Drei unbekannte Räuber überfielen am Donnerstagvormittag in
Hemelingen eine 84 Jahre alte Bremerin in ihrer Wohnung. Das Trio
flüchtete unerkannt, die Polizei sucht nach Zeugen.
Die Männer
klingelten gegen 10.15 Uhr an der Haustür der Seniorin in der
Klausstraße. Als die 84-Jährige die Tür öffnete, drängten die Räuber sie
in ihre Wohnung. Während einer sie festhielt, durchsuchten seine
Komplizen die Zimmer nach Wertsachen. Anschließend flüchtete das
räuberische Trio in unbekannte Richtung. Ob etwas entwendet wurde, kann
noch nicht gesagt werden. Der Sohn der Bremerin suchte seine Mutter
später auf und alarmierte die Polizei. Die 84 Jahre alte Frau zog sich
bei dem Überfall leichte Blessuren und Abschürfungen zu.
Die
Polizei fragt: Wer hat am Donnerstagvormittag in der Klausstraße
verdächtige Beobachtungen gemacht? Ein Räuber soll mit 150 Zentimetern
auffällig klein und untersetzt gewesen sein. Seine Komplizen waren etwa
180 Zentimeter groß, schlank und dunkel gekleidet. Die Männer sprachen
Deutsch mit einem unbekannten ausländischen Akzent. Zeugenhinweise nimmt
der Kriminaldauerdienst unter 0421 3623888 entgegen.
Ein
häufiger Ort für Straftaten bei Senioren ist die Wohnungstür. Die
Polizei Bremen rät daher: Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen genau
an, zum Beispiel durch den Türspion oder das Fenster. Benutzen Sie die
Türsprechanlage. Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter
Türsperre. Ist keine Sperre vorhanden, öffnen Sie nicht. Sprechen Sie
durch die geschlossene Tür.
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Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst
viele Bremerinnen und Bremer erreichen, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist“ 29.05.2020
Mit
einer groß angelegten Plakataktion und Werbung in den Sozialen
Netzwerken informiert der Senat ab Dienstag, 2. Juni 2020, in vielen
Sprachen über das Coronavirus. 300 Plakate belegen ab kommender Woche
die City-Lights in der Stadt Bremen, am Freitag (05.06.2020) folgen 30
Großflächen. Die Plakataktion ist der Auftakt einer Reihe von Maßnahmen,
mit denen der Senat mehrsprachige Kommunikation zu Corona im Internet
verstärkt. Bürgermeister Andreas Bovenschulte: „Wir wollen möglichst
viele Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven erreichen, auch
diejenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.“
Projektkoordinatorin
Birgitt Rambalski, in Nicht-Corona-Zeiten Protokollchefin im Rathaus,
und Bürgermeister Andreas Bovenschulte präsentieren vor den Bremer
Stadtmusikanten eines der Großplakate, mit denen Bremen ab dem 2. Juni
an 300 Stellen in der Stadt mehrsprachig für das Einhalten der
Corona-Regeln wirbt
Der Bedarf dazu hat sich gerade auch
in Zeiten der ersten vorsichtigen Lockerungen gezeigt: „Wir erreichen
mit den deutschsprachigen Informationen längst nicht alle
Bevölkerungskreise“, sagte Bovenschulte auf der heutigen
Pressekonferenz. Dass es einen entsprechenden Bedarf gibt, zeigten
Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern in Rathaus und senatorischen
Behörden genauso wie beim Bürgertelefon 115 und in Gesprächen mit dem
Krisenstab.
Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) hat bereits frühzeitig die zentrale Wegweiser-Seite www.bremen.de/corona
für die Öffentlichkeitsarbeit aufgebaut und mit den wichtigsten
Informationen auf den Webseiten der Fachressorts verlinkt. Seit März
verzeichnet die Seite rund 350.000 Aufrufe. Senatskanzlei und WFB haben
im März damit begonnen, auf der zentralen Informationsseite einen
Schwerpunkt in verschiedenen Sprachen aufzubereiten.
Seit dem 1. April werden die jeweils aktuellen “Rechtsverordnungen zum
Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ und deren
Änderungen nicht nur im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
veröffentlicht, sondern auch in die beiden Fremdsprachen Englisch und
Türkisch übersetzt.
