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Nach den Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans im Dezember vergangenen Jahres in der Östlichen Vorstadt hat die Polizei Bremen jetzt zu Saisonbeginn die ersten Betretungsverbote erwirkt. Die eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe ermittelt weiterhin wegen schweren Landfriedensbruchs.
 Am 16. Dezember 2017 kam es nach der Bundesligapartie des SV Werder Bremen gegen den 1. FSV Mainz 05 zu einer größeren Auseinandersetzung in der Straße "Vor dem Steintor". Die umgehend eingerichtete Ermittlungsgruppe hat inzwischen über 50 beteiligte Personen zum Tatvorwurf schwerer Landfriedensbruch identifizieren können. Auf Antrag der Polizei Bremen hat das Ordnungsamt jetzt zu Saisonbeginn gegen 22 Beschuldigte ein einjähriges Aufenthalts- und Betretungsverbot für den erweiterten Bereich Weserstadion/Ostertor/Steintor erlassen, jeweils gültig an den Heimspieltagen des SV Werder Bremen I und II in der Bundesliga, der Regionalliga sowie den Pokal- und Freundschaftsspielen. Die Aufenthalts- und Betretungsverbote ergingen aufgrund der begründeten Gefahr, dass diese Personen sich zukünftig an Auseinandersetzungen rund um die Spieltage beteiligen werden.
Die weiteren Ermittlungen sowie die Prüfungen weiterer gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen dauern an.
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Zu einer Auseinandersetzung zweier gegnerischer Fußballer kam es am Sonntagnachmittag auf der Sportanlage Jürgensdeich in Hemelingen, nachdem sie vom Schiedsrichter die rote Karte gesehen hatten.
Der Schiedsrichter sah sich gezwungen, nach etlichen roten Karten das Landesligaspiel zwischen dem TS Woltmershausen und FC Union 60 abzubrechen. Doch zwei Spieler ignorierten das Signal des Schiris, vom Platz zu gehen und setzten ihren begonnenen Streit fort. Die beiden 25- und 27-jährigen Fußballer gerieten anscheinend derart außer Kontrolle, dass nach Zeugenaussagen einer von beiden dem anderen eine Wasserflasche ins Kreuz warf. Nach derzeitigem Kenntnisstand hinterließ der Wurf keine Verletzungen.
Die Einsatzkräfte der Polizei verteilten am Ende ebenfalls rote Karten in Form von Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Beleidigung. Die Ermittlungen dauern an.
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DFL muss die in Rechnung gestellten Kosten zahlen / Innensenator Mäurer: Ein erfreulicher Tag für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat heute (21. Februar 2018) im Rechtsstreit um den ersten Gebührenbescheid aus Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) im Zusammenhang mit dem sogenannten Nordderby am 19. April 2015 als rechtlich zulässig bewertet. Zugleich bezeichnete die Kammer die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz als verfassungskonform.
Innensenator Ulrich Mäurer zeigt sich erfreut und sieht sich zugleich in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt: „Das ist ein wichtiger Etappensieg – nicht nur für Bremen, sondern für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das OVG hat sich heute sehr gründlich und umfassend geäußert und die Klage der DFL in allen Punkten abgewiesen. Wir rechnen nun damit, dass jetzt - allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz - auch andere Länder nachziehen werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass sich bereits in den nächsten Tagen auch die ersten Rechnungshöfe der anderen Länder bei uns melden werden.“
Vor dem OVG hatte der Vertreter der Bremer Innenbehörde, Prof. Dr. Joachim Wieland, zuvor dargelegt, dass sogenannte Rotspiele in der Bundesliga jährlich hohe Einsatzkosten und Tausende von Überstunden für die Polizei verursachten, während die DFL als Veranstalterin mit dem Sportereignis enorme Gewinne einfahre. Nach Überzeugung des Gerichts organisiert die DFL als Gesamtveranstalterin das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland. Sie legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Zudem ist sie mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für den Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalten hat, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte.
