Senatorin Stahmann mahnt dringend Rückkehr zu legitimen Formen des Protests an
Wegen
mehrfacher schwerer Brandstiftung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung
in Vegesack ist jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden.
Wiederholt waren in der Nacht sowie am heutigen Tage (24.04.2020)
Papierkörbe in Sanitäranlagen in Brand gesetzt worden. In der
Einrichtung leben derzeit 370 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter auch
Frauen mit kleinen Kindern. „Bei allem Verständnis für den Protest einer
Bewohnergruppe gegen die Unterbringung in Vegesack, hier ist die Grenze
des legitimen Protests klar überschritten“, sagte Senatorin Stahmann.
„Hier stehen Leib und Leben einer großen Zahl von Menschen unmittelbar
auf dem Spiel.“ An die Täter appellierte sie dringend: „Hören Sie sofort
auf damit!“
Die Brandstiftung könne insbesondere deshalb verhängnisvolle Folgen
haben, weil seit längerer Zeit Fehlalarme mit Handmeldern ausgelöst
werden, teils mehrfach in der Nacht. „Inzwischen kann man die
Bewohnerinnen und Bewohner immer schwerer dazu bewegen, das Gebäude bei
Feueralarm zu verlassen“, sagte Senatorin Stahmann. „Das hätte fatale
Folgen, wenn sich ein Feuer nicht mehr rechtzeitig löschen lässt.“
Die Brandstiftungen wurden offenbar in voller Absicht zeitlich und
räumlich so abgepasst, dass die Sicherheitskräfte bei ihren regelmäßigen
Rundgängen den jeweiligen Bereich gerade verlassen hatten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden nun in allen Fluren zusätzliche
Sicherheitskräfte eingesetzt. Bewohnerinnen und Bewohner werden auch von
dem Mitarbeitenden direkt aufgeklärt.
Senatorin Stahmann hofft nun auf baldige Ermittlungserfolge durch die
Polizei. Wer ein Feuer in einem Gebäude legt, in dem sich Menschen
aufhalten, sieht sich dem juristischen Vorwurf der schweren
Brandstiftung ausgesetzt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von nicht
unter einem Jahr. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, wird die Straftat
als besonders schwere Brandstiftung gewertet. Die Mindeststrafe liegt
bei zwei Jahren. Wenn durch die Brandstiftung ein Mensch in Lebensgefahr
kommt, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren.
Senatorin Stahmanns dringender Appell an den oder die Täter: „Lassen Sie
es nicht so weit kommen. Nichts gibt Ihnen das Recht, Ihre
Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einem solchen Risiko auszusetzen.“
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