Latest Post

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst viele Bremerinnen und Bremer erreichen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist“
29.05.2020
Mit einer groß angelegten Plakataktion und Werbung in den Sozialen Netzwerken informiert der Senat ab Dienstag, 2. Juni 2020, in vielen Sprachen über das Coronavirus. 300 Plakate belegen ab kommender Woche die City-Lights in der Stadt Bremen, am Freitag (05.06.2020) folgen 30 Großflächen. Die Plakataktion ist der Auftakt einer Reihe von Maßnahmen, mit denen der Senat mehrsprachige Kommunikation zu Corona im Internet verstärkt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven erreichen, auch diejenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.“
Projektkoordinatorin Birgitt Rambalski, in Nicht-Corona-Zeiten Protokollchefin im Rathaus, und Bürgermeister Andreas Bovenschulte präsentieren vor den Bremer Stadtmusikanten eines der Großplakate, mit denen Bremen ab dem 2. Juni an 300 Stellen in der Stadt mehrsprachig für das Einhalten der Corona-Regeln wirbt, jpg, 143.1 KB
Projektkoordinatorin Birgitt Rambalski, in Nicht-Corona-Zeiten Protokollchefin im Rathaus, und Bürgermeister Andreas Bovenschulte präsentieren vor den Bremer Stadtmusikanten eines der Großplakate, mit denen Bremen ab dem 2. Juni an 300 Stellen in der Stadt mehrsprachig für das Einhalten der Corona-Regeln wirbt
Der Bedarf dazu hat sich gerade auch in Zeiten der ersten vorsichtigen Lockerungen gezeigt: „Wir erreichen mit den deutschsprachigen Informationen längst nicht alle Bevölkerungskreise“, sagte Bovenschulte auf der heutigen Pressekonferenz. Dass es einen entsprechenden Bedarf gibt, zeigten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Rathaus und senatorischen Behörden genauso wie beim Bürgertelefon 115 und in Gesprächen mit dem Krisenstab.
Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) hat bereits frühzeitig die zentrale Wegweiser-Seite www.bremen.de/corona für die Öffentlichkeitsarbeit aufgebaut und mit den wichtigsten Informationen auf den Webseiten der Fachressorts verlinkt. Seit März verzeichnet die Seite rund 350.000 Aufrufe. Senatskanzlei und WFB haben im März damit begonnen, auf der zentralen Informationsseite einen Schwerpunkt in verschiedenen Sprachen aufzubereiten.
Seit dem 1. April werden die jeweils aktuellen “Rechtsverordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ und deren Änderungen nicht nur im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht, sondern auch in die beiden Fremdsprachen Englisch und Türkisch übersetzt.
Neben der rechtsförmlichen Übersetzung in Englisch und Türkisch durch vereidigte Übersetzer*innen ist ein weitergehender Service aufgebaut worden: Eine Übertragung der deutschen Gesetzestexte zu den bremischen Bestimmungen in übersichtliche und vereinfachte Form wird darüber hinaus in 12 verschiedenen Sprachen angeboten. Folgende Sprachversionen sind verfügbar:

