Am 27.03.2020 gegen 21:00 Uhr wurde der Feuerwehr- und
Rettungsleitstelle durch mehrere Anrufer eine Explosion mit 10m hohen
Stichflammen gemeldet. Die Einsatzstelle sollte sich in der
Riedemannstraße befinden.
Aufgrund der Meldung wurden die
Feuerwache 1, die Feuerwache 5, die Drehleiter der Feuerwache 4 und acht
Freiwillige Feuerwehren alarmiert.
An der Einsatzstelle stellte
sich den Einsatzkräften folgendes Bild: Auf einem Freigelände von ca.
30m x 50m und einem Schrottplatz brannten diverse Fahrzeuge (PKW und
Kleintransporter) und eine Lagerhalle in voller Ausdehnung. Das Feuer
drohte auf anliegende Gebäude überzugreifen.
Das Feuer wird zur
Zeit über mehrere Monitore, über Wenderohre von drei Drehleitern und
über diverse Strahlrohre von Trupps unter Atemschutz bekämpft. Die
Maßnahmen an der Einsatzstelle werden noch bis in die Nacht andauern.
Über die Brandursache kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
.
Am Freitagnachmittag hielten etwa 50 Personen vor einer Unterkunft
für Flüchtlinge in Vegesack eine Kundgebung ab. Dabei wurden zum Teil
die Mindestabstände nach der "Allgemeinverfügung über das Verbot von
Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur
Eindämmung des Coronavirus" nicht eingehalten. Die Polizei fertigte
Strafanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Gegen 16:00 Uhr
sammelten sich etwa 50 Personen in der Lindenstraße um eine Kundgebung
für die Schließung einer dortigen Unterkunft abzuhalten. Im Laufe dieser
Kundgebung hielten einige Teilnehmer die Mindestabstände zum Schutz vor
Infektionen mit dem Coronavirus auch nach mehrfacher Aufforderung durch
die Polizei nicht ein. Diese Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
dokumentierten die Einsatzkräfte und leiteten ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren ein. Gegen 16:45 Uhr wurde die Demonstration vom
Veranstalter beendet.
Die Polizei wird weiterhin konsequent die
Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen. Die Polizei
appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der
Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das
auch. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen sie Ihre Gesundheit und
die der Menschen in ihrer Umgebung.
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Am 28.02.2020 überfiel ein unbekannter Mann einen Discounter in der
Neustadt und flüchtete. Nun fahndet die Polizei mit Fotos nach dem
Räuber.
Gegen 21:35 Uhr betrat der Mann die Filiale eines
Supermarktes in der Gottfried-Menken-Straße. Er bedrohte eine
Angestellte mit einem Messer und forderte die Herausgabe von Bargeld.
Anschließend flüchtete er mitsamt der Beute. Jetzt sucht die Polizei
in einer Öffentlichkeitsfahndung mit den am Tag vom Überfall
aufgenommenen Bildern nach dem Täter.
Die Polizei fragt: Wer
kennt den Mann auf den Fotos? Der Täter hatte eine sportliche Statur,
war etwa 180 cm groß und etwa 25-30 Jahre alt. Bekleidet war er mit
einer dunkelblauen oder schwarzen Jogginghose, schwarzen Sportschuhen
und einer schwarzen, glänzenden Blouson Jacke, die schwarz-weiße
Gummizüge an den Handgelenken und am Saum hatte. Zudem trug er einen
schwarzen Schal mit weiß-karierten Streifen vor dem Gesicht und graue
Arbeitshandschuhe.
Hinweise, die zur Ergreifung und
rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen, werden mit 1000 Euro
belohnt. Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen
unter 0421 362-3888 entgegen.
Um auch den obdachlosen Bremerinnen und Bremern eine
Lebensmittelversorgung in Zeiten von Corona bieten zu können, werden die
Bremer Suppenengel ab Freitagmittag (27. März) in einem Versorgungszelt
auf der Bürgerweide vor der Stadthalle fertig gepackte Lebensmittel an
Bremer Obdachlose abgeben. Viele Organisationen und die Bremer Behörden
bemühen sich darüber hinaus aktuell um eine möglichst dezentrale
Versorgung von obdachlosen und bedürftigen Bremerinnen und Bremern mit
Lebensmitteln. Neben dem neuen Versorgungszelt der Bremer Suppenengel
vor der Stadthalle (mittags von 12.30 - 14.30 Uhr) sind mobile
Versorgungsfahrräder der Suppenengel und andere Initiativen und Träger
in der Stadtmitte unterwegs und es sollen weitere Abgabeorte in
Bremen-Nord und anderen Stadtteilen aufgebaut werden.
Die Bremer Suppenengel danken dem Bremer Schaustellerverband für die
schnelle und unbürokratische Zurverfügungstellung eines
Versorgungszeltes, damit obdachlose und bedürftige Bremerinnen und
Bremer auch in Coronazeiten eine Lebensmittelversorgung erhalten können.
Wir danken vielen Bremer Unternehmen und den Bremer Behörden, damit vor
Ort für Strom, Wasser, Entsorgung und Security gesorgt wird und aktuell
parallele Angebote auch in anderen Bremer Stadtteilen aufgebaut werden.
Wir würden uns über weitere Küchen, Restaurants, Hotels etc. freuen, die
sich bereit erklären, an einem bestimmten Tag ein frisches Essen zu
kochen und dieses mitnahmegerecht portioniert zu spenden. Wir holen es
dann ab – bitte sprechen Sie uns an. Kontakt: Bremer Suppenengel, Peter
Valtink – Tel 0173 817 4 877 – info@suppenengel.de.
Mehrere Männer aus einer islamischen Gemeinde in Gröpelingen haben
sich am Montagabend in ihren Räumen getroffen. Einsatzkräfte forderten
sie auf, das Treffen zu beenden und fertigten eine Strafanzeige.
Die
sieben Gemeindemitglieder hatten offenbar beschlossen in ihren Räumen
in der Gröpelinger Heerstraße Gesellschaftsspiele zu spielen. Den
alarmierten Einsatzkräften öffneten sie erst nach mehrmaligem Klopfen.
