http://bit.ly/x-ladies

April 2020

Zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
 
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung, JPG, 31.4 KBZunächst werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen. Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden, und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.

Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Das Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der Erstaufnahme mit 250 Plätzen.
„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.
Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.
.


Das Ordnungsamt Bremen hat die Versammlung der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai 2020 in der Stadtgemeinde Bremen verboten. Die Partei hatte zuvor eine Kundgebung in Hamburg angemeldet, die jedoch ebenfalls verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte inzwischen das Verbot.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dies gilt in Zeiten von Corona ebenso wie für Gruppierungen, die uns als Demokratinnen und Demokraten nicht genehm sind. Insofern muss bei jeder angemeldeten Demonstration sorgsam abgewogen werden, ob Auflagen erteilt oder eine Demonstration oder Kundgebung gar verboten wird. In diesem Fall war schon aus Gründen des Infektionsschutzes keine andere Entscheidung vorstellbar.“
Grundsätzlich müsse in solchen Fällen zwar zunächst gegen die sogenannten Verhaltensstörer vorgegangen werden. Mit Blick auf die hohe Ansteckungsgefahr müsse das gesundheitliche Risiko für alle Beteiligten aber von Anfang an unterbunden werden.
Laut Angaben des Veranstalters ist mit rund 60 bis 80 Teilnehmenden zu rechnen. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass sich eine größere Zahl von Gegendemonstranten gegen die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei protestieren wird. Dies sei nicht vom Veranstalter zu beeinflussen, heißt es unter anderem in der Stellungnahme des Ordnungsamtes. In einer solchen Situation dürfte es zudem unmöglich sein, die vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
So muss neben dem gebotenen Abstand auch sichergestellt sein, dass es nicht zu körperlichem Kontakt zwischen den Personen kommt. Nach der Empfehlung des Bremer Gesundheitsamtes muss sichergestellt werden, dass bei Demonstrationen neben der Einhaltung des Mindestabstandes auch alle Maßnahmen getroffen werden, um körperlichen Kontakt zwischen Menschen zu vermeiden. Dazu gehören auch körperliche Konfrontationen von Demonstranten verschiedener politischer Lager. Aber auch die Einsatzkräfte würden bei der befürchteten Gemengelage einem erheblichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Gemäß der derzeit geltenden Rechtsverordnung besteht bis einschließlich 03.05.2020 weiterhin ein eingeschränktes Kontaktverbot im öffentlichen Raum für mehr als zwei Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft. Weiterhin ist auch in der Öffentlichkeit zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Partei „Die Rechte“ hat gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen erhoben.
.

33 Bewohnerinnen und Bewohner sind genesen und werden aus der Quarantäne entlassen

Zur Begleitung von Umzügen aus der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack hat es heute (Mittwoch, 29. April 2020) einen Einsatz von Polizeikräften in Amtshilfe gegeben. Der Einsatz galt der Unterstützung des Umzugs von fünf Personen, die wegen der Möglichkeit einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unter Quarantäne stehen. Die Polizeikräfte waren für die vom Gesundheitsamt veranlasste Maßnahme in Vollzugshilfe durch das Ordnungsamt angefordert worden, um den Betreffenden zu verdeutlichen, dass es sich um eine staatlich angeordnete Maßnahme handelt. Nach Auskunft der Polizei sowie von Behördenmitarbeitern vor Ort hat es keinerlei Widerstandshandlungen gegeben, unmittelbarer Zwang musste nicht angewandt werden. Die Betreffenden sind mit Krankentransportern in ihre Quarantäne-Unterkunft gefahren worden.
Grund für die Verlegung: Die fünf Männer hatten in einem unter Quarantäne stehenden Flur gelebt, in dem auch positiv getestete Personen leben. Sie gelten damit nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie I. Das Gesundheitsamt hat darauf die Quarantäne-Maßnahme für diese Personen verlängert. Die erneute Testung, die sie ablehnen, ist nach Auskunft des Gesundheitsamts sinnvoll und erforderlich, um abschätzen zu können, wie lange die Quarantänemaßnahmen aufrechterhalten werden müssen. Die Betroffenen sollen von nun an täglich befragt werden, ob sie in die Testungen einwilligen.
Die Gesamtzahl der positiven getesteten Personen in der Erstaufnahme beläuft sich derzeit auf 146. Davon haben mit Testierung vom heutigen Tage die ersten 33 die Erkrankung durchlaufen und können als genesen morgen aus der Quarantäne entlassen werden.
.

In dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeiteten und heute präsentierten „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen von Unterricht an Schulen“ wird der Weg abgesteckt, den das Land Bremen und die Schulen bereits beschreiten. Das KMK-Papier ist die Entscheidungsgrundlage für die Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am Donnerstag, 30. April 2020.
Ein wichtiges Ziel der gemeinsamen Rahmenplanung der Länder ist die Wahrung der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für die Schülerinnen und Schülern unter mit der vom Infektionsschutz vorgegebenen Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen sowie der Beschäftigten. Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben dem Land Bremen dazu detaillierte Vorgaben mit dem „Musterhygieneplan Corona für Schulen“, für Abschluss-Prüfungen (im allgemein- und berufsbildenden Bereich), Risikogruppen und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gemacht.
Die Wiederaufnahme des Unterrichts für 10. Klassen (seit 27. April 2020) sind von der Bildungsbehörde ebenso gemeinsam mit Schulleitungen geregelt, wie die des Unterrichts in Kleingruppen mit geringen Wochenstunden für die 4. Klassen (ab 4. Mai 2020). Bremen verfolgt mit der behutsamen und schrittweisen Öffnung insgesamt ein Vier-Säulen-Modell (Notbetreuung, Lernen zu Hause, Unterricht in der Schule und zusätzliche pädagogische Präsenzangebote für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf). Der letztgenannte Punkt fand, wie andere Punkte auch, Eingang in den KMK-Rahmenplan. Dafür hatte sich Berlin und Bremen besonders stark gemacht.
„Wir befinden uns zurzeit mitten im Notmaßnahme-Modus. Schulen sind im Grundsatz noch geschlossen. Unser Ziel muss sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler regelmäßig tage- oder wochenweise in die Schule kommt. Es wird bis zum Sommer keinen schulischen Vollbetrieb geben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe, keiner darf verloren gehen. Wir müssen es unter diesen äußerst schwierigen Bedingungen schaffen, sie auch teilhaben zu lassen. Unsere Schulen haben ein besonderes fürsorgliches Augenmerk auf die Kinder und Jugendlichem. Das Engagement ist riesig und das beruhigt sehr. Wir in der Behörde sind in der Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Das tun wir mit viel Einsatz“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Gleiches gilt für den Kita-Bereich. Die schrittweise Öffnung von Kitas wird in Bremen zunächst über die langsame Ausweitung der Notbetreuung realisiert. Einig sind sich die Vertreterinnen und Vertreter der Jugend- und Familienministerkonferenz, in diesem Fall die für die Kindertagesbetreuung zuständige Senatorin Bogedan, dass selbstverständlich die Sicherung des Kindeswohls und der Gesundheitsschutz oberste Priorität haben. In einem ebenfalls für die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin ausgearbeiteten Papier, an dem auch Wissenschafler*innen aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene mitgewirkt haben, wird eingeräumt, dass die Anforderungen an die Länder und Kommunen sowie an die Träger als Arbeitgeber der Beschäftigten angesichts der Pandemie sehr hoch sind. Zumal unklar ist, wie lange diese schwierige Zeit andauern wird. „Wir sehen die Not mancher Eltern, wir müssen jetzt aber vor allem die Entwicklungsbedarfe der Kinder in den Blick nehmen und die weitere Ausweitung der Betreuung darauf ausrichten. Wir haben in Bremen die Notbetreuung schon entsprechend erweitert. Wir wollen weiter die Kinder mit besonderem pädagogischen und sprachlichen Förderbedarf, Kinder, die von Armut betroffen sind, Kinder, die in prekären Situationen leben müssen, wieder in die Betreuung holen. Im nächsten Schritt, die in die Schule kommen. Wir arbeiten an einem sehr behutsamen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kinderbetreuungsangebote. Denn auch auf die Bedürfnisse und die Gesundheit der Beschäftigten, den vielen Erzieherinnen und Erziehern, die in der Notbetreuung extrem viel leisten, müssen wir achten “, so Bogedan.
Alle Regelungen zu Hygiene-Maßnahmen, Vorgaben zu Risikogruppen, zum Wiedereinstieg in Schule, Elternbriefe, Beratungsangebote usw. unter www.bildung.bremen.de
,

Ein 42 Jahre alter Bremer verteilte am Montagvormittag in Woltmerhausen Flyer mit aufgedruckten Hakenkreuzen. Die Polizei ermittelt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der 42-Jährige verteilte in der Hermann-Ritter-Straße Handzettel an Passanten, auf denen ein Hakenkreuz abgebildet war und ein Vergleich zwischen der Nazi-Diktatur und der aktuellen Regierung hergestellt wurde. Die Einsatzkräfte stellten die Flugblätter sicher, die weiteren Ermittlungen dauern an. .

In der Nacht zu Dienstag kam es auf der Autobahn 270 zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Ein 47 Jahre alter Motorradfahrer erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
Der 47-Jährige fuhr an der Anschlussstelle Vegesack Mitte mit seinem Motorrad auf die A270 in Richtung Farge. Nach Zeugenaussagen setzte der Kradfahrer anschließend zum Überholen an und wechselte mit hoher Geschwindigkeit von der rechten Fahrspur in den linken Fahrstreifen. Dabei verlor er die Kontrolle über das Motorrad, geriet ins Schleudern und stieß rechts gegen die Schutzplanken. Bei dem Aufprall stürzte der Mann mit seiner Maschine und kam auf einem Grünstreifen neben der Fahrbahn zum Liegen. Seine Honda wurde rund 110 Meter weit davongeschleudert. Bei dem Verkehrsunfall erlitt der 47-Jährige tödliche Verletzungen. Er verstarb noch an der Unfallstelle.
Wegen des Verkehrsunfalles kam es zeitweise zu Behinderungen. Die Ermittlungen dauern an.
.

Am Sonntagabend beschlagnahmten Einsatzkräfte drei Autos im Ortsteil Überseestadt und zogen die Führerscheine von drei Männern ein. Sie sind verdächtig, sich ein illegales Straßenrennen geliefert und andere Verkehrsteilnehmer genötigt und behindert zu haben.
Gegen 21:30 Uhr wurden Einsatzkräfte in die Konsul-Smidt-Straße gerufen. Zeugen hatten mehrere Fahrzeuge mit aufheulenden Motoren beobachtet, die sich möglicherweise ein illegales Straßenrennen lieferten. Vor Ort trafen die Polizisten auf mehrere Männer, von denen sie drei als Fahrer identifizierten. Sie wollten offenbar ein Video zu Promotionszwecken drehen. Sie waren verdächtig, dabei deutlich zu schnell gefahren zu sein, mehrfach die Spur gewechselt zu haben und andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst und genötigt zu haben. Deshalb beschlagnahmten die Einsatzkräfte drei hochwertige Autos der Marken Audi und Mercedes und zudem die Führerscheine der drei Männer im Alter von 20, 22 und 36 Jahren. Gegen sie wurden Strafanzeigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Nötigung gefertigt, die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten sich bei der Verkehrsbereitschaft der Polizei Bremen unter 0421 362-14850 zu melden.
.