Mit diesem Argument positionierte sich Bremens Innensenator gegen die im Vorfeld häufig geäußerte Behauptung, Werder Bremen und nicht die DFL sei in erster Linie als Veranstalter zu werten. Dem stimmte das OVG heute zu. Mäurer: „Es ist zudem übliche Rechtsprechung, dass Schulden im Falle von mehreren Schuldnern bei demjenigen zu holen sind, der am solventesten ist. Dies ist eindeutig die DFL. Deswegen sind alle unsere bisherigen Gebührenbescheide an die DFL und nicht an den Mitveranstalter Werder Bremen gegangen.“
Vor dem OVG ging es am heutigen Mittwoch nur um den ersten Gebührenbescheid Bremens an die DFL. Die Polizei Bremen hatte der DFL nach der Begegnung der beiden Fußballprofi-Mannschaften HSV gegen Werder Bremen am 19. April 2015 einen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,22 Euro zugestellt. Da die DFL gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde die Zahlung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt. Zusätzlich zu den 425.718,22 Euro sind seit April 2015 drei weitere Kostenbescheide nach Rotspielen in Höhe von weiteren ca. 750.000 Euro an die DFL zugestellt worden. Damit geht es inzwischen um eine Summe von rund 1,2 Millionen Euro. Ein fünfter Kostenbescheid in Höhe von rund 412.000 Euro (Werder gegen Eintracht Frankfurt am 14. Mai 2016) befindet sich im Anhörungsverfahren, ein sechster Gebührenbescheid nach der Begegnung Werder Bremen gegen HSV am 16. April 2017 ist derzeit noch in Bearbeitung. Es liegen hierfür noch nicht alle Rechnungen der beteiligten Bundespolizei und der Länder vor.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind. Das OVG Bremen hat diese Rechtsgrundlage heute als verfassungsgemäß eingestuft.
Wichtig zu wissen:
Für Fußballspiele, die nicht in die Kategorie der Rotspiele fallen, werden jeweils bis zu 600 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Diese Kosten gehen nicht zu Lasten des Veranstalters.
Die Polizei Bremen rechnete damals für das Nordderby am 19. April 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften. Bei vorausgegangenen Begegnungen konnten schwere Auseinandersetzungen nur durch starke Polizeipräsenz verhindert werden. An dem Spieltag im April 2015 waren 969 Beamtinnen und Beamte unter anderen aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und aus Bremen im Einsatz. Auch die Bundespolizei stellte Kräfte. Bremen musste deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeikräfte überweisen und kam zusätzlich für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte damals anlässlich dieser Zusammenstellung: „Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht dabei auf einer klaren Rechtsgrundlage.“
Zur Erinnerung:
Die von der Bürgerschaft beschlossene Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes trat am 8. November 2014 in Kraft. Nach Erhalt des ersten Gebührenbescheides legte die DFL Widerspruch ein. Das Verfahren landete vor Gericht. Im Mai 2017 unterlag Bremen, da das Bremer Verwaltungsgericht eine pauschale Gebühr und keine präzise Abrechnung der tatsächlich eingesetzten Kräfte für angezeigt hielt. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Veranstalter im Vorfeld wissen müsse, welche Höhe an Gebühren auf ihn zukomme.
Zugleich wertete das Verwaltungsgericht die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz in seiner mündlichen Verhandlung aber als verfassungskonform.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hätte Bremen seine künftigen Gebührenbescheide auf Pauschalberechnungen umstellen müssen. Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die bereits versandten Gebührenbescheide hinfällig geworden wären. Aus diesem Grund legte die Bremer Innenbehörde Berufung beim OVG ein.
Innensenator Mäurer: „Ich werde auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni dieses bundesweit wichtige Thema mit meinen Kollegen erörtern. Rund ein Drittel aller Polizeieinsatzstunden der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder gehen auf das Konto des Profifußballs. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis mehr dafür, dass die DFL Jahr für Jahr ihre Einnahmen steigert und zugleich die Kosten für Polizeieinsätze auf die Allgemeinheit abwälzt.“ Die gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen der DFL, Bremen schade damit vor allem dem Verein Werder Bremen, stellten eine Verdrehung der Tatsachen dar. „Wenn die DFL und Werder Bremen sich intern darauf einigen, dass die Rechnungen von Werder Bremen getragen werden sollen, geschieht dies ausschließlich auf Betreiben der DFL“, so Mäurer. „Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung seitens der DFL die ihr auferlegten Kosten an Werder Bremen weiterzugeben.“
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Am heutigen Samstag findet um 15:30 Uhr im Weserstadion das Bundesligaspiel SV Werder Bremen gegen Darmstadt 98 statt. Das Stadion wird mit 42.100 Besuchern ausverkauft sein.
Durch das mit dem Spiel verbundene hohe Verkehrsaufkommen ist bei der An- und Abfahrt zum beziehungsweise vom Weserstadion mit Verkehrsverzögerungen und -behinderungen zu rechnen.