Die Polizisten erklärten den Männern, dass ihr Verhalten nach der
jüngst erlassenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus eine
Straftat darstellt und fertigten eine entsprechende Strafanzeige.
Polizei
und Ordnungsamt werden weiterhin konsequent die Einhaltung dieser
wichtigen Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte
halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn
Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden
einzelnen an. Sollten Sie Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
feststellen, benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
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Die dynamische Entwicklung des neuartigen Coronavirus sowie die
notwendigen Schutzmaßnahmen stellen unsere Gesellschaft und jeden
Einzelnen, aber auch die medizinischen Einrichtungen, Pflege- und
Hilfskräfte sowie Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Trotz
dieser Einschränkungen im öffentlichen Leben ist aus der Öffentlichkeit
ein großes Maß an Solidarität und Hilfsbereitschaft spürbar. Diese
Hilfe zeigt sich unter anderem in Nachbarschaftsdiensten, der
Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, aber auch durch die
Bereitschaft die im eigenen Bestand vorgehaltene Schutzausrüstung und
Desinfektionsmittel denjenigen zur Verfügung stellen zu wollen, die
täglich an der vordersten Front der Krisenbewältigung eingesetzt sind.
Die Sammlung und gezielte Verteilung dieser wichtigen und derzeit
überaus knappen Schutzausrüstungen wird in Bremen zentral über den
«Krisenstab Corona» koordiniert.
Um die zahlreichen Anfragen zu kanalisieren und um einen zentralen
Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, hat der Krisenstab eine
zentrale Erreichbarkeit eingerichtet.
Mailadresse: hilfsangebote@feuerwehr.bremen.de
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Krisenstab
zusätzlich von montags bis freitags in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr
unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
0421 361 11 457
0421 361 11 458
Der Krisenstab bittet jedwede Spendenbereitschaft von
Schutzausrüstungen, insbesondere FFP2-Masken, FFP3-Masken,
Infektionsschutzanzügen, Einweg- oder Mehrweg-Schutzkittel,
Einwegschutzhandschuhen sowie Flächen- und Händedesinfektionsmittel an
diese zentrale Adresse mitzuteilen.
Darüber hinaus richtet sich der Krisenstab auch an bremische
Unternehmen, in denen für die Krisenbewältigung benötigte
Schutzausstattung und Mittel hergestellt werden können. Unternehmen, die
ihre Produktion ausweiten oder anpassen können, werden herzlichst um
Kontaktaufnahme mit dem Krisenstab gebeten.
Ebenfalls wird im Zuge der Krisenbewältigung darum gebeten, die in
großen und kleinen Unternehmen im Bestand befindlichen Artikel des
Arbeitsschutzes, wie beispielsweise Schutzmasken und Schutzbrillen, mit
denen sich das in der Krisenbewältigung im Umgang mit Patienten und
pflegebedürftigen Personen eingesetzte Personal schützen kann, zur
Verfügung zu stellen, sofern diese nicht dringend selbst benötigt
werden.
Je nach Entwicklung der Lage wird der Krisenstab weitere Bedarfe
öffentlich mitteilen, bei denen die Bevölkerung um Unterstützung gebeten
wird.
Am
heutigen Mittwoch (25.03.) ist in Bremen die erste Person an den Folgen
einer Infektion durch das SARS-CoV-2 Virus verstorben. Es handelt sich
um einen 76-jährigen Mann, der in einer Pflegeeinrichtung lebte. Die
Infektion durch das Virus war bekannt, er war innerhalb der Einrichtung
auf einer extra eingerichteten Corona-Station isoliert worden. Der
Verstorbene hatte bereits mehrere Vorerkrankungen und wurde in der
vergangenen Nacht in das Klinikum Bremen-Mitte eingeliefert. Dort
erfolgte die Aufnahme auf der Intensivstation.
„Mein Mitgefühl gilt seinen Angehörigen und allen, die ihn gut kannten.
Ich trauere mit ihnen und wünsche Kraft und Trost in diesem schweren
Moment“, so Senatorin Claudia Bernhard.
.
Das Ordnungsamt Bremen hat eine aktualisierte Allgemeinverfügung über
das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung
bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Die
präzisierte Fassung der Allgemeinverfügung wurde heute öffentlich
bekannt gemacht. Sie konkretisiert die bereits bisher geltende
Rechtslage und tritt in der Nacht zu Dienstag ab 24 Uhr in Kraft. Der
Polizeivizepräsident hatte die Polizei bereits für heute angewiesen, bis
dahin Gruppen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum
anzusprechen und darauf hinzuwirken, dass sich die Personen umgehend
trennen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur alleine, mit
einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Die Regelungen werden
zeitgleich in Bremerhaven gelten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
können mit Bußgeldern, Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren sanktioniert werden.
Hier geht es zur aktuellen Allgemeinverfügung: https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de
Die
Polizei Bremen erhöhte in den vergangenen Tagen bereits ihre Präsenz im
Stadtgebiet und führte verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Regeln
durch. Die Einsatzkräfte ahndeten mehr als 70 Straftaten nach dem
Infektionsschutzgesetz. Überwiegend betraf es Cafés, Imbisse aber auch
Friseur-und Barbiergeschäfte.
Dazu stoppten die Polizisten öffentliche
Fußball- und Basketballspiele. In einem Café in Hastedt hielten sich
Samstagabend noch neun Gäste auf, das Lokal wurde von der Polizei
geschlossen. In einer Bar in der Neustadt klebten die Betreiber die
Fenster mit blickdichter Folie ab, offensichtlich um zu verhindern, dass
von außen in das Lokal geschaut werden konnte. Auch hier kontrollierten
die Einsatzkräfte und stellten den Schankbetrieb mit wenigen Gästen
ein. Am Sonntagabend wurden bei einer Gaststättenkontrolle ebenfalls in
der Neustadt 19 Personen angetroffen. Das Lokal wurde verschlossen,
versiegelt und der Schlüssel sichergestellt.
Polizei und
Ordnungsamt werden weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen
Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte halten Sie sich
an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause
bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden einzelnen an.
