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Herabfallende Eisplatten



Am gestrigen Vormittag wurden der Verkehrsbereitschaft der Polizei drei Fälle von herabfallenden Eisplatten bekannt, die durchaus zu schweren Verkehrsunfällen hätten führen können.
Verursacher waren drei unterschiedliche ausländische Sattelzugmaschinen, die sowohl die A 1 als auch die A 281 befuhren. Offensichtlich waren auf Grund der derzeitigen Frostgrade größere auf den jeweiligen Planen der Sattelzugmaschinen befindliche Wassermengen zu Eis gefroren. Die dann während der Fahrt herabstürzenden Eisplatten landeten glücklicherweise in den begrünten Randstreifen und richteten nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Sachschaden an.
Die Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 80,- Euro und einem Punkt. Zwei der ausländischen Fahrer mussten vor der Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Pflichten eines Fahrzeug- insbesondere LKW-Führers hin, dass vor Fahrtantritt eine Kontrolle des Fahrzeugs zu erfolgen hat, so dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Im Winter können Schneehauben und Eisplatten während der Fahrt zu gefährlichen Geschossen für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sie müssen vor der Fahrt entfernt werden. Auch von PKW. Ein weiteres Thema im Winter sind vereiste oder zugeschneite Scheiben. Kleine Gucklöcher reichen nicht aus, um freie Sicht auf seine Umgebung zu haben. Und wenn Sie schon dabei sind, sollten Sie bei der Gelegenheit die Außenspiegel von Schnee und Eis befreien. Denn eine Rückschaupflicht besteht auch im Winter.
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