Die
Veruntreuung von Mündelgeldern durch eine Mitarbeiterin im Amt für
Soziale Dienste im Mai ist auch durch Abläufe in der Behörde begünstigt
worden. Das hat die Innenrevision der Senatorin für Soziales, Jugend,
Integration, Frauen und Sport festgestellt. Ein entsprechender
Kurzbericht wurde den Deputierten heute (Donnerstag, 14. Dezember 207)
in öffentlicher Sitzung vorgelegt.
Der Amtsvormünderin im Sozialzentrum Mitte/Östliche Vorstadt/Findorff wird zur Last gelegt, Mündelgelder auf ihr Privatgirokonto überwiesen und veruntreut zu haben. Nach den Ermittlungen der Innenrevision bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport gab es zwei Betrugsvarianten, mit denen das Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe der Gelder letztlich ausgehebelt worden ist. In der ersten Variante wurde die Veruntreuung möglich, weil die Zahlungsanweisung zwar korrekt durch eine zweite Person durch separate Eingabe angewiesen worden ist. Dabei hat sich die zweite Person aber zu sehr auf die Eingaben der ersten Person gestützt und nicht anhand der Akte geprüft, ob es sich beim Empfängerkonto tatsächlich um das Mündelkonto handelt. Das Verfahren ist inzwischen geändert, die Akte wird in jedem Fall hinzugezogen.
Die andere Variante hat darin bestanden, dass die erste Person Zugangsdaten einer Kollegin oder eines Kollegen benutzt hat, um die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips vorzutäuschen und Zahlungen endgültig freizugeben. Die Zugangsdaten der Kolleginnen und Kollegen für den Rechner und das Buchhaltungsprogramm der Amtsvormundschaft waren amtsintern absichtlich zugänglich, damit eine gegenseitige Vertretung im Kollegium möglich ist. Auch diese Praxis ist eingestellt.
Daneben hat die Innenrevision fehlende Regelprüfungen durch Leitungskräfte beanstandet, die Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder hätten in ihrem Arbeitsbereich relativ frei „schalten und walten“ können. Auch habe ein geschlossenes und transparentes Regelwerk für den Umgang mit Mündelgeldern nicht existiert. „Während der laufenden Innenrevision und der polizeilichen Ermittlungen wurden bereits erste Maßnahmen eingeleitet, um identifizierte Schwachstellen zu beseitigen und fehlerhaftes Verwaltungshandeln für die Zukunft auszuschließen“, heißt es in dem Kurzbericht der Innenrevision. Unter anderem wurde die Nutzung des Amtsvormundschafts-Buchhaltungsprogramms mit einer Dienstanweisung ausdrücklich geregelt. Außerdem können in dem Programm nur noch Leitungskräfte Zahlungen freigeben.
Die Beschuldigte ist infolge des Vorfalls aus dem Dienst entlassen worden.
Der Amtsvormünderin im Sozialzentrum Mitte/Östliche Vorstadt/Findorff wird zur Last gelegt, Mündelgelder auf ihr Privatgirokonto überwiesen und veruntreut zu haben. Nach den Ermittlungen der Innenrevision bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport gab es zwei Betrugsvarianten, mit denen das Vier-Augen-Prinzip für die Freigabe der Gelder letztlich ausgehebelt worden ist. In der ersten Variante wurde die Veruntreuung möglich, weil die Zahlungsanweisung zwar korrekt durch eine zweite Person durch separate Eingabe angewiesen worden ist. Dabei hat sich die zweite Person aber zu sehr auf die Eingaben der ersten Person gestützt und nicht anhand der Akte geprüft, ob es sich beim Empfängerkonto tatsächlich um das Mündelkonto handelt. Das Verfahren ist inzwischen geändert, die Akte wird in jedem Fall hinzugezogen.
Die andere Variante hat darin bestanden, dass die erste Person Zugangsdaten einer Kollegin oder eines Kollegen benutzt hat, um die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips vorzutäuschen und Zahlungen endgültig freizugeben. Die Zugangsdaten der Kolleginnen und Kollegen für den Rechner und das Buchhaltungsprogramm der Amtsvormundschaft waren amtsintern absichtlich zugänglich, damit eine gegenseitige Vertretung im Kollegium möglich ist. Auch diese Praxis ist eingestellt.
Daneben hat die Innenrevision fehlende Regelprüfungen durch Leitungskräfte beanstandet, die Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder hätten in ihrem Arbeitsbereich relativ frei „schalten und walten“ können. Auch habe ein geschlossenes und transparentes Regelwerk für den Umgang mit Mündelgeldern nicht existiert. „Während der laufenden Innenrevision und der polizeilichen Ermittlungen wurden bereits erste Maßnahmen eingeleitet, um identifizierte Schwachstellen zu beseitigen und fehlerhaftes Verwaltungshandeln für die Zukunft auszuschließen“, heißt es in dem Kurzbericht der Innenrevision. Unter anderem wurde die Nutzung des Amtsvormundschafts-Buchhaltungsprogramms mit einer Dienstanweisung ausdrücklich geregelt. Außerdem können in dem Programm nur noch Leitungskräfte Zahlungen freigeben.
Die Beschuldigte ist infolge des Vorfalls aus dem Dienst entlassen worden.
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