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Viele, aber leider nicht alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen tragen einen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie die öffentlichen Verkehrsmittel besteigen. In den Fahrzeugen der Bremer Straßenbahn AG herrscht generell Maskenpflicht. Eine Sanktionierung durch Bußgelder besteht nicht. Der Senat setzt vielmehr, analog zur Maskenpflicht in Geschäften, auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Vor dem Hintergrund der wieder steigenden Infektionszahlen bundesweit begleiten nun wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig an mehreren Tagen pro Woche die Fahrausweisprüferinnen und -prüfer der Bremer Straßenbahn AG. Zentrales Ziel der Maßnahmen ist, die Sensibilität für die weiter existierenden Gefahren der Corona-Pandemie zu erhöhen. Damit einhergehend erhoffen sich BSAG und Bremer Innenressort, dass die Zahl der Maskenträgerinnen und –träger noch weiter ansteigt.

Innensenator Ulrich Mäurer dazu: „Wir dürfen das bislang Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Verbreitung von Corona.“ Die Kontrolleure setzen dabei auf in erster Linie auf Dialog und Information.300x250 not ani

Wer keine Maske dabei hat, erhält eine Maske, muss sie allerdings aufsetzen. Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Alle anderen, die sich weigern eine Maske aufzusetzen, können vom Ordnungsdienst einen Platzverweis erhalten und müssen in solchen Fällen an der nächsten Haltestelle aussteigen. Wenn die Fahrgäste dem Platzverweis des Ordnungsdienstes nicht nachkommen, wird die Polizei hinzugerufen und droht es ein Bußgeld. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen jedoch, dass es nur selten so weit kommt. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden uns zurück, dass rund 80 Prozent aller Fahrgäste eine Maske tragen und diese auch korrekt Mund und Nase bedeckt. Zehn Prozent tragen nur einen Mundschutz, was eindeutig nicht reicht und zehn Prozent gar keine Maske. Hier wollen und müssen wir in Bremen besser werden“, so Mäurer.

https://bit.ly/bitteabstandhalten
Nachdem sich in jüngster Zeit freitags- und samstagsnachts viele Menschen auf Bremens Flaniermeilen nicht an die Abstands- und Hygieneregeln hielten, verstärkt die Polizei Bremen für das kommende Wochenende ihre Präsenz.
Das immer besser werdende Wetter in Verbindung mit den Lockerungen der Corona Verordnung sorgten an den vergangenen Wochenenden gerade bei jungen Menschen für eine enthemmte Stimmung und offensichtlich dafür, dass das Bewusstsein für die aktuelle Pandemiesituation sank. Mit zunehmendem Alkoholkonsum bildeten sich Menschentrauben und etliche ließen jegliche Distanz vermissen. Die Polizei wird darauf reagieren und gerade im Viertel deutlich präsenter sein. Unsere Einsatzkräfte werden den Dialog mit den Betroffenen suchen und an die Vernunft und die Einsicht appellieren. Weiter besteht die Möglichkeit bei Menschenmengen mit Lautsprecherdurchsagen eindringlich auf die Gefährlichkeit des Handelns hinzuweisen. Sollten alle Appelle nicht wirken, werden Platzverweise ausgesprochen und in letzter Konsequenz geht es Unverbesserlichen ans Portemonnaie. Die Polizistinnen und Polizisten werden zudem wieder gemeinsam mit dem Ordnungsdienst auf Streife gehen und auch das Außer-Haus Verkaufsverbot von Alkohol kontrollieren.

