Das
Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat heute (21. Februar 2018) im
Rechtsstreit um den ersten Gebührenbescheid aus Bremen an die Deutsche
Fußball Liga (DFL) im Zusammenhang mit dem sogenannten Nordderby am 19.
April 2015 als rechtlich zulässig bewertet. Zugleich bezeichnete die
Kammer die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und
Beitragsgesetz als verfassungskonform.
Innensenator Ulrich Mäurer zeigt sich erfreut und sieht sich zugleich in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt: „Das ist ein wichtiger Etappensieg – nicht nur für Bremen, sondern für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das OVG hat sich heute sehr gründlich und umfassend geäußert und die Klage der DFL in allen Punkten abgewiesen. Wir rechnen nun damit, dass jetzt - allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz - auch andere Länder nachziehen werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass sich bereits in den nächsten Tagen auch die ersten Rechnungshöfe der anderen Länder bei uns melden werden.“
Vor dem OVG hatte der Vertreter der Bremer Innenbehörde, Prof. Dr. Joachim Wieland, zuvor dargelegt, dass sogenannte Rotspiele in der Bundesliga jährlich hohe Einsatzkosten und Tausende von Überstunden für die Polizei verursachten, während die DFL als Veranstalterin mit dem Sportereignis enorme Gewinne einfahre. Nach Überzeugung des Gerichts organisiert die DFL als Gesamtveranstalterin das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland. Sie legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Zudem ist sie mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für den Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalten hat, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte.
Mit diesem Argument positionierte sich Bremens Innensenator gegen die im Vorfeld häufig geäußerte Behauptung, Werder Bremen und nicht die DFL sei in erster Linie als Veranstalter zu werten. Dem stimmte das OVG heute zu. Mäurer: „Es ist zudem übliche Rechtsprechung, dass Schulden im Falle von mehreren Schuldnern bei demjenigen zu holen sind, der am solventesten ist. Dies ist eindeutig die DFL. Deswegen sind alle unsere bisherigen Gebührenbescheide an die DFL und nicht an den Mitveranstalter Werder Bremen gegangen.“
Vor dem OVG ging es am heutigen Mittwoch nur um den ersten Gebührenbescheid Bremens an die DFL. Die Polizei Bremen hatte der DFL nach der Begegnung der beiden Fußballprofi-Mannschaften HSV gegen Werder Bremen am 19. April 2015 einen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,22 Euro zugestellt. Da die DFL gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde die Zahlung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt. Zusätzlich zu den 425.718,22 Euro sind seit April 2015 drei weitere Kostenbescheide nach Rotspielen in Höhe von weiteren ca. 750.000 Euro an die DFL zugestellt worden. Damit geht es inzwischen um eine Summe von rund 1,2 Millionen Euro. Ein fünfter Kostenbescheid in Höhe von rund 412.000 Euro (Werder gegen Eintracht Frankfurt am 14. Mai 2016) befindet sich im Anhörungsverfahren, ein sechster Gebührenbescheid nach der Begegnung Werder Bremen gegen HSV am 16. April 2017 ist derzeit noch in Bearbeitung. Es liegen hierfür noch nicht alle Rechnungen der beteiligten Bundespolizei und der Länder vor.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind. Das OVG Bremen hat diese Rechtsgrundlage heute als verfassungsgemäß eingestuft.
Wichtig zu wissen:
Für Fußballspiele, die nicht in die Kategorie der Rotspiele fallen, werden jeweils bis zu 600 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Diese Kosten gehen nicht zu Lasten des Veranstalters.