  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Englisch
  • Farsi / Persisch
  • Französisch
  • Kurdisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbisch
  • Spanisch
  • Türkisch
Die Sprachen werden überwiegend durch die Sprachmittler des Bremer Bürgertelefons in sogenannten Höflichkeitsübersetzungen (also nicht durch vereidigte Dolmetscher) angefertigt.
Daneben werden die am häufigsten gestellten Fragen mit den zugehörigen Antworten in die gleichen Sprachen übersetzt und ebenfalls im Nachgang zur Beschlussfassung laufend aktualisiert.
Von der Seite www.bremen.de/corona-international gelangt man auf die Landing-Page für die Rechtsverordnung in einfacher Sprache, den Bußgeldkatalog und den Katalog der Fragen und Antworten in der jeweiligen Sprache.
In den Sozialen Netzwerken wird begleitend mit gesponserten Postings in den zwölf Sprachen auf das Angebot hingewiesen. „Menschen, die unsere deutschsprachigen Inhalte auf den Webseiten nicht finden oder den Kanälen der Freien Hansestadt im Social Web nicht folgen, wollen wir in ihrer Heimatsprache abholen und über das Virus informieren“, so Henning Sklorz von der WFB. Seit dieser Woche werden Anzeigen in Facebook und Instagram geschaltet, weitere Plattformen wie Google oder Twitter sollen folgen.
Bürgermeister Bovenschulte: „Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen Maßnahmen auch die Communities unserer nicht deutschen Mitbürger und ihre Multiplikatoren erreichen. Denn eins ist ja klar, mit den vielen Lockerungen werden die Regeln komplexer und damit wächst die Verantwortung des Einzelnen. Und um die Regeln zu kennen und akzeptieren muss ich sie erst verstehen. Genau das wollen wir mit der Kampagne erreichen. Ich danke allen, die sich hier mit großem Engagement eingesetzt haben.“
.300x250 not ani

Zwölf Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet / Viele weitere Fälle befürchtet

Wegen einer schweren Ausbruchssituation ist eine Pflegeeinrichtung für Menschen mit demenziellen Erkrankungen im Stadtteil Osterholz komplett unter Quarantäne gestellt worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Freitag, 8. Mai 2020) mit. Insgesamt sind zurzeit zwölf Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden, weitere Laborergebnisse stehen noch aus. Wegen festgestellter erheblicher Hygienemängel in der Einrichtung und angesichts der demenziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner wird eine hohe Anzahl an Folgefällen erwartet. Die Einrichtung hat über das lange Maiwochenende zudem mehrere Tage verstreichen lassen, bevor es Betroffene mit Symptomen an die Behörden gemeldet hat. „Damit ist wertvolle Zeit verstrichen, die Ausbreitung frühzeitig einzudämmen“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Mängel und Versäumnisse in der Einrichtung so gravierend sind, dass ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Masken aus Bremerhaven