Sielwallkreuzung an diesem Wochenende
Am Samstag und Sonntag waren Einsatzkräfte der Polizei Bremen gemeinsam mit dem Ordnungsamt verstärkt im Stadtgebiet präsent, um die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu kontrollieren. In der Nacht zu Samstag kam es zu diversen Verstößen. An der Sielwallkreuzung wurden Polizeikräfte angegriffen, die Polizei sucht Zeugen
Vor allem in der Nacht zu Samstag waren entlang der Schlachte, des Osterdeichs und auch an der Siewallkreuzung viele Menschen unterwegs und hielten mehrfach den Mindestabstand nicht ein. Hier reagierte die Mehrheit einsichtig, wenn sie von Einsatzkräften angesprochen wurde. Im Verlauf der Nacht sammelten sich immer mehr Menschen an der Siewallkreuzung, in der Spitze über 500 Personen. Hier kam es zu mehreren Verstößen gegen die Hygienevorschriften. Diese wurden von der Polizei dokumentiert. Danach stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Stimmung aggressiver wurde. Gegen 02:30 Uhr attackierten Unbekannte eine Polizeistreife mit Flaschen, die gerufen wurde, weil eine Frau sich bedroht gefühlt hatte. Zwei Polizeifahrzeuge wurden dadurch beschädigt. Daraufhin wurden starke Polizeikräfte zusammengezogen. Im weiteren Verlauf spielten Unbekannte auf der Siewallkreuzung Fußball und zündeten Feuerwerkskörper. Daraufhin räumten Einsatzkräfte die Kreuzung, dabei leisteten mehrere Personen Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. Zwei Personen wurden vorläufig festgenommen und Ermittlungsverfahren auch zu den Flaschenwürfen eingeleitet. Danach löste sich die Menschenansammlung auf. Zeugen, die die Flaschenwürfe beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter 0421 362-3888 zu melden.
Am Samstagnachmittag fand in der Innenstadt zunächst eine Kundgebung mit etwa 30 Teilnehmern statt. Hier hielten sich alle an die Abstandregeln. Kurz darauf kam es zu einem Spontanaufzug mit ebenfalls 30 Teilnehmern. Hierbei wurde mehrfach der Mindestabstand auch nach Ansprache durch die Einsatzkräfte nicht eingehalten. Dies wurde von der Polizei dokumentiert. Nachdem die Veranstalterin die Versammlung für beendet erklärte, blieben zehn Personen auf dem Marktplatz und hielten sich fortgesetzt nicht an die Abstandregeln. Deshalb wurden Platzverweise erteilt. Zwei Personen verweigerten eine Feststellung der Personalien und mussten zu einem Polizeirevier gebracht werden.
Der weitere Samstagnachmittag und auch die Nacht zu Sonntag verliefen aus polizeilicher Sicht ruhiger: Aufgrund des guten Wetters war zwar einiges los in der Bremer Innenstadt, aber die Mehrheit hielt sich an die Abstand- und Hygienevorschriften. Und auch in der Nacht waren rund um die Siewallkreuzung zwar mehr als 300 Menschen unterwegs, diese verhielten sich aber nach Ansprache durch Polizeikräfte kooperativ. Die vereinzelten Verstöße wurden von Einsatzkräften dokumentiert.
Auch in der kommenden Zeit wird die Polizei Bremen die Einhaltung der Rechtsverordnung kontrollieren und ist lageangepasst mit Kräften in der Stadt präsent und appelliert erneut: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie nicht unnötig Polizeikräfte. Halten Sie Abstand zueinander und bewegen Sie sich nur einzeln oder mit Menschen aus Ihrem Haushalt oder maximal mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes im Freien. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen Sie ihre Gesundheit und die der Menschen in Ihrer Umgebung.
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Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst viele Bremerinnen und Bremer erreichen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist“
29.05.2020
Mit einer groß angelegten Plakataktion und Werbung in den Sozialen Netzwerken informiert der Senat ab Dienstag, 2. Juni 2020, in vielen Sprachen über das Coronavirus. 300 Plakate belegen ab kommender Woche die City-Lights in der Stadt Bremen, am Freitag (05.06.2020) folgen 30 Großflächen. Die Plakataktion ist der Auftakt einer Reihe von Maßnahmen, mit denen der Senat mehrsprachige Kommunikation zu Corona im Internet verstärkt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven erreichen, auch diejenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.“
Projektkoordinatorin Birgitt Rambalski, in Nicht-Corona-Zeiten Protokollchefin im Rathaus, und Bürgermeister Andreas Bovenschulte präsentieren vor den Bremer Stadtmusikanten eines der Großplakate, mit denen Bremen ab dem 2. Juni an 300 Stellen in der Stadt mehrsprachig für das Einhalten der Corona-Regeln wirbt, jpg, 143.1 KB
Projektkoordinatorin Birgitt Rambalski, in Nicht-Corona-Zeiten Protokollchefin im Rathaus, und Bürgermeister Andreas Bovenschulte präsentieren vor den Bremer Stadtmusikanten eines der Großplakate, mit denen Bremen ab dem 2. Juni an 300 Stellen in der Stadt mehrsprachig für das Einhalten der Corona-Regeln wirbt
Der Bedarf dazu hat sich gerade auch in Zeiten der ersten vorsichtigen Lockerungen gezeigt: „Wir erreichen mit den deutschsprachigen Informationen längst nicht alle Bevölkerungskreise“, sagte Bovenschulte auf der heutigen Pressekonferenz. Dass es einen entsprechenden Bedarf gibt, zeigten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Rathaus und senatorischen Behörden genauso wie beim Bürgertelefon 115 und in Gesprächen mit dem Krisenstab.
Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) hat bereits frühzeitig die zentrale Wegweiser-Seite www.bremen.de/corona für die Öffentlichkeitsarbeit aufgebaut und mit den wichtigsten Informationen auf den Webseiten der Fachressorts verlinkt. Seit März verzeichnet die Seite rund 350.000 Aufrufe. Senatskanzlei und WFB haben im März damit begonnen, auf der zentralen Informationsseite einen Schwerpunkt in verschiedenen Sprachen aufzubereiten.
Seit dem 1. April werden die jeweils aktuellen “Rechtsverordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ und deren Änderungen nicht nur im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht, sondern auch in die beiden Fremdsprachen Englisch und Türkisch übersetzt.
Neben der rechtsförmlichen Übersetzung in Englisch und Türkisch durch vereidigte Übersetzer*innen ist ein weitergehender Service aufgebaut worden: Eine Übertragung der deutschen Gesetzestexte zu den bremischen Bestimmungen in übersichtliche und vereinfachte Form wird darüber hinaus in 12 verschiedenen Sprachen angeboten. Folgende Sprachversionen sind verfügbar:

  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Englisch
  • Farsi / Persisch
  • Französisch
  • Kurdisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbisch
  • Spanisch
  • Türkisch
Die Sprachen werden überwiegend durch die Sprachmittler des Bremer Bürgertelefons in sogenannten Höflichkeitsübersetzungen (also nicht durch vereidigte Dolmetscher) angefertigt.
Daneben werden die am häufigsten gestellten Fragen mit den zugehörigen Antworten in die gleichen Sprachen übersetzt und ebenfalls im Nachgang zur Beschlussfassung laufend aktualisiert.
Von der Seite www.bremen.de/corona-international gelangt man auf die Landing-Page für die Rechtsverordnung in einfacher Sprache, den Bußgeldkatalog und den Katalog der Fragen und Antworten in der jeweiligen Sprache.
In den Sozialen Netzwerken wird begleitend mit gesponserten Postings in den zwölf Sprachen auf das Angebot hingewiesen. „Menschen, die unsere deutschsprachigen Inhalte auf den Webseiten nicht finden oder den Kanälen der Freien Hansestadt im Social Web nicht folgen, wollen wir in ihrer Heimatsprache abholen und über das Virus informieren“, so Henning Sklorz von der WFB. Seit dieser Woche werden Anzeigen in Facebook und Instagram geschaltet, weitere Plattformen wie Google oder Twitter sollen folgen.
Bürgermeister Bovenschulte: „Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen Maßnahmen auch die Communities unserer nicht deutschen Mitbürger und ihre Multiplikatoren erreichen. Denn eins ist ja klar, mit den vielen Lockerungen werden die Regeln komplexer und damit wächst die Verantwortung des Einzelnen. Und um die Regeln zu kennen und akzeptieren muss ich sie erst verstehen. Genau das wollen wir mit der Kampagne erreichen. Ich danke allen, die sich hier mit großem Engagement eingesetzt haben.“
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Zwölf Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet / Viele weitere Fälle befürchtet

