an. Dazu gehört unter anderem
die Einrichtung einer neutralen Beschwerdestruktur für Konflikte
zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern auf der einen Seite und Personal
auf der anderen Seite. Das vorhandene W-LAN- Netz solle mit einer
unabhängigen zweiten Leitung so ausgebaut werden, dass alle
Bewohnerinnen und Bewohner auch in ihren Zimmern eine ausreichend
schnelle Verbindung haben. Zu den bereits geplanten Verbesserungen in
der Erstaufnahme gehören auch die Umrüstung der derzeitigen
Lüftungsanlage zu einer Klimaanlage sowie das Angebot einer
psychologischen Erstberatung. In diesem Kontext solle es auch queeren
Menschen erleichtert werden, den Weg in die Beratung und damit zu einer
individuellen Unterbringung zu finden.
Senatorin Stahmann (Mitte) lässt sich von Mitarbeiterinnen der Erstaufnahmeeinrichtung die aktuelle Lage schildern
„Kritik,
wo sie sachlich vorgetragen wird und inhaltlich begründet ist, nehme
ich sehr ernst“, sagte die Senatorin. Die Gespräche vor Ort hätten
gezeigt, „dass wir an vielen Stellen Verbesserungen vornehmen können,
die sich unmittelbar positiv auswirken auf die Lebenssituation und das
Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner.“ Von den Maßnahmen
insgesamt verspreche sie sich die Rückkehr zu Ruhe in der
Erstaufnahmeeinrichtung und einen Rückgang der derzeitigen
Verunsicherung.
Die neutrale Beschwerdestruktur solle es möglich machen, dass Konflikte
angstfrei zur Sprache gebracht werden und diesen ohne den Verdacht von
Voreingenommenheit nachgegangen werde. „Das macht Entscheidungen in der
Einrichtung transparenter und fördert das Vertrauen in die Erstaufnahme
und die staatlichen Institutionen“, sagte Senatorin Stahmann. Ein
konkretes Konzept solle noch im April vorgelegt und anschließend mit den
zuständigen Gremien erörtert werden. Sie betonte aber ausdrücklich,
dass sie diese Maßnahme nicht als Ausdruck von Misstrauen gegenüber den
Beschäftigten verstanden wissen wolle: „Mein Eindruck von der Arbeit vor
Ort und dem Engagement der Beschäftigten ist durchweg positiv.“
Der Ausbau des W-LAN-Netzes werde dazu beitragen, dass Menschen sich
nicht in jenen Bereichen des Hauses versammeln, wo der Zugang zum Netz
am stabilsten sei. W-LAN sei zwar in allen Fluren vorhanden, aber nicht
in jedem Zimmer, und die vorhandene Bandbreite reiche technisch nicht
für alle Bedarfe aus. Die Möglichkeiten der Erweiterung im Bestand seien
ausgeschöpft. Senatorin Stahmann: „Wir brauchen daher für den weiteren
Ausbau der Kapazitäten eine zweite Leitung von außen in das Gebäude
hinein. Die wird jetzt in Auftrag gegeben.“
Beschäftigte der Erstaufnahme organisieren die Umzüge in der Quarantäne
Wie
bisher wolle die Senatorin alle Möglichkeiten nutzen, Bewohnerinnen und
Bewohner in andere Einrichtungen umziehen zu lassen. Sobald es die
Quarantäne-Situation zulasse, solle es zudem einen eigenen Flur für
alleinstehende Frauen mit Kindern geben. „Wir haben in Bremen kommunale
Frauenunterkünfte, aber ich bin überzeugt, dass wir angesichts der
veränderten Zugangssituation mit vielen alleinstehenden Frauen einen
eigenen Bereich zum Schutz der Frauen auch in der Erstaufnahme
brauchen“, sagte Senatorin Stahmann.
Mittelfristig verfolge sie zudem das Ziel, die Kabinen im
Notunterkunft-Flügel – sie bestehen aus nach oben offenen
Leichtbauwänden – zu regulären Zimmern auszubauen, wie es Standard ist
in dem zweiten bewohnten Gebäudeflügel. „Rechtlich ist das mit einer
Nutzungsänderung verbunden, die entsprechende Voranfrage ist
eingeleitet“, sagte sie. Der Umbau könne allerdings erst mit dem Ende
der Pandemie stattfinden. Der Grund liege in der technischen
Versorgungsinfrastruktur des Gebäudes: „Wir können nicht etagenweise
vorgehen, sondern müssen den ganzen Flügel in einem Zug umbauen. Derzeit
wird aber die gesamte Kapazität benötigt, weil wir jeden einzelnen Raum
weniger dicht belegen wollen.“
Angesichts der Vielzahl von Kulturen in der Erstaufnahme und der immer
wieder aufkommenden Unzufriedenheit mit der Essensversorgung sei eine
höhere Kultursensibilität dringend erforderlich: „Kulturen definieren
sich oftmals auch über das Kochen, in der Zufriedenheit mit dem Essen
steigt meist auch die Zufriedenheit insgesamt“, sagte die Senatorin.
