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2021


Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am heutigen Dienstag (28. Dezember 2021) beschlossen, dass ab Donnerstag (30. Dezember 2021) aufgrund der in den vergangenen Tagen erhöhten Hospitalisierungsinzidenz die Corona-Warnstufe 3 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden ist.

Gegenüber der bislang gültigen Warnstufe 2 kommt es allerdings nur zu geringen Veränderungen: In Diskotheken, Bars und Festhallen muss zusätzlich ein negatives Testergebnis (2G-Plus) vorgelegt werden. Diese Einrichtungen sind auf Beschluss des Bremer Senats seit dem 24. Dezember 2021 aber ohnehin zurzeit geschlossen.

Bei Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern muss in der Warnstufe 3 zusätzlich ein Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt werden.

Das Infektionsgeschehen, sowie die Situation in den Krankenhäusern werden weiterhin fortlaufend beobachtet. Die bestehenden Maßnahmen werden an die jeweilige Situation angepasst.

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Ab heute gelten in Bussen und Bahnen die 3G-Regeln und weiterhin die Maskenpflicht

 
Mit Betriebsbeginn am heutigen Mittwoch, 24. November 2021, gelten in allen Bussen und Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG aufgrund einer neuen gesetzlicher Vorschrift zusätzliche Vorgaben zum Infektionsschutz. Fahrgäste müssen dann grundsätzlich die sogenannten 3G-Regeln erfüllen und eine FFP2- beziehungsweise medizinische Maske tragen. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, entfällt der Anspruch auf Beförderung. Verstöße können darüber hinaus mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese Maßnahmen wurden in der vergangenen Woche von Bund und Ländern als Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus beschlossen.

3G in Bus und Bahn. Foto: BSAG

Das bedeuten die 3G-Regeln

Die sogenannte 3G-Regeln stehen als Abkürzung für "geimpft, genesen oder getestet". Im Detail bedeutet das:

Als vollständig geimpft gilt, wer noch nicht nachweislich an Covid-19 erkrankt ist und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form besitzt. Die letzte erforderliche Impfung muss hier mindestens 14 Tage erfolgt sein. Informationen zu den Impfstoffen und zur Impfung gibt es unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

Als vollständig geimpft gelten außerdem Menschen, die bereits an Covid-19 erkrankt und genesen sind, wenn sie zusätzlich einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und eine Impfdosis erhalten haben. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass sie eine Covid-19 Erkrankung überstanden haben.

Als genesen gelten Menschen, die nachweislich positiv mit einem PCR-Test auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.

Als getestet gelten Menschen, die mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf das Covid-19-Virus getestet wurden. Der Schnelltest darf zum Zeitpunkt der Kontrolle maximal 24 Stunden alt sein, der PCR-Test maximal 48 Stunden. Selbsttests sind in diesem Fall nicht zulässig.


Ausnahmen gelten nur in Ausnahmefällen

Das novellierte Infektionsschutzgesetz des Bundes und die derzeit gültige bremische Corona-Verordnung sehen nur wenige Ausnahmen von den 3G-Regeln und der Maskenpflicht vor.

Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler mit einer gültigen Schulbescheinigung.

Menschen ab einem Alter von 16 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards "FFP2" oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske). Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch durch Tragen einer textilen Barriere.

Darüber hinaus sind Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen.

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Impfungen und Tests in Bremen

Informationen, Adressen und Kontaktdaten zu den Testmöglichkeiten in Bremen gibt es auf der Website der Gesundheitssenatorin unter www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/corona-testmoeglichkeiten-32720

Infos und Termine für eine Erst- oder Booster-Impfung gibt es online unter www.impfzentrum.bremen.de

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 Einrichtung in Obervieland steht unter Quarantäne / Testungen auch in Vegesack

Die Dependance der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete in Obervieland steht seit Freitag, 19. Dezember 2021 wegen eines Corona-Ausbruchs unter Quarantäne. Anlass ist die Reihentestung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern auf das SARS-CoV-2-Virus nach einem ersten Positiv-Befund vor drei Tagen. Von den 197 Bewohnerinnen und Bewohnern sind bislang 55 positiv getestet worden und 117 negativ; die übrigen Ergebnisse stehen noch aus. Die Infektionen verlaufen in allen Fällen symptomarm oder symptomfrei, einen schweren Krankheitsverlauf gibt es bislang nicht.

Aus der Erstaufnahmestelle in Vegesack ist ebenfalls ein positiv-Befund gemeldet worden. Daraufhin sind alle 109 Personen derselben Kohorte in der Erstaufnahmeeinrichtung als mögliche Kontaktpersonen getestet worden, die Ergebnisse stehen noch aus.

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Beide Einrichtungen haben mehr Menschen aufgenommen als angesichts der Corona-Pandemie vorgesehen. In Vegesack leben derzeit 370 Menschen; die Einrichtung hat eine Kapazität von 750 Plätzen, die für die Zeit der Pandemie ist auf 250 abgesenkt worden ist. In der Dependance in Obervieland leben 193 Menschen. Baurechtlich vorgesehen ist sie für 235 Personen, in der Pandemie sollte sie mit nicht mehr als 120 Menschen belegt werden. Grund für die höhere Belegung ist eine sprunghafte Zunahme von Asyl- und Duldungsersuchen seit Juni. Innerhalb eines Vierteljahres hat sich deren Zahl von rund 200 pro Monat auf mehr als 800 vervierfacht. Der bisherige Ausbau der Platz-Kapazitäten seit Oktober in den Stadtteilen Horn (um 250 Plätze), Mitte (um 180 Plätze) und Osterholz (100 Plätze durch Verlängerung einer bereits ausgelaufenen Nutzung) hat damit nicht Schritt halten können.


