18-jähriger Gefährder darf abgeschoben werden
Das Bundesjustizministerium hat den Senator für Inneres heute Morgen
(Mittwoch, 30.08.2017) über die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) informiert, dass Bremen den
18-jährigen Izmullah A. abschieben darf.
Das weiterhin vor dem EGMR anhängige Hauptsache-Verfahren steht der Abschiebung des Beschwerdeführers somit nicht mehr entgegen. Die Abschiebung wird für die nächsten Tage vorbereitet.
Innensenator Mäurer: "Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatten sich bereits Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigt und uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Es wird nicht der letzte Gefährder sein, den wir abschieben. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung."-
Das weiterhin vor dem EGMR anhängige Hauptsache-Verfahren steht der Abschiebung des Beschwerdeführers somit nicht mehr entgegen. Die Abschiebung wird für die nächsten Tage vorbereitet.
Innensenator Mäurer: "Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatten sich bereits Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigt und uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Es wird nicht der letzte Gefährder sein, den wir abschieben. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung."-