„Mit einer Gemeinschaftsverpflegung ist das aber oftmals schwer zu
leisten.“ Verbesserungen hätten in der Vergangenheit immer nur
kurzfristig die Zufriedenheit gesteigert. „Wir müssen aber zu
dauerhaften Lösungen kommen.“ Dazu würden jetzt erneut Verhandlungen mit
dem Catering-Unternehmen aufgenommen. Eine Alternative zur
Gemeinschaftsverpflegung gebe es nicht, Bundesrecht sehe in der
Erstaufnahme das Sachleistungsprinzip vor.
Die Senatorin wies aber auch darauf hin, dass seit Ausbruch der Pandemie
bereits 250 Menschen in andere Einrichtungen umgezogen sind, derzeit
leben rund 370 Menschen in der Einrichtung, die für bis zu 750 ausgelegt
ist. Zwei weitere Wohneinrichtungen und weitere Plätze in den
städtischen Übergangswohnheimen wurden dafür genutzt. Gemeinsam mit dem
Gesundheitsressort seien bereits im März zuerst Risikogruppen
identifiziert worden, die mit einem besonders schweren Verlauf einer
Covid-19-Erkrankung rechnen müssen.
Quarantäne-Schild
Die
Zahl der Ansteckungen gab die Senatorin nach dem Vorliegen der jüngsten
Testergebnisse mit „etwa 120“ an. Die Testungen für sämtliche
Bewohnerinnen und Bewohner seien damit abgeschlossen, nur vereinzelt
stünden noch Testergebnisse aus. „Anders als vom Robert-Koch-Institut
vorgegeben testen wir jede und jeden, und nicht nur Menschen mit
Symptomen und engerem Kontakt mit nachweislich Infizierten“, sagte die
Senatorin. „Dadurch entdecken wir viele Fälle, die sonst nicht entdeckt
werden, weil sie symptomfrei verlaufen.“ Sie zeigte sich zudem
erleichtert, dass bislang niemand – weder Bewohnerinnen und Bewohner
noch Beschäftigte – wegen einer Infektion in ein Krankenhaus
eingeliefert werden musste.
.
In
einer Bremer Pflegeeinrichtung, in der es bereits seit fünf Wochen
vermehrt Fälle gibt, kommt es weiterhin zu Neuinfektionen. Die vom
Gesundheitsamt Bremen auferlegten Maßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens wurden durch die Heimleitung nicht in vollem Umfang
umgesetzt. In den letzten Tagen sind sieben weitere Bewohnerinnen und
Bewohner sowie zwei Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet
worden. Heute werden die bestätigten Neuinfektionen sowie die
begründeten Verdachtsfälle in die umliegenden Krankenhäuser gebracht, um
eine weitere Ausbreitung der Infektionen zu verhindern.
.
Alle Bewohner und Mitarbeiter sollen getestet werden
Flüchtlings-Erstaufnahme vorübergehend in Bremen-Obervieland
Elf von 70 neuen Tests in der Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack positiv
Die
Erstaufnahme von Geflüchteten und unerlaubt eingereisten Ausländern
wird vorübergehend in Obervieland stattfinden. Dort befindet sich eine
Zweigstelle der
Vegesacker Erstaufnahmeeinrichtung mit bis zu 235
Wohnplätzen. Die Hälfte davon ist derzeit belegt.
Die organisatorische Maßnahme ist notwendig geworden, nachdem das
Gesundheitsamt im Einvernehmen mit der Sozialbehörde einen Aufnahmestopp
über die Erstaufnahme in der Vegesacker Lindenstraße verhängt hat. Dort
war am Donnerstag vergangener Woche das SARS-CoV-2-Virus („Corona“) bei
33 von 62 symptomlos getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern eines
Quarantäne-Flurs nachgewiesen worden. Von 70 weiteren symptomlos
getesteten Personen sind inzwischen elf positiv auf das Virus getestet
worden, ein letztes Ergebnis steht noch aus (Stand: Montag, 20. April
2020).