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Die Inzidenzwerte steigen in Bremen durch eine hohe Impfquote zwar weniger als in anderen Bundesländern. "Die Pandemieentwicklung insgesamt macht aber weitere Auflagen für die Durchführung des Weihnachtsmarktes und des Schlachtezaubers erforderlich, Pläne dafür haben wir in den letzten Tagen erarbeitet", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Heute erfolgte eine abschließende Abstimmung zwischen dem Wirtschafts- und dem Gesundheitsressort. Es werden folgende ergänzende Auflagen festgelegt:

  1. Maskenpflicht auf dem Marktgelände (Weihnachtsmarkt) in der Innenstadt und an der Schlachte (Schlachtezauber). Eine Änderung der Corona-Verordnung ist nicht erforderlich. Die Umsetzung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes.
  2. Eine Ausgabe an den Ausschank- und Imbissbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte erfolgt nur nach einem 3G-Nachweis. Die Prüfung erfolgt an separaten Ständen, die auf dem gesamten Marktgelände stehen. Nach Prüfung erhalten die Besucherinnen und Besucher ein kostenloses Band, das am Handgelenk angebracht und ohne Beschädigung nicht entfernt werden kann. Eine Ausgabe von Getränken und Speisen sowie die Nutzung der Fahrgeschäfte ist nur nach Vorzeigen der Bänder erlaubt. Die Farbe der Bänder wechselt täglich. Für Geimpfte und Genesene (2G) ist auch die Ausgabe eines Bandes möglich, welches für die gesamte Veranstaltungsdauer gültig ist.
    Ein Band ist erforderlich ab einem Alter von 16 Jahren. Bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 ist eine Schulbescheinigung für den Erhalt des Bandes ausreichend.

  3. Bei einem Inzidenzwert von über 200 erfolgt die Ausgabe von Bändern nur an Geimpfte und Genesene (2G-Regelung).
  4. Entstehen in Stoßzeiten an den Ausschankbetrieben bzw. auf den Aufenthaltsflächen nicht vertretbare Menschenansammlungen, erfolgt eine Begrenzung der Becher-/Gläserausgabe bzw. eine zeitweise Schließung der Ausgabe.
  5. Die Zahl der Stände wurde bereits um ca. 10 Prozent durch eine Reduzierung der Zulassungen bzw. Platzvergabe verringert. Zusätzlich sind, sowohl auf den Flächen des Weihnachtsmarktes als auch des Schlachtezaubers, durch die Absage von zugelassenen Standbetreiberinnen und Standbetreibern weitere freie Flächen entstanden (ca. 10 Prozent). Diese Plätze werden mit dem Ziel einer weiteren Entzerrung nicht nachbesetzt.
  6. Zusätzlich bzw. verstärkt genutzt werden der Ansgarikirchhof und der Hanseatenhof. Auf diesen Plätzen wurde auch jeweils ein auf dem Marktplatz bzw. dem UnserLiebenFrauenkirchhof stark frequentierter Ausschankbetrieb umplatziert. Ziel dieser Maßnahme ist eine weitere Entzerrung auf der Veranstaltungsfläche. Auf dem Ansgarikirchhof wird mit der Lichtinstallation am Gebäude der Handwerkskammer und den Wintergärten der City-Initiative außerdem ein besonders stimmungsvolles Ambiente geschaffen
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Zukunftsfonds Innenstadt fördert Pilotprojekt mit 1,5 Millionen Euro

Für lokale Shopping- und Kulturbegeisterte sowie Genussmenschen startet passend zur Adventszeit Ende November ein besonderes Highlight: Der BreMEHR, ein Gutschein mit Mehrwert für die Bremer City sowie Bremen Nord. Er löst den Bremer Geschenkgutschein ab und ist außer an den bekannten Vorverkaufsstellen ab sofort auch online unter www.bre-mehr.de zu erwerben. Das Ziel ist, weiterhin die lokalen Anbieter aus Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Dienstleistung zu stärken. Zukünftig soll der BreMEHR aber auch weitere Optionen wie Rabattaktionen oder Coupons umfassen, soziale Projekte unterstützen und auf andere Stadtteile ausgeweitet werden können.

"Der Gutschein hilft dem stationären Einzelhandel, der durch die Pandemie vor gewaltigen Herausforderungen steht. Pünktlich zur Vorweihnachtszeit wird durch dieses Instrument sowohl den Händlern als auch den Kunden ein kleiner finanzieller Ausgleich zur schwierigen Corona-Zeit gegeben", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Als besonderes Highlight und zur Abschwächung der Corona-pandemischen Auswirkungen unterstützt der Bremer Senat mit dem Zukunftsfonds Innenstadt das Pilotprojekt mit 1,5 Millionen Euro und schenkt jedem Käufer beim Einlösen des Gutscheins bis zum 31. März 2022 ein Bonusguthaben von 21 Prozent. Das bedeutet, dass beim Kauf eines Gutscheines von beispielsweise 100 Euro dieser einen Wert von 121 Euro haben wird.


Auch Carolin Reuther, Geschäftsführerin der CityInitiative Bremen Werbung e. V., ist glücklich über die Neuaufstellung des Gutscheines und die Förderung durch den Senat: "Durch den BreMEHR besteht für uns die Möglichkeit, mehr Kunden für die Bremer City zu begeistern – und das im für den Handel so wichtigen Weihnachtsgeschäft."

Der BreMEHR funktioniert gleichermaßen bei allen Annahme- und Verkaufsstellen. Es muss nur der Wunschbetrag ausgewählt und zum Einlösen an der Kasse vorzeigt werden. Dort wird der QR-Code gescannt und der Kaufbetrag vom Guthaben abgezogen. Der Restbetrag verbleibt auf der Karte – für den nächsten Einkauf. Der BreMEHR ist also nicht nur bequemes Zahlungsmittel, sondern auch ein passendes Geschenk für jeden. Es gibt ihn zunächst in den Editionen City und Nord. Eine Ausweitung auf die Stadtteile ist in einem zweiten Schritt im Frühjahr 2022 durch den Senat vorgesehen.