Die Polizei Bremen rechnete damals für das Nordderby am 19. April 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften. Bei vorausgegangenen Begegnungen konnten schwere Auseinandersetzungen nur durch starke Polizeipräsenz verhindert werden. An dem Spieltag im April 2015 waren 969 Beamtinnen und Beamte unter anderen aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und aus Bremen im Einsatz. Auch die Bundespolizei stellte Kräfte. Bremen musste deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeikräfte überweisen und kam zusätzlich für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte damals anlässlich dieser Zusammenstellung: „Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht dabei auf einer klaren Rechtsgrundlage.“
Zur Erinnerung:
Die von der Bürgerschaft beschlossene Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes trat am 8. November 2014 in Kraft. Nach Erhalt des ersten Gebührenbescheides legte die DFL Widerspruch ein. Das Verfahren landete vor Gericht. Im Mai 2017 unterlag Bremen, da das Bremer Verwaltungsgericht eine pauschale Gebühr und keine präzise Abrechnung der tatsächlich eingesetzten Kräfte für angezeigt hielt. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Veranstalter im Vorfeld wissen müsse, welche Höhe an Gebühren auf ihn zukomme.
Zugleich wertete das Verwaltungsgericht die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz in seiner mündlichen Verhandlung aber als verfassungskonform.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hätte Bremen seine künftigen Gebührenbescheide auf Pauschalberechnungen umstellen müssen. Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die bereits versandten Gebührenbescheide hinfällig geworden wären. Aus diesem Grund legte die Bremer Innenbehörde Berufung beim OVG ein.
Innensenator Mäurer: „Ich werde auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni dieses bundesweit wichtige Thema mit meinen Kollegen erörtern. Rund ein Drittel aller Polizeieinsatzstunden der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder gehen auf das Konto des Profifußballs. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis mehr dafür, dass die DFL Jahr für Jahr ihre Einnahmen steigert und zugleich die Kosten für Polizeieinsätze auf die Allgemeinheit abwälzt.“ Die gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen der DFL, Bremen schade damit vor allem dem Verein Werder Bremen, stellten eine Verdrehung der Tatsachen dar. „Wenn die DFL und Werder Bremen sich intern darauf einigen, dass die Rechnungen von Werder Bremen getragen werden sollen, geschieht dies ausschließlich auf Betreiben der DFL“, so Mäurer. „Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung seitens der DFL die ihr auferlegten Kosten an Werder Bremen weiterzugeben.“
Innensenator Ulrich Mäurer zeigt sich erfreut und sieht sich zugleich in seiner bisherigen Rechtsauffassung bestätigt: „Das ist ein wichtiger Etappensieg – nicht nur für Bremen, sondern für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das OVG hat sich heute sehr gründlich und umfassend geäußert und die Klage der DFL in allen Punkten abgewiesen. Wir rechnen nun damit, dass jetzt - allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz - auch andere Länder nachziehen werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass sich bereits in den nächsten Tagen auch die ersten Rechnungshöfe der anderen Länder bei uns melden werden.“
Vor dem OVG hatte der Vertreter der Bremer Innenbehörde, Prof. Dr. Joachim Wieland, zuvor dargelegt, dass sogenannte Rotspiele in der Bundesliga jährlich hohe Einsatzkosten und Tausende von Überstunden für die Polizei verursachten, während die DFL als Veranstalterin mit dem Sportereignis enorme Gewinne einfahre. Nach Überzeugung des Gerichts organisiert die DFL als Gesamtveranstalterin das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland. Sie legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Zudem ist sie mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für den Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalten hat, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte.