Weiterhin sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte
Personal getestet werden. „Die Erstaufnahme ist damit der einzige
Lebensbereich, in dem sämtliche Personen einer Reihenuntersuchung
unterzogen werden“, sagte Senatorin Stahmann. „Wir hellen damit das
Dunkelfeld auf, wie nirgendwo sonst in Bremen.“ Dadurch werde eine
Vielzahl von Fällen entdeckt, die sonst unbemerkt blieben, weil sie ohne
individuelle Beschwerden verlaufen. Diese Transparenz sei nicht nur
wichtig für weitere Entscheidungen, sondern auch für die Bewohnerinnen
und Bewohnern sowie das Personal: „Wir wissen, dass weit überwiegend
alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen mit einem schweren
Krankheitsverlauf rechnen müssen. Wir müssen aber auch die Ängste von
jüngeren Menschen ernst nehmen, die wissen, dass sie sich nicht auf
einen leichten Verlauf verlassen können“, sagte die Senatorin. Das
Wissen um die Erkrankungen und die Einhaltung der damit verbundenen
Quarantänemaßnahmen seien daher für jede und jeden einzelnen von
Bedeutung.
Derzeit leben 374 Personen in der Erstaufnahme in Vegesack, die mit rund
200 Zimmern für bis zu 750 Personen ausgelegt ist. Weitere Umzüge
werden vorbereitet.
„Im Zuge der Pandemie haben wir besonders Schutzbedürftige schon im März
aus der Erstaufnahme ausziehen lassen“, sagte Senatorin Stahmann,
seitdem sind fast 250 Menschen umgezogen.“ Das über Jahre ausgebaute
System der Flüchtlingsunterbringung sei aber nicht darauf ausgelegt, in
einer Pandemie jede und jeden in einem abgeschlossenen Appartement
unterzubringen, wie es derzeit wünschenswert wäre. Dabei genieße die
Unterbringung in Appartementform in Übergangswohnheimen und der Umzug in
die eigene Wohnung in Bremen seit vielen Jahren Priorität, betonte die
Senatorin.
So sei jedes Übergangswohnheim an eine individuelle Wohnraumvermittlung
angeschlossen, die beim Suchen der Wohnung, dem Zustandekommen eines
Mietvertrags und dem konkreten Umzug Unterstützung leistet. „Ich habe
großes Verständnis dafür, dass es den Wunsch gibt, dieses System weiter
auszubauen“, sagte sie. „Faktisch stoßen wir aber an Grenzen auf dem
Wohnungsmarkt.“ Das Sozialressort sei aber weiter bemüht, Lösungen für
weitere Umzüge zu finden.
Abschließend dankte Senatorin Stahmann den Beschäftigten von AWO,
Gesundheitsamt, Sicherheitsdienst, Dolmetscher-Diensten, Catering- und
Reinigungsservice für ihren unermüdlichen Einsatz in der Erstaufnahme.
„Wenn diese Menschen mit ihrem Engagement nicht wären, würde das System
der Flüchtlingsaufnahme in Bremen mitten in der Corona-Krise
zusammenbrechen.“
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Nach Testung symptomfreier Kontaktpersonen 33 weitere Infektionen festgestellt
In der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack werden die
Quarantäne-Maßnahmen nach weiteren positiven Befunden unter
Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst. Insgesamt ist bei 33 von 62
getesteten Personen in einem Quarantäne-Flur das Virus nachgewiesen
worden. Alle Personen waren symptomfrei und wären nach den Kriterien des
Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht getestet worden. Die derzeit laufende
schrittweise Testung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner auch ohne
einschlägige Symptome geht auf eine Initiative des Sozialressorts zurück
und wird umgesetzt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.
Die positiv und negativ getesteten Personen in der Einrichtung werden
nun getrennt untergebracht. Außerdem gehen die Testungen der
Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten weiter. Ziel ist die
Testung sämtlicher symptomfreier Personen auch in den Fluren, die nicht
unter Quarantäne stehen.
Die weiteren Maßnahmen werden in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt
abhängig von den weiteren Befunden getroffen. Derzeit leben noch 380
Menschen in den knapp 200 Zimmern der Erstaufnahmeeinrichtung, die auf
die Aufnahme von bis zu 750 Personen ausgelegt ist.