Weitere Informationen zum BreMEHR auf www.bre-mehr.de und www.bremen-city.de

Der Zukunftsfonds Innenstadt wurde am 2. Februar 2021 vom Senat beschlossen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Er ist ein Programm der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und finanziert über den Bremen-Fonds. Zurzeit umfasst der Zukunftsfonds Innenstadt bereits über zehn Projekte, die die Bremer Innenstadt stärken und die Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern sollen. Weitere Informationen unter www.bremenwirdneu.de.

Die CityInitiative Bremen Werbung e.V. vertritt die Interessen ihrer Mitglieder aus Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur und weiteren Dienstleistungen der Bremer Innenstadt gegenüber der Politik und den Medien – und vernetzt sie untereinander. Als Experten für Citymarketing und Innenstadtthemen organisiert die CityInitiative Veranstaltungen, kümmert sich um Werbemaßnahmen, schafft Aufenthaltsqualität und managed den Standort. Sie ist Projektträger für BID’s. Zurzeit hat die CityInitiative etwa 180 Mitglieder.

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Durch eine "schnelle und beherzte Brandbekämpfung" der Feuerwehrkräfte, konnte am Mittwochabend (10.11.2021) ein Brand in einem Recyclingbetrieb im Stadtteil Walle laut dem Direktionsdienst Michael Richartz relativ schnell unter Kontrolle gebracht werden.



Um 18.52 Uhr wurde der Einsatz in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle eröffnet. Der Einsatzsachbearbeiter alarmierte Einheiten der Feuer- und Rettungswache 1, 4 und 5, die Freiwillige Feuerwehr Bremen-Blockland, den Einsatzleitdienst sowie Einsatzmittel des stadtbremischen Rettungsdienstes.

Am Einsatzort brannte ein zirka 20x10x5-Meter großer Sperrmüllhaufen. Sofort begannen die Kräfte mit der Brandbekämpfung über ein Tanklöschfahrzeug (TLF), das Wenderohr einer Drehleiter und ein B-Rohr - kurz danach durch ein weiteres TLF verstärkt. Wenige Minuten später wurde zusätzlich die Freiwillige Feuerwehr Bremen-Lehesterdeich alarmiert, um die Maßnahmen der Brandbekämpfung und Wasserversorgung weiter zu unterstützen. Außerdem rückte der Direktionsdienst zur Einsatzstelle aus.

Bereits nach rund einer Stunde meldete der Einsatzleiter "Feuer in der Gewalt". Mithilfe betriebseigener Radlader konnte das Brandgut zunächst auseinander und dann verfahren werden, um es gezielt ablöschen zu können.

Aufgrund des länger andauernden Einsatzes rückte eine Einheit der FF Lehesterdeich ab und besetzte die Feuerwehr- und Rettungswache 1, um den Grundschutz in der Stadt sicherzustellen. Für die Kräfte am Einsatzort forderte der Einsatzleiter die Verpflegungseinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Neustadt nach. Der Einsatz dauerte auch aufgrund der umfangreichen Schlauchlogistik letztlich bis kurz nach 1.00 Uhr.

Vor Ort waren zwischenzeitlich knapp 60 Kräfte mit insgesamt 20 Einsatzfahrzeugen. Während der Löschmaßnahmen verletzte sich ein Feuerwehrmann leicht am Knie und musste zur Kontrolle in ein Krankenhaus gebracht werden.

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Ein 56 Jahre alter Mann steht im dringenden Tatverdacht, am Sonntag einen 56-Jährigen nach einer Auseinandersetzung in der Bahnhofsvorstadt getötet zu haben. Die Mordkommission ermittelt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gerieten die beiden Männer in einem Shop in der Falkenstraße am Sonntagabend in einen Streit. Vor dem Geschäft stach der Angreifer auf seinen Gegner ein und verletzte ihn tödlich. Der 56-Jährige verstarb trotz notärztlicher Reanimationsmaßnahmen noch vor Ort.

Der 56 Jahre alte Tatverdächtige flüchtete. Er konnte noch in Tatortnähe festgenommen werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Bremen.

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Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen ermitteln gegen drei 31, 38 und 40 Jahre alte Bremer wegen mutmaßlichen gemeinschaftlichen Mordes. Sie stehen im Verdacht, im vergangenen Jahr einen 46-jährigen Mann getötet zu haben. Alle drei Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde der 46 Jahre alte Mann im April 2020 in der Bremer Neustadt getötet. Zusammen brachten die Tatverdächtigen vermutlich den Leichnam nach Niedersachsen und vergruben ihn.

Der 46 Jahre alte Bremer wurde im November vergangen Jahres als vermisst gemeldet. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine konkreten Hinweise auf ein Verbrechen. Erst im September dieses Jahres führte eine neue Spur auf das Trio. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bremen erließ das Amtsgericht am 16. Oktober einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 31-Jährigen. In der Nacht zu Samstag konnten seine 38 und 40 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter festgenommen werden. Ein Haftrichter erließ auch gegen sie Untersuchungshaftbefehle.

Zusammen mit Experten des Bundeskriminalamtes führten die Ermittler der Polizei Bremen die Spurensuche und die Tatortarbeit durch. Die weiteren umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei Bremen zur Motivlage und den einzelnen Tatbeteiligungen dauern an..

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Senat beschließt Warnstufe 1 für Bremen

Klarstellung der Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen – Maskenpflicht an Haltestellen entfällt


Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen ab Freitag (22. Oktober 2021) die Corona-Warnstufe 1 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden. Dadurch gelten in Bremen erneut weitere Schutzmaßnahmen.