Wegen einer schweren Ausbruchssituation ist eine Pflegeeinrichtung für Menschen mit demenziellen Erkrankungen im Stadtteil Osterholz komplett unter Quarantäne gestellt worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Freitag, 8. Mai 2020) mit. Insgesamt sind zurzeit zwölf Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden, weitere Laborergebnisse stehen noch aus. Wegen festgestellter erheblicher Hygienemängel in der Einrichtung und angesichts der demenziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner wird eine hohe Anzahl an Folgefällen erwartet. Die Einrichtung hat über das lange Maiwochenende zudem mehrere Tage verstreichen lassen, bevor es Betroffene mit Symptomen an die Behörden gemeldet hat. „Damit ist wertvolle Zeit verstrichen, die Ausbreitung frühzeitig einzudämmen“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Mängel und Versäumnisse in der Einrichtung so gravierend sind, dass ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Masken aus Bremerhaven


Dabei habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), zuständig für Beratung und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen, die Einrichtung bereits Anfang April in Gegenwart von Führungskräften präventiv beraten, betonte Senatorin Stahmann. Es seien umfangreiche mündliche und schriftliche Empfehlungen zur Umsetzung hygienischer Schutzmaßnahmen ausgesprochen worden. Die Mitarbeitenden wurden entgegen den Empfehlungen in der gesamten Einrichtung eingesetzt, anstatt in abgegrenzten Wohnbereichen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben sich zudem im ganzen Haus und im Garten aufgehalten. „Die Infektionskette kann daher nur schwer nachvollzogen werden“, sagte die Senatorin. Und in einem Schreiben der WBA an die Einrichtung heißt es: „Die aufgetretenen Infektionen bestätigen, dass die Einrichtungsverantwortlichen sich ... nicht ausreichend auf die Möglichkeit einer COVID-19 Infektion innerhalb der Einrichtung vorbereitet haben“. Trotz Beratung und mündlicher Empfehlungen der WBA seien „keine ausreichenden Möglichkeiten geschaffen worden, die Basishygienemaßnahmen jederzeit zu gewährleisten“.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht hat die Einrichtung in den vergangenen Tagen mehrfach aufgesucht und eine Reihe von Anordnungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner erlassen. „Der Betriebsablauf der Pflegeeinrichtung weist ... eine Vielzahl von Missständen und Versäumnissen auf, welche gerade hinsichtlich der gegenwärtigen Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Gefahren für die Gesundheit und das Leben dringend abzustellen sind.“ Die Anordnungen sollen „eine dringlichst angezeigte Abwendung der Gefahr für Leib und Leben“ herbeiführen.
Unter anderem wird jetzt ein Belegungsstopp verhängt und die Einrichtung verpflichtet, ab Montag eine externe Qualitätsbeauftragte einzusetzen. Darüber hinaus hat die WBA bereits gestern angeordnet, „ab sofort sicherzustellen, dass allen Mitarbeitenden ... die sogenannten Basishygienemaßnahmen bekannt sind und konsequent einhalten werden“. Das betreffe insbesondere das Pflegepersonal, Reinigungskräfte, Hausmeister, Verwaltungsmitarbeitende und Küchenmitarbeitende. Hygieneschulungen seien ab sofort „täglich durchzuführen, bis alle Mitarbeitenden aller Bereiche (einschließlich Personaldienstleister) geschult sind“. Die Hygieneschulungen müssen neben der Theorie auch praktische Übungen umfassen. Die Durchführung ist zu dokumentieren. Eine Leitungskraft müsse zudem täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, „schichtübergreifend mindestens acht Stunden täglich“ anwesend sein und zur Verfügung stehen.
Zu Basishygienemaßnahmen gehört u.a. die Händehygiene und hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. „Diese Basishygienemaßnahmen werden in der Pflegeeinrichtung nicht konsequent umgesetzt.“
Darüber hinaus müssen alle Handkontaktflächen in der gesamten Einrichtung ab sofort fünfmal täglich desinfiziert und lückenlos nachweisbar dokumentiert werden.
Hintergrund für diese Anordnungen ist unter anderem eine ärztliche Begutachtung am gestrigen Donnerstagvormittag (7. Mai) durch das Gesundheitsamt mit Unterstützung des Rettungsdienstes. „Insgesamt hatten beide Ärzte einen extrem schlechten Eindruck von der hygienischen Situation in der Einrichtung, teilweise auch vom Zustand der Bewohner“, heißt es in der entsprechenden Anordnung der WBA. Und: „Die bisher erfolgten Personalschulungen zu Basishygienemaßnahmen waren nicht wirkungsvoll.“ Ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten würden zudem nicht vorgehalten. Damit sei eine konsequente Umsetzung der Basishygienemaßnahmen nicht möglich. Schließlich werde auch das vorhandene persönliche Schutzmaterial (Masken, Kittel) „nicht sachgerecht“ eingesetzt.
http://bit.ly/sikaservice
Wohn- und Betreuungsaufsicht sowie Gesundheitsamt haben in den vergangenen Wochen 98 Prozent der Pflegeeinrichtungen für Senioren aufgesucht und hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahme beraten. „Die Beratungen sollen in den kommenden Wochen fortgeführt werden“, sagte Senatorin Stahmann.
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Schulungen in dieser Woche, Kontaktpersonennachverfolgung ab der nächsten Woche. Senatorin Bernhard begrüßt die ersten Scouts

