Nach der Einschränkung des öffentlichen Lebens durch die vom
Ordnungsamt erlassene "Allgemeinverfügung über das Verbot von
Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur
Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" kontrollierte die Polizei
am Donnerstagabend zusammen mit dem Ordnungsamt die Einhaltung der
Regelungen. Damit sollen die bestehenden Maßnahmen konsequent
durchgesetzt werden.
Seit Mittwoch dürfen nur noch bestimmte
Geschäfte öffnen. Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden geschlossen,
Gastronomiebetriebe dürfen nur noch zu begrenzten Zeiten öffnen, die
Zusammenkünfte in Vereinen, Gemeinden, Kirchen etc. bis hin zu
Ansammlungen von Menschen im Freien sind verboten. Die Einschränkungen
dienen dem Allgemeinwohl, die Strafen bei Verstößen sind hoch. Es droht
die Schließung von Geschäften, Restaurants etc. und die Auflösung von
Menschenmengen. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist strafbar.
Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geld- und sogar
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Einsatzkräfte der Polizei
und Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwachten ab 18 Uhr die Einhaltungen
der Einschränkungen gemäß der Allgemeinverfügung. Kontrolliert wurde
unter anderem im Viertel, in der Bahnhofsvorstadt sowie in Gröpelingen.
Mobile Kontrollmaßnahmen fanden auch im Bremer Osten und in der Neustadt
statt. Größtenteils hielten sich die Geschäftsbetreibenden an die
verfügten Regelungen. Nur in sechs Fällen wurden Verstöße festgestellt
und entsprechende Strafanzeigen gefertigt.
Polizei und
Ordnungsamt werden weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen
Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte halten Sie sich
an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause
bleiben können, dann tun Sie das auch. Zur Sicherheit aller.
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