Senatorin Stahmann mahnt dringend Rückkehr zu legitimen Formen des Protests an

Wegen mehrfacher schwerer Brandstiftung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Vegesack ist jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet worden. Wiederholt waren in der Nacht sowie am heutigen Tage (24.04.2020) Papierkörbe in Sanitäranlagen in Brand gesetzt worden. In der Einrichtung leben derzeit 370 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter auch Frauen mit kleinen Kindern. „Bei allem Verständnis für den Protest einer Bewohnergruppe gegen die Unterbringung in Vegesack, hier ist die Grenze des legitimen Protests klar überschritten“, sagte Senatorin Stahmann. „Hier stehen Leib und Leben einer großen Zahl von Menschen unmittelbar auf dem Spiel.“ An die Täter appellierte sie dringend: „Hören Sie sofort auf damit!“
Die Brandstiftung könne insbesondere deshalb verhängnisvolle Folgen haben, weil seit längerer Zeit Fehlalarme mit Handmeldern ausgelöst werden, teils mehrfach in der Nacht. „Inzwischen kann man die Bewohnerinnen und Bewohner immer schwerer dazu bewegen, das Gebäude bei Feueralarm zu verlassen“, sagte Senatorin Stahmann. „Das hätte fatale Folgen, wenn sich ein Feuer nicht mehr rechtzeitig löschen lässt.“
Die Brandstiftungen wurden offenbar in voller Absicht zeitlich und räumlich so abgepasst, dass die Sicherheitskräfte bei ihren regelmäßigen Rundgängen den jeweiligen Bereich gerade verlassen hatten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden nun in allen Fluren zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt. Bewohnerinnen und Bewohner werden auch von dem Mitarbeitenden direkt aufgeklärt.
Senatorin Stahmann hofft nun auf baldige Ermittlungserfolge durch die Polizei. Wer ein Feuer in einem Gebäude legt, in dem sich Menschen aufhalten, sieht sich dem juristischen Vorwurf der schweren Brandstiftung ausgesetzt. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, wird die Straftat als besonders schwere Brandstiftung gewertet. Die Mindeststrafe liegt bei zwei Jahren. Wenn durch die Brandstiftung ein Mensch in Lebensgefahr kommt, liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren.
Senatorin Stahmanns dringender Appell an den oder die Täter: „Lassen Sie es nicht so weit kommen. Nichts gibt Ihnen das Recht, Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einem solchen Risiko auszusetzen.“
.300x250 not ani

Aus der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack ist erstmals ein Bewohner mit einer Corona-bedingten Atemwegsinfektion in eine Klinik eingeliefert worden. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Freitag, 24. April 2020) mit. Bislang haben 133 Bewohnerinnen und Bewohnern einen positiven Befund, mehrere sind bereits wiederholt getestet worden. Die übrigen Krankheitsverläufe seien bislang durchweg mild oder symptomfrei. „Ich wünsche dem Betroffenen, wie allen anderen schwer an Covid-19 erkrankten Menschen in Bremen, einen guten Behandlungserfolg und baldige Genesung“, sagte sie.
Senatorin Stahmann betonte aber auch angesichts der neuen Situation, dass weiterhin nicht die Möglichkeit bestehe, auch nur einen nennenswerten Teil der rund 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften im Flüchtlings- und Obdachlosenbereich kurzfristig dezentral unterzubringen. Für eine komplette Schließung der Gemeinschaftsunterkünfte gebe es in Bremen aber bei weitem nicht die erforderlichen Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt. Die bislang angebotenen Hotelunterkünfte hätten sich vor allem unter bau- und brandschutzrechtliche Gesichtspunkten als nicht geeignet erwiesen. Nach wie vor sei es das Konzept des Senats, die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahme zügig abzusenken, nachdem im März in einem ersten Schritt bereits gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besonders gefährdete Personen identifiziert und anderweitig untergebracht worden seien. Derzeit lebten in der für bis zu 750 Personen ausgelegten Einrichtung rund 370 Menschen, weitere Umzüge von rund 50 Personen würden derzeit vorbereitet.
„Wer in einer Sammelunterkunft lebt, muss sich an die Hausordnung und an die Quarantänebestimmungen des Gesundheitsamtes halten, wie jede und jeder andere auch“, betonte die Senatorin. Leider zeige sich seit dem Auftreten des Virus in der Erstaufnahmeeinrichtung immer wieder, dass Einzelne mutwillig gegen elementare Regelungen verstießen. „Gegen mehrere Personen mussten bereits Hausverbote ausgesprochen werden, weil sie Auflagen nicht eingehalten oder absichtlich falsche Feueralarme ausgelöst haben, offenbar in der Absicht Unruhe im ganzen Hause zu verbreiten. Dadurch wird ein Klima verstärkt, das der derzeit ohnehin schwierigen Lage nicht guttut.“
.300x250 not ani


Neutraler Ansprechpartner für Konflikte / Eigener Flur für Frauen / W-LAN-Ausbau

Nach Besuchen in den Erstaufnahme-Einrichtungen in Vegesack und Obervieland kündigte Sozialsenatorin Anja Stahmann jetzt eine Vielzahl weiterer Verbesserungen im System der Erstaufnahme an. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung einer neutralen Beschwerdestruktur für Konflikte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern auf der einen Seite und Personal auf der anderen Seite. Das vorhandene W-LAN- Netz solle mit einer unabhängigen zweiten Leitung so ausgebaut werden, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner auch in ihren Zimmern eine ausreichend schnelle Verbindung haben. Zu den bereits geplanten Verbesserungen in der Erstaufnahme gehören auch die Umrüstung der derzeitigen Lüftungsanlage zu einer Klimaanlage sowie das Angebot einer psychologischen Erstberatung. In diesem Kontext solle es auch queeren Menschen erleichtert werden, den Weg in die Beratung und damit zu einer individuellen Unterbringung zu finden.
Senatorin Stahmann (Mitte) lässt sich von Mitarbeiterinnen der Erstaufnahmeeinrichtung die aktuelle Lage schildern
„Kritik, wo sie sachlich vorgetragen wird und inhaltlich begründet ist, nehme ich sehr ernst“, sagte die Senatorin. Die Gespräche vor Ort hätten gezeigt, „dass wir an vielen Stellen Verbesserungen vornehmen können, die sich unmittelbar positiv auswirken auf die Lebenssituation und das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner.“ Von den Maßnahmen insgesamt verspreche sie sich die Rückkehr zu Ruhe in der Erstaufnahmeeinrichtung und einen Rückgang der derzeitigen Verunsicherung.
Die neutrale Beschwerdestruktur solle es möglich machen, dass Konflikte angstfrei zur Sprache gebracht werden und diesen ohne den Verdacht von Voreingenommenheit nachgegangen werde. „Das macht Entscheidungen in der Einrichtung transparenter und fördert das Vertrauen in die Erstaufnahme und die staatlichen Institutionen“, sagte Senatorin Stahmann. Ein konkretes Konzept solle noch im April vorgelegt und anschließend mit den zuständigen Gremien erörtert werden. Sie betonte aber ausdrücklich, dass sie diese Maßnahme nicht als Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten verstanden wissen wolle: „Mein Eindruck von der Arbeit vor Ort und dem Engagement der Beschäftigten ist durchweg positiv.“
Der Ausbau des W-LAN-Netzes werde dazu beitragen, dass Menschen sich nicht in jenen Bereichen des Hauses versammeln, wo der Zugang zum Netz am stabilsten sei. W-LAN sei zwar in allen Fluren vorhanden, aber nicht in jedem Zimmer, und die vorhandene Bandbreite reiche technisch nicht für alle Bedarfe aus. Die Möglichkeiten der Erweiterung im Bestand seien ausgeschöpft. Senatorin Stahmann: „Wir brauchen daher für den weiteren Ausbau der Kapazitäten eine zweite Leitung von außen in das Gebäude hinein. Die wird jetzt in Auftrag gegeben.“

