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Empfängnisverhütungsmittel für Frauen in der Sozialhilfe kostenlos



Senatorin Stahmann: Wichtiger sozialpolitischer Schritt

Frauen, die von Sozialleistungen abhängig sind, sollen sich künftig die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel erstatten lassen können. Das hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Donnerstag, 14. April 2016) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration mitgeteilt. Bis Ende 2015 galt diese Regelung nur für Frauen mit besonderen sozialen Problemlagen. Demnächst sollen sie auf Antrag generell für alle Frauen übernommen werden, die existenzsichernde Leistungen beim Jobcenter oder beim Amt für Soziale Dienste beziehen, auch für Flüchtlinge (Rechtsgrundlagen: SGB II; SGB XII; AsylBLG). Wirksam kann diese Regelung allerdings werden, nachdem die Bürgerschaft einen neuen Haushalt verabschiedet hat und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Die entsprechenden Finanzbedarfe hat die Sozialbehörde in den Entwurf des Haushalts eingearbeitet.
"Die Erfahrung zeigt, dass Frauen in Armutslebenslagen bei der Verhütung sparen, wenn das Geld zum Leben knapp wird", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Sie nähmen damit das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf. "Diese Situation ist paradox, denn die Kassen dürfen nach dem Gesetz die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch übernehmen, aber nicht die Kosten für Verhütungsmittel", sagte die Senatorin. "Es gab hier dringenden Handlungsbedarf."
In Bremen leben rund 21.000 Frauen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren, die „existenzsichernde Leistungen“ in Anspruch nehmen, und damit bei pro familia auch die Kostenübernahme für verordnete Empfängnisverhütungsmittel beantragen können. Erfahrungen aus anderen Städten zeigte aber, dass zunächst nur ein sehr kleiner Teil der Frauen diese Sozialleistung in Anspruch nimmt. Daher wird für das Jahr 2016 zunächst von 600 bis 700 Anträgen und Gesamtkosten von 60.000 bis 70.000 Euro ausgegangen.
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