"Wir haben in der vergangenen Woche gesagt, dass wir die Entwicklung in den Kliniken und das Infektionsgeschehen insgesamt genau im Auge behalten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz ist in den vergangenen Tagen gestiegen und liegt stabil bei 3 oder darüber. Hier greift also der Stufenplan, den der Senat beschlossen hat. Wir wollen deshalb jetzt nicht abwarten, sondern schnell reagieren. Darüber hinaus melden die Kliniken auch eine zusätzliche Belastung durch andere Infektionserkrankungen", so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. "Wir kommen jetzt in den Herbst, es finden wieder deutlich mehr Begegnungen in Innenräumen statt. Auch diese Situation müssen wir in unsere Planungen mit einbeziehen. Es ist deswegen richtig, dass in Innenräumen wieder die 3G-Regel gilt."

Ab dem 22. Oktober 2021 gelten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Regeln:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in Verkaufsstätten in geschlossenen Räumen und bei Großveranstaltungen ab 5.000 Personen
  • 3G-Regel im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten (siehe Paragraf 3 Absatz 4 Coronaverordnung)
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden
  • Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen. Die 2G-Regel kann angewendet werden
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.

Das Infektionsgeschehen, sowie die Situation in den Krankenhäusern werden weiterhin fortlaufend beobachtet. Die bestehenden Maßnahmen werden an die jeweilige Situation angepasst.

Für Besuche in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe gilt die 3G-Regel auch bei Warnstufe 0

Bei Warnstufe 0 sind Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht mehr möglich ohne aktuellen Test oder Impfung oder durchgemachte Erkrankung. Eine entsprechende Klarstellung hat der Senat heute (Dienstag, 19. Oktober 2021) getroffen. Sozialsenatorin Anja Stahmann weist darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen auch bei Stufe 0 einen aktuellen Test brauchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. In Warnstufe 1 gilt diese Regelung ebenfalls.

Außerdem entfällt die Maskenpflicht an Haltestellen im Land Bremen. Damit erfolgt eine Angleichung der Regelungen an Niedersachsen, wo die Maskenpflicht an Haltestellen ebenfalls nicht mehr gilt. Ausgenommen davon sind vollständig geschlossene Haltestellen, dort gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Link zur aktuellen Coronaverordnung: www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_09_30_GBl_Nr_0104_signed.pdf

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Vier junge Männer waren sich am Samstag in der Neustadt der Außenwirkung ihres gedrehten Musikvideos offenbar nicht bewusst. Das Hantieren mit Anscheinswaffen rief die Polizei auf den Plan. Das musikalische Quartett darf nun die Kosten des Einsatzes begleichen.

Mehrere Anrufer melden dem Notruf vier junge Männer, die in der Straße Herrlichkeit an einem BMW mit Gewehren hantierten. Die Personen entfernten sich beim Eintreffen der Polizei, konnten aber von mehreren Streifenwagen gestoppt werden. Die Einsatzkräfte fanden und beschlagnahmten im Auto drei Anscheinswaffen, die einer echten Pistole und zwei Sturmgewehren ähnelten. Die Insassen im Alter von 18, 19 und 30 Jahren erklärten, dass sie ein Musikvideo gedreht hätten und den Einsatz als Lachnummer empfänden. Mit dieser Meinung waren sie alleine. Die Polizistinnen und Polizisten fertigten nicht lustige Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie eine Kostenrechnung über den Einsatz.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bremen erneut daraufhin, das laut Waffengesetz das Tragen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Für die meisten Menschen sind Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Die Polizei muss Hinweise auf derartige Vorfälle sehr ernst nehmen und folglich zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt.

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In der Nacht von Samstag auf Sonntag hatte die Polizei vor allem im Viertel und in der Innenstadt viel zu tun. Die Streifenwagen rückten im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr zu über 187 Einsätzen aus, darunter viele Körperverletzungen und Raubtaten. Im Ortsteil Ostertor wurde ein 18-Jähriger von einer Gruppe angegriffen und schwer verletzt.

Der Heranwachsende wurde gegen 3.30 Uhr am Sielwall, etwa in Höhe Körnerwall, von einer größeren Personengruppe attackiert. Die Angreifer schlugen und traten auf ihn ein, fügten ihm Stichverletzungen zu und flüchteten. Ein Rettungswagen brachte den 18 Jahre alten Bremer in ein Krankenhaus, wo er notoperiert wurde. Ein Angreifer wurde als etwa 190 Zentimeter groß, mit dunklem Teint und kurzen schwarzen Haaren beschrieben. Er trug einen grauen Pullover. Die Polizei sucht Zeugen der Auseinandersetzung. Hinweise auf die Täter nimmt der Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 entgegen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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Sonntagmorgen wurde ein 19-Jähriger in der Bahnhofsvorstadt von Unbekannten zusammengeschlagen. Dabei wurde er schwer verletzt. Die Polizei sucht Zeugen. Eine weitere Auseinandersetzung gab es am Sonntagabend in Blumenthal. Einsatzkräfte fertigten Strafanzeigen wegen wechselseitiger gefährlicher Körperverletzung.

Gegen 06:50 Uhr verließ der 19-Jährige gemeinsam mit einer 24-jährigen Bremerin ein Lokal im Herdentorsteinweg. Zuvor hatte sie sich von unbekannten Männern bedrängt gefühlt. Die Unbekannten verließen ebenfalls die Bar und folgten ihnen zu Fuß in Richtung Bahnhofstraße. Dort gerieten die beiden Parteien zunächst in eine verbale Auseinandersetzung. Der 19-Jährige wurde zu Boden gebracht, wo aus der Gruppe heraus weiter auf ihn eingewirkt wurde. Als die 24-Jährige ihren Begleiter verteidigen wollte, flüchtete die Gruppe in Richtung des Hauptbahnhofs. Zeugen kamen dem 19-Jährigen zur Hilfe und riefen die 110. Ein Krankenwagen brachte den Mann mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags aufgenommen und fragt: Wer hat am Sonntagmorgen im Bereich der Bahnhofstraße verdächtige Beobachtungen gemacht und kann Hinweise zu der Tätergruppe machen? Der Haupttäter wurde als dunkelhäutig beschrieben, er soll zudem 1,80 Meter groß gewesen sein und dunkle sportliche Kleidung getragen haben.