Dabei habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), zuständig für Beratung und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen, die Einrichtung bereits Anfang April in Gegenwart von Führungskräften präventiv beraten, betonte Senatorin Stahmann. Es seien umfangreiche mündliche und schriftliche Empfehlungen zur Umsetzung hygienischer Schutzmaßnahmen ausgesprochen worden. Die Mitarbeitenden wurden entgegen den Empfehlungen in der gesamten Einrichtung eingesetzt, anstatt in abgegrenzten Wohnbereichen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben sich zudem im ganzen Haus und im Garten aufgehalten. „Die Infektionskette kann daher nur schwer nachvollzogen werden“, sagte die Senatorin. Und in einem Schreiben der WBA an die Einrichtung heißt es: „Die aufgetretenen Infektionen bestätigen, dass die Einrichtungsverantwortlichen sich ... nicht ausreichend auf die Möglichkeit einer COVID-19 Infektion innerhalb der Einrichtung vorbereitet haben“. Trotz Beratung und mündlicher Empfehlungen der WBA seien „keine ausreichenden Möglichkeiten geschaffen worden, die Basishygienemaßnahmen jederzeit zu gewährleisten“.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht hat die Einrichtung in den vergangenen Tagen mehrfach aufgesucht und eine Reihe von Anordnungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner erlassen. „Der Betriebsablauf der Pflegeeinrichtung weist ... eine Vielzahl von Missständen und Versäumnissen auf, welche gerade hinsichtlich der gegenwärtigen Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Gefahren für die Gesundheit und das Leben dringend abzustellen sind.“ Die Anordnungen sollen „eine dringlichst angezeigte Abwendung der Gefahr für Leib und Leben“ herbeiführen.
Unter anderem wird jetzt ein Belegungsstopp verhängt und die Einrichtung verpflichtet, ab Montag eine externe Qualitätsbeauftragte einzusetzen. Darüber hinaus hat die WBA bereits gestern angeordnet, „ab sofort sicherzustellen, dass allen Mitarbeitenden ... die sogenannten Basishygienemaßnahmen bekannt sind und konsequent einhalten werden“. Das betreffe insbesondere das Pflegepersonal, Reinigungskräfte, Hausmeister, Verwaltungsmitarbeitende und Küchenmitarbeitende. Hygieneschulungen seien ab sofort „täglich durchzuführen, bis alle Mitarbeitenden aller Bereiche (einschließlich Personaldienstleister) geschult sind“. Die Hygieneschulungen müssen neben der Theorie auch praktische Übungen umfassen. Die Durchführung ist zu dokumentieren. Eine Leitungskraft müsse zudem täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, „schichtübergreifend mindestens acht Stunden täglich“ anwesend sein und zur Verfügung stehen.
Zu Basishygienemaßnahmen gehört u.a. die Händehygiene und hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. „Diese Basishygienemaßnahmen werden in der Pflegeeinrichtung nicht konsequent umgesetzt.“
Darüber hinaus müssen alle Handkontaktflächen in der gesamten Einrichtung ab sofort fünfmal täglich desinfiziert und lückenlos nachweisbar dokumentiert werden.
Hintergrund für diese Anordnungen ist unter anderem eine ärztliche Begutachtung am gestrigen Donnerstagvormittag (7. Mai) durch das Gesundheitsamt mit Unterstützung des Rettungsdienstes. „Insgesamt hatten beide Ärzte einen extrem schlechten Eindruck von der hygienischen Situation in der Einrichtung, teilweise auch vom Zustand der Bewohner“, heißt es in der entsprechenden Anordnung der WBA. Und: „Die bisher erfolgten Personalschulungen zu Basishygienemaßnahmen waren nicht wirkungsvoll.“ Ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten würden zudem nicht vorgehalten. Damit sei eine konsequente Umsetzung der Basishygienemaßnahmen nicht möglich. Schließlich werde auch das vorhandene persönliche Schutzmaterial (Masken, Kittel) „nicht sachgerecht“ eingesetzt.
http://bit.ly/sikaservice
Wohn- und Betreuungsaufsicht sowie Gesundheitsamt haben in den vergangenen Wochen 98 Prozent der Pflegeeinrichtungen für Senioren aufgesucht und hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahme beraten. „Die Beratungen sollen in den kommenden Wochen fortgeführt werden“, sagte Senatorin Stahmann.
.

Schulungen in dieser Woche, Kontaktpersonennachverfolgung ab der nächsten Woche. Senatorin Bernhard begrüßt die ersten Scouts

Die ersten Scouts für Containment (Eindämmung) in der Stadt Bremen haben am heutigen Montag (4. Mai) ihre Arbeit aufgenommen. Mit Beginn dieses Monats wurden 30 Studierende eingestellt und mit Arbeitsverträgen erst einmal bis Ende Oktober 2020 ausgestattet. In dieser Woche werden die neuen Containment-Scouts umfangreich geschult, die Themen dabei sind unter anderem eine Einführung in die Arbeit des Gesundheitsamts Bremen, die Versorgungslage in Bremen aber natürlich auch Schulungen im Umgang mit Stress am Telefon und das Thema Datenschutz. Für die Schulungen gibt es Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, dem Bürgertelefon Bremen, dem Gesamtpersonalrat und der Landesdatenschutzbeauftragten.
Senatorin Claudia Bernhard begrüßt die ersten 30 Containment-Scouts. Foto von Lukas Fuhrmann
Ab der kommenden Woche (11. Mai) werden die geschulten Scouts an verschiedenen Orten eingesetzt, um Infektionsketten nachzuvollziehen, Kontaktpersonen zu Infizierten zu ermitteln und diese auch zu kontaktieren. Die Kontaktpersonennachverfolgung ist weiterhin ein zentrales Element bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Mit der umfangreichen Nachverfolgung der Kontaktpersonen von positiv Getesteten haben wir weiterhin die Möglichkeit, die Ausbreitung eindämmen zu können. Von daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass wir so schnell 30 Leute einstellen konnten, um das Gesundheitsamt in seiner bisherigen Tätigkeit zu unterstützen.“
Das Gesundheitsamt Bremen hat die Kontaktpersonennachverfolgung bislang mit bis zu 80 Personen aus seinem eigenen Personal durchgeführt. Die jetzigen Einstellungen wurden durch den Senator für Finanzen vorgenommen. „Das schnelle und konsequente Handeln aller Beteiligten zeigt, als wie wichtig dieses Thema vom Senat angesehen wird. Vielen Dank an alle Beteiligten!“, so Claudia Bernhard. Neben den 30 Containment-Scouts, die jetzt eingestellt wurden, wird eine Aufstockung um weitere 50 Scouts in den nächsten Wochen angestrebt und aktuell vorbereitet.
.