Sollten Sie Verstöße gegen die Allgemeinverfügung feststellen,
benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
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Doppelter Boden im Kleintransporter als Drogenversteck
Am Dienstag, 10. März 2020 hat der Zoll bei einer Fahrzeugkontrolle
auf dem Parkplatz Thünen an der A 1 nahe Achim in einem in Schweden
zugelassenen Kleintransporter über 500 kg Haschischplatten entdeckt
und sichergestellt. Den Beamten fielen Unregelmäßigkeiten auf dem
Fahrzeugboden auf. Nach Entfernen eines Teppichs sowie zweier
festgeschraubter Sperrholz- bzw. Blechplatten kamen die Drogen zum
Vorschein. Ein Rauschgiftschnelltest reagierte positiv.
"Die Sicherstellung von 500 kg Haschisch ist ein großer Erfolg und
zeigt, dass die risikoorientierten Zollkontrollen des innereuropäisch
grenzüberschreitenden Verkehrs notwendig sind", freut sich Nicole
Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.
Da es Anzeichen für ein Fahren unter Drogeneinfluss gab, wurde auch
die Polizei aus Langwedel hinzugezogen. Die stellte zudem fest, dass
der 39-jährige Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und das
Fahrzeug keine gültige Zulassung besaß.
Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen. Das Zollfahndungsamt
Hannover hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Verden wurde der Beschuldigte durch das zuständige
Ermittlungsgericht in Untersuchungshaft genommen. Die
sichergestellten Haschischplatten haben einen geschätzten
Straßenverkaufswert von rund 4 Millionen Euro.
Mehrere unbekannte Täter verprügelten Donnerstagnacht einen
27-jährigen Mann in der Rostocker Straße und raubten ihn aus. Er wurde
bei diesem Angriff schwer verletzt.
Gegen 22:40 Uhr beobachteten
Zeugen in der Rostocker Straße, wie der 27-Jährige von einer Gruppe
Männer angegriffen wurde und riefen die Polizei. Die alarmierten
Einsatzkräfte trafen kurze Zeit später ein, leisteten erste Hilfe bei
dem Mann und alarmierten einen Rettungswagen. Er wurde mit schweren
Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Durch umgehend eingeleitete
Fahndungsmaßnahmen stellten die Einsatzkräfte in der näheren Umgebung
sechs Männer im Alter von 17 bis 23 Jahren. Für die weiteren
Ermittlungen sucht die Polizei weitere Zeugen, die möglicherweise den
Angriff in der Rostocker Straße, oder in der Nähe etwas Ungewöhnliches
beobachtet haben.
Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter 0421 362-3888 zu melden.
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Nach der Einschränkung des öffentlichen Lebens durch die vom
Ordnungsamt erlassene "Allgemeinverfügung über das Verbot von
Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur
Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" kontrollierte die Polizei
am Donnerstagabend zusammen mit dem Ordnungsamt die Einhaltung der
Regelungen. Damit sollen die bestehenden Maßnahmen konsequent
durchgesetzt werden.
Seit Mittwoch dürfen nur noch bestimmte
Geschäfte öffnen. Freizeit- und Sporteinrichtungen wurden geschlossen,
Gastronomiebetriebe dürfen nur noch zu begrenzten Zeiten öffnen, die
Zusammenkünfte in Vereinen, Gemeinden, Kirchen etc. bis hin zu
Ansammlungen von Menschen im Freien sind verboten. Die Einschränkungen
dienen dem Allgemeinwohl, die Strafen bei Verstößen sind hoch. Es droht
die Schließung von Geschäften, Restaurants etc. und die Auflösung von
Menschenmengen. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung ist strafbar.
Nach § 75 des Infektionsschutzgesetzes drohen Geld- und sogar
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Einsatzkräfte der Polizei
und Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwachten ab 18 Uhr die Einhaltungen
der Einschränkungen gemäß der Allgemeinverfügung. Kontrolliert wurde
unter anderem im Viertel, in der Bahnhofsvorstadt sowie in Gröpelingen.
Mobile Kontrollmaßnahmen fanden auch im Bremer Osten und in der Neustadt
statt. Größtenteils hielten sich die Geschäftsbetreibenden an die
verfügten Regelungen. Nur in sechs Fällen wurden Verstöße festgestellt
und entsprechende Strafanzeigen gefertigt.
Polizei und
Ordnungsamt werden weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen
Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte halten Sie sich
an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause
bleiben können, dann tun Sie das auch. Zur Sicherheit aller.
.
Bremer Senat untersagt Veranstaltungen bis zum 19. April 2020
Laut Beschluss des Bremer Senats vom Dienstag, 17. März 2020, gilt ein
Verbot von Veranstaltungen und Zusammenkünften bis einschließlich
Sonntag, 19. April 2020. Mit dieser Maßnahme soll das neuartige
Coronavirus eingedämmt und Risikogruppen geschützt werden.
Für die M3B GmbH und ihre Geschäftsbereiche MESSE BREMEN, ÖVB-Arena,
CONGRESS BREMEN, Großmarkt Bremen und Bremer Ratskeller – Weinhandel
seit 1405 hat dies folgende Auswirkungen: Die WeinMesse (27. bis 29.
März) und der Modellspielzeugmarkt (10. April) in
der MESSE BREMEN werden abgesagt. Die Osterwiese vom 3. bis 19. April
2020 auf der Bremer Bürgerweide fällt ebenfalls aus. Für die Güldür
Güldür Show (5. April), „Das ist Wahnsinn – das Musical mit den Hits von
Wolfgang Petry“ (10. April), die Shows von Luke
Mockridge (17. und 18. April) sowie die Uni Nacht XXL (18. April)
bemühen sich die Verantwortlichen um Ersatztermine.Finanzschutzpaket - Die Krisen-Förderprogramme
Wochenmärkte im Land Bremen bleiben geöffnet
Frische
Luft und kein Kontakt zu Ladentüren, Warenkörben oder Einkaufswagen:
Gerade in Zeiten, da viele Menschen eine Ansteckung
mit dem Coronavirus fürchten, bieten die Wochenmärkte im Land Bremen
eine gute Einkaufsmöglichkeit. Eigenständige Betriebe aus der Region
bieten hier ihre frische Ware zum Verkauf und stellen somit eine
Grundversorgung der Gesellschaft auch in Krisenzeiten
sicher. Sie agieren unabhängig voneinander und verfügen über kurze und
nachvollziehbare Produktions- und Lieferketten. Ein weiterer Pluspunkt:
Es gibt keine Selbstbedienung, die Produkte werden somit nicht von einer
Vielzahl an Personen berührt.
