Kleine Weser: Sport auf dem Wasser wird wieder möglich
Kleine Weser: Sport auf dem Wasser wird wieder möglich
Neue Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag
Die Sperrung des Werdersees und der Kleinen Weser außerhalb der offiziellen Badezone wegen der Wasserpest hat für eine Vielzahl von Wassersportlerinnen und –sportlern einen großen Einschnitt bedeutet. Die senatorischen Behörden für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie für Inneres und Sport haben nun Abhilfe geschaffen. Ein Teil der Kleinen Weser ist ab Donnerstag, 31. Juli 2025, für Wassersport mit Rettungsweste wieder erlaubt – Schwimmen bleibt weiterhin ausschließlich in der Badezone erlaubt.
Nach einer Begehung mit Vertreterinnen und Vertretern der Sportvereine
sowie der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und Einsatzkräften
der Feuerwehr wurde festgelegt, dass die Kleine Weser vom Steg nördlich
der Fahrradbrücke am Deichschart – Höhe Schwankhalle/Umgedrehte Kommode
– bis zur Bojenkette vor dem Wehr Kleine Weser für den Wassersport
oberhalb der Wasserfläche genutzt werden kann. Einzige Bedingung ist:
Die Sportlerinnen und Sportler tragen Schwimm- oder Rettungswesten.
Schwimmen ist in der Kleinen Weser weiterhin aus Sicherheitsgründen
verboten.
Im Zentrum der Überlegungen steht immer die Frage nach der Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer des Sees. Nachdem die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Senator für Inneres und Sport die offizielle Badezone am Werdersee von der Wasserpest haben räumen lassen, ist weiterhin nur dort ein sicheres Baden möglich und erlaubt. Mit der Lösung an der Kleinen Weser können nun alle Wassersportlerinnen und -sportler ihrer Freizeitbeschäftigung wieder in einem sicheren Rahmen nachgehen. Für die Kleine Weser besteht dabei die Pflicht zum Tragen einer Schwimm- oder Rettungsweste für die Sportlerinnen und Sportler, da dort nur eine sogenannte Oberflächenrettung möglich ist. Der Grund ist, dass durch den Bewuchs mit der Wasserpest am Gewässergrund bis nahe der Wasseroberfläche keine Rettung durch Taucher erfolgen kann. Das angeordnete Tragen einer Schwimmhilfe soll Auftrieb gewährleisten und damit im Notfall den Rettungskräften eine Rettung an der Wasseroberfläche ermöglichen.
Das Räumen der Badezone hat gute zwei Wochen gedauert und Kosten in Höhe von fast 28.000 Euro verursacht, die die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Senator für Inneres und Sport zu gleichen Teilen tragen. Damit das Baden an dieser Stelle bis zum Ende der Badesaison möglich bleibt, werden die senatorischen Behörden erneut tätig werden, sollte sich die Wasserpest dort wieder ausbreiten.
Um die Nutzung des kompletten Werdersees und der Kleinen Weser für den kommenden Sommer und die Folgejahre zu ermöglichen, stehen die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Senator für Inneres und Sport derzeit im Austausch mit Kommunen, die bereits Erfahrungen mit dem Management der invasiven und sehr konkurrenzstarken Pflanze in Badegewässern haben. Auch die Anschaffung eines leistungsfähigen Mähbootes wird derzeit von beiden Ressorts mit Hochdruck geprüft. Die Pflanze vollständig zu entfernen ist jedoch nach fachlicher Bewertung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft nicht realistisch. Mit den sich verändernden Bedingungen bei der Nutzung der Badegewässer, die ein lebendiges Ökosystem mit sich bringt, wird jedoch ein Umgang gefunden werden. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft prüft derzeit alle Handlungsoptionen.