Der Brand ist weitgehend gelöscht. Einzelne Glutnester erfordern weiterhin die Aufmerksamkeit und Anwesenheit der Feuerwehr. Kräfte werden weiter reduziert.
Die Abbrucharbeiten wurden kontinuierlich bis zum heutigen Morgen durchgeführt. Weite Teile der Hallen sind gelöscht. Eine gesamte "Feuer aus"-Meldung des Einsatzleiters gab es bisher noch nicht, da an einigen kleineren Stellen weiterhin Glutnester vorhanden sind, die bekämpft werden müssen. Lt. Einsatzleiter könnte diese Meldung voraussichtlich am späten Nachmittag erfolgen.
Ab dem gestrigen Mittag wurden die Einsatzkräfte auf etwa 30 dauerhaft Anwesende reduziert. Am des Brandes standen ca. 150 Einsatzkräfte der Feuerwehr Bremen im Einsatz.
Zusätzliche Unterstützung leisteten ab dem gestrigen Abend Einheiten des Technischen Hilfswerks der Ortsvereine Bremen-Nord und Delmenhorst zur umfangreichen Ausleuchtung der Einsatzstelle. Damit sollen des Nachts die Unfallgefahren für die Einsatzkräfte minimiert werden. Diese führten ein Wechselspiel der Löscharbeiten mit dem Abbruchunternehmen durch. Am heutigen Tag der Arbeit wird der Kräfteansatz weiterhin reduziert: ab dem Abend und über das Wochenende hinweg ist nur noch eine Brandwache geplant. Die Einsatzstelle wird dann noch mit einer geringen Anzahl an Einsatzkräften und Fahrzeugen überwacht.
Zu Beginn des Einsatzes hatte sich ein Mitarbeiter der betroffenen Firma durch Brandverletzungen und Rauchgasinhalation schwer verletzt. Er ist vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden.
Gestern Nachmittag wurde ein Feuerwehrmann bei einem Sturz leicht verletzt. Er wurde mit leichten Armverletzungen zur Kontrolle ins Krankenhaus gebracht und später nach Hause entlassen.
Die Gefahreninformation über die Warn-App NINA wurde um 11:24 Uhr aufgehoben. Die Kriminalpolizei ist zur Brandursachenermittlung vor Ort.
Aussagen über eine eventuelle Belastung von Gewässern oder Böden als Folge des Großbrandes kann die Senatorin für Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität und Stadtentwicklung (SKUMS) treffen. Das Gesundheitsressort kann Aussagen zu Gesundheitsrisiken/Schadpotentialen für Menschen und umweltbezogenen Gesundheitsschutz treffen.
.

Zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
 
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung, JPG, 31.4 KBZunächst werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen. Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden, und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.

Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Das Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
.