Mit diesem Argument positionierte sich Bremens Innensenator gegen die im Vorfeld häufig geäußerte Behauptung, Werder Bremen und nicht die DFL sei in erster Linie als Veranstalter zu werten. Dem stimmte das OVG heute zu. Mäurer: „Es ist zudem übliche Rechtsprechung, dass Schulden im Falle von mehreren Schuldnern bei demjenigen zu holen sind, der am solventesten ist. Dies ist eindeutig die DFL. Deswegen sind alle unsere bisherigen Gebührenbescheide an die DFL und nicht an den Mitveranstalter Werder Bremen gegangen.“
Vor dem OVG ging es am heutigen Mittwoch nur um den ersten Gebührenbescheid Bremens an die DFL. Die Polizei Bremen hatte der DFL nach der Begegnung der beiden Fußballprofi-Mannschaften HSV gegen Werder Bremen am 19. April 2015 einen Gebührenbescheid in Höhe von 425.718,22 Euro zugestellt. Da die DFL gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde die Zahlung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt. Zusätzlich zu den 425.718,22 Euro sind seit April 2015 drei weitere Kostenbescheide nach Rotspielen in Höhe von weiteren ca. 750.000 Euro an die DFL zugestellt worden. Damit geht es inzwischen um eine Summe von rund 1,2 Millionen Euro. Ein fünfter Kostenbescheid in Höhe von rund 412.000 Euro (Werder gegen Eintracht Frankfurt am 14. Mai 2016) befindet sich im Anhörungsverfahren, ein sechster Gebührenbescheid nach der Begegnung Werder Bremen gegen HSV am 16. April 2017 ist derzeit noch in Bearbeitung. Es liegen hierfür noch nicht alle Rechnungen der beteiligten Bundespolizei und der Länder vor.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Kostenverordnung für die Innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind. Das OVG Bremen hat diese Rechtsgrundlage heute als verfassungsgemäß eingestuft.
Wichtig zu wissen:
Für Fußballspiele, die nicht in die Kategorie der Rotspiele fallen, werden jeweils bis zu 600 Beamtinnen und Beamte eingesetzt, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Diese Kosten gehen nicht zu Lasten des Veranstalters.
Die Polizei Bremen rechnete damals für das Nordderby am 19. April 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften. Bei vorausgegangenen Begegnungen konnten schwere Auseinandersetzungen nur durch starke Polizeipräsenz verhindert werden. An dem Spieltag im April 2015 waren 969 Beamtinnen und Beamte unter anderen aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und aus Bremen im Einsatz. Auch die Bundespolizei stellte Kräfte. Bremen musste deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeikräfte überweisen und kam zusätzlich für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte damals anlässlich dieser Zusammenstellung: „Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht dabei auf einer klaren Rechtsgrundlage.“
Zur Erinnerung:
Die von der Bürgerschaft beschlossene Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes trat am 8. November 2014 in Kraft. Nach Erhalt des ersten Gebührenbescheides legte die DFL Widerspruch ein. Das Verfahren landete vor Gericht. Im Mai 2017 unterlag Bremen, da das Bremer Verwaltungsgericht eine pauschale Gebühr und keine präzise Abrechnung der tatsächlich eingesetzten Kräfte für angezeigt hielt. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Veranstalter im Vorfeld wissen müsse, welche Höhe an Gebühren auf ihn zukomme.
Zugleich wertete das Verwaltungsgericht die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz in seiner mündlichen Verhandlung aber als verfassungskonform.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hätte Bremen seine künftigen Gebührenbescheide auf Pauschalberechnungen umstellen müssen. Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die bereits versandten Gebührenbescheide hinfällig geworden wären. Aus diesem Grund legte die Bremer Innenbehörde Berufung beim OVG ein.
Innensenator Mäurer: „Ich werde auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni dieses bundesweit wichtige Thema mit meinen Kollegen erörtern. Rund ein Drittel aller Polizeieinsatzstunden der Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder gehen auf das Konto des Profifußballs. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis mehr dafür, dass die DFL Jahr für Jahr ihre Einnahmen steigert und zugleich die Kosten für Polizeieinsätze auf die Allgemeinheit abwälzt.“ Die gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen der DFL, Bremen schade damit vor allem dem Verein Werder Bremen, stellten eine Verdrehung der Tatsachen dar. „Wenn die DFL und Werder Bremen sich intern darauf einigen, dass die Rechnungen von Werder Bremen getragen werden sollen, geschieht dies ausschließlich auf Betreiben der DFL“, so Mäurer. „Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung seitens der DFL die ihr auferlegten Kosten an Werder Bremen weiterzugeben.“
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