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Senat stoppt sachgrundlos befristete Arbeitsverträge


Bremens öffentlicher Dienst will künftig auf Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung verzichten. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Senat davon abweichen. „Wir wollen keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse; im Interesse der Beschäftigten und unserer Profilierung als attraktive Arbeitgeberin“, betont Bürgermeisterin Karoline Linnert mit Blick auf die heutige (25. September 2018) Senatsentscheidung.
Der Senatsbeschluss umfasst auch die Bremer Mehrheitsbeteiligungen. Dort werden entsprechende Gesellschafter- bzw. Trägerbeschlüsse zum grundsätzlichen Verzicht auf sachgrundlose Befristungen herbeigeführt. Außerdem bittet der Senat seine Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften im Rahmen ihrer Tätigkeiten darauf hinzuwirken, dass das Instrument der sachgrundlosen Befristung nicht angewandt wird.
Bewusst verzichtet der Senat damit auf die Nutzung rechtlich zulässiger Verfahren. Das bundesweit geltende Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Karoline Linnert: „Auch der Bremer öffentliche Dienst hat diesen Spielraum genutzt und solche Verträge geschlossen. Dem wollen wir mit dem heutigen Beschluss einen Riegel vorschieben.“ .  
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