Aufgrund
der Corona-Krise sind in Bremen ab heute – 18. März 2020 – viele
Geschäfte bis vorerst 19. April 2020 für den Publikumsverkehr
geschlossen. Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung, die am
Dienstag vom Ordnungsamt erlassen wurde. Ziel der Verfügung ist es, das
Infektionsrisiko der Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich und so
schnell wie möglich zu minimieren. Da eine Allgemeinverfügung aber viele
Details nicht abdecken kann, wenden sich nun betroffene Händlerinnen
und Händler, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbstständige mit
Fragen an die Behörden.
Ab heute Vormittag wird daher eine Servicestelle aus Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Innenbehörde sowie des Ordnungsamtes ihre Arbeit
aufnehmen, um die Anfragen zu beantworten. Die Servicestelle ist unter
der Mail-Adresse oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de zu erreichen.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Rathaus, Innenbehörde und Ordnungsamt
werden seit gestern mit Nachfragen überhäuft. Das ist absolut
verständlich und wir versuchen, so schnell wie möglich darauf zu
reagieren. Alle Betroffenen bitten wir jedoch um Verständnis, dass das
Notwendigste in einer Krise immer zuerst getan werden muss. Als erstes
mussten wir das öffentliche Leben soweit wie möglich runterfahren, um
die Ansteckungsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Nun
werden die Kolleginnen und Kollegen anfangen, alle Fragen abzuarbeiten.“ Finanzschutzpaket - Die Krisen-Förderprogramme
Einschränkungen beim Publikumsverkehr in den Filialen
Derzeit führen Erkenntnisse zur
Ausbreitung des Coranavirus schnell zu neuen Empfehlungen, sei es von
der Bundesregierung, den Gesundheitsämtern oder vom Bremer Senat. Nach
intensiven Beratungen folgt die Sparkasse Bremen diesen Empfehlungen
und hat daher beschlossen, nur noch ausgewählte Filialen zu öffnen.
Über das Online-Banking, per Telefon, E-Mail oder Chat sind wir weiterhin für Sie erreichbar.
Das Beitragsbild ist nur unsere persönliche Meinung zu der Meldung der Sparkasse Bremen. Die Commerzbank führt zum Beispiel gerade heute Wartungsarbeiten an ihrem Onlinebanking aus und das wo viele Menschen nicht mehr aus dem Haus gehen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den geschlossenen
Filialstandorten werden größtenteils weiterhin vor Ort arbeiten, um das
erhöhte digitale und telefonische Aufkommen zu bearbeiten. Entsprechende
Aushänge vor Ort in den Filialen werden darauf hinweisen.
Selbstverständlich behalten auch die bekannten Telefonnummern
der Beraterinnen und Berater ihre Gültigkeit. Auch der Zugang zu einem
Schließfach in einer der vorübergehend nicht geöffneten Filialen ist
nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Aktueller Stand im Land Bremen:
Bestätigte Fälle insgesamt: 56
davon Stadtgemeinde Bremen: 48
und Bremerhaven: 8
Begründete Verdachtsfälle Land: 2
Bremen: 2
Bremerhaven: 1
Genese Land: 1
Bremen: 1
Bremerhaven: 0
Heute wurden in der Stadtgemeinde Bremen drei neue Corona-Fälle
gemeldet. Zwei der Fälle sind Rückkehrer aus einem Risikogebiet, die
dritte Infektion lässt sich auf den Kontakt mit einer anderen
infizierten Person zurückführen. Eine weitere Person gilt als
begründeter Verdachtsfall, auch diese Einschätzung ergibt sich durch die
Rückkehr aus einem Risikogebiet. Diese Person sowie die Kontaktpersonen
befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Gleichzeitig wird erneut der Hinweis gegeben, dass die Corona-Ambulanzen
nur mit einer ärztlichen Überweisung und nach vorheriger telefonischer
Terminabsprache aufgesucht werden sollen. Bürgerinnen und Bürger, die
seit Donnerstag in der Corona Ambulanz abgestrichen wurden, müssen
aktuell bis Dienstag auf das Resultat warten. Die Kapazitäten im
zuständigen Labor werden aktuell ausgebaut und stehen ab Anfang nächster
Woche zur Verfügung. Bis zum kommenden Dienstag sollen demnach alle in
der Ambulanz abgestrichenen Bürgerinnen und Bürger die erteilten
Anordnungen weiterhin befolgen.
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der
Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem
werden fortlaufend Informationen auf der Website des
Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven
zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig
Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und
Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden
Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der
Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder
Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche
Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an
denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin
weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das
präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von
Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche
Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.
.
Sowohl am
Donnerstag (12.03.2020) als auch am Freitag
(13.03.2020) haben sich an der Corona-Ambulanz am Standort Klinikum
Bremen-Mitte Warteschlangen gebildet. Zur Entlastung der bisherigen
Ambulanz sowie zur besseren Versorgung der Bevölkerung, wird am
kommenden Montagmittag (16.03.2020) eine weitere Corona-Ambulanz am
Standort Klinikum Bremen-Ost eröffnet. Außerdem werden an beiden
Standorten überdachte und beheizte Wartebereiche eingerichtet.
Gleichzeitig
wird erneut der Hinweis gegeben, dass die Corona-Ambulanzen nur mit
einer ärztlichen Überweisung und nur nach vorheriger telefonischer
Terminabsprache aufgesucht werden sollen. Des Weiteren sollte darauf
geachtet werden, wenn möglich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
den Corona-Ambulanzen zu fahren. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia
Bernhard: „Die Infektionsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf
Grund der räumlichen Nähe zu anderen Personen erhöht. Bitte achten Sie
auf Ihr persönliches Umfeld - nicht nur, wenn Sie die Ambulanzen
aufsuchen wollen. Auch die Unterstützung besonders gefährdeter Personen,
wie zum Beispiel älterer Menschen, ist in der aktuellen Lage ein tolles
Zeichen der Solidarität.“
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der
Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem
werden fortlaufend Informationen auf der Website des
Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven
zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig
Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und
Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden
Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der
Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder
Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche
Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an
denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin
weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das
präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von
Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche
Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.