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Der
Senator für Finanzen stellt 50 studentische Aushilfen zur Bewältigung
der Corona-Pandemie ein. Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „In Teilen
der Verwaltung, insbesondere im Gesundheitsamt, kommt es durch die
Ausbreitung des Coronavirus zu Unterstützungsbedarfen. Mit der heute
(14.04.2020) beschlossenen Maßnahme wird die bereits verabschiedete
finanzielle Hilfe für Studierende ergänzt und zusätzlich die bremische
Verwaltung entlastet.“
Die Studierenden werden im Rahmen der aktuellen Unterstützungsbedarfe
den stadtbremischen Dienststellen zugewiesen. Ein möglicher Einsatzort
ist das Gesundheitsamt. So werden die Studierenden beispielsweise dafür
eingesetzt, die Kontakte der auf Covid-19 positiv Getesteten nach zu
verfolgen oder angeordnete Quarantänemaßnahmen zu überprüfen. Die
Studierenden können je nach Bedarf zur Eindämmung der Pandemie auch in
weiteren unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingesetzt werden.
Die Stellen sind für maximal 6 Monate befristet. Die Einstellung erfolgt
zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens
zum 31. Oktober 2020. Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 20 Stunden.
Studierende können sich ab heute über das Karriereportal des Landes
Bremen bewerben (https://www.karriere.bremen.de).
Finanziert werden die studentischen Aushilfsstellen aus dem Mittelfonds
als Sofortmaßnahme für Mehrbelastungen infolge der Corona-Ausbreitung.
Ergänzend zur Info: Der Senat hat bereits am 07. April 2020 beschlossen,
finanziell betroffene Studierende durch die Gewährung von Darlehen über
die Dauer von drei Monaten zu unterstützen. Siehe dazugehörige
Pressemitteilung: https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.333242.de&asl=bremen02.c.732.de
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Erneut ist am Mittwoch (8. April 2020) ein Bewohner der
Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt) positiv auf das
SARS-CoV-2-Virus („Corona“) getestet worden. Der Mann war 14 Tage vor
seiner Ankunft in der LASt aus einem Risikogebiet nach Bremen
zurückgekehrt. Die Sozialbehörde hatte ihn vorsorglich in häuslicher
Quarantäne untergebracht, obwohl er keine Krankheitssymptome gezeigt
hat. Den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts und den Absprachen mit
dem Gesundheitsressort entsprechend ist die häusliche Isolierung nach 14
Tagen Symptomfreiheit wieder aufgehoben worden, der Bewohner ist am
vergangenen Montag in den allgemeinen Wohnbereich der LASt
zurückgekehrt. Dort ist er positiv getestet worden. Der Flur, in dem er
gewohnt hat, steht unter Quarantäne, alle Mitbewohnerinnen und
Mitbewohner werden auf das Virus getestet.
Bislang gab es drei positive Befunde, alle drei bei Neuangekommenen, die
bis zum Vorliegen ihres Testergebnisses in abgesonderten Bereichen
aufgenommen werden. Derzeit gibt es drei dieser abgesonderten
Ankommensbereiche, in zweien stehen die Bewohnerinnen und Bewohner wegen
der genannten Positivbefunde unter Quarantäne, im dritten werden ab
sofort Neuankömmlinge aufgenommen. Alle positiv getesteten Personen
leben nicht mehr in der Erstaufnahme und sind isoliert untergebracht.
Alle näheren Kontaktpersonen des vierten Infizierten wurden ermittelt,
die Familie und zwei nachgewiesenen enge Kontaktpersonen stehen seit
gestern ebenfalls unter Quarantäne. Die am frühen Mittwochabend
vorsorglich erlassene Ausgangssperre für die Landeserstaufnahmestelle
hat die Gesundheitsbehörde am späteren Abend wieder aufgehoben. Die für
den heutigen Donnerstag (9. April 2020) geplanten Umzüge von 30 Personen
aus der LASt, die zu einer verminderten Belegung der Erstaufnahme
beitragen soll, haben stattgefunden. Die Zahl der Bewohnerinnen und
Bewohner in der Erstaufnahme sinkt damit auf rund 400. Weitere Maßnahmen
werden in Absprache mit und auf Weisung der Gesundheitsbehörde
getroffen.
