Nach der Neuregelung der Erschwerniszulagen beträgt die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten zukünftig an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, an den Samstagen vor Ostern und zu Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember nach 12.00 Uhr 3,39 Euro je Stunde. An den übrigen Samstagen werden in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr ein Euro pro Stunde als Zulage gezahlt. Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr beträgt die Zulage drei Euro pro Stunde. In der Nachtschicht, das heißt in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges zukünftig zwei Euro je Stunde als Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Beamtinnen und Beamte, die in Justizvollzugseinrichtungen eingesetzt werden, erhalten darüber hinaus zukünftig eine monatliche Schichtzulage in Höhe von 50 Euro, wenn sie zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und sie im laufenden Kalenderjahr zu mindestens 60 Stunden Nachtdienst oder Wochenenddienst herangezogen werden. Ergänzend hierzu hatte der Senat bereits im April eine Erhöhung der Justizvollzugszulage um monatlich 20 Euro auf dann 115,53 Euro angekündigt.
Der Dienst zu ungünstigen Zeiten und insbesondere der Wechselschichtdienst und Schichtdienst ist für die Beamtinnen und Beamten des Justizvollzuges besonders belastend. Spezifische Herausforderungen bestehen in dem hohen Anspruch, auf den das Bremische Strafvollzugsgesetz die Justizvollzugsbeamten im Rahmen des Behandlungsvollzuges verpflichtet. Die Beamtinnen und Beamten müssen einerseits die Sicherheit und Ordnung in der JVA gewährleisten und andererseits eine Arbeitsbeziehung zu den Gefangenen aufbauen, um sie im Interesse ihrer Resozialisierung zu der nötigen Selbstreflexion zu motivieren. Neue Herausforderungen ergeben sich durch die Erweiterung der Zuständigkeit der JVA auf lange Haftstrafen einschließlich lebenslänglicher Freiheitsstrafen, durch die zunehmende Zahl psychisch auffälliger Gefangener und durch den gesetzlichen Auftrag zu einer Bewachung und Resozialisierung auch extremistischer Gefangener.
"Ebenso wie die Polizei sieht sich damit auch der Justizvollzug immer größeren Anforderungen gegenüber, wie nicht zuletzt die steigenden Gefangenenzahlen belegen. Die Erziehung von hochgradig auffälligen delinquenten Jugendlichen in der Haft als Alternativmaßnahme zu einer fakultativ geschlossenen Unterbringung, der einzelfallbezogene, intensive Umgang mit psychisch auffälligen Tätern und schließlich die Teilnahme von Kollegen des Justizvollzuges bei der Gewährleistung von Sicherheit während des G-20-Gipfels zeigen, dass die Justizvollzugsbediensteten eine Arbeit leisten, die für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung ist. Die Kolleginnen und Kollegen stellen sich ebenso wie die Polizei der sich wandelnden Sicherheitslage und helfen an zentraler Stelle mit, extremistischen Bedrohungen entgegenzuwirken. Indem die Zulagen für den Justizvollzug den Zulagen der Polizei mit der heute in Kraft getretenen Erschwerniszulagenverordnung angenähert werden, finden die gestiegenen Anforderungen bei der Gefahrenabwehr und die veränderte Sicherheitslage auch im Justizvollzug eine Berücksichtigung. Ich begrüße das ausdrücklich und freue mich über dieses Anerkenntnis der oftmals fordernden Arbeit im Justizvollzug", so Justizsenator Martin Günthner..
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