Da die am Weserstadion zur Verfügung stehenden Parkplätze nur für Berechtigte mit entsprechendem Parkausweis zur Verfügung stehen, empfiehlt die Polizei den mit PKW anreisenden Zuschauern nachdrücklich, den angebotenen Park+Ride-Verkehr, der vom Hemelinger Hafendamm aus zum Stadion geführt wird, in Anspruch zu nehmen. Mit dem PKW anreisenden Fußballfreunden wird dringend empfohlen, keine Wertsachen in ihren geparkten PKW zurückzulassen.
Weiterhin gilt das folgende Verkehrskonzept: Der Osterdeich wird für den Individualverkehr zwischen Sielwall und Stader Straße circa zweieinhalb Stunden vor und etwa eine Stunde nach Spielende gesperrt. Parkplätze am Stadion stehen nur noch für Berechtigte mit Ausweis beziehungsweise für Reisebusse zur Verfügung. Auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wird ebenfalls hingewiesen.
Darüber hinaus wird wieder das beliebte 'Park+Ship' vom Stadtwerder zum Weserstadion angeboten. Auf dem Stadtwerder stehen ca. 1.000 kostenlose Parkplätze für Zuschauer des Fußballspiels zur Verfügung. Die Sielwall-Fähre bringt die Besucher zügig über die Weser.
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Zwei Reisebusse mit insgesamt 135 Fans aus Leverkusen - darunter ca. 40 mit bundesweitem Stadionverbor belegt - reisten heute Nachmittag noch vor Spielbeginn der Bundesligabegegnung zwischen Werder Bremen und Bayer 04 Leverkusen zurück nach Nordreinwestfalen (NRW).
Auf dem Rastplatz Krumhörnskuhlen an der Autobahn (A1) zwischen Brinkum und Arsten erhielten die Stadionverbotler das Angebot von der Polizei Bremen, sich das Spiel im Fernsehen in einer Lokalität in Stadionnähe anschauen zu können. Das Angebot beinhaltete einen Busshuttle unter Polizeibegleitung. Die übrigen Mitreisenden waren von der Polizei Leverkusen fast alle als ein zur Gewalt neigendes Klientel eingestuft worden. Sie erklärten sich solidarisch mit den mit einem Stadionverbot belegten und beschlossen gemeinsam nach NRW zurück zu fahren. Eine Trennung vor Ort wollten sie nicht akzeptieren. Nach einer Ruhephase der beiden Busfahrer fuhren die Fans unter Polizeibegleitung zurück nach NRW.
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Ein 16-jähriger Schüler wollte gestern Abend mit einigen Freunden das Fußballspiel der Nationalmannschaft im Haus seiner Eltern in Bremen-Obervieland schauen.
Die kleine Party eskalierte, weil die ausgesprochene Einladung über eine WhatsApp-Gruppe geteilt wurde. DiePolizei Bremen musste mit mehreren Streifenwagen anrücken und für Ordnung sorgen. Der Schüler hatte einige Mitschüler eingeladen, sich gemeinsam das Fußballspiel anzusehen und ein wenig zu feiern. Gestern Abend trafen dann zunächst die geladenen Gäste im Haus der Familie ein. Ab etwa 21:30 Uhr erschienen dann weitere Gäste. Es stellte sich heraus, dass die vom 16-Jährigen ausgesprochene Einladung von einer weiteren Person über eine WhatsApp-Gruppe mit über 200 Mitgliedern geteilt wurde. In dieser Gruppe wurden ebenso die Anschrift sowie der Name des Veranstalters veröffentlicht. Zeugen teilten mit, dass in dieser Gruppe eine "Mega-Party" angepriesen worden sei. Die Eltern seien zwar auch zu Hause, hätten aber auch nichts gegen ein paar mehr Besucher. Als die Polizei Bremen gegen 23 Uhr das erste Mal hinzugezogen wurde, hatte sich die Situation bereits wieder beruhigt und es befanden sich ausschließlich geladene Gäste im Haus der Familie. Gegen 00:25 Uhr wurde über den Notruf der Polizei eine eskalierte Party in der Hammarskjöldstraße gemeldet. Es würden etwa 40 Personen vor der Tür stehen und versuchen gewaltsam ins Haus zu gelangen. Die Polizei rückte mit mehreren Streifenwagen an. Auch wenn beim Eintreffen der Polizisten keine Schlägerei im Gang war, stellten die sie dort eine größere Gruppe von etwa 40 Schülern fest, die ins Haus wollten. Im Haus erklärte der Vater des Veranstalters den Beamten, dass er bereits von einigen Schülern geschlagen worden sei. Er habe bemerkt, wie sie Sachen aus dem Haus klauen wollten und sie daraufhin angesprochen. Sofort habe man ihn geschlagen und die Täter seien geflüchtet. Ebenso sei ein Elektroschocker gegen seinen Sohn eingesetzt worden, als dieser keine weiteren Personen hereinlassen wollte.