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Senatorin Stahmann will 14 Tage Quarantäne für alle neu Ankommenden einführen
Erneut
sind in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Geflüchtete angekommen,
die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren. Die beiden Brüder waren am
Sonntag gemeinsam in Bremen eingetroffen und routinemäßig auf das Virus
getestet worden. Nachdem der Befund vorlag, sind sie in einer separaten
Einrichtung in Quarantäne genommen worden. Die übrigen Bewohnerinnen
und Bewohner des Flurs für Neuangekommene wurden als Kontaktpersonen
ebenfalls für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Zuvor war am
Dienstag vergangener Woche eine neu angekommene Frau positiv getestet
und anschließend isoliert worden. Insgesamt sind damit drei
Neuankommende in der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt)
positiv getestet.
„Für Neuangekommene steht nach wie vor ein eigener Flur zur Verfügung“,
sagte Senatorin Stahmann. „Dort bleiben sie, bis das Testergebnis
vorliegt.“ Bei einem positiven Befund werde generell der ganze Flur
vorsorglich unter Quarantäne gestellt und die positiv Getesteten in
einer anderen Einrichtung separiert. Außerdem werde ein neuer Flur für
Neuankommende ausgewiesen.
Weiter sagte Senatorin Stahmann: „Sobald die bundesweite Regelung ab
Karfreitag (10. April 2020) zur 14 tägigen Quarantäne für alle aus dem
Ausland eingereisten Personen in Kraft tritt, wird sie auch in der
Erstaufnahme des Landes Bremen umgesetzt.“
Unterdessen sei ihre Behörde weiter bemüht, die Auslastung in der LASt
abzusenken. Die Einrichtung verfüge über bis zu 750 Plätze. Zu Beginn
der Pandemie seien davon 600 belegt gewesen. Derzeit seien es 450. Im
Laufe der kommenden Woche solle es weitere Umzüge für bis zu 100
Personen geben.
Die gelegentlich vorgetragene Forderung zur Schließung der
Erstaufnahmeeinrichtung wies die Senatorin kategorisch zurück: „Es macht
keinen Sinn, rund 200 Räume leer stehen und eine hervorragende
medizinisch und sozialpädagogische Infrastruktur mit ungenutzt zu
lassen.“ Bundesrechtlich sei Bremen zum Betrieb der Landeserstaufnahme
verpflichtet. „Wir schaffen nach und nach die Voraussetzungen, dass die
Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung weniger eng zusammenleben. Das
geht nicht von heute auf morgen, aber wir arbeiten daran mit aller
Ernsthaftigkeit.“ Es bleibe zudem Ziel Bremischer Flüchtlingspolitik,
auch Neuankommenden weiterhin Schutz zu bieten.
„Ich kann die Verunsicherung verstehen, die mit der Ausbreitung des
Corona-Virus einhergeht, auch bei Geflüchteten“, sagte Senatorin
Stahmann und betonte, „dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner
Behörde und in der Erstaufnahme mit allergrößtem Einsatz und Engagement
daran arbeiten, die Menschen in der Einrichtung zu unterstützen und zu
entlasten und dabei ein vergleichbares Ansteckungsrisiko tragen wie die
Bewohnerinnen und Bewohner selber. Dieses Engagement kann man in diesen
Tagen gar nicht genug wertschätzen.“
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Einsatzkräfte der Bremer Polizei schlossen am Freitagabend in
Blumenthal eine Gaststätte. Im Schankraum hielten sich mehrere Personen
auf und tranken Alkohol.
Als die Polizisten gegen die Tür der
Kneipe in der Schwaneweder Straße klopften, wurden im Haus umgehend die
Lichter gelöscht und die Musik abgestellt. Zum Öffnen war allerdings
niemand bereit. Die Einsatzkräfte besorgten sich daraufhin über die
Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss und trafen im Schankraum
auf fünf Männer und vier Frauen im Alter zwischen 26 und 53 Jahren, die
diverse Getränke verzehrten. Ein weiterer Gast versteckte sich im
Abstellraum. Alle Personen erhielten Platzverweise und Strafanzeigen
nach dem Infektionsschutzgesetz. Ein Gast beleidigte einen Polizisten
und sieht nun einem Strafverfahren wegen Beleidigung entgegen.
Die
Polizei wird weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen
Beschränkungen überprüfen und appelliert: Bitte halten Sie sich an die
Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie keine Einsatzkräfte.
Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die
der Menschen in ihrer Umgebung.