300x250 not aniEine weitere körperliche Auseinandersetzung gab es am Sonntagabend in Blumenthal. Ein 42-Jähriger, ein 23-Jähriger und sein 27-jähriger Bruder schlugen sich in der Bürgermeister-Kürten-Straße. Gegen 23:20 Uhr gerieten der 23 Jahre alte Mann und der 42-Jährige in einen Streit, der in einer handfesten Auseinandersetzung endete. Im Verlauf kam der dritte Mann hinzu und beteiligte sich an der Schlägerei. Ein Zeuge ging zwischen die Drei und einer alarmierte die Polizei. Ein Rettungswagen brachte den 42-Jährigen in eine Klinik. Der 23-Jährige kam ebenfalls in ein Krankenhaus, wo er wenig später wieder entlassen wurde. Die Polizei hat Ermittlungen wegen wechselseitiger gefährlicher Körperverletzungen aufgenommen.

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Dienstagabend bedrohte ein 37-Jähriger im Ortsteil Hohweg Polizisten mit einem Messer. Alarmierte Spezialeinsatzkräfte der Polizei Bremen brachten mit Hilfe eines Tasers die Gefahrenlage unter Kontrolle und nahmen den psychisch auffälligen Mann vorläufig fest.

Gegen 18:10 Uhr riefen eine 41-Jährige und ein 38-Jähriger in der Straße Waller Damm die Polizei. Ein 37-jähriger Laubennachbar beschädigte den Zaun ihrer Parzelle und drohte ihnen, sie abzustechen. Als Einsatzkräfte eintrafen, bedrohte der 37 Jahre alte Mann diese ebenfalls mit einem Messer. Er ging mit der Stichwaffe auf die Polizisten zu und reagierte nicht darauf, als die Uniformierten ihn Aufforderten das Messer wegzulegen. Ein Polizist gab daraufhin einen Warnschuss ab. Spezialeinsatzkräfte der Polizei Bremen sicherten daraufhin den Bereich und mussten einen Taser einsetzen, um den Mann zu entwaffnen.

Der 37-Jährige wurde in Gewahrsam genommen und von einem Mediziner untersucht. Anschließend kam er zu einer psychiatrischen Begutachtung in eine Klinik. Ein freiwilliger durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.

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Ab dem heutigen Mittwoch, den 18. August 2021, können sich alle Bremerinnen und Bremer ab 18 Jahre täglich von 8 bis 18 Uhr ohne Termin im Bremer Impfzentrum auf der Bürgerweide impfen lassen. Vorort kann zwischen den Impfstoffen von BioNTech, von Moderna und von Johnson & Johnson gewählt werden.

Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Um weiterhin allen Bremerinnen und Bremern, die noch keine Impfung erhalten haben, ein niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, ermöglichen wir nun ein Impfangebot ohne Termin in unserem Impfzentrum. Es kann einfach spontan vorbeigekommen werden. Inzwischen sind rund 73 Prozent der Bremerinnen und Bremer erstgeimpft und rund 68 Prozent vollständig geimpft. Wir hoffen, dass sich mit diesem niedrigschwelligen Impfangebot noch weitere Bremerinnen und Bremer für eine Impfung entscheiden um sich gegen das Coronavirus zu schützen."

Für den vollständigen Impfschutz mit den Impfstoffen von BioNTech und von Moderna ist eine zweite Impfung notwendig. Mit dem Impfstoff von BioNTech kann eine Zweitimpfung nach drei Wochen und mit dem Impfstoff von Moderna nach vier Wochen erfolgen.

Mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson ist für einen vollständigen Impfschutz nur eine Impfung nötig. Nach 14 Tagen gilt man als vollständig geimpft.

Mehr dazu: www.bremen.de/corona

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12.000 Personen waren am 1. Veranstaltungswochenende auf der Sommerwiese

12.000 buten und binnen-Bremerinnen und Bremer haben am vergangenen Wochenende die Bremer Sommerwiese besucht. 106 Karusselle und verschiedene Geschäfte sorgen nach langer pandemiebedingter Pause für viel Spaß auf der Bürgerweide. Die zulässige Höchstzahl an Besucherinnen und Besuchern wurde bisher nicht erreicht; es gibt an allen Veranstaltungstagen noch freie Kapazitäten.

Am 2. August 2021 treten mit der 28. Corona-Verordnung weitere Lockerungen, insbesondere auch für Veranstaltungen, in Kraft. Veranstaltungen mit maximal 4.999 zeitgleich anwesenden Personen müssen nur angezeigt, nicht mehr genehmigt werden. Es gibt weiterhin eine Pflicht zur Registrierung zum Zweck der Kontaktnachverfolgung, ein Impfnachweis muss nicht mehr vorgelegt werden und auch eine Testpflicht besteht nicht mehr.

Vor diesem Hintergrund wurde die maximal zeitgleich anwesende Personenzahl für die Sommerwiese auf 4.999 begrenzt und die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, die Senatorin für Frauen, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Senator für Inneres haben sich in Abstimmung mit der Senatskanzlei auf folgende Lockerungen ab dem 29. Juli 2021 verständigt:

  • der Impfnachweis und die Testpflicht entfallen
  • keine Online-Ticket Buchung vor dem Besuch der Veranstaltung.

Unverändert bleiben:

  • die Registrierung der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung
  • hier kann vor Ort die Bremen-Gast-App genutzt werden
  • die Einhaltung der Abstandsregel von 1,50 m
  • die Maskenpflicht in den Geschäften und den Wartebereichen (keine Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände und beim Verzehr von Speisen und Getränken).

Der Senat wünscht allen Besucherinnen und Besuchern ein entspanntes Vergnügen auf der Sommerwiese.