Neben der rechtsförmlichen Übersetzung in Englisch und Türkisch durch
vereidigte Übersetzer*innen ist ein weitergehender Service aufgebaut
worden: Eine Übertragung der deutschen Gesetzestexte zu den bremischen
Bestimmungen in übersichtliche und vereinfachte Form wird darüber hinaus
in 12 verschiedenen Sprachen angeboten. Folgende Sprachversionen sind
verfügbar:
Arabisch
Bulgarisch
Englisch
Farsi / Persisch
Französisch
Kurdisch
Polnisch
Rumänisch
Russisch
Serbisch
Spanisch
Türkisch
Die Sprachen werden überwiegend durch die Sprachmittler des Bremer
Bürgertelefons in sogenannten Höflichkeitsübersetzungen (also nicht
durch vereidigte Dolmetscher) angefertigt.
Daneben werden die am häufigsten gestellten Fragen mit den zugehörigen
Antworten in die gleichen Sprachen übersetzt und ebenfalls im Nachgang
zur Beschlussfassung laufend aktualisiert.
Von der Seite www.bremen.de/corona-international
gelangt man auf die Landing-Page für die Rechtsverordnung in einfacher
Sprache, den Bußgeldkatalog und den Katalog der Fragen und Antworten in
der jeweiligen Sprache.
In den Sozialen Netzwerken wird begleitend mit gesponserten Postings in
den zwölf Sprachen auf das Angebot hingewiesen. „Menschen, die unsere
deutschsprachigen Inhalte auf den Webseiten nicht finden oder den
Kanälen der Freien Hansestadt im Social Web nicht folgen, wollen wir in
ihrer Heimatsprache abholen und über das Virus informieren“, so Henning
Sklorz von der WFB. Seit dieser Woche werden Anzeigen in Facebook und
Instagram geschaltet, weitere Plattformen wie Google oder Twitter sollen
folgen.
Bürgermeister Bovenschulte: „Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen
Maßnahmen auch die Communities unserer nicht deutschen Mitbürger und
ihre Multiplikatoren erreichen. Denn eins ist ja klar, mit den vielen
Lockerungen werden die Regeln komplexer und damit wächst die
Verantwortung des Einzelnen. Und um die Regeln zu kennen und akzeptieren
muss ich sie erst verstehen. Genau das wollen wir mit der Kampagne
erreichen. Ich danke allen, die sich hier mit großem Engagement
eingesetzt haben.“
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Zwölf Bewohnerinnen und Bewohner positiv getestet / Viele weitere Fälle befürchtet
Wegen
einer schweren Ausbruchssituation ist eine Pflegeeinrichtung für
Menschen mit demenziellen Erkrankungen im Stadtteil Osterholz komplett
unter Quarantäne gestellt worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja
Stahmann heute (Freitag, 8. Mai 2020) mit. Insgesamt sind zurzeit zwölf
Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein Mitarbeiter positiv auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden, weitere Laborergebnisse stehen
noch aus. Wegen festgestellter erheblicher Hygienemängel in der
Einrichtung und angesichts der demenziell erkrankten Bewohnerinnen und
Bewohner wird eine hohe Anzahl an Folgefällen erwartet. Die Einrichtung
hat über das lange Maiwochenende zudem mehrere Tage verstreichen lassen,
bevor es Betroffene mit Symptomen an die Behörden gemeldet hat. „Damit
ist wertvolle Zeit verstrichen, die Ausbreitung frühzeitig einzudämmen“,
sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und
Sport. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Mängel und
Versäumnisse in der Einrichtung so gravierend sind, dass ein
strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss.
Dabei habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), zuständig für
Beratung und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen, die Einrichtung bereits
Anfang April in Gegenwart von Führungskräften präventiv beraten, betonte
Senatorin Stahmann. Es seien umfangreiche mündliche und schriftliche
Empfehlungen zur Umsetzung hygienischer Schutzmaßnahmen ausgesprochen
worden. Die Mitarbeitenden wurden entgegen den Empfehlungen in der
gesamten Einrichtung eingesetzt, anstatt in abgegrenzten Wohnbereichen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben sich zudem im ganzen Haus und im
Garten aufgehalten. „Die Infektionskette kann daher nur schwer
nachvollzogen werden“, sagte die Senatorin. Und in einem Schreiben der
WBA an die Einrichtung heißt es: „Die aufgetretenen Infektionen
bestätigen, dass die Einrichtungsverantwortlichen sich ... nicht
ausreichend auf die Möglichkeit einer COVID-19 Infektion innerhalb der
Einrichtung vorbereitet haben“. Trotz Beratung und mündlicher
Empfehlungen der WBA seien „keine ausreichenden Möglichkeiten geschaffen
worden, die Basishygienemaßnahmen jederzeit zu gewährleisten“.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht hat die Einrichtung in den vergangenen
Tagen mehrfach aufgesucht und eine Reihe von Anordnungen zum Schutz der
Bewohnerinnen und Bewohner erlassen. „Der Betriebsablauf der
Pflegeeinrichtung weist ... eine Vielzahl von Missständen und
Versäumnissen auf, welche gerade hinsichtlich der gegenwärtigen
Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Gefahren für die
Gesundheit und das Leben dringend abzustellen sind.“ Die Anordnungen
sollen „eine dringlichst angezeigte Abwendung der Gefahr für Leib und
Leben“ herbeiführen.