Beschäftigte der Erstaufnahme organisieren die Umzüge in der Quarantäne, jpg, 46.8 KB
Beschäftigte der Erstaufnahme organisieren die Umzüge in der Quarantäne
Wie bisher wolle die Senatorin alle Möglichkeiten nutzen, Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen umziehen zu lassen. Sobald es die Quarantäne-Situation zulasse, solle es zudem einen eigenen Flur für alleinstehende Frauen mit Kindern geben. „Wir haben in Bremen kommunale Frauenunterkünfte, aber ich bin überzeugt, dass wir angesichts der veränderten Zugangssituation mit vielen alleinstehenden Frauen einen eigenen Bereich zum Schutz der Frauen auch in der Erstaufnahme brauchen“, sagte Senatorin Stahmann.
Mittelfristig verfolge sie zudem das Ziel, die Kabinen im Notunterkunft-Flügel – sie bestehen aus nach oben offenen Leichtbauwänden – zu regulären Zimmern auszubauen, wie es Standard ist in dem zweiten bewohnten Gebäudeflügel. „Rechtlich ist das mit einer Nutzungsänderung verbunden, die entsprechende Voranfrage ist eingeleitet“, sagte sie. Der Umbau könne allerdings erst mit dem Ende der Pandemie stattfinden. Der Grund liege in der technischen Versorgungsinfrastruktur des Gebäudes: „Wir können nicht etagenweise vorgehen, sondern müssen den ganzen Flügel in einem Zug umbauen. Derzeit wird aber die gesamte Kapazität benötigt, weil wir jeden einzelnen Raum weniger dicht belegen wollen.“
Angesichts der Vielzahl von Kulturen in der Erstaufnahme und der immer wieder aufkommenden Unzufriedenheit mit der Essensversorgung sei eine höhere Kultursensibilität dringend erforderlich: „Kulturen definieren sich oftmals auch über das Kochen, in der Zufriedenheit mit dem Essen steigt meist auch die Zufriedenheit insgesamt“, sagte die Senatorin. „Mit einer Gemeinschaftsverpflegung ist das aber oftmals schwer zu leisten.“ Verbesserungen hätten in der Vergangenheit immer nur kurzfristig die Zufriedenheit gesteigert. „Wir müssen aber zu dauerhaften Lösungen kommen.“ Dazu würden jetzt erneut Verhandlungen mit dem Catering-Unternehmen aufgenommen. Eine Alternative zur Gemeinschaftsverpflegung gebe es nicht, Bundesrecht sehe in der Erstaufnahme das Sachleistungsprinzip vor.
Die Senatorin wies aber auch darauf hin, dass seit Ausbruch der Pandemie bereits 250 Menschen in andere Einrichtungen umgezogen sind, derzeit leben rund 370 Menschen in der Einrichtung, die für bis zu 750 ausgelegt ist. Zwei weitere Wohneinrichtungen und weitere Plätze in den städtischen Übergangswohnheimen wurden dafür genutzt. Gemeinsam mit dem Gesundheitsressort seien bereits im März zuerst Risikogruppen identifiziert worden, die mit einem besonders schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung rechnen müssen.

Quarantäne-Schild, jpg, 32.0 KB
Quarantäne-Schild
Die Zahl der Ansteckungen gab die Senatorin nach dem Vorliegen der jüngsten Testergebnisse mit „etwa 120“ an. Die Testungen für sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner seien damit abgeschlossen, nur vereinzelt stünden noch Testergebnisse aus. „Anders als vom Robert-Koch-Institut vorgegeben testen wir jede und jeden, und nicht nur Menschen mit Symptomen und engerem Kontakt mit nachweislich Infizierten“, sagte die Senatorin. „Dadurch entdecken wir viele Fälle, die sonst nicht entdeckt werden, weil sie symptomfrei verlaufen.“ Sie zeigte sich zudem erleichtert, dass bislang niemand – weder Bewohnerinnen und Bewohner noch Beschäftigte – wegen einer Infektion in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
.300x250 not ani

In einer Bremer Pflegeeinrichtung, in der es bereits seit fünf Wochen vermehrt Fälle gibt, kommt es weiterhin zu Neuinfektionen. Die vom Gesundheitsamt Bremen auferlegten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden durch die Heimleitung nicht in vollem Umfang umgesetzt. In den letzten Tagen sind sieben weitere Bewohnerinnen und Bewohner sowie zwei Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden. Heute werden die bestätigten Neuinfektionen sowie die begründeten Verdachtsfälle in die umliegenden Krankenhäuser gebracht, um eine weitere Ausbreitung der Infektionen zu verhindern.
.300x250 not ani

  • Coronavirus breitet sich immer weiter aus
  • Alle Bewohner und Mitarbeiter sollen getestet werden
  • Flüchtlings-Erstaufnahme vorübergehend in Bremen-Obervieland
  • Elf von 70 neuen Tests in der Erstaufnahmeeinrichtung in Vegesack positiv