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Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, hat sich dazu entschieden, die Taskforce, die bereits im ersten Verfahren zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit der damaligen Geschäftsführer der Joy Company bestanden hat, wieder einzusetzen. Die erste Sitzung der Taskforce findet an diesem Freitag, den 30. Juli, statt.



Senatorin Vogt dazu: "Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werden, um Geschäfte unter Einfluss der in Bremen verbotenen Hells Angels in Bremen zu verhindern. Um dabei erfolgreich zu sein, braucht es eine gemeinsame Arbeitsstruktur, in der wir die Erkenntnisse austauschen, bewerten und unser gemeinsames Vorgehen abstimmen. Im Frühling dieses Jahres hat sich gezeigt, dass die Taskforce hierzu ein zielführendes Mittel darstellt, weshalb ich mich dazu entschieden habe sie wieder einzuberufen. Ich erhoffe mir von diesem Schritt, dass wir schnell und gezielt ressortübergreifend handeln können."

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Bei zwei Verkehrsunfällen in Burglesum wurden am Dienstag ein Motorradfahrer und eine Pedelec-Fahrerin schwer verletzt.

Ein 51-Jähriger fuhr am Vormittag mit seinem Laster vom Fahrbahnrand auf die Bremerhavener Heerstraße und übersah dabei einen herannahenden 22 Jahre alten Motorradfahrer. Dieser versuchte auszuweichen, geriet mit seiner Maschine ins Schleudern und kollidierte mit einem entgegenkommenden Auto. Der 22-Jährige wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, die 61 Jahre alte Autofahrerin blieb unverletzt. Während der Unfallaufnahme musste die Bremerhavener Heerstraße in beide Richtungen gesperrt werden.

Am Dienstagmittag übersah eine 56 Jahre alte Autofahrerin beim Abbiegen in die Burger Heerstraße eine 79-jährige Pedelec-Fahrerin. Die Seniorin wurde dabei unter dem Wagen eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die Ermittlungen zu den Unfallhergängen dauern in beiden Fällen an.

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Sanierung des historischen Gebäude-Ensembles der JVA nimmt die nächste Hürde


Dass eine Zwischenlösung nicht nach Zwischenlösung aussehen muss, ist gegenwärtig auf dem JVA Gelände zu besichtigen: Um den Sanierungsprozess der JVA fortzusetzen und nach dem Zentralgebäude und der Teilanstalt in Bremerhaven nun im nächsten Schritt auch das in die Jahre gekommene Hafthaus II zu modernisieren, war Kreativität gefragt. Denn die bislang dort untergebrachten Gefangenen konnten aus Platzgründen nicht einfach auf andere Hafthäuser verteilt werden. Die Lösung für dieses Problem nimmt nun deutlich sichtbar Formen an: Am Rande des JVA-Sportplatzes ist innerhalb der Mauern der Bremer Justizvollzugsanstalt ein Containerhaus mit insgesamt 60 jeweils 12 Quadratmeter großen Hafträumen samt integrierter Nasszelle sowie Gemeinschaftsräumen entstanden. Den Baufortschritt – bereits im September soll das neue Gebäude bezugsfertig sein – hat sich jetzt Justizsenatorin Claudia Schilling direkt vor Ort angeschaut.

Marko Rothaar (links), zuständig für Liegenschaften im Justizressort und der Leiter der JVA, Hans-Jürgen Erdtmann (rechts) erläuterten Senatorin Claudia Schilling den Baufortschritt des neuen Container-Hafthauses im Hintergrund. Foto: Justizressort
Marko Rothaar (links), zuständig für Liegenschaften im Justizressort und der Leiter der JVA, Hans-Jürgen Erdtmann (rechts) erläuterten Senatorin Claudia Schilling den Baufortschritt des neuen Container-Hafthauses im Hintergrund. Foto: Justizressort

Schilling: "Es sagt viel über eine Gesellschaft aus, wie sie mit ihren Gefangenen umgeht. Ich freue mich daher sehr, dass wir durch die neue Containeranlage jetzt die nächsten Schritte zur weiteren Sanierung des denkmalgeschützten Gebäude-Ensembles der Justizvollzugsanstalt angehen können." Und was hier mit Unterstützung durch Immobilien Bremen in nur wenigen Wochen entstanden sei, könne sich wirklich sehen lassen, so Schilling weiter: "Wenn man es nicht wüsste, würde man nicht erahnen, dass das neue Gebäude innerhalb weniger Wochen aus vorgefertigt angelieferten Containern zusammengestellt wurden – das Ganze sieht keineswegs nach einem Provisorium aus. Im Gegenteil: Die neuen, modernen Haft- und Gemeinschaftsräume sind für die Gefangenen ein Gewinn an Lebensqualität – und sozusagen ein Vorgeschmack auf die zukünftigen, dann von Grund auf sanierten Hafträume in den historischen Hafthäusern."

WC und Waschgelegenheit befinden sich direkt in den neuen Container-Hafträumen hinter einer sogenannten
WC und Waschgelegenheit befinden sich direkt in den neuen Container-Hafträumen hinter einer sogenannten "Schamwand". Foto: Justizressort

Auch für den Leiter der JVA, Hans-Jürgen Erdtmann, ist das neue, dreistöckige Hafthaus ein echtes Aufbruchssignal: "Wir erhalten so die Möglichkeit, parallel zum laufenden JVA-Betrieb, die dringend nötigen Sanierungsarbeiten in den alten Hafthäusern fortzusetzen."

Insgesamt wird für die jetzt anstehende Sanierung der Hafthäuser 1 und 2 ein Betrag von rund 49 Millionen Euro veranschlagt. Dazu Schilling: "Ja, das ist viel Geld, aber für mich steht außer Frage, dass wir hinter Gittern auch im Sinne des Resozialisierungsgedankens die heutigen Ansprüche an eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten müssen," betont die Senatorin und betont: "Auch in Zukunft wird die Haft in der JVA alles andere als ein Hotelaufenthalt. Hier werden keineswegs goldene Wasserhähne verbaut. Aber Mindeststandards wie moderne WC-Anlagen, Gemeinschafts- sowie Hafträume – und diese werden nun sowohl in dem neuen Containerhaus als auch anschließend im Zuge der Sanierung der historischen Hafthäuser entstehen - haben eben auch einen Einfluss darauf, wie sich die Menschen, die dort untergebracht sind nach Ende ihrer Haftstrafe wieder in die Gesellschaft einfügen."

