Diese Zahl wollen wir nutzen, um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen. Es gibt einen Vorsprung, der uns Zeit zum Handeln verschafft, die Entscheidung des heutigen Tages ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Bremer Bevölkerung.“
Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.

Senator Mäurer (2.v.l.) uns Senatorin Bernhard (li.) stellen im Bremer Rathaus die Maßnahmen des Senats gegen die Verbreitung des Coronavirus vor
Für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen gelten zunächst für den Zeitraum 12. März 2020 bis einschließlich 26. März 2020 die folgenden Auflagen:
a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.
b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenraume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten werden.
c. Die Teilnehmenden müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.
Die Veranstalter nichtöffentlicher Veranstaltungen mit über 250 Personen müssen ab 12. März bis 26. März 2020 die Veranstaltung beim Ordnungsamt Bremen (oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de) anzeigen. So wird das Amt in die Lage versetzt, von jeglichen Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, Kenntnis zu erlangen, um ggf. die Veranstalter und Teilnehmenden über präventive Möglichkeiten der Minimierung der Gefahren einer Infektion informieren oder ggf. beschränkende Maßnahmen anordnen zu können.
Die Allgemeinverfügung hat erst einmal Gültigkeit bis zum 26. März 2020. „Die Lage ist natürlich dynamisch. Aktuell werden Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Wir werden laufend darüber entscheiden, ob eine Anpassung und auch eine zeitliche Verlängerung der Allgemeinverfügung notwendig ist. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Gesundheit der Bevölkerung“, so Claudia Bernhard.
Die Entscheidung des Senats hat auch Auswirkungen auf das kommende Heimspiel von SV Werder Bremen. „Die Absage von Großveranstaltungen trifft den Verein in einer Zeit, in der die Mannschaft auf den Rückhalt ihrer Fans so angewiesen ist, besonders hart“, so Mäurer. Doch es gelte, dem Risiko eines Infektionsausbruchs im Stadion mit zehntausenden von Besucherinnen und Besuchern entgegen zu wirken. Mäurer: „Doch statt selbst die Verantwortung für die Zuschauerinnen und Zuschauern im Stadion zu übernehmen, überlässt die DFL als Veranstalter der Bundesliga die Entscheidung den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.“ Andere Veranstalter in Deutschland hätten schon umsichtiger und vorausschauender gehandelt und Messen, Kongresse und Konzerte eigenverantwortlich und zum Schutze der Teilnehmenden abgesagt. „Ich appelliere nachdrücklich an den Präsidenten der DFL“, so Mäurer weiter, „für den Schutz der Stadionbesucherinnen und -besucher sowie für Chancengleichheit im Wettbewerb Sorge zu tragen. Zumindest die Spiele am kommenden Wochenende sollten verschoben werden, um so Zeit zu gewinnen für eine bundeseinheitliche Lösung.“
Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 11.03.2020 auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.


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