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Halloween: Scherze und ihre Folgen

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In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: "Süßes oder Saures" Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.
Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe "verschönert" muss mit einer Strafe rechnen. Wer Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen, begeht sogar eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Gemeint sind damit z.B. Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Straßenbahnen. Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen könnten, sollten absolut tabu sein. Im vergangenen Jahr verkleideten sich in Bremen einige Unverbesserliche als Clowns und verfolgten und bedrohten Passanten. Diese Attacken können strafbar sein und werden mit aller Konsequenz verfolgt. Opfer sollten umgehend die Polizei rufen und den Fall zur Anzeige bringen.
Die Polizei Bremen wünscht allen viel Spaß beim Feiern und Sammeln von Süßigkeiten. Auch wir werden in der Halloweennacht unterwegs sein und gegebenenfalls Geisterjäger oder Hexenbändiger spielen.

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