Das Ordnungsamt Bremen hat eine aktualisierte Allgemeinverfügung über
das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung
bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Die
präzisierte Fassung der Allgemeinverfügung wurde heute öffentlich
bekannt gemacht. Sie konkretisiert die bereits bisher geltende
Rechtslage und tritt in der Nacht zu Dienstag ab 24 Uhr in Kraft. Der
Polizeivizepräsident hatte die Polizei bereits für heute angewiesen, bis
dahin Gruppen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum
anzusprechen und darauf hinzuwirken, dass sich die Personen umgehend
trennen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur alleine, mit
einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Die Regelungen werden
zeitgleich in Bremerhaven gelten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung
können mit Bußgeldern, Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren sanktioniert werden.
Hier geht es zur aktuellen Allgemeinverfügung:
https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de
Die
Polizei Bremen erhöhte in den vergangenen Tagen bereits ihre Präsenz im
Stadtgebiet und führte verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Regeln
durch. Die Einsatzkräfte ahndeten mehr als 70 Straftaten nach dem
Infektionsschutzgesetz. Überwiegend betraf es Cafés, Imbisse aber auch
Friseur-und Barbiergeschäfte.
Dazu stoppten die Polizisten öffentliche
Fußball- und Basketballspiele. In einem Café in Hastedt hielten sich
Samstagabend noch neun Gäste auf, das Lokal wurde von der Polizei
geschlossen. In einer Bar in der Neustadt klebten die Betreiber die
Fenster mit blickdichter Folie ab, offensichtlich um zu verhindern, dass
von außen in das Lokal geschaut werden konnte. Auch hier kontrollierten
die Einsatzkräfte und stellten den Schankbetrieb mit wenigen Gästen
ein. Am Sonntagabend wurden bei einer Gaststättenkontrolle ebenfalls in
der Neustadt 19 Personen angetroffen. Das Lokal wurde verschlossen,
versiegelt und der Schlüssel sichergestellt.
Polizei und
Ordnungsamt werden weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen
Beschränkungen überprüfen. Die Polizei appelliert: Bitte halten Sie sich
an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Wenn Sie zu Hause
bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden einzelnen an.
Sollten Sie Verstöße gegen die Allgemeinverfügung feststellen,
benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
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