Das Ordnungsamt Bremen hat die Versammlung der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai 2020 in der Stadtgemeinde Bremen verboten. Die Partei hatte zuvor eine Kundgebung in Hamburg angemeldet, die jedoch ebenfalls verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte inzwischen das Verbot.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dies gilt in Zeiten von Corona ebenso wie für Gruppierungen, die uns als Demokratinnen und Demokraten nicht genehm sind. Insofern muss bei jeder angemeldeten Demonstration sorgsam abgewogen werden, ob Auflagen erteilt oder eine Demonstration oder Kundgebung gar verboten wird. In diesem Fall war schon aus Gründen des Infektionsschutzes keine andere Entscheidung vorstellbar.“
Grundsätzlich müsse in solchen Fällen zwar zunächst gegen die sogenannten Verhaltensstörer vorgegangen werden. Mit Blick auf die hohe Ansteckungsgefahr müsse das gesundheitliche Risiko für alle Beteiligten aber von Anfang an unterbunden werden.
Laut Angaben des Veranstalters ist mit rund 60 bis 80 Teilnehmenden zu rechnen. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass sich eine größere Zahl von Gegendemonstranten gegen die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei protestieren wird. Dies sei nicht vom Veranstalter zu beeinflussen, heißt es unter anderem in der Stellungnahme des Ordnungsamtes. In einer solchen Situation dürfte es zudem unmöglich sein, die vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
So muss neben dem gebotenen Abstand auch sichergestellt sein, dass es nicht zu körperlichem Kontakt zwischen den Personen kommt. Nach der Empfehlung des Bremer Gesundheitsamtes muss sichergestellt werden, dass bei Demonstrationen neben der Einhaltung des Mindestabstandes auch alle Maßnahmen getroffen werden, um körperlichen Kontakt zwischen Menschen zu vermeiden. Dazu gehören auch körperliche Konfrontationen von Demonstranten verschiedener politischer Lager. Aber auch die Einsatzkräfte würden bei der befürchteten Gemengelage einem erheblichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Gemäß der derzeit geltenden Rechtsverordnung besteht bis einschließlich 03.05.2020 weiterhin ein eingeschränktes Kontaktverbot im öffentlichen Raum für mehr als zwei Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft. Weiterhin ist auch in der Öffentlichkeit zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Partei „Die Rechte“ hat gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen erhoben.
.

33 Bewohnerinnen und Bewohner sind genesen und werden aus der Quarantäne entlassen

Zur Begleitung von Umzügen aus der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack hat es heute (Mittwoch, 29. April 2020) einen Einsatz von Polizeikräften in Amtshilfe gegeben. Der Einsatz galt der Unterstützung des Umzugs von fünf Personen, die wegen der Möglichkeit einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unter Quarantäne stehen. Die Polizeikräfte waren für die vom Gesundheitsamt veranlasste Maßnahme in Vollzugshilfe durch das Ordnungsamt angefordert worden, um den Betreffenden zu verdeutlichen, dass es sich um eine staatlich angeordnete Maßnahme handelt. Nach Auskunft der Polizei sowie von Behördenmitarbeitern vor Ort hat es keinerlei Widerstandshandlungen gegeben, unmittelbarer Zwang musste nicht angewandt werden. Die Betreffenden sind mit Krankentransportern in ihre Quarantäne-Unterkunft gefahren worden.
Grund für die Verlegung: Die fünf Männer hatten in einem unter Quarantäne stehenden Flur gelebt, in dem auch positiv getestete Personen leben. Sie gelten damit nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie I. Das Gesundheitsamt hat darauf die Quarantäne-Maßnahme für diese Personen verlängert. Die erneute Testung, die sie ablehnen, ist nach Auskunft des Gesundheitsamts sinnvoll und erforderlich, um abschätzen zu können, wie lange die Quarantänemaßnahmen aufrechterhalten werden müssen. Die Betroffenen sollen von nun an täglich befragt werden, ob sie in die Testungen einwilligen.
Die Gesamtzahl der positiven getesteten Personen in der Erstaufnahme beläuft sich derzeit auf 146. Davon haben mit Testierung vom heutigen Tage die ersten 33 die Erkrankung durchlaufen und können als genesen morgen aus der Quarantäne entlassen werden.
.

In dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeiteten und heute präsentierten „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen von Unterricht an Schulen“ wird der Weg abgesteckt, den das Land Bremen und die Schulen bereits beschreiten. Das KMK-Papier ist die Entscheidungsgrundlage für die Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am Donnerstag, 30. April 2020.
Ein wichtiges Ziel der gemeinsamen Rahmenplanung der Länder ist die Wahrung der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für die Schülerinnen und Schülern unter mit der vom Infektionsschutz vorgegebenen Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen sowie der Beschäftigten. Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben dem Land Bremen dazu detaillierte Vorgaben mit dem „Musterhygieneplan Corona für Schulen“, für Abschluss-Prüfungen (im allgemein- und berufsbildenden Bereich), Risikogruppen und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gemacht.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts für 10. Klassen (seit 27. April 2020) sind von der Bildungsbehörde ebenso gemeinsam mit Schulleitungen geregelt, wie die des Unterrichts in Kleingruppen mit geringen Wochenstunden für die 4. Klassen (ab 4. Mai 2020). Bremen verfolgt mit der behutsamen und schrittweisen Öffnung insgesamt ein Vier-Säulen-Modell (Notbetreuung, Lernen zu Hause, Unterricht in der Schule und zusätzliche pädagogische Präsenzangebote für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf). Der letztgenannte Punkt fand, wie andere Punkte auch, Eingang in den KMK-Rahmenplan. Dafür hatte sich Berlin und Bremen besonders stark gemacht.
„Wir befinden uns zurzeit mitten im Notmaßnahme-Modus. Schulen sind im Grundsatz noch geschlossen. Unser Ziel muss sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler regelmäßig tage- oder wochenweise in die Schule kommt. Es wird bis zum Sommer keinen schulischen Vollbetrieb geben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe, keiner darf verloren gehen. Wir müssen es unter diesen äußerst schwierigen Bedingungen schaffen, sie auch teilhaben zu lassen. Unsere Schulen haben ein besonderes fürsorgliches Augenmerk auf die Kinder und Jugendlichem. Das Engagement ist riesig und das beruhigt sehr. Wir in der Behörde sind in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Das tun wir mit viel Einsatz“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Gleiches gilt für den Kita-Bereich. Die schrittweise Öffnung von Kitas wird in Bremen zunächst über die langsame Ausweitung der Notbetreuung realisiert. Einig sind sich die Vertreterinnen und Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz, in diesem Fall die für die Kindertagesbetreuung zuständige Senatorin Bogedan, dass selbstverständlich die Sicherung des Kindeswohls und der Gesundheitsschutz oberste Priorität haben. In einem ebenfalls für die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin ausgearbeiteten Papier, an dem auch Wissenschafler*innen aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene mitgewirkt haben, wird eingeräumt, dass die Anforderungen an die Länder und Kommunen sowie an die Träger als Arbeitgeber der Beschäftigten angesichts der Pandemie sehr hoch sind. Zumal unklar ist, wie lange diese schwierige Zeit andauern wird. „Wir sehen die Not mancher Eltern, wir müssen jetzt aber vor allem die Entwicklungsbedarfe der Kinder in den Blick nehmen und die weitere Ausweitung der Betreuung darauf ausrichten. Wir haben in Bremen die Notbetreuung schon entsprechend erweitert. Wir wollen weiter die Kinder mit besonderem pädagogischen und sprachlichen Förderbedarf, Kinder, die von Armut betroffen sind, Kinder, die in prekären Situationen leben müssen, wieder in die Betreuung holen. Im nächsten Schritt, die in die Schule kommen. Wir arbeiten an einem sehr behutsamen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kinderbetreuungsangebote. Denn auch auf die Bedürfnisse und die Gesundheit der Beschäftigten, den vielen Erzieherinnen und Erziehern, die in der Notbetreuung extrem viel leisten, müssen wir achten “, so Bogedan.
Alle Regelungen zu Hygiene-Maßnahmen, Vorgaben zu Risikogruppen, zum Wiedereinstieg in Schule, Elternbriefe, Beratungsangebote usw. unter www.bildung.bremen.de
,

Author Name

Kontaktformular

Name

E-Mail *

Nachricht *

Powered by Blogger.