Die ersten Scouts für Containment (Eindämmung) in der Stadt Bremen haben am heutigen Montag (4. Mai) ihre Arbeit aufgenommen. Mit Beginn dieses Monats wurden 30 Studierende eingestellt und mit Arbeitsverträgen erst einmal bis Ende Oktober 2020 ausgestattet. In dieser Woche werden die neuen Containment-Scouts umfangreich geschult, die Themen dabei sind unter anderem eine Einführung in die Arbeit des Gesundheitsamts Bremen, die Versorgungslage in Bremen aber natürlich auch Schulungen im Umgang mit Stress am Telefon und das Thema Datenschutz. Für die Schulungen gibt es Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, dem Bürgertelefon Bremen, dem Gesamtpersonalrat und der Landesdatenschutzbeauftragten.
Senatorin Claudia Bernhard begrüßt die ersten 30 Containment-Scouts. Foto von Lukas Fuhrmann
Ab der kommenden Woche (11. Mai) werden die geschulten Scouts an verschiedenen Orten eingesetzt, um Infektionsketten nachzuvollziehen, Kontaktpersonen zu Infizierten zu ermitteln und diese auch zu kontaktieren. Die Kontaktpersonennachverfolgung ist weiterhin ein zentrales Element bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Mit der umfangreichen Nachverfolgung der Kontaktpersonen von positiv Getesteten haben wir weiterhin die Möglichkeit, die Ausbreitung eindämmen zu können. Von daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass wir so schnell 30 Leute einstellen konnten, um das Gesundheitsamt in seiner bisherigen Tätigkeit zu unterstützen.“
Das Gesundheitsamt Bremen hat die Kontaktpersonennachverfolgung bislang mit bis zu 80 Personen aus seinem eigenen Personal durchgeführt. Die jetzigen Einstellungen wurden durch den Senator für Finanzen vorgenommen. „Das schnelle und konsequente Handeln aller Beteiligten zeigt, als wie wichtig dieses Thema vom Senat angesehen wird. Vielen Dank an alle Beteiligten!“, so Claudia Bernhard. Neben den 30 Containment-Scouts, die jetzt eingestellt wurden, wird eine Aufstockung um weitere 50 Scouts in den nächsten Wochen angestrebt und aktuell vorbereitet.
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Zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
 
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung, JPG, 31.4 KBZunächst werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen. Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden, und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.

Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Das Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
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33 Bewohnerinnen und Bewohner sind genesen und werden aus der Quarantäne entlassen

Zur Begleitung von Umzügen aus der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack hat es heute (Mittwoch, 29. April 2020) einen Einsatz von Polizeikräften in Amtshilfe gegeben. Der Einsatz galt der Unterstützung des Umzugs von fünf Personen, die wegen der Möglichkeit einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unter Quarantäne stehen. Die Polizeikräfte waren für die vom Gesundheitsamt veranlasste Maßnahme in Vollzugshilfe durch das Ordnungsamt angefordert worden, um den Betreffenden zu verdeutlichen, dass es sich um eine staatlich angeordnete Maßnahme handelt. Nach Auskunft der Polizei sowie von Behördenmitarbeitern vor Ort hat es keinerlei Widerstandshandlungen gegeben, unmittelbarer Zwang musste nicht angewandt werden. Die Betreffenden sind mit Krankentransportern in ihre Quarantäne-Unterkunft gefahren worden.
Grund für die Verlegung: Die fünf Männer hatten in einem unter Quarantäne stehenden Flur gelebt, in dem auch positiv getestete Personen leben. Sie gelten damit nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie I. Das Gesundheitsamt hat darauf die Quarantäne-Maßnahme für diese Personen verlängert. Die erneute Testung, die sie ablehnen, ist nach Auskunft des Gesundheitsamts sinnvoll und erforderlich, um abschätzen zu können, wie lange die Quarantänemaßnahmen aufrechterhalten werden müssen. Die Betroffenen sollen von nun an täglich befragt werden, ob sie in die Testungen einwilligen.
Die Gesamtzahl der positiven getesteten Personen in der Erstaufnahme beläuft sich derzeit auf 146. Davon haben mit Testierung vom heutigen Tage die ersten 33 die Erkrankung durchlaufen und können als genesen morgen aus der Quarantäne entlassen werden.
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Aus der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack ist erstmals ein Bewohner mit einer Corona-bedingten Atemwegsinfektion in eine Klinik eingeliefert worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Freitag, 24. April 2020) mit. Bislang haben 133 Bewohnerinnen und Bewohnern einen positiven Befund, mehrere sind bereits wiederholt getestet worden. Die übrigen Krankheitsverläufe seien bislang durchweg mild oder symptomfrei. „Ich wünsche dem Betroffenen, wie allen anderen schwer an Covid-19 erkrankten Menschen in Bremen, einen guten Behandlungserfolg und baldige Genesung“, sagte sie.
Senatorin Stahmann betonte aber auch angesichts der neuen Situation, dass weiterhin nicht die Möglichkeit bestehe, auch nur einen nennenswerten Teil der rund 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Flüchtlings- und Obdachlosenbereich kurzfristig dezentral unterzubringen. Für eine komplette Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte gebe es in Bremen aber bei weitem nicht die erforderlichen Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt. Die bislang angebotenen Hotelunterkünfte hätten sich vor allem unter bau- und brandschutzrechtliche Gesichtspunkten als nicht geeignet erwiesen. Nach wie vor sei es das Konzept des Senats, die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahme zügig abzusenken, nachdem im März in einem ersten Schritt bereits gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besonders gefährdete Personen identifiziert und anderweitig untergebracht worden seien. Derzeit lebten in der für bis zu 750 Personen ausgelegten Einrichtung rund 370 Menschen, weitere Umzüge von rund 50 Personen würden derzeit vorbereitet.
„Wer in einer Sammelunterkunft lebt, muss sich an die Hausordnung und an die Quarantänebestimmungen des Gesundheitsamtes halten, wie jede und jeder andere auch“, betonte die Senatorin. Leider zeige sich seit dem Auftreten des Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung immer wieder, dass Einzelne mutwillig gegen elementare Regelungen verstießen. „Gegen mehrere Personen mussten bereits Hausverbote ausgesprochen werden, weil sie Auflagen nicht eingehalten oder absichtlich falsche Feueralarme ausgelöst haben, offenbar in der Absicht Unruhe im ganzen Hause zu verbreiten. Dadurch wird ein Klima verstärkt, das der derzeit ohnehin schwierigen Lage nicht guttut.“
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Neutraler Ansprechpartner für Konflikte / Eigener Flur für Frauen / W-LAN-Ausbau