Die Einsatzkräfte der Polizei beendeten die Party und nahmen die entstandenen Schäden auf. Ebenso wurden Zeugen befragt. Insgesamt konnten die ungeladenen Täter verschiedene technische Geräte sowie Bargeld erbeuten. Die Fahndung nach den Tätern verlief negativ. Bei den Besuchern handelte es sich überwiegend um 16- bis 20-jährige Schülerinnen und Schüler. Es wurden Strafanzeigen wegen Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung gefertigt. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
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Am Donnerstag beginnt in Bremen das Straßenkunstfestival La Strada, am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft und am Wochenende laufen mehrere Veranstaltungen in der Innenstadt. Damit die Gäste alles unbeschwert genießen können, gibt die Polizei einige wichtige Tipps.
In den nächsten Tagen werden viele Menschen in die Stadt strömen, um sich das Straßenkunstfestival anzuschauen, beim Public-Viewing mitzufiebern oder am verkaufsoffenen Sonntag einzukaufen. Um größere verkehrsbedingte Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Polizei mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Erfahrungsgemäß nutzen Taschendiebe Menschenmengen aus, um unbemerkt Wertgegenstände zu stehlen. Die Polizei empfiehlt allen Besuchern deshalb, ihr Portemonnaie und andere Wertsachen in verschlossenen Taschen eng am Körper zu tragen. Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie benötigen.
Bedenken Sie, dass es sicherer sein könnte, einer bedrohlich wirkenden und vielleicht alkoholisierten Gruppe auszuweichen, insbesondere in den Nachtstunden oder als Frau. Allgemein gilt: Wenn Sie sich in einer bedrohlichen Situation befinden oder sogar körperlich bedrängt werden, machen Sie durch lautes Schreien auf sich aufmerksam und versuchen Sie, Unbeteiligte direkt und aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern. Sobald Sie sich wieder sicher fühlen, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei über Notruf 110. Dies gilt auch für verdächtige Beobachtungen.
Die Polizei Bremen wird die Veranstaltungen begleiten und wünscht allen Besuchern eine schöne und sichere Zeit..
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Feiern ja, Randale nein. Unter diesem Motto wird die Polizei Bremen in den kommenden vier Wochen dafür sorgen, dass die Veranstaltungen im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft störungsfrei verlaufen. Null Toleranz werden die Einsatzkräfte bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zeigen.
Die Gewährleistung der Sicherheit hat bei allen Gründen zum Feiern höchste Priorität. Die Einsatzkräfte werden tolerant und freundlich agieren, gegenüber Randalierern wird die Polizei aber frühzeitig und konsequent einschreiten.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich nach Spielende spontane Auto-Korsos gebildet haben. Hier macht die Polizei noch einmal deutlich:
- das Sitzen oder Stehen auf Fahrzeugdächern und Motorhauben - das Stehen in Fahrzeugen (Cabriolet etc.) - das Zufahren auf Personen oder Personengruppen - das Herauslehnen aus Fahrzeugfenstern und -dächern während der Fahrt sehr gefährlich und strikt verboten sind.
Die Polizei ist bemüht, den Interessen der feiernden Fans einerseits und den Anliegen der Anwohner, gerade was die Lärmbelästigung in den späten Abend- und Nachtstunden betrifft, andererseits gerecht zu werden.
Wir wünschen allen eine schöne und friedliche Fußballeuropameisterschaft und der Deutschen Nationalmannschaft den vierten Titel.
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Die Polizei hatte es an diesem Wochenende gleich mit zwei nicht unproblematischen Fußballbegegnungen zu tun . Bis zum jetzigen Zeitpunkt kam es in Bremen zu keinen nennenswerten Ausschreitungen, das Konzept der strikten Fantrennung ist aufgegangen.
 Die mit der Bahn angereisten Fans aus Köln und Rostock wurden an beiden Tagen von den Einsatzkräften begleitet und wegen des vom Stadtamt ausgesprochenen Fanmarschverbotes in Shuttle-Bussen zum Stadion gebracht. Am Samstag verzeichnete die Polizei nur zwei kleinere Auseinandersetzungen und einige Drogenfunde. Darüber hinaus wurden Einsatzkräfte aus der Heimfanszene heraus beschimpft. Hier wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungen eingeleitet. Die Drittligapartie am Sonntag verlief auch fast ohne besondere Vorkommnisse. Es wurden zwei Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet und eine Getränkebude musste nach Beschädigungen durch die Gästefans geschlossen werden. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Unter den Besuchern befanden sich am Wochenende auf beiden Seiten insgesamt etwa 800 Personen, die als Problemklientel einzustufen waren. Das Sicherheitskonzept der Polizei Bremen bewährte sich, durch strikte Fantrennung konnten mögliche Störungen von vornherein unterbunden werden.