.
Sportsenatorin
Anja Stahmann hat wegen der zunehmenden Ausbreitung des
SARS-CoV-2-Virus am heutigen Freitag (13. März 2020) die Schließung
sämtlicher städtischer Sportanlagen verfügt. Die Maßnahme greift ab
Montag, betrifft alle Bezirkssportanlagen sowie Einzelsportanlagen und
bezieht Hallen und Außenflächen gleichermaßen mit ein. Die von Vereinen
gepachteten Anlagen auf städtischen Sportanlagen sind von dieser
Entscheidung nur mittelbar betroffen, ihr Betrieb liegt in der
Verantwortung der Vereine. „Ich möchte die Vereine herzlich bitten, den
Spiel- und Trainingsbetrieb dort ebenfalls einzustellen“, sagte die
Senatorin in enger Absprache mit dem Präsidenten des Landessportbundes,
Andreas Vroom.
Analog zu den Sporthallen an Schulen werden die städtischen Sportanlagen
bis zum Ende der Osterferien am 14. April geschlossen. „Uns ist
bewusst, wie sehr diese Entscheidungen den Breitensport und den
Leistungssport im Lande Bremen treffen“, sagte Senatorin Stahmann und
bat um Verständnis. „Wir dürfen aber die Erkenntnis von Virologen nicht
in den Wind schlagen, dass die Verbreitung des Virus sich nur mit
drastischen Maßnahmen merklich verlangsamen lässt.“
Absage des Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen Bayer 04 Leverkusen
Innensenator Ulrich Mäurer: „Es ist eine Illusion, davon
auszugehen, dass die Veranstaltung von Geisterspielen die Fans davon
abhalten wird, sich zu versammeln.“
„Ganz
Deutschland ergreift Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus
einzudämmen. Selbst Kitas und Schulen werden vorsorglich geschlossen.
Nur die DFL hält weiterhin an dem Irrsinn fest, den Spielbetrieb der
Bundesliga an diesem Wochenende aufrecht zu erhalten“, erklärt
Innensenator Ulrich Mäurer. Es sei jedoch eine Illusion, davon
auszugehen, dass die Veranstaltung von Geisterspielen die Fans davon
abhalten werde, sich in gewohnter Weise zu versammeln.
SV Werder Bremen hat an seine Fans appelliert, sich anlässlich des
Bundesligaspiels am Montagabend (16. März 2020) nicht vor dem
Weserstadion zu versammeln. Mäurer: „Die Fans werden sich jedoch weder
an diesen Appell oder an die gestern in Kraft getretene Verbotsverfügung
über Veranstaltungen und Versammlungen halten.“ Laut Einschätzung der
Polizei Bremen und der Vertreter von Werder Bremen sei mit einer Anzahl
von bis zu 2.000 Personen zu rechnen. Mäurer: „Ob vor dem Stadion, in
den Kneipen oder auf den Straßen - die Zusammenkunft von Fans, die
dieses Spiel begleiten wollen, ist unausweichlich.“ Die DFL nehme dies
billigend in Kauf.
Durch das aktuelle Verbot von größeren Versammlungen soll die weitere
Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindert werden. Die Gefahr ist
aber spätestens dann gegeben, wenn die Fans in großer Anzahl am Stadion
eintreffen und kann nicht durch Platzverweise und Absperrmaßnahmen
verhindert werden. Es besteht dann auch eine Infektionsgefahr für die
eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Mäurer: „Aus diesen Gründen habe ich den Senat auf der heutigen
Sondersitzung informiert, dass das Ordnungsamt eine entsprechende
Verfügung erlassen und die Austragung des Fußballspiels untersagen
wird.“ Der Schutz der eigenen Polizeikräfte sowie die der Fans aus
Bremen und dem niedersächsischen Umland überwiegt eindeutig die
wirtschaftlichen Belange der DFL.
Zur
Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus finden an den
staatlichen Hochschulen im Land Bremen bis einschließlich 17. April 2020
keine Präsenzlehrveranstaltungen statt. Der Prüfungsbetrieb soll unter
Beachtung einer sorgfältigen Risikoabwägung grundsätzlich
aufrechterhalten werden. Dies hat die Senatorin für Wissenschaft und
Häfen, Dr. Claudia Schilling, in Abstimmung mit den Hochschulen
entschieden. Auch die Mensa der Universität bleibt ab heute (12. März
2020) mit ihren 1.500 Sitzplätzen geschlossen.
Schilling: „Der Schutz der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Hochschulen hat Vorrang. Zudem wollen wir mit dieser
Maßnahme einen Beitrag leisten, die weitere Ausbreitung von
Coronavirus-Infektionen zu verlangsamen. Gerade zum Semesterstart kommen
viele Studierende wieder zurück nach Bremen.“
Mit der Maßnahme handelt Bremen im Geleitzug weiterer Bundesländer, die
ebenfalls ihren Lehrveranstaltungsbeginn auf den 20. April 2020
verschoben haben.
Die Universität Bremen, die Hochschule Bremen, die Hochschule
Bremerhaven sowie die Hochschule für Künste haben mit ihren rund 33.000
Studierenden unterschiedliche Vorlesungszeiten. Der bereits am 9. März
2020 begonnene Lehrbetrieb an der Hochschule Bremen wird damit ab sofort
ausgesetzt.
Der Senat hatte bereits am vergangenen Dienstag aufgrund der aktuellen
Situation beschlossen, dass öffentliche wie nichtöffentliche
Großveranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen mit über 1.000
Teilnehmenden in der Freien Hansestadt Bremen untersagt werden.
Die Zahl der bestätigten Fälle einer Infektion mit dem neuartigen
Corona-Virus SARS-CoV-2 ist in Bremen am heutigen Dienstag angestiegen.