Nach Besuchen in den Erstaufnahme-Einrichtungen in Vegesack und Obervieland kündigte Sozialsenatorin Anja Stahmann jetzt eine Vielzahl weiterer Verbesserungen im System der Erstaufnahme an. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung einer neutralen Beschwerdestruktur für Konflikte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern auf der einen Seite und Personal auf der anderen Seite. Das vorhandene W-LAN- Netz solle mit einer unabhängigen zweiten Leitung so ausgebaut werden, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner auch in ihren Zimmern eine ausreichend schnelle Verbindung haben. Zu den bereits geplanten Verbesserungen in der Erstaufnahme gehören auch die Umrüstung der derzeitigen Lüftungsanlage zu einer Klimaanlage sowie das Angebot einer psychologischen Erstberatung. In diesem Kontext solle es auch queeren Menschen erleichtert werden, den Weg in die Beratung und damit zu einer individuellen Unterbringung zu finden.
Senatorin Stahmann (Mitte) lässt sich von Mitarbeiterinnen der Erstaufnahmeeinrichtung die aktuelle Lage schildern
„Kritik, wo sie sachlich vorgetragen wird und inhaltlich begründet ist, nehme ich sehr ernst“, sagte die Senatorin. Die Gespräche vor Ort hätten gezeigt, „dass wir an vielen Stellen Verbesserungen vornehmen können, die sich unmittelbar positiv auswirken auf die Lebenssituation und das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner.“ Von den Maßnahmen insgesamt verspreche sie sich die Rückkehr zu Ruhe in der Erstaufnahmeeinrichtung und einen Rückgang der derzeitigen Verunsicherung.
Die neutrale Beschwerdestruktur solle es möglich machen, dass Konflikte angstfrei zur Sprache gebracht werden und diesen ohne den Verdacht von Voreingenommenheit nachgegangen werde. „Das macht Entscheidungen in der Einrichtung transparenter und fördert das Vertrauen in die Erstaufnahme und die staatlichen Institutionen“, sagte Senatorin Stahmann. Ein konkretes Konzept solle noch im April vorgelegt und anschließend mit den zuständigen Gremien erörtert werden. Sie betonte aber ausdrücklich, dass sie diese Maßnahme nicht als Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten verstanden wissen wolle: „Mein Eindruck von der Arbeit vor Ort und dem Engagement der Beschäftigten ist durchweg positiv.“
Der Ausbau des W-LAN-Netzes werde dazu beitragen, dass Menschen sich nicht in jenen Bereichen des Hauses versammeln, wo der Zugang zum Netz am stabilsten sei. W-LAN sei zwar in allen Fluren vorhanden, aber nicht in jedem Zimmer, und die vorhandene Bandbreite reiche technisch nicht für alle Bedarfe aus. Die Möglichkeiten der Erweiterung im Bestand seien ausgeschöpft. Senatorin Stahmann: „Wir brauchen daher für den weiteren Ausbau der Kapazitäten eine zweite Leitung von außen in das Gebäude hinein. Die wird jetzt in Auftrag gegeben.“

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Beschäftigte der Erstaufnahme organisieren die Umzüge in der Quarantäne
Wie bisher wolle die Senatorin alle Möglichkeiten nutzen, Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen umziehen zu lassen. Sobald es die Quarantäne-Situation zulasse, solle es zudem einen eigenen Flur für alleinstehende Frauen mit Kindern geben. „Wir haben in Bremen kommunale Frauenunterkünfte, aber ich bin überzeugt, dass wir angesichts der veränderten Zugangssituation mit vielen alleinstehenden Frauen einen eigenen Bereich zum Schutz der Frauen auch in der Erstaufnahme brauchen“, sagte Senatorin Stahmann.
Mittelfristig verfolge sie zudem das Ziel, die Kabinen im Notunterkunft-Flügel – sie bestehen aus nach oben offenen Leichtbauwänden – zu regulären Zimmern auszubauen, wie es Standard ist in dem zweiten bewohnten Gebäudeflügel. „Rechtlich ist das mit einer Nutzungsänderung verbunden, die entsprechende Voranfrage ist eingeleitet“, sagte sie. Der Umbau könne allerdings erst mit dem Ende der Pandemie stattfinden. Der Grund liege in der technischen Versorgungsinfrastruktur des Gebäudes: „Wir können nicht etagenweise vorgehen, sondern müssen den ganzen Flügel in einem Zug umbauen. Derzeit wird aber die gesamte Kapazität benötigt, weil wir jeden einzelnen Raum weniger dicht belegen wollen.“
Angesichts der Vielzahl von Kulturen in der Erstaufnahme und der immer wieder aufkommenden Unzufriedenheit mit der Essensversorgung sei eine höhere Kultursensibilität dringend erforderlich: „Kulturen definieren sich oftmals auch über das Kochen, in der Zufriedenheit mit dem Essen steigt meist auch die Zufriedenheit insgesamt“, sagte die Senatorin. „Mit einer Gemeinschaftsverpflegung ist das aber oftmals schwer zu leisten.“ Verbesserungen hätten in der Vergangenheit immer nur kurzfristig die Zufriedenheit gesteigert. „Wir müssen aber zu dauerhaften Lösungen kommen.“ Dazu würden jetzt erneut Verhandlungen mit dem Catering-Unternehmen aufgenommen. Eine Alternative zur Gemeinschaftsverpflegung gebe es nicht, Bundesrecht sehe in der Erstaufnahme das Sachleistungsprinzip vor.
Die Senatorin wies aber auch darauf hin, dass seit Ausbruch der Pandemie bereits 250 Menschen in andere Einrichtungen umgezogen sind, derzeit leben rund 370 Menschen in der Einrichtung, die für bis zu 750 ausgelegt ist. Zwei weitere Wohneinrichtungen und weitere Plätze in den städtischen Übergangswohnheimen wurden dafür genutzt. Gemeinsam mit dem Gesundheitsressort seien bereits im März zuerst Risikogruppen identifiziert worden, die mit einem besonders schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung rechnen müssen.

