Mit Nachbildungen eines G36-Sturmgewehres und einer Pistole ist ein
14-Jähriger am Flughafen Bremen bei der Kontrolle seines aufgegebenen
Koffers aufgefallen, als er in Begleitung seiner Familie nach London
fliegen wollte. Die Einfuhr und der Besitz sogenannter "Anscheinswaffen"
ist in Großbritannien jedoch verboten. Bundespolizisten stellten die
Softair-Waffen sicher.

Ein Aufkleber wies die Pistole zudem als
Waffe mit mehr als der für "Spielzeuge" erlaubten 0,5 Joule
Bewegungsenergie aus. Der Waffe fehlte dafür auch das eingeprägte
F-Prüfzeichen. Die Waffen werden kriminaltechnisch untersucht, um die
teilweise nur technisch prüfbaren Verstöße gegen das Waffengesetz
festzustellen. Außerdem ist der Umgang mit stärkeren Softair-Waffen nur
Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dass
gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände im Handgepäck nicht
mitgeführt werden dürfen, ist allgemein bekannt. Doch auch in
aufgegebenen Koffern stellt die Bundespolizei immer wieder fragwürdige
Gegenstände fest: Am selben Tag - ebenfalls vor einem Flug nach
Großbritannien - wurde ein Butterfly-Messer im Koffer einer 40-jährigen
Frau entdeckt. Schon der Besitz und nicht nur das Führen ist in
Deutschland verboten. Die Bundespolizei fertigte eine Strafanzeige.
In dieselbe Kategorie verbotener Waffen fallen auch Einhandmesser, Wurfsterne oder Würgehölzer - sogenannte "Nunchaku".
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