Polizei Bremen informiert zur Silvesternacht

 

Polizei Bremen informiert zur Silvesternacht

Die Polizei Bremen bereitet sich intensiv auf die Silvesternacht vor und wird mit deutlich verstärkten Einsatzkräften im gesamten Stadtgebiet präsent sein. Ziel ist es, einen sicheren, friedlichen und geordneten Jahreswechsel für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der Fokus liegt dabei auf der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen sowie geltenden rechtlichen Vorgaben.

🚫 Böller- und Mitführverbote

Wie in den vergangenen Jahren gelten Feuerwerksverbote an mehreren zentralen Orten:

  • Rund um das Rathaus

  • Im Schnoor

  • Auf der Teerhofbrücke

  • An der Schlachte

Im Bereich der Teerhofbrücke und der Schlachte ist zudem das Mitführen von Feuerwerkskörpern untersagt.

🎥 Eigensicherung & Videoüberwachung

Die Polizei bewertet die Lage fortlaufend. Aktuell liegen keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung der Stadtgemeinde Bremen vor. Dennoch hat die Sicherheit der Einsatzkräfte höchste Priorität.
Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten kommen unter anderem Bodycams sowie gezielte Videoüberwachung zum Einsatz. Übergriffe auf Einsatzkräfte – auch mit Feuerwerkskörpern – werden konsequent verfolgt.

🧨 Rechtliche Vorgaben zu Feuerwerk

  • Erlaubter Zeitraum: 31.12. ab 18:00 Uhr bis 01.01. um 01:00 Uhr

  • Ausnahmen: Ausgewiesene Verbotszonen

  • Generelle Verbote:

    • In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen

    • An Kirchen

    • Rund um den Flughafen Bremen

  • Mindestabstand: 150 Meter zu Tankstellen, Tanklagern, Reet- und Fachwerkhäusern

➡️ Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

⚠️ Warnung vor selbstgebautem Feuerwerk

Die Polizei warnt eindringlich vor der Herstellung eigener Feuerwerkskörper. Selbstgebaute Böller sind extrem gefährlich und können unkontrolliert explodieren.
Neben schweren Verletzungen drohen strafrechtliche Konsequenzen:
Selbst hergestellte Sprengsätze fallen unter das Waffen- oder Sprengstoffgesetz – es drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

🔫 Schreckschuss- und Anscheinswaffen

Der Umgang mit Schreckschuss- und Anscheinswaffen ist ebenfalls verboten. Diese können lebensgefährliche Situationen auslösen und führen zu hohen Bußgeldern sowie Einsatzkosten.


👉 Die Polizei Bremen appelliert an die Vernunft und Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger:
Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und tragen Sie durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren Jahreswechsel bei.

🎆 Wir wünschen allen einen guten und friedlichen Start ins neue Jahr!

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