Quarantäne-Schild, jpg, 32.0 KB
Quarantäne-Schild
Die Zahl der Ansteckungen gab die Senatorin nach dem Vorliegen der jüngsten Testergebnisse mit „etwa 120“ an. Die Testungen für sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner seien damit abgeschlossen, nur vereinzelt stünden noch Testergebnisse aus. „Anders als vom Robert-Koch-Institut vorgegeben testen wir jede und jeden, und nicht nur Menschen mit Symptomen und engerem Kontakt mit nachweislich Infizierten“, sagte die Senatorin. „Dadurch entdecken wir viele Fälle, die sonst nicht entdeckt werden, weil sie symptomfrei verlaufen.“ Sie zeigte sich zudem erleichtert, dass bislang niemand – weder Bewohnerinnen und Bewohner noch Beschäftigte – wegen einer Infektion in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
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In einer Bremer Pflegeeinrichtung, in der es bereits seit fünf Wochen vermehrt Fälle gibt, kommt es weiterhin zu Neuinfektionen. Die vom Gesundheitsamt Bremen auferlegten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden durch die Heimleitung nicht in vollem Umfang umgesetzt. In den letzten Tagen sind sieben weitere Bewohnerinnen und Bewohner sowie zwei Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden. Heute werden die bestätigten Neuinfektionen sowie die begründeten Verdachtsfälle in die umliegenden Krankenhäuser gebracht, um eine weitere Ausbreitung der Infektionen zu verhindern.
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  • Coronavirus breitet sich immer weiter aus
  • Alle Bewohner und Mitarbeiter sollen getestet werden
  • Flüchtlings-Erstaufnahme vorübergehend in Bremen-Obervieland
  • Elf von 70 neuen Tests in der Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack positiv

Die Erstaufnahme von Geflüchteten und unerlaubt eingereisten Ausländern wird vorübergehend in Obervieland stattfinden. Dort befindet sich eine Zweigstelle der
Vegesacker Erstaufnahmeeinrichtung mit bis zu 235 Wohnplätzen. Die Hälfte davon ist derzeit belegt.
Die organisatorische Maßnahme ist notwendig geworden, nachdem das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit der Sozialbehörde einen Aufnahmestopp über die Erstaufnahme in der Vegesacker Lindenstraße verhängt hat. Dort war am Donnerstag vergangener Woche das SARS-CoV-2-Virus („Corona“) bei 33 von 62 symptomlos getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern eines Quarantäne-Flurs nachgewiesen worden. Von 70 weiteren symptomlos getesteten Personen sind inzwischen elf positiv auf das Virus getestet worden, ein letztes Ergebnis steht noch aus (Stand: Montag, 20. April 2020).
Weiterhin sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte Personal getestet werden. „Die Erstaufnahme ist damit der einzige Lebensbereich, in dem sämtliche Personen einer Reihenuntersuchung unterzogen werden“, sagte Senatorin Stahmann. „Wir hellen damit das Dunkelfeld auf, wie nirgendwo sonst in Bremen.“ Dadurch werde eine Vielzahl von Fällen entdeckt, die sonst unbemerkt blieben, weil sie ohne individuelle Beschwerden verlaufen. Diese Transparenz sei nicht nur wichtig für weitere Entscheidungen, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohnern sowie das Personal: „Wir wissen, dass weit überwiegend alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen. Wir müssen aber auch die Ängste von jüngeren Menschen ernst nehmen, die wissen, dass sie sich nicht auf einen leichten Verlauf verlassen können“, sagte die Senatorin. Das Wissen um die Erkrankungen und die Einhaltung der damit verbundenen Quarantänemaßnahmen seien daher für jede und jeden einzelnen von Bedeutung.
Derzeit leben 374 Personen in der Erstaufnahme in Vegesack, die mit rund 200 Zimmern für bis zu 750 Personen ausgelegt ist. Weitere Umzüge werden vorbereitet.
„Im Zuge der Pandemie haben wir besonders Schutzbedürftige schon im März aus der Erstaufnahme ausziehen lassen“, sagte Senatorin Stahmann, seitdem sind fast 250 Menschen umgezogen.“ Das über Jahre ausgebaute System der Flüchtlingsunterbringung sei aber nicht darauf ausgelegt, in einer Pandemie jede und jeden in einem abgeschlossenen Appartement unterzubringen, wie es derzeit wünschenswert wäre. Dabei genieße die Unterbringung in Appartementform in Übergangswohnheimen und der Umzug in die eigene Wohnung in Bremen seit vielen Jahren Priorität, betonte die Senatorin.
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So sei jedes Übergangswohnheim an eine individuelle Wohnraumvermittlung angeschlossen, die beim Suchen der Wohnung, dem Zustandekommen eines Mietvertrags und dem konkreten Umzug Unterstützung leistet. „Ich habe großes Verständnis dafür, dass es den Wunsch gibt, dieses System weiter auszubauen“, sagte sie. „Faktisch stoßen wir aber an Grenzen auf dem Wohnungsmarkt.“ Das Sozialressort sei aber weiter bemüht, Lösungen für weitere Umzüge zu finden.
Abschließend dankte Senatorin Stahmann den Beschäftigten von AWO, Gesundheitsamt, Sicherheitsdienst, Dolmetscher-Diensten, Catering- und Reinigungsservice für ihren unermüdlichen Einsatz in der Erstaufnahme. „Wenn diese Menschen mit ihrem Engagement nicht wären, würde das System der Flüchtlingsaufnahme in Bremen mitten in der Corona-Krise zusammenbrechen.“
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Nach Testung symptomfreier Kontaktpersonen 33 weitere Infektionen festgestellt


