Auswahlverfahren für Verleihunternehmen von E-Scootern gestartet
´E-Scooter gehören bereits seit einigen Jahren zum Straßenbild deutscher Städte. In Bremen stellt das Anbieten der Roller eine Sondernutzung dar. Verleihunternehmen von E-Scootern benötigen aus diesem Grund eine Sondernutzungserlaubnis in der Hansestadt. Aktuell läuft das Auswahlverfahren für die Erteilung dieser Erlaubnisse. Interessierte Verleihunternehmen haben die Möglichkeit, bis 17. März 2025 ihre Antragsunterlagen beim Ordnungsamt Bremen einzureichen.
Es werden maximal zwei Sondernutzungserlaubnisse erteilt, die ab dem 1. August 2025 für drei Jahre gültig sein werden und den Verleihunternehmen gestattet, E-Scooter im öffentlichen Raum der Stadtgemeinde Bremen Dritten zur entgeltlichen Nutzung anzubieten. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind in der amtlichen Bekanntmachung vom 14. Februar 2025 zu finden, aufrufbar unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de.

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