Der Senat hat am
heutigen Dienstag (10. März 2020) aufgrund der aktuellen Situation und
zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen
beschlossen, dass Großveranstaltungen sowie sonstige
Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen abgesagt werden.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia
Bernhard, hebt dabei hervor, dass es aktuell darum geht, den
Ausbreitungsprozess zu verlangsamen: „Wir haben im Land Bremen aktuell
nur fünf ( bis zum heutigen Abend sind im Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2 bestätigt )
Diese Zahl wollen wir nutzen, um die weitere
Ausbreitung zu verlangsamen. Es gibt einen Vorsprung, der uns Zeit zum
Handeln verschafft, die Entscheidung des heutigen Tages ist ein
wichtiger Schritt zum Schutz der Bremer Bevölkerung.“
Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine
entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser
Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das
Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche
Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser
Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020
in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und
nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer
Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.
Auch Veranstalter von kleineren Veranstaltungen und Ansammlungen sind
dazu angehalten, die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (insbesondere
die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und
Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ vom 28. Februar 2020) zu
beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor
einer Infizierung umzusetzen. Für den Fall, dass die Hinweise des
Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Beachtung finden, werden
gegenüber einzelnen Veranstaltungen und Ansammlungen Auflagen erteilt
oder Verbote ausgesprochen.
Senator Mäurer (2.v.l.) uns Senatorin Bernhard (li.) stellen im Bremer
Rathaus die Maßnahmen des Senats gegen die Verbreitung des Coronavirus
vor
Für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige
Menschenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen
gelten zunächst für den Zeitraum 12. März 2020 bis einschließlich 26.
März 2020 die folgenden Auflagen:
a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.
b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenraume
mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten
werden.
c. Die Teilnehmenden müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über
allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand
halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.
Die Veranstalter nichtöffentlicher Veranstaltungen mit über 250 Personen
müssen ab 12. März bis 26. März 2020 die Veranstaltung beim Ordnungsamt
Bremen (oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de)
anzeigen. So wird das Amt in die Lage versetzt, von jeglichen
Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht,
Kenntnis zu erlangen, um ggf. die Veranstalter und Teilnehmenden über
präventive Möglichkeiten der Minimierung der Gefahren einer Infektion
informieren oder ggf. beschränkende Maßnahmen anordnen zu können.
Die Allgemeinverfügung hat erst einmal Gültigkeit bis zum 26. März 2020.
„Die Lage ist natürlich dynamisch. Aktuell werden Maßnahmen ergriffen,
die die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Wir werden laufend
darüber entscheiden, ob eine Anpassung und auch eine zeitliche
Verlängerung der Allgemeinverfügung notwendig ist. Im Vordergrund steht
dabei natürlich die Gesundheit der Bevölkerung“, so Claudia Bernhard.
Die Entscheidung des Senats hat auch Auswirkungen auf das kommende
Heimspiel von SV Werder Bremen. „Die Absage von Großveranstaltungen
trifft den Verein in einer Zeit, in der die Mannschaft auf den Rückhalt
ihrer Fans so angewiesen ist, besonders hart“, so Mäurer. Doch es gelte,
dem Risiko eines Infektionsausbruchs im Stadion mit zehntausenden von
Besucherinnen und Besuchern entgegen zu wirken. Mäurer: „Doch statt
selbst die Verantwortung für die Zuschauerinnen und Zuschauern im
Stadion zu übernehmen, überlässt die DFL als Veranstalter der Bundesliga
die Entscheidung den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.“
Andere Veranstalter in Deutschland hätten schon umsichtiger und
vorausschauender gehandelt und Messen, Kongresse und Konzerte
eigenverantwortlich und zum Schutze der Teilnehmenden abgesagt. „Ich
appelliere nachdrücklich an den Präsidenten der DFL“, so Mäurer weiter,
„für den Schutz der Stadionbesucherinnen und -besucher sowie für
Chancengleichheit im Wettbewerb Sorge zu tragen. Zumindest die Spiele am
kommenden Wochenende sollten verschoben werden, um so Zeit zu gewinnen
für eine bundeseinheitliche Lösung.“
Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 11.03.2020 auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.
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