Das Silvesterfeuerwerk ist ein alter Brauch um die bösen Geister des
vergangenen Jahres zu vertreiben und das neue Jahr zu begrüßen. Damit es
bei Ihnen nicht gleich zu neuen bösen Geistern kommt, möchte die
FEUERWEHR BREMEN Ihnen daher ein paar Tipps für einen gesunden und
schadlosen Einstand in das neue Jahr geben:
Verwenden Sie nur zugelassene Böller und Raketen und achten Sie auf
die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Feuerwerks. Diese wurden durch die
BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – geprüft und
sind an einem CE-Zeichen und einer vierstelligen Prüfziffer erkennbar.
Zünden sie Böller nur im Freien und auf feuerfesten Unterlagen und
halten sie mindestens 8m Sicherheitsabstand ein. Raketen und
Feuerwerksbatterien benötigen unbedingt einen festen Stand. Nicht
explodierte Böller und Raketen nicht wieder anfassen oder anzünden!
Jedes Jahr entstehen durch unsachgemäßen Gebrauch schwere
gesundheitliche Schäden: Verbrennungen, Gehör- und Augenschäden,
Verätzungen, Lungenschäden und der Verlust von Gliedmaßen (meist
Fingern) sind an Silvester keine Seltenheit. Bitte achten Sie auf sich
und andere!
Nebenbei: Die Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerksartikeln ist strafbar.
Wenn Sie auf diesen Brauch aber nicht verzichten möchten, gibt es
jedoch ein paar Einschränkungen für das Wann und Wo. So schränkt das
Gewerbeaufsichtsamt für die Stadtgemeinde Bremen die Zeit für das
„Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien“ auf die
Zeit zwischen dem
31.12. 18:00 Uhr und dem
01.01. 01:00 Uhr ein.
Des Weiteren sind bestimmte Örtlichkeiten Auflagen unterworfen:
Komplett verboten sind Böller und Raketen in unmittelbarer Nähe von/im
- Krankenhäusern
- Kinder- und Seniorenheimen
- Kirchen
- Tanklagern
- Hafengebiet
sowie im Umkreis von 150 Metern um
stroh- und reetgedeckte Häuser.
Weiterhin ist im Umkreis von 150 Metern
um das Rathaus und den Roland, sowie das Gebiet rund um den Dom und die Kirche "Unser Lieben Frauen" das
Zünden von Böllern und Raketen verboten. Hintergrund ist, dass das
Rathaus besonders brandgefährdet und als Weltkulturerbe gleichzeitig
besonders schützenswert ist.
Zum Schutz des Luftverkehrs ist zusätzlich zu beachten, dass die
Entfernung zwischen der Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens
1.500 Meter beträgt; die Flughöhe eines Flugkörpers darf 100 Meter nicht
überschreiten.
Außerdem werden die Bremer Bürger gebeten, in der Nähe von
Flüchtlingsunterkünften auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten,
um damit auf mögliche Kriegstraumata der geflüchteten Menschen Rücksicht
zu nehmen.
Der Deutsche Feuerwehrverband rät zusätzlich, angesammelte und
brennbare Dinge, wie beispielsweise Gartenmöbel, Sonnenschirme, leere
Kisten oder Zeitungsstapel von Balkonen, Terrassen und Hauseingängen zu
entfernen, da sie eine nicht unerhebliche Brandlast darstellen. Auch
sollte der bereits entfernte Tannenbaum keinesfalls dort lagern. Ein
Brand in unmittelbarer Nähe zu Fenstern oder Türen kann sich unter
Umständen rasend schnell auf die Wohnung ausbreiten. Halten Sie auch die
Fenster geschlossen, damit sich keine Rakete in Ihr Wohnzimmer
„verirren“ kann.
Sollte es dennoch bei Ihnen oder in Ihrer Nähe zu einem Brand oder Notfall kommen, zögern Sie nicht den
Notruf 112 zu wählen.
Starten Sie eigene Löschversuche nur, wenn Ihnen dies ohne
Eigengefährdung möglich ist! Weitere Hinweise gelten ebenfalls immer nur
für die Durchführung ohne Eigengefährdung: Schlüssel einstecken und
Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung/Haus verlassen und die
eintreffende Feuerwehr einweisen!
Die FEUERWEHR BREMEN wünscht Ihnen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins neue Jahr!