Insgesamt wurden heute 17 neue Infektionen registriert. Bei 15 dieser
Fälle handelt es sich um Mitglieder einer Reisegruppe, die aus
Norditalien zurückgekehrt sind. Das Gesundheitsamt Bremen wusste von
dieser Reisegruppe frühzeitig Bescheid und konnte somit eine umfassende
Testung in die Wege leiten. Außerdem konnte die
Kontaktpersonenermittlung bei allen Fällen der Reisegruppe erfolgen. Die
Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolierung und damit in
ambulanter Behandlung. Zwei weitere Fälle, die nicht in Zusammenhang mit
der Reisegruppe stehen, wurden heute ebenfalls gemeldet. Bei diesen
Fällen befindet sich das Gesundheitsamt aktuell in der Recherche der
Kontaktpersonen.
Zusätzlich wurde heute ein Fall in Bremerhaven ( ein Mitarbeiter der Firma Eurogate, der sich im Skiurlaub befand) gemeldet. Damit sind im
Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2
bestätigt. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle liegt bei insgesamt
17, es befinden sich 33 Personen in häuslicher Quarantäne. Die
Lageeinschätzung durch das Gesundheitsamt hat sich durch die neuen
bestätigten Fälle nicht geändert. Es wird weiterhin die Strategie des
sogenannten „Containments“ aufrechterhalten. Das bedeutet, dass eine
Eindämmung der Infektionszahlen weiterhin möglich ist, da bei allen
bestätigten Fällen nachverfolgt werden kann, wo sich die Betroffenen
angesteckt haben, sowie die Ermittlung der Kontaktpersonen möglich ist.
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der
Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem
werden fortlaufend Informationen auf der Website des
Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven
zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig
Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und
Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden
Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der
Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder
Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche
Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an
denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin
weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das
präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von
Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche
Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.
.
Der Senat hat am
heutigen Dienstag (10. März 2020) aufgrund der aktuellen Situation und
zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen
beschlossen, dass Großveranstaltungen sowie sonstige
Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen abgesagt werden.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia
Bernhard, hebt dabei hervor, dass es aktuell darum geht, den
Ausbreitungsprozess zu verlangsamen: „Wir haben im Land Bremen aktuell
nur fünf ( bis zum heutigen Abend sind im Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2 bestätigt )
Diese Zahl wollen wir nutzen, um die weitere
Ausbreitung zu verlangsamen. Es gibt einen Vorsprung, der uns Zeit zum
Handeln verschafft, die Entscheidung des heutigen Tages ist ein
wichtiger Schritt zum Schutz der Bremer Bevölkerung.“
Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine
entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser
Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das
Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche
Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser
Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020
in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und
nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer
Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.
Auch Veranstalter von kleineren Veranstaltungen und Ansammlungen sind
dazu angehalten, die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (insbesondere
die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und
Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ vom 28. Februar 2020) zu
beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor
einer Infizierung umzusetzen. Für den Fall, dass die Hinweise des
Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Beachtung finden, werden
gegenüber einzelnen Veranstaltungen und Ansammlungen Auflagen erteilt
oder Verbote ausgesprochen.
Senator Mäurer (2.v.l.) uns Senatorin Bernhard (li.) stellen im Bremer
Rathaus die Maßnahmen des Senats gegen die Verbreitung des Coronavirus
vor
Für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige
Menschenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen
gelten zunächst für den Zeitraum 12. März 2020 bis einschließlich 26.
März 2020 die folgenden Auflagen:
a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.
b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenraume
mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten
werden.
c. Die Teilnehmenden müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über
allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand
halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.
Die Veranstalter nichtöffentlicher Veranstaltungen mit über 250 Personen
müssen ab 12. März bis 26. März 2020 die Veranstaltung beim Ordnungsamt
Bremen (oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de)
anzeigen. So wird das Amt in die Lage versetzt, von jeglichen
Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht,
Kenntnis zu erlangen, um ggf. die Veranstalter und Teilnehmenden über
präventive Möglichkeiten der Minimierung der Gefahren einer Infektion
informieren oder ggf. beschränkende Maßnahmen anordnen zu können.
Die Allgemeinverfügung hat erst einmal Gültigkeit bis zum 26. März 2020.
„Die Lage ist natürlich dynamisch. Aktuell werden Maßnahmen ergriffen,
die die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Wir werden laufend
darüber entscheiden, ob eine Anpassung und auch eine zeitliche
Verlängerung der Allgemeinverfügung notwendig ist. Im Vordergrund steht
dabei natürlich die Gesundheit der Bevölkerung“, so Claudia Bernhard.
Die Entscheidung des Senats hat auch Auswirkungen auf das kommende
Heimspiel von SV Werder Bremen. „Die Absage von Großveranstaltungen
trifft den Verein in einer Zeit, in der die Mannschaft auf den Rückhalt
ihrer Fans so angewiesen ist, besonders hart“, so Mäurer. Doch es gelte,
dem Risiko eines Infektionsausbruchs im Stadion mit zehntausenden von
Besucherinnen und Besuchern entgegen zu wirken. Mäurer: „Doch statt
selbst die Verantwortung für die Zuschauerinnen und Zuschauern im
Stadion zu übernehmen, überlässt die DFL als Veranstalter der Bundesliga
die Entscheidung den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.“
Andere Veranstalter in Deutschland hätten schon umsichtiger und
vorausschauender gehandelt und Messen, Kongresse und Konzerte
eigenverantwortlich und zum Schutze der Teilnehmenden abgesagt. „Ich
appelliere nachdrücklich an den Präsidenten der DFL“, so Mäurer weiter,
„für den Schutz der Stadionbesucherinnen und -besucher sowie für
Chancengleichheit im Wettbewerb Sorge zu tragen. Zumindest die Spiele am
kommenden Wochenende sollten verschoben werden, um so Zeit zu gewinnen
für eine bundeseinheitliche Lösung.“
Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 11.03.2020 auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.