Unter anderem wird jetzt ein Belegungsstopp verhängt und die Einrichtung
verpflichtet, ab Montag eine externe Qualitätsbeauftragte einzusetzen.
Darüber hinaus hat die WBA bereits gestern angeordnet, „ab sofort
sicherzustellen, dass allen Mitarbeitenden ... die sogenannten
Basishygienemaßnahmen bekannt sind und konsequent einhalten werden“. Das
betreffe insbesondere das Pflegepersonal, Reinigungskräfte,
Hausmeister, Verwaltungsmitarbeitende und Küchenmitarbeitende.
Hygieneschulungen seien ab sofort „täglich durchzuführen, bis alle
Mitarbeitenden aller Bereiche (einschließlich Personaldienstleister)
geschult sind“. Die Hygieneschulungen müssen neben der Theorie auch
praktische Übungen umfassen. Die Durchführung ist zu dokumentieren. Eine
Leitungskraft müsse zudem täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen,
„schichtübergreifend mindestens acht Stunden täglich“ anwesend sein und
zur Verfügung stehen.
Zu Basishygienemaßnahmen gehört u.a. die Händehygiene und
hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. „Diese
Basishygienemaßnahmen werden in der Pflegeeinrichtung nicht konsequent
umgesetzt.“
Darüber hinaus müssen alle Handkontaktflächen in der gesamten
Einrichtung ab sofort fünfmal täglich desinfiziert und lückenlos
nachweisbar dokumentiert werden.
Hintergrund für diese Anordnungen ist unter anderem eine ärztliche
Begutachtung am gestrigen Donnerstagvormittag (7. Mai) durch das
Gesundheitsamt mit Unterstützung des Rettungsdienstes. „Insgesamt hatten
beide Ärzte einen extrem schlechten Eindruck von der hygienischen
Situation in der Einrichtung, teilweise auch vom Zustand der Bewohner“,
heißt es in der entsprechenden Anordnung der WBA. Und: „Die bisher
erfolgten Personalschulungen zu Basishygienemaßnahmen waren nicht
wirkungsvoll.“ Ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten würden zudem nicht
vorgehalten. Damit sei eine konsequente Umsetzung der
Basishygienemaßnahmen nicht möglich. Schließlich werde auch das
vorhandene persönliche Schutzmaterial (Masken, Kittel) „nicht
sachgerecht“ eingesetzt.
Wohn- und Betreuungsaufsicht sowie Gesundheitsamt haben in den
vergangenen Wochen 98 Prozent der Pflegeeinrichtungen für Senioren
aufgesucht und hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahme beraten.
„Die Beratungen sollen in den kommenden Wochen fortgeführt werden“,
sagte Senatorin Stahmann.
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Schulungen in dieser Woche, Kontaktpersonennachverfolgung ab der nächsten Woche. Senatorin Bernhard begrüßt die ersten Scouts
Die
ersten Scouts für Containment (Eindämmung) in der Stadt Bremen haben am
heutigen Montag (4. Mai) ihre Arbeit aufgenommen. Mit Beginn dieses
Monats wurden 30 Studierende eingestellt und mit Arbeitsverträgen erst
einmal bis Ende Oktober 2020 ausgestattet. In dieser Woche werden die
neuen Containment-Scouts umfangreich geschult, die Themen dabei sind
unter anderem eine Einführung in die Arbeit des Gesundheitsamts Bremen,
die Versorgungslage in Bremen aber natürlich auch Schulungen im Umgang
mit Stress am Telefon und das Thema Datenschutz. Für die Schulungen gibt
es Kooperationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, dem
Bürgertelefon Bremen, dem Gesamtpersonalrat und der
Landesdatenschutzbeauftragten.
Senatorin Claudia Bernhard begrüßt die ersten 30 Containment-Scouts. Foto von Lukas Fuhrmann
Ab der kommenden Woche (11. Mai) werden die geschulten Scouts an
verschiedenen Orten eingesetzt, um Infektionsketten nachzuvollziehen,
Kontaktpersonen zu Infizierten zu ermitteln und diese auch zu
kontaktieren. Die Kontaktpersonennachverfolgung ist weiterhin ein
zentrales Element bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus.
Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Mit der umfangreichen Nachverfolgung
der Kontaktpersonen von positiv Getesteten haben wir weiterhin die
Möglichkeit, die Ausbreitung eindämmen zu können. Von daher ist es
ausdrücklich zu begrüßen, dass wir so schnell 30 Leute einstellen
konnten, um das Gesundheitsamt in seiner bisherigen Tätigkeit zu
unterstützen.“
Das Gesundheitsamt Bremen hat die Kontaktpersonennachverfolgung bislang
mit bis zu 80 Personen aus seinem eigenen Personal durchgeführt. Die
jetzigen Einstellungen wurden durch den Senator für Finanzen
vorgenommen. „Das schnelle und konsequente Handeln aller Beteiligten
zeigt, als wie wichtig dieses Thema vom Senat angesehen wird. Vielen
Dank an alle Beteiligten!“, so Claudia Bernhard. Neben den 30
Containment-Scouts, die jetzt eingestellt wurden, wird eine Aufstockung
um weitere 50 Scouts in den nächsten Wochen angestrebt und aktuell
vorbereitet.
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Der Brand ist weitgehend gelöscht. Einzelne Glutnester erfordern
weiterhin die Aufmerksamkeit und Anwesenheit der Feuerwehr. Kräfte
werden weiter reduziert.
Die Abbrucharbeiten wurden
kontinuierlich bis zum heutigen Morgen durchgeführt. Weite Teile der
Hallen sind gelöscht. Eine gesamte "Feuer aus"-Meldung des
Einsatzleiters gab es bisher noch nicht, da an einigen kleineren Stellen
weiterhin Glutnester vorhanden sind, die bekämpft werden müssen. Lt.
Einsatzleiter könnte diese Meldung voraussichtlich am späten Nachmittag
erfolgen.
Ab dem gestrigen Mittag wurden die Einsatzkräfte auf
etwa 30 dauerhaft Anwesende reduziert. Am des Brandes standen ca. 150 Einsatzkräfte der Feuerwehr Bremen im Einsatz.
Zusätzliche Unterstützung leisteten ab dem gestrigen Abend Einheiten des
Technischen Hilfswerks der Ortsvereine Bremen-Nord und Delmenhorst zur
umfangreichen Ausleuchtung der Einsatzstelle. Damit sollen des Nachts
die Unfallgefahren für die Einsatzkräfte minimiert werden. Diese führten ein Wechselspiel
der Löscharbeiten mit dem Abbruchunternehmen durch. Am heutigen Tag der
Arbeit wird der Kräfteansatz weiterhin reduziert: ab dem Abend und über
das Wochenende hinweg ist nur noch eine Brandwache geplant. Die
Einsatzstelle wird dann noch mit einer geringen Anzahl an Einsatzkräften
und Fahrzeugen überwacht.
Zu Beginn des Einsatzes hatte sich ein Mitarbeiter der betroffenen Firma
durch Brandverletzungen und Rauchgasinhalation schwer verletzt. Er ist
vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden.
Gestern Nachmittag wurde ein
Feuerwehrmann bei einem Sturz leicht verletzt. Er wurde mit leichten
Armverletzungen zur Kontrolle ins Krankenhaus gebracht und später nach
Hause entlassen.
Die Gefahreninformation über die Warn-App NINA wurde um 11:24 Uhr aufgehoben. Die Kriminalpolizei ist zur Brandursachenermittlung vor Ort.
Aussagen
über eine eventuelle Belastung von Gewässern oder Böden als Folge des
Großbrandes kann die Senatorin für Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität
und Stadtentwicklung (SKUMS) treffen. Das Gesundheitsressort kann
Aussagen zu Gesundheitsrisiken/Schadpotentialen für Menschen und
umweltbezogenen Gesundheitsschutz treffen.
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Zur Entlastung
der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die
Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller
Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für
die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die
Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem
gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in
einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.
Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
Zunächst
werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem
SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker
Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine
Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes
Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen.
Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter
Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden,
und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Das
Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang
entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in
knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der
derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der
Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs
konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie
möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“,
sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern
kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten
würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es
mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar
Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht
mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
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Das Ordnungsamt Bremen hat die Versammlung der Partei „Die Rechte“ am
1. Mai 2020 in der Stadtgemeinde Bremen verboten. Die Partei hatte
zuvor eine Kundgebung in Hamburg angemeldet, die jedoch ebenfalls
verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte inzwischen das
Verbot.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist
ein hohes Gut. Dies gilt in Zeiten von Corona ebenso wie für
Gruppierungen, die uns als Demokratinnen und Demokraten nicht genehm
sind. Insofern muss bei jeder angemeldeten Demonstration sorgsam
abgewogen werden, ob Auflagen erteilt oder eine Demonstration oder
Kundgebung gar verboten wird. In diesem Fall war schon aus Gründen des
Infektionsschutzes keine andere Entscheidung vorstellbar.“
Grundsätzlich müsse in solchen Fällen zwar zunächst gegen die
sogenannten Verhaltensstörer vorgegangen werden. Mit Blick auf die hohe
Ansteckungsgefahr müsse das gesundheitliche Risiko für alle Beteiligten
aber von Anfang an unterbunden werden.
Laut Angaben des Veranstalters ist mit rund 60 bis 80 Teilnehmenden zu
rechnen. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass sich eine größere
Zahl von Gegendemonstranten gegen die vom Verfassungsschutz als
rechtsextremistisch eingestufte Partei protestieren wird. Dies sei nicht
vom Veranstalter zu beeinflussen, heißt es unter anderem in der
Stellungnahme des Ordnungsamtes. In einer solchen Situation dürfte es
zudem unmöglich sein, die vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie
geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
So muss neben dem gebotenen Abstand auch sichergestellt sein, dass es
nicht zu körperlichem Kontakt zwischen den Personen kommt. Nach der
Empfehlung des Bremer Gesundheitsamtes muss sichergestellt werden, dass
bei Demonstrationen neben der Einhaltung des Mindestabstandes auch alle
Maßnahmen getroffen werden, um körperlichen Kontakt zwischen Menschen zu
vermeiden. Dazu gehören auch körperliche Konfrontationen von
Demonstranten verschiedener politischer Lager. Aber auch die
Einsatzkräfte würden bei der befürchteten Gemengelage einem erheblichen
Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Gemäß der derzeit geltenden Rechtsverordnung besteht bis einschließlich
03.05.2020 weiterhin ein eingeschränktes Kontaktverbot im öffentlichen
Raum für mehr als zwei Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft.
Weiterhin ist auch in der Öffentlichkeit zu anderen Personen ein
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Partei „Die Rechte“ hat gegen den Bescheid des Ordnungsamtes
Widerspruch eingelegt und inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bremen erhoben.
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33 Bewohnerinnen und Bewohner sind genesen und werden aus der Quarantäne entlassen
Zur
Begleitung von Umzügen aus der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack
hat es heute (Mittwoch, 29. April 2020) einen Einsatz von
Polizeikräften in Amtshilfe gegeben. Der Einsatz galt der Unterstützung
des Umzugs von fünf Personen, die wegen der Möglichkeit einer Infektion
mit dem SARS-CoV-2-Virus unter Quarantäne stehen. Die Polizeikräfte
waren für die vom Gesundheitsamt veranlasste Maßnahme in Vollzugshilfe
durch das Ordnungsamt angefordert worden, um den Betreffenden zu
verdeutlichen, dass es sich um eine staatlich angeordnete Maßnahme
handelt. Nach Auskunft der Polizei sowie von Behördenmitarbeitern vor
Ort hat es keinerlei Widerstandshandlungen gegeben, unmittelbarer Zwang
musste nicht angewandt werden. Die Betreffenden sind mit
Krankentransportern in ihre Quarantäne-Unterkunft gefahren worden.
Grund für die Verlegung: Die fünf Männer hatten in einem unter
Quarantäne stehenden Flur gelebt, in dem auch positiv getestete Personen
leben. Sie gelten damit nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts
als Kontaktpersonen der Kategorie I. Das Gesundheitsamt hat darauf die
Quarantäne-Maßnahme für diese Personen verlängert. Die erneute Testung,
die sie ablehnen, ist nach Auskunft des Gesundheitsamts sinnvoll und
erforderlich, um abschätzen zu können, wie lange die Quarantänemaßnahmen
aufrechterhalten werden müssen. Die Betroffenen sollen von nun an
täglich befragt werden, ob sie in die Testungen einwilligen.
Die Gesamtzahl der positiven getesteten Personen in der Erstaufnahme
beläuft sich derzeit auf 146. Davon haben mit Testierung vom heutigen
Tage die ersten 33 die Erkrankung durchlaufen und können als genesen
morgen aus der Quarantäne entlassen werden.
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