In der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack werden die Quarantäne-Maßnahmen nach weiteren positiven Befunden unter Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst. Insgesamt ist bei 33 von 62 getesteten Personen in einem Quarantäne-Flur das Virus nachgewiesen worden. Alle Personen waren symptomfrei und wären nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht getestet worden. Die derzeit laufende schrittweise Testung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner auch ohne einschlägige Symptome geht auf eine Initiative des Sozialressorts zurück und wird umgesetzt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.
Die positiv und negativ getesteten Personen in der Einrichtung werden nun getrennt untergebracht. Außerdem gehen die Testungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten weiter. Ziel ist die Testung sämtlicher symptomfreier Personen auch in den Fluren, die nicht unter Quarantäne stehen.
Die weiteren Maßnahmen werden in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt abhängig von den weiteren Befunden getroffen. Derzeit leben noch 380 Menschen in den knapp 200 Zimmern der Erstaufnahmeeinrichtung, die auf die Aufnahme von bis zu 750 Personen ausgelegt ist.
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Der Senator für Finanzen stellt 50 studentische Aushilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ein. Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „In Teilen der Verwaltung, insbesondere im Gesundheitsamt, kommt es durch die Ausbreitung des Coronavirus zu Unterstützungsbedarfen. Mit der heute (14.04.2020) beschlossenen Maßnahme wird die bereits verabschiedete finanzielle Hilfe für Studierende ergänzt und zusätzlich die bremische Verwaltung entlastet.“
Die Studierenden werden im Rahmen der aktuellen Unterstützungsbedarfe den stadtbremischen Dienststellen zugewiesen. Ein möglicher Einsatzort ist das Gesundheitsamt. So werden die Studierenden beispielsweise dafür eingesetzt, die Kontakte der auf Covid-19 positiv Getesteten nach zu verfolgen oder angeordnete Quarantänemaßnahmen zu überprüfen. Die Studierenden können je nach Bedarf zur Eindämmung der Pandemie auch in weiteren unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingesetzt werden.
Die Stellen sind für maximal 6 Monate befristet. Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zum 31. Oktober 2020. Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 20 Stunden. Studierende können sich ab heute über das Karriereportal des Landes Bremen bewerben (https://www.karriere.bremen.de).
Finanziert werden die studentischen Aushilfsstellen aus dem Mittelfonds als Sofortmaßnahme für Mehrbelastungen infolge der Corona-Ausbreitung.
Ergänzend zur Info: Der Senat hat bereits am 07. April 2020 beschlossen, finanziell betroffene Studierende durch die Gewährung von Darlehen über die Dauer von drei Monaten zu unterstützen. Siehe dazugehörige Pressemitteilung: https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.333242.de&asl=bremen02.c.732.de
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Erneut ist am Mittwoch (8. April 2020) ein Bewohner der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt) positiv auf das SARS-CoV-2-Virus („Corona“) getestet worden. Der Mann war 14 Tage vor seiner Ankunft in der LASt aus einem Risikogebiet nach Bremen zurückgekehrt. Die Sozialbehörde hatte ihn vorsorglich in häuslicher Quarantäne untergebracht, obwohl er keine Krankheitssymptome gezeigt hat. Den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts und den Absprachen mit dem Gesundheitsressort entsprechend ist die häusliche Isolierung nach 14 Tagen Symptomfreiheit wieder aufgehoben worden, der Bewohner ist am vergangenen Montag in den allgemeinen Wohnbereich der LASt zurückgekehrt. Dort ist er positiv getestet worden. Der Flur, in dem er gewohnt hat, steht unter Quarantäne, alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner werden auf das Virus getestet.
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Bislang gab es drei positive Befunde, alle drei bei Neuangekommenen, die bis zum Vorliegen ihres Testergebnisses in abgesonderten Bereichen aufgenommen werden. Derzeit gibt es drei dieser abgesonderten Ankommensbereiche, in zweien stehen die Bewohnerinnen und Bewohner wegen der genannten Positivbefunde unter Quarantäne, im dritten werden ab sofort Neuankömmlinge aufgenommen. Alle positiv getesteten Personen leben nicht mehr in der Erstaufnahme und sind isoliert untergebracht.
Alle näheren Kontaktpersonen des vierten Infizierten wurden ermittelt, die Familie und zwei nachgewiesenen enge Kontaktpersonen stehen seit gestern ebenfalls unter Quarantäne. Die am frühen Mittwochabend vorsorglich erlassene Ausgangssperre für die Landeserstaufnahmestelle hat die Gesundheitsbehörde am späteren Abend wieder aufgehoben. Die für den heutigen Donnerstag (9. April 2020) geplanten Umzüge von 30 Personen aus der LASt, die zu einer verminderten Belegung der Erstaufnahme beitragen soll, haben stattgefunden. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahme sinkt damit auf rund 400. Weitere Maßnahmen werden in Absprache mit und auf Weisung der Gesundheitsbehörde getroffen.
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Senatorin Stahmann will 14 Tage Quarantäne für alle neu Ankommenden einführen