Jeder der 60 neuen Hafträume der Containeranlage ist zwölf Quadratmeter groß und verfügt über einen integrierten, abgetrennten Nassraum. Foto: Justizressort
Jeder der 60 neuen Hafträume der Containeranlage ist zwölf Quadratmeter groß und verfügt über einen integrierten, abgetrennten Nassraum. Foto: Justizressort

Letztlich würden von der Sanierung zudem nicht nur die Gefangenen profitieren, ergänzt Anstaltsleiter Erdtmann: "Neben modernen Sicherheitsstandards erhalten dadurch auch die Kolleginnen und Kollegen, die hier täglich Dienst tun ein besseres Arbeitsumfeld – und das haben sie verdient."

Info:
Im September soll das neue "Container-Hafthaus" (mit der Aufstellung begonnen wurde Ende Mai) mit seinen 60 Haftplätzen in Einzelzellen bezugsfertig sein. Aktuell wird parallel dazu bereits die Elektrotechnik und Haftraumkommunikation des Hafthauses 3 ertüchtig. Nach Fertigstellung des Containerhauses soll dann letztlich das Hafthaus 2 samt des dazugehörigen Mittelbaus für die Sanierung freigezogen werden. Die dort untergebrachten Häftlinge werden dann in der Containeranlage und Teilen von Haus 3 unterbracht. Für die Sanierung von Mittelbau und Hafthaus 2 wird anschließend mit einer Bauzeit von drei Jahren kalkuliert. Anschließend wird dann das Hafthaus 1 genau wie vorher das Hafthaus 2 freigezogen und saniert werden. Zusammengenommen ist die Gesamtbaumaßnahme mit sieben Jahren veranschlagt.

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Am späten Mittwochabend zerstörten Flammen ein Wohnhaus im Ortsteil Westend vollständig. Drei Personen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Die Feuerwehr bekämpfte den Brand mit rund 50 Einsatzkräften.

Um 22:16 Uhr ging der erste Notruf in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ein. Gemeldet wurde eine deutliche Rauchentwicklung aus einem Reihenhaus in der Melanchthonstraße. Umgehend erfolgte die Alarmierung von Einheiten der Feuer- und Rettungswachen 1, 2 und 4, der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Neustadt sowie des stadtbremischen Rettungsdienstes. Zudem rückten Führungsdienste und weitere Spezialfahrzeuge zur Einsatzstelle nach Walle aus.

Als die ersten Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr eintrafen, schlugen Flammen aus mehreren Fenstern des Wohnhauses. Drei Bewohner:innen hatten sich bereits aus dem Gebäude ins Freie gerettet. Sie waren alle drei verletzt, eine Person hatte schwere Verbrennungen erlitten. Sie wurden nach der Erstversorgung am Einsatzort vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert.

Bei dem Brandobjekt handelte es sich um ein zweigeschossiges Reihenhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Sofort bauten die Einsatzkräfte eine Wasserversorgung auf, ein Trupp ging zur Brandbekämpfung unter Atemschutz in das Gebäude vor. Parallel brachten weitere Feuerwehrleute zwei Drehleitern in Stellung, um eine Brandausbreitung über den Dachstuhl zu verhindern. Die Freiwillige Feuerwehr unterstützte die Löschmaßnahmen in der Folge mit einigen Atemschutztrupps.

Trotz der intensiven Brandbekämpfung konnten die Kräfte nicht verhindern, dass sich die Flammen im kompletten Gebäude und bis in den Dachstuhl ausbreiteten. Erst nach über einer Stunden hatten die Feuerwehrleute den Brand unter Kontrolle. Anschließend nahmen sie große Teile des Dachstuhls auf, um Glutnester zu löschen. Endgültig "Feuer aus" gab der Einsatzleiter um 0:42 Uhr. Für die Atemschutztrupps schlossen sich an die Brandbekämpfung umfangreiche Hygienemaßnahmen an.

Im Einsatz waren rund 50 Kräfte aus dem Lösch- und Hilfeleistungsdienst sowie weitere zirka 15 Personen des Rettungsdienstes.

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Die Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen ermitteln nach einem Messerangriff am Samstag in Gröpelingen, bei dem zwei Personen schwer verletzt wurden, wegen eines versuchten Tötungsdeliktes . Die Polizei musste während des Einsatzes einen Warnschuss abgeben. Inzwischen konnte der mutmaßliche Messerangreifer ermittelt und festgenommen werden. Gegen den 17 Jahre alten Tatverdächtigen werden aktuell Haftgründe geprüft.

Zunächst war der 17-Jährige am Samstagnachmittag mit einem 16-Jährigen auf einem Sportplatz in Gröpelingen in Streit geraten. Mit Verstärkung von Familienmitgliedern beider Parteien eskalierte die Auseinandersetzung wenig später in der Ernst-Waldau-Straße. Dabei sollen auch Schlagstöcke zum Einsatz gekommen sein. Der 17-Jährige zog im weiteren Verlauf ein Messer und verletzte damit zwei 20 und 28 Jahre alte Männer schwer. Die Tätergruppe flüchtete anschließend. Die Polizei ermittelte den 17-Jährigen noch am Samstag als Tatverdächtigen und nahm ihn fest. Es folgten umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen. Dabei konnten Beweismittel beschlagnahmt werden, darunter auch vermutliche Tatwaffen. Eine Haftprüfung gegen den 17-Jährigen dauert gegenwärtig an.

