Für
die Realisierung des neuen Fernbusterminals an der
Bürgermeister-Smidt-Straße zwischen der Gleistrasse und dem ehemaligen
Fruchthof in Nähe des Hauptbahnhofs ist jetzt ein Letter of Intent
zwischen der Stadt Bremen und dem Investor Buhlmann
Immobilien-Gesellschaft unterzeichnet worden. Das ist die Voraussetzung
für mehrere Beschlussanträge. In der nächsten Sitzung der Baudeputation
Mitte April 2018 werden die weitere Planung und die erforderlichen
Grundstücksgeschäfte zur Abstimmung vorgelegt. Damit ist ein weiterer
Meilenstein in diesem verkehrlich und städtebaulich anspruchsvollen
Projekt geschafft. Heute (Montag, 9. April 2018) stellten die handelnden
Akteure des Projekts die aktuellen Pläne und Entwicklungen ausführlich
vor. Verkehrs- und Bausenator Dr. Joachim Lohse bedankte sich bei
Investor Hanno Buhlmann und sagte anlässlich der Fortschritte: "Bremen
braucht einen neuen ZOB, der sich gut in das Leitbild der
Bahnhofsvorstadt einfügt und den Anforderungen eines modernen
Busbahnhofes entspricht. Das ist mit diesen Planungen zu realisieren.
Ich freue mich, dass das Projekt jetzt an den Start geht." Der
Geschäftsführer von der Buhlmann Immobilien-Gesellschaft, Hanno
Buhlmann, lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und
sagte: "Mit dem Gebäudekomplex aus Hotel, Parkhaus, Busbahnhof mit
Serviceräumen für die Passagiere bekommt Bremen einen attraktiven neuen
Bereich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof."
Luftbild Fernbusterminal
Mit der Planung am Standort an der Bürgermeister-Smidt-Straße zwischen der Gleistrasse und dem ehemaligen Fruchthof als Vorzugsvariante kann eine für das gesamte Areal gewünschte städtebauliche Entwicklung angestoßen werden. In einem städtebaulichen Konzept wurde aufgezeigt, wie die geplante Raumstruktur mit Fernbusterminal, Hotel und Parkhaus in Stufen langfristig auf die angrenzenden Flächen erweiterbar ist. Die Einfahrt für die Busse erfolgt über den Breitenweg, die Ausfahrt zur Bürgermeister-Smidt-Straße. Das Terminal verfügt über insgesamt elf Haltepositionen. Neun sind davon als sogenannte Bustaschen angeordnet, die eine beidseitige Gepäckverladung in die Busse ohne Betreten von Verkehrsflächen ermöglichen. Zwei Haltemöglichkeiten in Seitenlage bieten Platz für Busse mit Anhänger. Die Zu- und Abfahrt wird über Schranken geregelt. Die Benutzung für die Busse wird kostenpflichtig sein. Das neue Fernbusterminal kann sowohl von Linienbusunternehmen als auch von Reisebussen oder für Ausflugsfahrten genutzt werden. Der Busterminal wird mit einem Dach zum Schutz der wartenden Fahrgäste sowie mit elektronischen Anzeigetafeln für die Fahrgastinformation versehen. Die gesamte Verkehrsanlage wird entsprechend den Bremer Richtlinien für die Barrierefreiheit gestaltet. Der Servicebereich mit beheiztem Warteraum, behindertengerechten Toiletten, Verkaufsmöglichkeiten für Tickets sowie einem Kiosk wird in das direkt an den Wartebereich angrenzende Parkhaus integriert. Kurzzeitstellplätze für Pkw zum Absetzen und Abholen von Fahrgästen, Taxistellplätze sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder werden in der unmittelbaren Nähe teilweise auf privaten Flächen vorgesehen.
Das Fernbusterminal wird in Kombination mit einem privat finanzierten Hotelstandort und einem öffentlich zugänglichen Parkhaus realisiert. Planung, Bau und Finanzierung des Fernbusterminals liegen dabei in der Verantwortung der Stadtgemeinde Bremen. Für die Realisierung des Hotels und des Parkhauses sowie des dort integrierten Servicebereichs für das Fernbusterminal ist das Bremer Unternehmen Buhlmann Immobilien GmbH verantwortlich.
Grunderwerb und Planung
Der Fernbusterminal wird eine kompakte Größe von etwa 4.400 Quadratmetern haben. Für seine Realisierung sind An- und Verkäufe von Flächen sowie Flächentausche der Stadtgemeinde erforderlich. Dies betrifft vorrangig den Erwerb vom derzeitigen Grundstückseigentümer (rund 3.613 Quadratmetern), der auf dem verbleibenden Grundstück ein Hotel und Parkhaus errichten wird. Weitere Grundstücksgeschäfte sind mit einem ortsansässigen Busverkehrsunternehmen und dem Eigentümer des ehemaligen Fruchthofes erforderlich. Die Verhandlungen dazu laufen und sind weit fortgeschritten.
Die Kosten für Grunderwerb belaufen sich inklusive der Regulierungsbedarfe und Nebenkosten auf rund 1,0 Million Euro. Die Planungskosten werden mit rund 760.000 Euro angesetzt.
Ausblick auf Bau und Betrieb
Um das Ziel einer städtebaulich und architektonisch ansprechenden Bebauung zu erreichen, wird ein zwischen der Hansestadt Bremen und dem Investor des Hotel und Parkhauses, der Buhlmann Immobilien GmbH, abgestimmter begrenzter hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit circa zehn Teilnehmern für das Ensemble aus Fernbusterminal, Hotel und Parkhaus ausgelobt. Die Investitionskosten für den Fernbusterminal werden auf Basis einer Kostenschätzung mit insgesamt etwa 4,0 Millionen Euro angenommen. Dabei entfallen auf die Erstellung der Verkehrsanlage Kosten in Höhe von 1,78 Millionen Euro und auf die Terminalüberdachung Kosten in Höhe von 1,32 Millionen Euro. Der Betrieb des Fernbusterminals wird an einen Betreiber vergeben. Als Betreiber kommen neben städtischen Gesellschaften auch am Markt vorhandene private Gesellschaften in Betracht, die über eine öffentliche Ausschreibung zu finden sind.
Baurechtliche Voraussetzungen
Als Voraussetzung für die Genehmigung des Fernbusterminals, des Hotels und des Parkhauses wird für das Plangebiet begrenzt durch den Breitenweg und die Bahnlinie Bremen-Oldenburg sowie die Bürgermeister-Smidt-Straße und die Friedrich-Rauers-Straße ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung der Situierung eines leistungsfähigen Fernbusterminals in Kombination mit einem Hotel und einem Parkhaus als neuer Eingang zum ehemaligen Güterbahnhofsareal.
Das Bauleitplanverfahren läuft parallel zur Planung des Fernbusterminals, wobei die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs in den Bebauungsplan einfließen werden.
Zeitrahmen und Organisation im Überblick
Auf Basis des noch sehr frühen Planungsstandes kann für die Realisierung des Fernbusterminals der nachstehende Zeitrahmen abgeleitet werden. Selbstverständlich können sich aus der notwendigen Abstimmung mit dem privaten Investitionsvorhaben sowie aus der weiteren Planung noch Änderungen im Zeitrahmen ergeben.
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