Für Eltern, die durch die Bearbeitungsdauer beim Elterngeld in
finanzielle Schwierigkeiten geraten, gibt es jetzt eine
Überbrückungslösung: Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB), die Förderbank
des Landes Bremen, hilft in diesen Fällen mit einem zinslosen
Überbrückungsdarlehen aus. Auf eine entsprechende Regelung haben sich
das Sozial- und Wirtschaftsressort mit der BAB verständigt, die dem
Wirtschaftssenator zugeordnet ist.
Sozialsenatorin Anja Stahmann: Wir wollen Eltern, die dringend auf das Geld angewiesen sind, nicht hängen lassen
Für den Antrag bei der Bank benötigen Antragsteller eine
Bescheinigung von der Elterngeldstelle über die Höhe der zu erwartenden
Zahlungen. Anschließend kann der Antrag direkt bei der BAB in der
Wachtstraße gestellt werden, und zwar frühestens vier Wochen nachdem die
Unterlagen für das Elterngeld vollständig bei der Elterngeldstelle
eingereicht wurden. "Um die Rückzahlung des Überbrückungsdarlehens
müssen die Eltern sich nicht kümmern, die späteren Zahlungen werde
direkt mit der Bank verrechnet", sagte Senatorin Stahmann. "Dazu müssen
die Eltern lediglich bei der Elterngeldstelle eine Abtretungserklärung
in Höhe der Überbrückungszahlung unterschreiben."
"Wir wollen
Eltern, die dringend auf das Geld angewiesen sind, nicht hängen lassen",
so die Senatorin weiter.
Gerade die erste Zeit mit einem Neugeborenen
sei ohnehin aufreibend, "da will man nicht auch noch unverschuldet in
finanzielle Nöte geraten." Ekkehart Siering, Staatsrat beim Senator für
Wirtschaft, Arbeit und Häfen und Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der
BAB sagt: "Wir haben mit der Bremer Aufbau-Bank ein schlankes Verfahren
gefunden, mit dem wir den Eltern sehr entgegenkommen. Ich freue mich,
dass die Bank auch in ihrer sozialpolitischen Funktion für Bremen
sichtbar wird."
Wirtschaftsstaatsrat Ekkehart Siering: Ich freue
mich, dass die Bremer Aufbau-Bank auch in ihrer sozialpolitischen
Funktion für Bremen sichtbar wird
Senatorin Stahmann nutzte die Gelegenheit, Eltern darauf
hinzuweisen, dass eine Geburtsurkunde für den Elterngeld-Antrag nicht
vorliegen muss. Die Behörde akzeptiere zunächst auch jeden anderen
Nachweis über die Geburt des Kindes, etwa eine Bescheinigung der
Geburtsklinik oder der Krankenkasse. Die Geburtsurkunde könne – und
müsse – innerhalb einer Frist von sechs Monaten allerdings nachgereicht
werden. Nur so lasse sich sicherzustellen, dass für dasselbe Kind nicht
an zwei Stellen Elterngeld gezahlt werde.
Die Bearbeitungsdauer
für das Elterngeld sei derzeit sechs bis acht Wochen länger als
vorgesehen. "Wir verfehlen damit unser Ziel, das Elterngeld innerhalb
von vier Wochen auszuzahlen", räumte Senatorin Stahmann ein. Grund seien
unter anderem die komplizierteren Regelungen durch das neue Elterngeld
Plus und die Tatsache, dass zunehmend beide Eltern vom Elterngeld
Gebrauch machten. "Das erhöhte einerseits den Beratungsaufwand,
andererseits die Zahl der Anträge." Die Senatorin geht davon aus, dass
beide Faktoren sich in Zukunft noch verstärken: "Darum stocken wir das
Personal in der Elterngeldstelle dauerhaft um vier volle Stellen auf."
Das sei ein Stellenplus von rund 35 Prozent. Zwei Kräfte im Umfang von
1,5 Vollzeitstellen seien bereits als Unterstützung angekommen, die
übrigen Stellen seien im Ausschreibungsverfahren. "Ziel ist, dass wir
die Anträge wieder in vier Wochen bearbeiten", sagte die Senatorin. Das
sei bis ins Frühjahr hinein auch Standard gewesen, danach hätten sich
die Rückstände allmählich aufgebaut. Deshalb sei nun diese
Überbrückungslösung mit der BAB vereinbart worden.
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