Nach ersten Ermittlungen galt die Aktion dem Eigentümer und Vermieter des Geländes. Im September 2017 gestattete er dem Landesverband der AFD Bremen ein Wahlkampffahrzeug, welches für öffentliche Auftritte im Zusammenhang mit der Bundestagswahl genutzt wurde, für einige Wochen über Nacht auf dem Betriebsgelände abzustellen. In einem Selbstbezichtigungsschreiben rechtfertigten die Verantwortlichen die Tat. Die Täter unterstellten der Familie des Firmeninhabers eine Nähe zur AFD und bezeichneten die Firmenmitarbeiter als NPD Mitglieder.
Auf dem Gelände standen zwei baugleiche Sattelzugmaschinen mit Auflieger direkt nebeneinander. In einem der Laster schlief zur Tatzeit der Fahrer in seiner Schlafkabine, weil er früh am Morgen mit seiner Tour beginnen wollte. Der Mann erwachte durch Geräusche und erkannte, dass direkt neben ihm der LKW bereits in voller Ausdehnung brannte. Dem Fahrer gelang es geistesgegenwärtig, seinen Laster aus dem Gefahrenbereich zu fahren. Auch der ausgebrannte LKW verfügte über eine Schlafkabine.
Die Staatsanwaltschaft beurteilt die Gesamtsituation nach Auswertung der ersten Ermittlungen als versuchtes Tötungsdelikt. Der oder die Täter hätten damit rechnen müssen, dass sich in einem der LKW eine Person befindet. Trotzdem wurde vorsätzlich der Brand gelegt und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen in Kauf genommen.
Wir fragen: Wem sind in der Tatnacht verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, hat die Staatsanwaltschaft Bremen eine Belohnung von 3000 Euro ausgelobt. Der Kriminaldauerdienst ist unter (0421) 3623888 erreichbar.
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