Die Erstaufnahme von Geflüchteten und unerlaubt eingereisten Ausländern wird vorübergehend in Obervieland stattfinden. Dort befindet sich eine Zweigstelle der
Vegesacker Erstaufnahmeeinrichtung mit bis zu 235 Wohnplätzen. Die Hälfte davon ist derzeit belegt.
Die organisatorische Maßnahme ist notwendig geworden, nachdem das Gesundheitsamt im Einvernehmen mit der Sozialbehörde einen Aufnahmestopp über die Erstaufnahme in der Vegesacker Lindenstraße verhängt hat. Dort war am Donnerstag vergangener Woche das SARS-CoV-2-Virus („Corona“) bei 33 von 62 symptomlos getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern eines Quarantäne-Flurs nachgewiesen worden. Von 70 weiteren symptomlos getesteten Personen sind inzwischen elf positiv auf das Virus getestet worden, ein letztes Ergebnis steht noch aus (Stand: Montag, 20. April 2020).
Weiterhin sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte Personal getestet werden. „Die Erstaufnahme ist damit der einzige Lebensbereich, in dem sämtliche Personen einer Reihenuntersuchung unterzogen werden“, sagte Senatorin Stahmann. „Wir hellen damit das Dunkelfeld auf, wie nirgendwo sonst in Bremen.“ Dadurch werde eine Vielzahl von Fällen entdeckt, die sonst unbemerkt blieben, weil sie ohne individuelle Beschwerden verlaufen. Diese Transparenz sei nicht nur wichtig für weitere Entscheidungen, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohnern sowie das Personal: „Wir wissen, dass weit überwiegend alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen. Wir müssen aber auch die Ängste von jüngeren Menschen ernst nehmen, die wissen, dass sie sich nicht auf einen leichten Verlauf verlassen können“, sagte die Senatorin. Das Wissen um die Erkrankungen und die Einhaltung der damit verbundenen Quarantänemaßnahmen seien daher für jede und jeden einzelnen von Bedeutung.
Derzeit leben 374 Personen in der Erstaufnahme in Vegesack, die mit rund 200 Zimmern für bis zu 750 Personen ausgelegt ist. Weitere Umzüge werden vorbereitet.
„Im Zuge der Pandemie haben wir besonders Schutzbedürftige schon im März aus der Erstaufnahme ausziehen lassen“, sagte Senatorin Stahmann, seitdem sind fast 250 Menschen umgezogen.“ Das über Jahre ausgebaute System der Flüchtlingsunterbringung sei aber nicht darauf ausgelegt, in einer Pandemie jede und jeden in einem abgeschlossenen Appartement unterzubringen, wie es derzeit wünschenswert wäre. Dabei genieße die Unterbringung in Appartementform in Ãœbergangswohnheimen und der Umzug in die eigene Wohnung in Bremen seit vielen Jahren Priorität, betonte die Senatorin.
300x250 not ani


So sei jedes Ãœbergangswohnheim an eine individuelle Wohnraumvermittlung angeschlossen, die beim Suchen der Wohnung, dem Zustandekommen eines Mietvertrags und dem konkreten Umzug Unterstützung leistet. „Ich habe großes Verständnis dafür, dass es den Wunsch gibt, dieses System weiter auszubauen“, sagte sie. „Faktisch stoßen wir aber an Grenzen auf dem Wohnungsmarkt.“ Das Sozialressort sei aber weiter bemüht, Lösungen für weitere Umzüge zu finden.
Abschließend dankte Senatorin Stahmann den Beschäftigten von AWO, Gesundheitsamt, Sicherheitsdienst, Dolmetscher-Diensten, Catering- und Reinigungsservice für ihren unermüdlichen Einsatz in der Erstaufnahme. „Wenn diese Menschen mit ihrem Engagement nicht wären, würde das System der Flüchtlingsaufnahme in Bremen mitten in der Corona-Krise zusammenbrechen.“
.

 
Nach Testung symptomfreier Kontaktpersonen 33 weitere Infektionen festgestellt


In der Erstaufnahme für Geflüchtete in Vegesack werden die Quarantäne-Maßnahmen nach weiteren positiven Befunden unter Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst. Insgesamt ist bei 33 von 62 getesteten Personen in einem Quarantäne-Flur das Virus nachgewiesen worden. Alle Personen waren symptomfrei und wären nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht getestet worden. Die derzeit laufende schrittweise Testung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner auch ohne einschlägige Symptome geht auf eine Initiative des Sozialressorts zurück und wird umgesetzt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt.
Die positiv und negativ getesteten Personen in der Einrichtung werden nun getrennt untergebracht. Außerdem gehen die Testungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten weiter. Ziel ist die Testung sämtlicher symptomfreier Personen auch in den Fluren, die nicht unter Quarantäne stehen.
Die weiteren Maßnahmen werden in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt abhängig von den weiteren Befunden getroffen. Derzeit leben noch 380 Menschen in den knapp 200 Zimmern der Erstaufnahmeeinrichtung, die auf die Aufnahme von bis zu 750 Personen ausgelegt ist.
.300x250 not ani

Der Senator für Finanzen stellt 50 studentische Aushilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ein. Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „In Teilen der Verwaltung, insbesondere im Gesundheitsamt, kommt es durch die Ausbreitung des Coronavirus zu Unterstützungsbedarfen. Mit der heute (14.04.2020) beschlossenen Maßnahme wird die bereits verabschiedete finanzielle Hilfe für Studierende ergänzt und zusätzlich die bremische Verwaltung entlastet.“
Die Studierenden werden im Rahmen der aktuellen Unterstützungsbedarfe den stadtbremischen Dienststellen zugewiesen. Ein möglicher Einsatzort ist das Gesundheitsamt. So werden die Studierenden beispielsweise dafür eingesetzt, die Kontakte der auf Covid-19 positiv Getesteten nach zu verfolgen oder angeordnete Quarantänemaßnahmen zu überprüfen. Die Studierenden können je nach Bedarf zur Eindämmung der Pandemie auch in weiteren unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingesetzt werden.
Die Stellen sind für maximal 6 Monate befristet. Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zum 31. Oktober 2020. Die wöchentliche Arbeitszeit umfasst 20 Stunden. Studierende können sich ab heute über das Karriereportal des Landes Bremen bewerben (https://www.karriere.bremen.de).
Finanziert werden die studentischen Aushilfsstellen aus dem Mittelfonds als Sofortmaßnahme für Mehrbelastungen infolge der Corona-Ausbreitung.
Ergänzend zur Info: Der Senat hat bereits am 07. April 2020 beschlossen, finanziell betroffene Studierende durch die Gewährung von Darlehen über die Dauer von drei Monaten zu unterstützen. Siehe dazugehörige Pressemitteilung: https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.333242.de&asl=bremen02.c.732.de
.300x250 not ani

Am verlängerten Osterwochenende war die Polizei Bremen wieder verstärkt im Stadtgebiet auf Streife, um auf die Einhaltung der Vorschriften der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Covid-Virus zu achten. Die Mehrheit der Menschen hielt sich an die auferlegten Regeln und zeigte Verständnis.
Die Polizei wurde am Freitag, Samstag und Sonntag zu etwa 200 Einsätzen gerufen und ahndete knapp 60 Ordnungswidrigkeiten. Es waren Fälle wie die Nichteinhaltung des Mindestabstandes im öffentlichen Raum aber auch private Feiern in Wohnungen und Gartenpartys.
Aufgrund einer lauten Feier in einer Wohnung in Schwachhausen wurde die Polizei in der Nacht zu Ostersonntag alarmiert. Im Hausflur konnten mehrere Personen angetroffen werden, die dort nicht wohnhaft waren und offenkundig von der Party kamen. Die Gruppe war gegenüber der Polizei nicht kooperativ. Es wurden die Personalien der Beteiligten sowie eines Wohnungsnehmers aufgenommen und Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen acht Betroffene gefertigt.
Auf einer Kleingartenparzelle in Gröpelingen fand am Ostersonntag eine Familienfeier mit insgesamt 37 Personen statt. Die Anwesenden zeigten sich gegenüber den Einsatzkräften zunächst uneinsichtig. Es wurde gelacht und geäußert, dass weiterhin gegrillt werden soll. Die Polizei sprach Platzverweise aus und fertigte entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen.