Raubtaten gehen zum fünften Mal in Folge zurück / Insgesamt
leichter Anstieg der Fallzahlen in Bremen / Allein 1159 Delikte gehen
auf das Konto des BAMF-Verfahrens
Innensenator Ulrich Mäurer, Polizeipräsident Lutz Müller, der Direktor
der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Harry Götze, sowie der Leiter des
Landeskriminalamtes, Jürgen Osmers, haben heute (Montag, 9. März 2020)
die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019 vorgestellt. Unterstützt
wurden sie dabei von der Leiterin der „Zentralstelle Analyse“ des
Landeskriminalamtes, Dr. Daniela Hunold. Die Zahl der Straftaten im Land
Bremen ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen, nämlich von 74.524 auf
78.228 Delikte. Dabei gingen allein 1.159 Taten auf das Konto des
sogenannten BAMF-Verfahrens, erläuterte Innensenator Mäurer auf der
Pressekonferenz. Die Aufklärungsquote sank im Land von 49,2 auf 48,7 und
in Bremen Stadt von 49,3 auf 48,5 Prozent. Insgesamt zeigten sich keine
herausragenden Abweichungen zum Vorjahr. Erfreulich sei jedoch der
erneute Rückgang beim Raub. Hier stieg in Bremen (Stadt) auch die
Aufklärungsquote von 41,9 auf 44,4 Prozent. Analog zum Bundestrend sank
zudem erneut leicht die Zahl der Wohnungseinbrüche in Bremen. In Bremerhaven liegt die Anzahl der Wohnungseinbrüche
mit 279 Taten auf dem Niveau des Vorjahres (281). Damit setzt sich der
positive Trend in der Seestadt in diesem Deliktsfeld seit über fünf
Jahren fort. Bei der vorsätzlichen Brandstiftung konnte die
Bremerhavener Polizei die Fallzahlen dank großer Anstrengungen einer
Sonderkommission sogar mehr als halbieren (von 101 auf 45 Fälle) und
damit durch Ermittlungserfolge mehrere Brandserien unterbrechen und
aufklären. Zu den Fallzahlen in der Stadt Bremen:
Im Bereich der Straftaten gegen das Leben haben sich
die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert und bewegen
sich jetzt wieder auf ähnlichem Niveau wie in den Jahren zuvor. (Zur
Erklärung: Die ungewöhnlich hohen Zahlen im Vorjahr waren Ergebnis einer
erfolgreich arbeitenden Ermittlungskommission gegen Steinewerfer auf
Autobahnen und Bundesstraßen). In Bremen gab es vier vollendete
Tötungsdelikte und 21 Taten, bei denen es beim Versuch blieb. In fünf
Fällen, die teils im Umfeld der Discomeile stattfanden, konnten keine
Täter ermittelt werden, sodass die Aufklärungsquote in diesem
Deliktsfeld niedriger als üblich ausfiel. Bei den Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen sank die Zahl von 127 auf 102 Delikte in 2019. Die Anzeigenbereitschaft bleibt nach den „Me too – Debatten“ hoch.
Im Deliktsfeld sexueller Missbrauch von Kindern sowie Kinderpornografie
sind jeweils starke Anstiege zu verzeichnen (von 68 Taten auf 112 Taten
sowie von 49 auf 105 Taten). Eine Erklärung hierfür liegt nach den
Ausführungen von Polizeipräsident Müller beim Bundeskriminalamt, das im
vergangenen Jahr eigene Rückstände in konzertierten Aktionen
aufgearbeitet und seine Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit
internationalen Providern anschließend in die Länder gegeben hat. Hier
wurden die Hinweise dann, wie in Bremen auch, weiterbearbeitet. Zum Raub: Die Zahl der Raubtaten insgesamt ist zum
fünften Mal in Folge in Bremen gesunken, von 816 auf 757 Taten. „Das ist
eine erfreuliche Entwicklung“, so Innensenator Mäurer. „Die Maßnahmen
der Polizei zeigen Wirkung. Unser Ziel ist es zugleich, die Raubtaten
noch weiter zu reduzieren, da jede dieser Taten Spuren bei den
Betroffenen hinterlässt.“ Diese positive Tendenz zeigt sich auch beim Straßenraub.
Lagen die Zahlen im Jahr 2012 noch bei 511 Taten waren es im
vergangenen Jahr noch 282 Taten. In jedem dritten Fall konnte der Täter
ermittelt werden.
Die Fallzahlen im Bereich der gefährlichen und schweren
Körperverletzungsdelikte sind mit 1.444 Taten im Vergleich zum Vorjahr
auf gleichbleibendem Niveau. Bei der einfachen vorsätzlichen
Körperverletzung stiegen die Fallzahlen von 3.467 auf 3.755 Delikte an.
Die Zahl der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte bewegt
sich ähnlich wie in den Vorjahren weiterhin auf einem hohen Niveau.
Nachdem im vergangenen Jahr die Zahl der Straftaten in diesem
Deliktsfeld gesunken war, ist im Jahr 2019 wieder ein Anstieg von 42
Taten auf 406 Straftaten festzustellen.
Bei der Diebstahlkriminalität stiegen die Fallzahlen
von 27.268 auf 28.405 Delikte an. Beim Einbruchdiebstahl aus Dienst-,
Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen stiegen die Zahlen um
163 Taten auf 1.020 an, nachdem sie zuvor in den vergangenen drei Jahren
kontinuierlich gesunken waren.
Beim Wohnungseinbruch sank die Zahl erneut leicht und
damit seit 2014 zum fünften Mal in Folge auf jetzt 1.582 Fälle. Bei rund
45 Prozent der Fälle blieb es beim Versuch. Die Täter mussten aufgeben,
weil sie gestört wurden oder an den Sicherheitsvorkehrungen
scheiterten. Mäurer: „Das zeigt: Es lohnt sich, die eigene Wohnung oder
das eigene Haus einmal mit den Augen eines potenziellen Einbrechers zu
betrachten und mögliche Schwachstellen bei Fenstern und Türen zu
beheben. Die meisten Täter geben auf, wenn sie nicht innerhalb kurzer
Zeit zum Ziel kommen.“
Die Zahl der Diebstähle an und aus Kraftfahrzeugen fiel von 4.846 auf 4.257 Taten. Der Fahrraddiebstahl sank von 6.080 auf 5.377 Taten.
Bei der Zahl der Straftaten zum Nachteil älterer Menschen
(SÄM-Delikte) kann die Bremer Polizei keine Entwarnung geben. Obwohl
das Deliktsfeld einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung
darstellt, stiegen die Fallzahlen erneut leicht an auf 1.603 Fälle.
