Verkaufsfertiger Tabak in nachgeahmten Vakuumbeuteln und Faltschachteln
Mehr als 400 kg eines gefälschtenMarkenprodukts sichergestellt
Die Fahnder waren dem "Produzenten" auf die Spur gekommen, als er beim Zollamt Flughafen Bremen zwei Sendungen mit Aromastoffen für Wasserpfeifentabak abfertigen ließ. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Bremen konnte festgestellt werden, dass der 48jährige Mann in seinem Wohnhaus aus Rohtabak und Aromastoffen Wasserpfeifentabak herstellte. Das dabei entstandene Erzeugnis wurde anschließend in Vakuumbeutel und Faltschachteln verpackt.
Dazu wurde zum Teil gebrauchtes aber auch neues Verpackungsmaterial des renommierten Herstellers "Al-Fakher" benutzt, der ausschließlich in Saudi-Arabien Wasserpfeifentabak produziert. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich bei den unbenutzten Vakuumbeuteln und den Faltschachteln um Nachahmungen der originalen Verpackungen handelt.
Der Beschuldigte hatte zwar den Import und Vertrieb von Tabakwaren als Gewerbe angemeldet, es aber unterlassen, die für eine legale Herstellung erforderlichen steuerrechtlichen Anmeldungen abzugeben. Er steht im Verdacht, Tabaksteuer hinterzogen und gegen das Markenrecht verstoßen zu haben. Der Steuerschaden für die sichergestellte Menge beträgt rund 12.000 Euro.
Die weiteren Ermittlungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bremen erfolgen, richten sich nunmehr besonders darauf, den Gesamtumfang der illegalen Tabakproduktion, die Absatzwege und den insgesamt entstandenen Steuerschaden sowie die Herkunft des mutmaßlich nachgeahmten Verpackungsmaterials festzustellen.
Thomas Schüre, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Hannover, warnt: "Das Rauchen von Wasserpfeifentabak ist mittlerweile weit verbreitet. Die damit verbundenen Gesundheitsrisiken werden häufig unterschätzt. Bei solchen "gepanschten" Produkten können zusätzlich immense Risiken für die Konsumenten hinzukommen, weil der Tabak mit künstlichen Aromastoffen und Glyzerin gemischt wird. Qualitätskontrollen finden überhaupt nicht statt und die hygienischen Bedingungen bei der Herstellung sind oft haarsträubend."
Zusatzinformation: Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerzeichen angebracht sein. Die Shisharaucher bevorzugen stark angefeuchteten und aromatisierten Wasserpfeifentabak. Der hohe Feuchtigkeitsgehalt wird durch die Zugabe von Zuckermelasse oder durch Glyzerin erreicht. Glyzerin erzeugt jedoch bei der Verbrennung gesundheitsschädliche Substanzen. Zudem wird der kalte aromatisierte Rauch tiefer als bei gewöhnlichen Tabakprodukten inhaliert.
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