In Walle war am Abend des Ostersonntags vor einem Mehrfamilienhaus eine Sitzgruppe mit sechs Stühlen aufgebaut. Der Mindestabstand war dabei nicht gewährleistet. Bei Eintreffen einer alarmierten Streife liefen drei Menschen schnell ins Haus. Die noch verbliebenen Personen zeigten sich gegenüber den einschreitenden Polizisten nicht einsichtig und beschimpften diese. Die Zusammenkunft wurde aufgelöst, die Verstöße geahndet. Im Verlauf der Nacht kam es gegen 3 Uhr erneut zu einem Polizeieinsatz an dieser Adresse. Es war nun zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 22-Jährigen gekommen. Der Angreifer beschuldigte seinen 22 Jahre alten Nachbarn, die Polizei gerufen und für die Auflösung der "Party" am Abend verantwortlich gewesen zu sein. Gegen den 34 Jahre alten Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet. Diese Selbstjustiz ist auch in Zeiten der Corona-Krise zu unterlassen. Die Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Es gilt die Menschen zu schützen.
Das Verhalten der Menschen gegenüber den Polizeikräften war trotz dieser Einzelfälle grundsätzlich als positiv zu bewerten. Die Mehrheit verhielt sich verständnisvoll und empathisch und zeigte sich bei angesprochenem Fehlverhalten einsichtig.
Die Polizei appelliert weiter: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie nicht unnötig Polizeikräfte. Wenn Sie zu Hause bleiben können, dann tun Sie das auch. Es kommt auf jeden einzelnen an.
.

Bauressort setzt weitreichende Erleichterungen zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern in Kraft

Die Corona-Krise führt aktuell bei vielen Haushalten zu Einnahmeausfällen. Diese können auch durch Wohngeld abgefedert werden. Daher hat Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, jetzt angeordnet, dass möglichst viele Wohngeldberechtigte zeitnah und unbürokratisch ihr Wohngeld erhalten, um die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Notsituation zu unterstützen. Vorausgegangen waren konkrete Vorschläge Bremens und eine intensive Diskussion mit dem Bund und den Bundesländern. Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder nun weitreichende Regelungen vereinbart, um im Bereich des Wohngeldes möglichst schnell einen konkreten Beitrag zur Minimierung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bürgerinnen und Bürger zu leisten.
Dazu Senatorin Schaefer: „Mietrückstände stellen vorläufig keinen fristlosen Kündigungsgrund dar. Das hilft Mieterinnen und Mietern, die durch die Corona-Krise in finanzielle Probleme geraten sind. Besser finde ich es aber, wenn wir den Menschen, die beispielsweise jetzt durch Kurzarbeit betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen, dass sie erst gar nicht in Mietrückstände geraten. Denn das sind Mietschulden, die die Menschen später trotz allem zurückzahlen müssen. Und angesichts der sehr hohen Anzahl an Privatvermieterinnen und –vermietern in Bremen ist es keine gute Idee des Bundes, das Risiko dort abzuladen.“
Die Bausenatorin hat daher jetzt Maßnahmen zur Sicherstellung und Vereinfachung der Auszahlung von Wohngeld angeordnet. Die Maßnahmen sollen zunächst bis zum 30. Juni befristet sein. Sie werden seit Montag umgesetzt. Ziel ist es, insbesondere die durch die Auswirkungen der Pandemie besonders betroffenen Menschen, die zum Beispiel in Kurzarbeit sind oder ihre Minijobs verloren haben, bei den Wohnkosten zu entlasten. Dabei sollen aber auch die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im Blick behalten werden, die weiterhin Wohngeld beanspruchen möchten oder erstmals Anträge gestellt haben. Unter anderem werden die Anforderungen auf Vollständigkeit vereinfacht. Die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt ohne vollständige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen – das ist ein weitgehender Schritt. Es werden zukünftig befristet nur zwingend notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise oder der Mietvertrag bei Neuanträgen angefordert. Um Kapazitätsengpässen bei der Wohngeldstelle zu begegnen, ist Senatorin Schaefer im Gespräch mit Finanzsenator Dietmar Strehl, um zeitlich befristet Personal zur Bearbeitung der Anträge bereitzustellen. Zusätzlich wurde ein Teil der Sachbearbeiter als Team räumlich getrennt, um das Risiko eines Ausfalls der Wohngeldstelle zu reduzieren.
„Ich hoffe, dass wir damit dazu beitragen, Probleme am Mietmarkt, die durch die Corona-Krise entstehen können, frühzeitig abzufangen“, so Senatorin Schaefer. Niemand solle wegen einer Pandemie seine Wohnung verlieren.“ Zugleich dankte die Senatorin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bremer Wohngeldstelle. Dort hatten in der Vergangenheit zwei Wohngeldnovellen Ãœberlastungen hervorgerufen. „Die jetzigen Maßnahmen sollen auch dazu dienen, eine erneute Ãœberlastung und damit einen weiteren Bearbeitungsstau zu vermeiden“, so Schaefer.
.300x250 not ani