Allerdings bleibt, aufgrund intensiver Präventionsarbeit und unterstützt
von unterschiedlichsten Medien, der Versuchsanteil in diesem
Deliktsfeld hoch. 1.234 Mal scheiterten die Täter an älteren Menschen,
die rechtzeitig misstrauisch wurden, an aufmerksamen Angehörigen und
Nachbarn oder Bankangestellten, die Verdacht schöpften. Im vergangenen
Jahr schloss die Bremer Polizei ein umfangreiches Ermittlungsverfahren
gegen mehrere Täter erfolgreich ab. Der neue Leiter der Bremer
Kriminalpolizei, Jürgen Osmers, gibt sich jedoch keinen falschen
Hoffnungen hin: „Auch wenn die Täter in 77 Prozent der Fälle scheitern,
müssen SÄM-Delikte ein Schwerpunkt unserer Arbeit bleiben. Schon der
bloße Versuch sorgt für Ängste und Beunruhigung bei den älteren
Menschen.“
Im Bereich der vorsätzlichen Brandstiftung sank die Zahl trotz der Häufung in den letzten Monaten von 98 Taten auf 84 Taten in 2019.
Bei der Betäubungsmittelkriminalität registrierte die Polizei 2.798 sogenannte Konsumentendelikte und 241 Fälle von Handel und Einfuhr.
Bei den Konsumentendelikten handelt es sich um Fälle, bei denen in zum
Beispiel Straßenkontrollen Drogen für den Eigengebrauch bei Personen
sichergestellt wurden.
Die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl (Tatverdächtige je 100.000
Einwohner) nichtdeutscher Tatverdächtiger sank das dritte Mal in Folge
auf jetzt 6.779. Hierbei wurden alle Delikte außer Verstöße gegen das
Ausländerrecht mitgerechnet. Bei den deutschen Tatverdächtigen blieb die
Tatverdächtigenbelastungszahl mit 2.481 annähernd gleich hoch.
Bei den nichtdeutschen tatverdächtigen Jugendlichen und Heranwachsenden
bis 21 Jahre sank die Tatverdächtigenbelastungszahl das vierte Mal in
Folge auf nunmehr 14.244. Hier scheinen die Präventionsprojekte, wie
„Stopp der Jugendgewalt“, Wirkung zu zeigen. Ein Anstieg um 747 auf
insgesamt 7.266 ist bei der Tatverdächtigenbelastungszahl junger
deutscher Tatverdächtiger gleichen Alters zu verzeichnen. Bearbeitungsrückstände:
Im Jahr 2019 gab es bei der Kriminalpolizei 15 Ermittlungsgruppen, für
die insgesamt 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengezogen
wurden und deren Arbeit teils noch nicht abgeschlossen ist. So konnte
beispielsweise die „Soko Grab“ einen 42-Jährigen ermitteln, der geplant
hatte, seine Ex-Frau zu töten und im dringenden Tatverdacht stand,
Brandanschläge gegen Anwälte und Richter begangen zu haben. Einer
anderen Ermittlungsgruppe mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
gelang es, einem 39-jährigen Pfleger nachzuweisen, dass er zwei Frauen
ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt hatte. Das Verfahren
ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden noch weitere Einrichtungen
auf Auffälligkeiten hin überprüft, in denen der Täter zuvor gearbeitet
hatte. Knapp 20 Ermittlerinnen und Ermittler waren zudem in der „Soko
Goetheplatz“ monatelang damit beschäftigt, den Angriff auf den damaligen
Bremer AFD Vorsitzenden Frank Magnitz aufzuklären. Während es in diesem
Fall nicht gelang, die Täter zu überführen, konnte die
Ermittlungsgruppe „Rapunzel“ mehrere Beschuldigte ermitteln und
U-Haftbefehle erwirken, denen vorgeworfen wird, im Frühjahr 2019 in
diverse Büros und Geschäftsräume eingebrochen zu sein. Für einen
Zeitraum von über einem Jahr band weiterhin auch das sogenannte
BAMF-Verfahren zwischen 15 und 20 Ermittler. Die Zahl der noch
unbearbeiteten Fälle ist dadurch erneut gestiegen. Dazu Polizeipräsident
Lutz Müller: „In den vergangenen Jahren hatten wir immer einige Tausend
Fälle, deren Bearbeitung wir zunächst zeitlich hintenanstellen mussten.
Dieser Zustand hat sich vor dem Hintergrund der Personalsituation und
der vielen Ermittlungsgruppen noch einmal verschärft und ist für uns
nicht akzeptabel. Der jetzigen Entwicklung müssen und werden wir
entgegenwirken.“ Dazu sind verschiedene Maßnahmen bereits in 2019
eingeleitet worden, die aber erst in 2020 greifen werden.
Die Leiterin der „Zentralstelle Analyse“ des Landeskriminalamtes, Dr. Daniela Hunold, wies darauf hin, dass die jährlich veröffentlichte PKS in den Ländern nur eine
Quelle sei, um das Kriminalitätsgeschehen darzustellen. So stimme die
Datenlage in der PKS nicht immer mit den tatsächlichen Entwicklungen und
dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger überein.
Ergänzend zur PKS geben auch sogenannte Dunkelfeldbefragungen Hinweise
auf das Kriminalitätsgeschehen. Als Beispiel nannte Dr. Hunold
Dunkelfeldbefragungen aus Niedersachsen zum Deliktsfeld des
Wohnungseinbruchs. Über 80 Prozent der Betroffenen zeigten demnach einen
versuchten oder einen vollendeten Wohnungseinbruch an. „Damit kommt die
PKS dem tatsächlichen Kriminalitätsgeschehen sehr nahe“, so Dr. Hunold.
Trotz der seit 2014 stetig abnehmenden Fallzahlen in der PKS stiegen
aber die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger, selbst Opfer zu
werden. Das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung passe somit nicht zum
tatsächlichen Geschehen. Die offensive und wichtige Präventions- und
Öffentlichkeitsarbeit der Polizei könne manche Menschen auch
verunsichern, da damit ein als bedrohlich empfundenes Thema Raum in der
Öffentlichkeitsarbeit finde. Dr. Hunold: „Das ist ein Spannungsfeld, das
wir bei der Präventionsarbeit immer mitdenken müssen.“
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