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Am Freitagnachmittag hielten etwa 50 Personen vor einer Unterkunft
für Flüchtlinge in Vegesack eine Kundgebung ab. Dabei wurden zum Teil
die Mindestabstände nach der "Allgemeinverfügung über das Verbot von
Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur
Eindämmung des Coronavirus" nicht eingehalten. Die Polizei fertigte
Strafanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Gegen 16:00 Uhr
sammelten sich etwa 50 Personen in der Lindenstraße um eine Kundgebung
für die Schließung einer dortigen Unterkunft abzuhalten. Im Laufe dieser
Kundgebung hielten einige Teilnehmer die Mindestabstände zum Schutz vor
Infektionen mit dem Coronavirus auch nach mehrfacher Aufforderung durch
die Polizei nicht ein. Diese Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
dokumentierten die Einsatzkräfte und leiteten ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren ein. Gegen 16:45 Uhr wurde die Demonstration vom
Veranstalter beendet.
Die Polizei wird weiterhin konsequent die
Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen. Die Polizei
appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der
Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das
auch. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen sie Ihre Gesundheit und
die der Menschen in ihrer Umgebung.
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Die dynamische Entwicklung des neuartigen Coronavirus sowie die
notwendigen Schutzmaßnahmen stellen unsere Gesellschaft und jeden
Einzelnen, aber auch die medizinischen Einrichtungen, Pflege- und
Hilfskräfte sowie Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Trotz
dieser Einschränkungen im öffentlichen Leben ist aus der Öffentlichkeit
ein großes Maß an Solidarität und Hilfsbereitschaft spürbar. Diese
Hilfe zeigt sich unter anderem in Nachbarschaftsdiensten, der
Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, aber auch durch die
Bereitschaft die im eigenen Bestand vorgehaltene Schutzausrüstung und
Desinfektionsmittel denjenigen zur Verfügung stellen zu wollen, die
täglich an der vordersten Front der Krisenbewältigung eingesetzt sind.
Die Sammlung und gezielte Verteilung dieser wichtigen und derzeit
überaus knappen Schutzausrüstungen wird in Bremen zentral über den
«Krisenstab Corona» koordiniert.
Um die zahlreichen Anfragen zu kanalisieren und um einen zentralen
Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, hat der Krisenstab eine
zentrale Erreichbarkeit eingerichtet.
Mailadresse: hilfsangebote@feuerwehr.bremen.de
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Krisenstab
zusätzlich von montags bis freitags in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr
unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
0421 361 11 457
0421 361 11 458
Der Krisenstab bittet jedwede Spendenbereitschaft von
Schutzausrüstungen, insbesondere FFP2-Masken, FFP3-Masken,
Infektionsschutzanzügen, Einweg- oder Mehrweg-Schutzkittel,
Einwegschutzhandschuhen sowie Flächen- und Händedesinfektionsmittel an
diese zentrale Adresse mitzuteilen.
Darüber hinaus richtet sich der Krisenstab auch an bremische
Unternehmen, in denen für die Krisenbewältigung benötigte
Schutzausstattung und Mittel hergestellt werden können. Unternehmen, die
ihre Produktion ausweiten oder anpassen können, werden herzlichst um
Kontaktaufnahme mit dem Krisenstab gebeten.
Ebenfalls wird im Zuge der Krisenbewältigung darum gebeten, die in
großen und kleinen Unternehmen im Bestand befindlichen Artikel des
Arbeitsschutzes, wie beispielsweise Schutzmasken und Schutzbrillen, mit
denen sich das in der Krisenbewältigung im Umgang mit Patienten und
pflegebedürftigen Personen eingesetzte Personal schützen kann, zur
Verfügung zu stellen, sofern diese nicht dringend selbst benötigt
werden.
Je nach Entwicklung der Lage wird der Krisenstab weitere Bedarfe
öffentlich mitteilen, bei denen die Bevölkerung um Unterstützung gebeten
wird.
Am
heutigen Mittwoch (25.03.) ist in Bremen die erste Person an den Folgen
einer Infektion durch das SARS-CoV-2 Virus verstorben. Es handelt sich
um einen 76-jährigen Mann, der in einer Pflegeeinrichtung lebte. Die
Infektion durch das Virus war bekannt, er war innerhalb der Einrichtung
auf einer extra eingerichteten Corona-Station isoliert worden. Der
Verstorbene hatte bereits mehrere Vorerkrankungen und wurde in der
vergangenen Nacht in das Klinikum Bremen-Mitte eingeliefert. Dort
erfolgte die Aufnahme auf der Intensivstation.
„Mein Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und allen, die ihn gut kannten.
Ich trauere mit ihnen und wünsche Kraft und Trost in diesem schweren
Moment“, so Senatorin Claudia Bernhard.
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