http://bit.ly/x-ladies

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz bei Kundgebung

Am Freitagnachmittag hielten etwa 50 Personen vor einer Unterkunft für Flüchtlinge in Vegesack eine Kundgebung ab. Dabei wurden zum Teil die Mindestabstände nach der "Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus" nicht eingehalten. Die Polizei fertigte Strafanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Gegen 16:00 Uhr sammelten sich etwa 50 Personen in der Lindenstraße um eine Kundgebung für die Schließung einer dortigen Unterkunft abzuhalten. Im Laufe dieser Kundgebung hielten einige Teilnehmer die Mindestabstände zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus auch nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizei nicht ein. Diese Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz dokumentierten die Einsatzkräfte und leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Gegen 16:45 Uhr wurde die Demonstration vom Veranstalter beendet.

300x250 not ani
Die Polizei wird weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in ihrer Umgebung.
.
Labels: ,

Kommentar veröffentlichen

[blogger]

Author Name

Kontaktformular

Name

E-Mail *

Nachricht *

Powered by Blogger.