Erneut ist am Mittwoch (8. April 2020) ein Bewohner der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt) positiv auf das SARS-CoV-2-Virus („Corona“) getestet worden. Der Mann war 14 Tage vor seiner Ankunft in der LASt aus einem Risikogebiet nach Bremen zurückgekehrt. Die Sozialbehörde hatte ihn vorsorglich in häuslicher Quarantäne untergebracht, obwohl er keine Krankheitssymptome gezeigt hat. Den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts und den Absprachen mit dem Gesundheitsressort entsprechend ist die häusliche Isolierung nach 14 Tagen Symptomfreiheit wieder aufgehoben worden, der Bewohner ist am vergangenen Montag in den allgemeinen Wohnbereich der LASt zurückgekehrt. Dort ist er positiv getestet worden. Der Flur, in dem er gewohnt hat, steht unter Quarantäne, alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner werden auf das Virus getestet.
300x250 not ani
Bislang gab es drei positive Befunde, alle drei bei Neuangekommenen, die bis zum Vorliegen ihres Testergebnisses in abgesonderten Bereichen aufgenommen werden. Derzeit gibt es drei dieser abgesonderten Ankommensbereiche, in zweien stehen die Bewohnerinnen und Bewohner wegen der genannten Positivbefunde unter Quarantäne, im dritten werden ab sofort Neuankömmlinge aufgenommen. Alle positiv getesteten Personen leben nicht mehr in der Erstaufnahme und sind isoliert untergebracht.
Alle näheren Kontaktpersonen des vierten Infizierten wurden ermittelt, die Familie und zwei nachgewiesenen enge Kontaktpersonen stehen seit gestern ebenfalls unter Quarantäne. Die am frühen Mittwochabend vorsorglich erlassene Ausgangssperre für die Landeserstaufnahmestelle hat die Gesundheitsbehörde am späteren Abend wieder aufgehoben. Die für den heutigen Donnerstag (9. April 2020) geplanten Umzüge von 30 Personen aus der LASt, die zu einer verminderten Belegung der Erstaufnahme beitragen soll, haben stattgefunden. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahme sinkt damit auf rund 400. Weitere Maßnahmen werden in Absprache mit und auf Weisung der Gesundheitsbehörde getroffen.
.

Senatorin Stahmann will 14 Tage Quarantäne für alle neu Ankommenden einführen

Erneut sind in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Geflüchtete angekommen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren. Die beiden Brüder waren am Sonntag gemeinsam in Bremen eingetroffen und routinemäßig auf das Virus getestet worden. Nachdem der Befund vorlag, sind sie in einer separaten Einrichtung in Quarantäne genommen worden. Die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner des Flurs für Neuangekommene wurden als Kontaktpersonen ebenfalls für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt. Zuvor war am Dienstag vergangener Woche eine neu angekommene Frau positiv getestet und anschließend isoliert worden. Insgesamt sind damit drei Neuankommende in der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LASt) positiv getestet.
„Für Neuangekommene steht nach wie vor ein eigener Flur zur Verfügung“, sagte Senatorin Stahmann. „Dort bleiben sie, bis das Testergebnis vorliegt.“ Bei einem positiven Befund werde generell der ganze Flur vorsorglich unter Quarantäne gestellt und die positiv Getesteten in einer anderen Einrichtung separiert. Außerdem werde ein neuer Flur für Neuankommende ausgewiesen.
Weiter sagte Senatorin Stahmann: „Sobald die bundesweite Regelung ab Karfreitag (10. April 2020) zur 14 tägigen Quarantäne für alle aus dem Ausland eingereisten Personen in Kraft tritt, wird sie auch in der Erstaufnahme des Landes Bremen umgesetzt.“
300x250 not ani
Unterdessen sei ihre Behörde weiter bemüht, die Auslastung in der LASt abzusenken. Die Einrichtung verfüge über bis zu 750 Plätze. Zu Beginn der Pandemie seien davon 600 belegt gewesen. Derzeit seien es 450. Im Laufe der kommenden Woche solle es weitere Umzüge für bis zu 100 Personen geben.
Die gelegentlich vorgetragene Forderung zur Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung wies die Senatorin kategorisch zurück: „Es macht keinen Sinn, rund 200 Räume leer stehen und eine hervorragende medizinisch und sozialpädagogische Infrastruktur mit ungenutzt zu lassen.“ Bundesrechtlich sei Bremen zum Betrieb der Landeserstaufnahme verpflichtet. „Wir schaffen nach und nach die Voraussetzungen, dass die Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung weniger eng zusammenleben. Das geht nicht von heute auf morgen, aber wir arbeiten daran mit aller Ernsthaftigkeit.“ Es bleibe zudem Ziel Bremischer Flüchtlingspolitik, auch Neuankommenden weiterhin Schutz zu bieten.
„Ich kann die Verunsicherung verstehen, die mit der Ausbreitung des Corona-Virus einhergeht, auch bei Geflüchteten“, sagte Senatorin Stahmann und betonte, „dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde und in der Erstaufnahme mit allergrößtem Einsatz und Engagement daran arbeiten, die Menschen in der Einrichtung zu unterstützen und zu entlasten und dabei ein vergleichbares Ansteckungsrisiko tragen wie die Bewohnerinnen und Bewohner selber. Dieses Engagement kann man in diesen Tagen gar nicht genug wertschätzen.“
.


Bild von InstagramFOTOGRAFIN auf Pixabay  

Innensenator Ulrich Mäurer: Voraussetzung sind vor jedem Training intensive Vorsichtsmaßnahmen

Nach der Ankündigung der Deutschen Fußball-Liga, die Saison der 1. Liga nicht abzubrechen, sondern die Restspiele notfalls als sogenannte Geisterspiel ausführen zu wollen, hatten zahlreiche Vereine bundesweit angekündigt, ab dem 6. April 2020 in eine dreiwöchige Vorbereitungsphase mit dem Mannschaftstraining in verschiedensten Gruppengrößen eintreten zu wollen. Der SV Werder Bremen hatte daraufhin am 1. April beantragt, den Trainingsbetrieb der Profimannschaften in einzelnen Trainingsgruppen von maximal 10 Personen zuzulassen. Als Sparring-Partner hierfür seien die beiden U-23 und U-19 Mannschaften zwingend notwendig, hieß es in dem Antrag. Zugleich kündigte der SV Werder Bremen an, vor dem Hintergrund der Corona-Krise diverse Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Infektionsrisiken einzuhalten.
300x250 not aniIn enger Absprache mit dem Gesundheitsressort und dem Innenressort hat das Ordnungsamt heute unter erheblichen Auflagen und Einschränkungen einem Trainingsbeginn des SV Werder Bremen zugestimmt. Innensenator Mäurer: „Wir haben uns zuvor bundesweit erkundigt, wie andere Länder bzw. Kommunen mit ähnlich lautenden Anträgen ihrer Profivereine umgehen und was wir zudem für zwingend notwendig erachten, um die Risiken für Spieler und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.“ Dabei habe man sich unter anderem an den Vorschriften orientiert, unter denen der FC-Bayern München trainieren wird. Eine komplette Untersagung des Trainingsbetriebes für Werder Bremen hätte, so Mäurer, einen konkreten Wettbewerbsnachteil verursacht. „Wir versuchen mit der heutigen Entscheidung dem Recht auf Berufsausübung und der größtmöglichen Reduzierung von Risiken gleichermaßen gerecht zu werden“, so Mäurer.
Statt den ursprünglich von Werder gewünschten Trainingsgruppen von 10 Personen, sind jedoch nur Kleingruppen von vier Personen erlaubt. Die U-23 und U-19 Mannschaften dürfen zudem nicht mittrainieren. Vor jeder Trainingseinheit müssen alle Beteiligten einem Eingangsscreening durch einen Mannschaftsarzt unterzogen werden. Die Symptomlosigkeit hinsichtlich Covid 19 aller am Training beteiligten Personen müssen schriftlich dokumentiert werden.
Im Folgenden die Auflagen im Detail:

  1. Der SV Werder Bremen hat alle am Trainingsbetrieb beteiligte Personen (u.a. Spieler, Trainer und Betreuer) proaktiv und wiederholt über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstandhalten sowie Husten-und Schnupfenhygiene aufzuklären.
  2. Der SV Werder Bremen hat alle am Trainingsbetrieb beteiligte Personen vor jeder Trainingseinheit einem präventiven Eingangsscreening durch einen (Mannschafts-) Arzt zu unterziehen und die Symptomlosigkeit der einzelnen Personen schriftlich zu dokumentieren. Bei dem Screening sind mögliche Symptome der Infizierung mit dem SARS-CoV-2-Virus (insbesondere Fieber, (trockener) Husten sowie Kurzatmigkeit) abzuklären und ein möglicher Aufenthalt in vom Robert-Koch-Institut identifizierten Risikogebieten abzufragen.
  3. Die Trainingseinheiten dürfen nur in möglichst kleinen Trainingsgruppen mit maximal 4 beteiligten Personen durchgeführt werden.
  4. Die Gruppentrainings dürfen nur unter freiem Himmel durchgeführt werden.
  5. Die Nutzung des Kabinentrakts ist auf das Herbeischaffen von Trainingsmaterial zu beschränken
  6. der Mindestabstand von 1,5 m ist dabei einzuhalten.
  7. Allen am Trainingsbetrieb beteiligten Personen ist die Nutzung der Nassräume untersagt.
  8. Die Trainingseinheiten dürfen nur unter größtmöglichen Verzicht auf unnötigen Körperkontakt durchgeführt werden.
  9. Bei Zusammenkünften mehrerer Trainingsteilnehmer (etwa bei der Mannschaftsansprache) muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen eingehalten werden.
  10. Der SV Werder Bremen hat sicherzustellen, dass sich während der Trainingseinheit nur die unmittelbar benötigten Verantwortlichen des Staffs auf dem Trainingsgelände befinden.
  11. Der SV Werder Bremen hat sicherzustellen, dass für den Trainingsbetrieb nicht erforderliche Zusammenkünfte (bspw. sozialer Austausch vor und nach dem Training) unterbleiben.
  12. Allen am Trainingsbetrieb beteiligten Personen ist zwei Stunden vor und nach den Trainingseinheiten sowie in einem Umkreis von 500 Metern rund um die Sportanlage der Kontakt mit Dritten (insbesondere Autogramme oder Fotos mit Fans) untersagt.
  13. Die konkreten Trainingseinheiten dürfen in keiner Form von SV Werder Bremen oder den an den Trainingseinheiten beteiligten Personen oder anderen der Antragstellerin zurechenbaren Personen öffentlich bekanntgemacht werden.
  14. Menschenansammlungen vor der Sportanlage sind umgehend dem Ordnungsamt Bremen und der Polizei Bremen zu melden.
  15. Es ist Sicherheitspersonal einzusetzen. Eine zentrale Ansprechperson für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist zu benennen.
  16. Dieser Auflagenkatalog kann aufgrund der weiterhin dynamischen Situation rund um die SARS-CoV-2/Coronavirus-Epidemie fortlaufend angepasst und/oder erweitert werden. Aus dem gleichen Grund kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.
Die Regelung gilt ab sofort und wird zunächst auf den 19.04.2020 befristet.
.

Unbekannte beschmierten am Samstagabend ein Kirchengebäude in der Bremer Innenstadt mit Farbe und in Huchting wurden Autos mit Hakenkreuzen zerkratzt. Der Staatsschutz der Polizei Bremen ermittelt in beiden Fällen.
300x250 not ani
Die Täter hinterließen an der Außenfassade des Gebäudes am Martinikirchhof mehrere Farbschmierereien. Hierbei handelte es sich u. a. um Anarchiezeichen. Die Polizei fragt: "Wer hat am Sonnabend, zwischen 21 und 22 Uhr, im Bereich der Martinistraße verdächtige Beobachtungen gemacht?"
In Huchting hinterließen Unbekannte in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag Hakenkreuze auf den Motorhauben mehrerer abgestellter Fahrzeuge. Überwiegend betroffen waren die Straßen Am Pferdekamp und Bauerland.
Zeugenhinweise für beide Fälle nimmt der Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 entgegen.
.

Einsatzkräfte der Bremer Polizei schlossen am Freitagabend in Blumenthal eine Gaststätte. Im Schankraum hielten sich mehrere Personen auf und tranken Alkohol.
Als die Polizisten gegen die Tür der Kneipe in der Schwaneweder Straße klopften, wurden im Haus umgehend die Lichter gelöscht und die Musik abgestellt. Zum Öffnen war allerdings niemand bereit. Die Einsatzkräfte besorgten sich daraufhin über die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss und trafen im Schankraum auf fünf Männer und vier Frauen im Alter zwischen 26 und 53 Jahren, die diverse Getränke verzehrten. Ein weiterer Gast versteckte sich im Abstellraum. Alle Personen erhielten Platzverweise und Strafanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz. Ein Gast beleidigte einen Polizisten und sieht nun einem Strafverfahren wegen Beleidigung entgegen.
Die Polizei wird weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen und appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Rechtsverordnung, binden Sie keine Einsatzkräfte. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in ihrer Umgebung.
.300x250 not ani

Author Name

Kontaktformular

Name

E-Mail *

Nachricht *

Powered by Blogger.