 Einen insgesamt zufriedenstellenden Einsatzverlauf verzeichnet die Polizei Bremen nach dem Bundesligaspiel Werder Bremen gegen den HSV. Rund 42 000 Zuschauer - darunter zirka 5000 Gästefans - verfolgten das Spiel im Bremer Weserstadion. Etwa 720 Polizistinnen und Polizisten der Landespolizei sorgten für eine sichere An- und Rückreise der Fußballfans. Unterstützung erhielt die Bremer Polizei von Einsatzkräften aus Hamburg, Niedersachsen und Sachsen. Die per Zug bzw. mit dem Bus angereisten Gästefans wurden mit 32 Shuttle-Bussen vom Nordausgang des Hauptbahnhofes und der Bürgerweide zum Osterdeich gebracht. Ein Großteil nutzte diesen Service auch bei der Rückreise. Die von der Einsatzleitung der Polizei gewählte Strategie der strikten Fantrennung, um Provokationen und Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Gruppierungen zu verhindern, ging auf. Vor Spielanpfiff kam es lediglich zu zwei wechselseitigen Körperverletzungen auf dem Kassenvorplatz am Stadion. Schnell eingreifende Einsatzkräfte konnten die Streithähne allerdings trennen. Nach Spielende gerieten im Steintor in der Straßenbahnlinie 10 Bremer und Hamburger Fangruppierungen aneinander. Auch hier kam es zu wechselseitigen Körperverletzungen, dabei gingen in der Straßenbahn mehrere Scheiben zu Bruch. Zu diesem Vorfall sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Weitere Provokationen und Störversuche zwischen den beiden Fan-Lagern konnten durch konsequentes Einschreiten der Einsatzkräfte unterbunden werden.

Bei der Anreise aus Bremen verweigerten Fußballfans im Regionalzug die Fahrkartenkontrolle. 113 Fans im ersten Wagen bedrängten die Zugbegleiterin und verwehrten ihr den Zutritt. Die Schaffnerin verständigte die Bundespolizei.
 In Hannover nahmen Bundespolizisten die Reisenden aus dem ersten Wagen in Empfang. Alle Personalien wurden festgestellt. In der Gruppe befanden sich 10 "Gewalttäter Sport". 51 Fans hatten keinen Fahrschein und erhielten eine Anzeige wegen Leistungserschleichung.
Zwischenzeitlich verhinderten weitere Fans die Abfahrt von zwei Anschlusszügen Richtung Wolfsburg. Sie solidarisierten sich mit den aus der Personalienkontrolle entlassenen Fans und vermummten sich. Notbremsen wurden gezogen, Türen blockiert und eine Scheibe eingeschlagen. Es kam zu Flaschenwürfen, auch auf unbeteiligte Reisende im Untergeschoss, und körperlichen Angriffen auf Polizeibeamte. Fünf Feuerlöscher aus dem Zug wurden auf Polizisten und Diensthunde gerichtet und entleert. Schlagstöcke, Pfefferspray und Diensthunde mussten eingesetzt werden.
Mit Unterstützung der Landespolizei und der zwischenzeitlich mit Hubschraubern eingeflogenen Bundesreserve konnte die Lage unter Kontrolle gebracht werden. 128 Fußballstörer wurden in Gewahrsam genommen. Darunter befanden sich fünf Frauen und zwei Minderjährige (16, 17). Gegen alle Beteiligten wird nun wegen Landfriedensbruchs ermittelt. Gegen die beiden Minderjährigen und einen 27-jährigen Bremer wurden Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Nach Abschluss der Maßnahmen fuhren alle Fußballstörer mit starker Polizeibegleitung zurück nach Bremen. Im Hauptbahnhof Hannover gab es erhebliche Behinderungen im Betriebsablauf durch das Verhalten der randalierenden Fußballstörer.
 In Wolfsburg erhielt ein 27-jähriger Mann aus Bremen eine Anzeige, weil er mutwillig die Scheibe einer Bahnhofstür eintrat. Insgesamt waren 200 Bundes- und 110 Landespolizisten im Einsatz. Es gab keine Verletzten. Die An- und Abreise der übrigen rund 1200 Fußballfans aus Bremen verlief weitgehend störungsfrei.

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