Während des Einsatzes musste die Polizei einen Warnschuss in die Luft abgeben, als sie von einem weiteren 17-jährigen Beteiligten mit einer Eisenstange angegangen wurde und ein 39 Jahre alter Autofahrer drohte, die Polizisten anzufahren. Sie konnten noch vor Ort überwältigt und festgenommen werden. Gegen die beiden Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung eingeleitet.

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Ein Brand in der Karl-Lerbs-Straße in der Gartenstadt-Süd sorgte am Mittag des 13. Juni für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst. Ausgehend von einem Balkon im Erdgeschoss des achtgeschossigen Hochhauses fraß sich das Feuer über die Fassade bis zum Dach hoch und sorgte auf seinem Weg für drei zunächst unbewohnbare Wohnungen. Von den 36 Bewohner:innen des Gebäudes wurden insgesamt 22 durch Rauchgase verletzt. Die Feuerwehr hat zwei leicht verletzte Feuerwehrleute zu beklagen.

Als um kurz nach 11 Uhr mehrere Anrufer den Brand auf einem Balkon im Erdgeschoss meldeten, wurde zunächst ein Löschzug der Berufsfeuerwehr entsendet. Zwischenzeitlich breitete sich das Feuer weiter aus, sodass der eintreffende Einsatzleiter sofort das Einsatzstichwort auf "brennt Hochhaus" erhöhen ließ. Diese Nachforderung sorgte für das Großaufgebot von etwa 100 Einsatzkräften vor Ort. Die Feuerwehr führte sodann parallel die Menschenrettung von Personen aus den Wohnungen und dem verrauchten Treppenraum als auch die Brandbekämpfung durch.


Nachdem die 36 Bewohner:innen aus dem Gebäude gebracht waren, wurden sie von Einsatzkräften gesammelt und vom Rettungsdienst untersucht. Nachdem sich nach und nach mehrere Personen meldeten, die die giftigen Rauchgase eingeatmet hatten, wurde vom Einsatzleiter eine Stichworterhöhung im Rettungsdienstbereich angeordnet. Mit dem Stichwort MANV10 wurden zahlreiche weitere Rettungsmittel des stadtbremischen Rettungsdienstes und der Schnelleinsatzgruppen der Hilfsorganisationen nachdisponiert. Etwa 50 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sorgten sich um die Behandlung der Bewohner:innen.

*********** MANV steht für Massenanfall von Verletzten. Es gibt mehrere Stufen. ***********

Mit diesen Kräften konnten von den Notärzt:innen die 36 Bewoner:innen gesichtet und kategorisiert werden. Gemäß der Sichtungskategorie wurden die Personen dann geordnet verschiedenen Krankenhäusern zugeführt. Diese waren zuvor über ein spezielles Programm (IVENA) über die Gesamtlage informiert worden. Insgesamt wurden so acht Personen in Krankenhäuser transportiert, 14 Personen wurden nur leicht verletzt und mussten keiner Klinik zugeführt werden bzw. verweigerten die weitere Behandlung. 14 weitere Personen waren unverletzt. Bei der Rettung einer Katze wurden zwei Feuerwehrangehörige durch Bisse leicht verletzt. Sie begaben sich mit einem Feuerwehrfahrzeug in ein Krankenhaus zur Behandlung.

Der Brand war relativ schnell gelöscht. Die Kontrolle auf weitere Glutnester sowie die Entrauchung des Gebäudes zogen sich jedoch noch eine Weile hin. Insgesamt sind nach Abschluss der Löscharbeiten drei Wohnungen durch Brand, Rauch und Wasser nicht bewohnbar.

Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Eine Schadenshöhe ist derzeit nicht zu beziffern. Vor Ort waren etwa 150 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst mit insgesamt etwa 60 Fahrzeugen.

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Unterhaltungsveranstaltungen und Gastronomie dürfen bis 01.00 Uhr öffnen – Alkoholkonsumverbot im Viertel und an der Schlachte


Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße
Räumlicher Geltungsbereich 1 - Viertel (Steintor/Ostertor): Auf den Häfen, Humboldtstraße, Sankt-Jürgen-Straße, Lüneburger Straße, Osterdeich, Auf dem Peterswerder bis Höhe Hal Över Fähranleger Weserstadion, von dort rechtes Weserufer bis Höhe Stadtgraben, Ostufer Stadtgraben über Goetheplatz und Contrescarpe, Meinkenstraße, Salvador-Allende-Straße

Als Reaktion auf die weiter sinkende Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen hat der Bremer Senat beschlossen, dass es per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Freitag (11. Juni 2021) 0.00 Uhr weitere Lockerungen geben wird.


Folgende Regelungen werden umgesetzt:

  • Kulturelle, sportliche und weitere Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, sowie Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser und Gastronomiebetriebe dürfen auch in Innenräumen bis um 01.00 Uhr öffnen.
  • In den genannten Einrichtungen gilt in Innenräumen weiterhin eine Testpflicht bis zum 13. Juni 2021. Ab dem 14. Juni 2021 gilt die Testpflicht nur bei einer Inzidenz von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei dem Besuch von Wochenmärkten entfällt bei einer Inzidenz von unter 35 Neuinfektion pro 100.000 Einwohner.
Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße
Räumlicher Geltungsbereich 2 – Schlachte: Martinistraße bis über die Wilhelm-Kaisen-Brücke, von dort zum rechten Weserufer, rechtes Weserufer bis über die Bürgermeister-Smidt-Brücke, Bürgermeister-Smidt-Straße

Zum Verkauf und Konsum von Alkohol im Viertel und an der Schlachte gibt es Einschränkungen:

  • Ab 22.00 Uhr ist der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol im Viertel und an der Schlachte nicht erlaubt.
  • Zwischen 01.00 und 06.00 Uhr ist das Mitführen und der Konsum von Alkohol im Viertel und an der Schlachte untersagt.

Die genauen Bereiche des Konsumverbots können den angehängten Karten entnommen werden.

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