Erneut sind in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Geflüchtete angekommen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren. Die beiden Brüder waren am Sonntag gemeinsam in Bremen eingetroffen und routinemäßig auf das Virus getestet worden. Nachdem der Befund vorlag, sind sie in einer separaten Einrichtung in Quarantäne genommen worden. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner des Flurs für Neuangekommene wurden als Kontaktpersonen ebenfalls für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Zuvor war am Dienstag vergangener Woche eine neu angekommene Frau positiv getestet und anschließend isoliert worden. Insgesamt sind damit drei Neuankommende in der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt) positiv getestet.
„Für Neuangekommene steht nach wie vor ein eigener Flur zur Verfügung“, sagte Senatorin Stahmann. „Dort bleiben sie, bis das Testergebnis vorliegt.“ Bei einem positiven Befund werde generell der ganze Flur vorsorglich unter Quarantäne gestellt und die positiv Getesteten in einer anderen Einrichtung separiert. Außerdem werde ein neuer Flur für Neuankommende ausgewiesen.
Weiter sagte Senatorin Stahmann: „Sobald die bundesweite Regelung ab Karfreitag (10. April 2020) zur 14 tägigen Quarantäne für alle aus dem Ausland eingereisten Personen in Kraft tritt, wird sie auch in der Erstaufnahme des Landes Bremen umgesetzt.“
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Unterdessen sei ihre Behörde weiter bemüht, die Auslastung in der LASt abzusenken. Die Einrichtung verfüge über bis zu 750 Plätze. Zu Beginn der Pandemie seien davon 600 belegt gewesen. Derzeit seien es 450. Im Laufe der kommenden Woche solle es weitere Umzüge für bis zu 100 Personen geben.
Die gelegentlich vorgetragene Forderung zur Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung wies die Senatorin kategorisch zurück: „Es macht keinen Sinn, rund 200 Räume leer stehen und eine hervorragende medizinisch und sozialpädagogische Infrastruktur mit ungenutzt zu lassen.“ Bundesrechtlich sei Bremen zum Betrieb der Landeserstaufnahme verpflichtet. „Wir schaffen nach und nach die Voraussetzungen, dass die Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung weniger eng zusammenleben. Das geht nicht von heute auf morgen, aber wir arbeiten daran mit aller Ernsthaftigkeit.“ Es bleibe zudem Ziel Bremischer Flüchtlingspolitik, auch Neuankommenden weiterhin Schutz zu bieten.
„Ich kann die Verunsicherung verstehen, die mit der Ausbreitung des Corona-Virus einhergeht, auch bei Geflüchteten“, sagte Senatorin Stahmann und betonte, „dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde und in der Erstaufnahme mit allergrößtem Einsatz und Engagement daran arbeiten, die Menschen in der Einrichtung zu unterstützen und zu entlasten und dabei ein vergleichbares Ansteckungsrisiko tragen wie die Bewohnerinnen und Bewohner selber. Dieses Engagement kann man in diesen Tagen gar nicht genug wertschätzen.“
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Einsatzkräfte der Bremer Polizei schlossen am Freitagabend in Blumenthal eine Gaststätte. Im Schankraum hielten sich mehrere Personen auf und tranken Alkohol.
Als die Polizisten gegen die Tür der Kneipe in der Schwaneweder Straße klopften, wurden im Haus umgehend die Lichter gelöscht und die Musik abgestellt. Zum Öffnen war allerdings niemand bereit. Die Einsatzkräfte besorgten sich daraufhin über die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss und trafen im Schankraum auf fünf Männer und vier Frauen im Alter zwischen 26 und 53 Jahren, die diverse Getränke verzehrten. Ein weiterer Gast versteckte sich im Abstellraum. Alle Personen erhielten Platzverweise und Strafanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz. Ein Gast beleidigte einen Polizisten und sieht nun einem Strafverfahren wegen Beleidigung entgegen.
Die Polizei wird weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen und appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie keine Einsatzkräfte. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in ihrer Umgebung.
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Am Freitagnachmittag hielten etwa 50 Personen vor einer Unterkunft für Flüchtlinge in Vegesack eine Kundgebung ab. Dabei wurden zum Teil die Mindestabstände nach der "Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus" nicht eingehalten. Die Polizei fertigte Strafanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Gegen 16:00 Uhr sammelten sich etwa 50 Personen in der Lindenstraße um eine Kundgebung für die Schließung einer dortigen Unterkunft abzuhalten. Im Laufe dieser Kundgebung hielten einige Teilnehmer die Mindestabstände zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus auch nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizei nicht ein. Diese Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz dokumentierten die Einsatzkräfte und leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Gegen 16:45 Uhr wurde die Demonstration vom Veranstalter beendet.

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Die Polizei wird weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in ihrer Umgebung.
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Die dynamische Entwicklung des neuartigen Coronavirus sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen stellen unsere Gesellschaft und jeden Einzelnen, aber auch die medizinischen Einrichtungen, Pflege- und Hilfskräfte sowie Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Trotz dieser Einschränkungen im öffentlichen Leben ist aus der Öffentlichkeit ein großes Maß an Solidarität und Hilfsbereitschaft spürbar. Diese Hilfe zeigt sich unter anderem in Nachbarschaftsdiensten, der Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, aber auch durch die Bereitschaft die im eigenen Bestand vorgehaltene Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel denjenigen zur Verfügung stellen zu wollen, die täglich an der vordersten Front der Krisenbewältigung eingesetzt sind. Die Sammlung und gezielte Verteilung dieser wichtigen und derzeit überaus knappen Schutzausrüstungen wird in Bremen zentral über den «Krisenstab Corona» koordiniert.

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Um die zahlreichen Anfragen zu kanalisieren und um einen zentralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, hat der Krisenstab eine zentrale Erreichbarkeit eingerichtet.
Mailadresse: hilfsangebote@feuerwehr.bremen.de
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Krisenstab zusätzlich von montags bis freitags in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
0421 361 11 457
0421 361 11 458
Der Krisenstab bittet jedwede Spendenbereitschaft von Schutzausrüstungen, insbesondere FFP2-Masken, FFP3-Masken, Infektionsschutzanzügen, Einweg- oder Mehrweg-Schutzkittel, Einwegschutzhandschuhen sowie Flächen- und Händedesinfektionsmittel an diese zentrale Adresse mitzuteilen.
Darüber hinaus richtet sich der Krisenstab auch an bremische Unternehmen, in denen für die Krisenbewältigung benötigte Schutzausstattung und Mittel hergestellt werden können. Unternehmen, die ihre Produktion ausweiten oder anpassen können, werden herzlichst um Kontaktaufnahme mit dem Krisenstab gebeten.
Ebenfalls wird im Zuge der Krisenbewältigung darum gebeten, die in großen und kleinen Unternehmen im Bestand befindlichen Artikel des Arbeitsschutzes, wie beispielsweise Schutzmasken und Schutzbrillen, mit denen sich das in der Krisenbewältigung im Umgang mit Patienten und pflegebedürftigen Personen eingesetzte Personal schützen kann, zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht dringend selbst benötigt werden.
Je nach Entwicklung der Lage wird der Krisenstab weitere Bedarfe öffentlich mitteilen, bei denen die Bevölkerung um Unterstützung gebeten wird.

Am heutigen Mittwoch (25.03.) ist in Bremen die erste Person an den Folgen einer Infektion durch das SARS-CoV-2 Virus verstorben. Es handelt sich um einen 76-jährigen Mann, der in einer Pflegeeinrichtung lebte. Die Infektion durch das Virus war bekannt, er war innerhalb der Einrichtung auf einer extra eingerichteten Corona-Station isoliert worden. Der Verstorbene hatte bereits mehrere Vorerkrankungen und wurde in der vergangenen Nacht in das Klinikum Bremen-Mitte eingeliefert. Dort erfolgte die Aufnahme auf der Intensivstation.
„Mein Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und allen, die ihn gut kannten. Ich trauere mit ihnen und wünsche Kraft und Trost in diesem schweren Moment“, so Senatorin Claudia Bernhard.
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